
Nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner, um Ihren Anspruch auf Bürgergeld zu berechnen. Die Höhe des Bürgergeldes hängt u.a. von Ihren Ausgaben für Kaltmiete oder Warmmiete und von der Anzahl Ihre Kinder ab.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Bürgergeld
- 01.
Wer erhält Bürgergeld?
Anspruch auf Bürgergeld haben alle bedürftigen Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren, wenn sie keinen Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld haben und keine andere Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
- 02.
Wer zahlt die Bürgergeld-Leistungen?
Dafür ist entweder die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt zuständig, dies ist abhängig von der Regelung in der eigenen Stadt oder Gemeinde.
- 03.
Was gilt für Unterkunftskosten?
Die Kosten für die eigene Wohnung und die Heizkosten werden zusätzlich zur Regelleistung gezahlt.
- 04.
Wer zahlt die Beiträge zur Sozialversicherung?
Die Kosten für die Sozialversicherung übernimmt ebenfalls die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt, also die Stelle, die die Bürgergeld-Leistungen zahlt.
- 05.
Darf man als Bürgergeld-Empfänger ein Auto besitzen?
Im Prinzip ja, dieser muss allerdings angemessen sein, darf also einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
- 06.
Darf man als Bürgergeld-Empfänger eine Immobilie besitzen?
Im Prinzip ja, wenn diese angemessen ist und selbst bewohnt wird.
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- 07.
Werden Schulden bei der Berechnung des Vermögens berücksichtigt?
Außer Hypotheken für eine selbstgenutzte Immobilie werden die Schulden nicht vom vorhandenen Geldvermögen abgezogen.
- 08.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft müssen füreinander einstehen, wenn sie nicht bereits getrennt leben. Dies gilt auch für Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die zusammen wohnen.
- 09.
Muss ich ein Arbeitsangebot annehmen?
Fast alle Arbeitsangebote müssen im Prinzip angenommen werden, nur sittenwidrige Arbeitsbedingungen mit einem Lohn, der deutlich unter den üblichen Verhältnissen liegt, sind davon ausgenommen.
- 10.
Was gilt für Mütter?
Alleinerziehende Mütter mit einem Kind unter drei Jahren haben keine Arbeitsverpflichtung.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Bürgergeld" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 16.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Bürgergeld" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 11.11.2022
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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