
Die Berechnung des Anpsruches auf Elterngeld ist kompliziert und hängt von diversen Faktoren ab. Unser Elterngeldrechner ermöglicht die Berechnung, ob ein Anspruch auf die Entgeltersatzleistung für Sie persönlich vorliegt.
Die wichtigsten Fragen zum Elterngeld und Ihrem Anspruch auf die Entgeltersatzleistung
- 01.
Was ist das Elterngeld?
Jeder kennt sicherlich das Thema des Geburtenrückgangs in Deutschland. Dem möchte die Bundesregierung mit dem Elterngeld entsprechend entgegenwirken, damit junge Familien möglichst wenig finanzielle Nachteile haben. Mit dem Elterngeld können Familien einen finanziellen Einbruch aufgrund der Geburt eines Kindes vermeiden. Es ersetzt das Nettoeinkommen des Elternteils, der das Kind betreut.
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- 02.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Zuschusses ist direkt vom Einkommen des Antragstellers vor der Geburt abhängig. Als Grundregel sollte man davon ausgehen, dass die Ersatzrate, also der Prozentsatz des vorherigen Nettogehalts (= Elterngeld) bei steigendem Einkommen sinkt.
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- 03.
Gibt es einen Mindestbetrag?
Ja, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Diesen erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren.
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- 04.
Gibt es eine maximale Höhe dieser Entgeltersatzleistung?
Bei einem Kind - welches im gleichen Haushalt lebt - beträgt der Grundbetrag des Elterngeldes maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten und bei Familien mit mehreren Kindern wird der Grundbetrag um einen Mehrlingszuschlag und ggf. um einen Geschwisterbonus erhöht.
- 05.
Wer bekommt das Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern.
- 06.
Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Eltern, die im Jahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen hatten, das über 300.000 Euro lag bzw. Alleinerziehende, deren Einkommen über 250.000 Euro lag, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld. Voraussichtlich für Geburten ab 2024 gilt ein Höchstbetrag von 150.000 € sowohl für Alleinerziehende als auch für Elternpaare. Das zu versteuernden Jahreseinkommen ist dabei nicht zu verwechseln mit den Bruttoeinkünften oder -gewinnen. Es entspricht grob der Summe aller Einkünfte abzüglich aller persönlicher Freibeträge (auch Kinderfreibeträge), Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.
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- 07.
Wie lange kann man Elterngeld höchstens beziehen?
Das Elterngeld ist zeitlich begrenzt. Das Elterngeld wird inklusive 2 "Partnermonaten" während der ersten 14 Lebensmonate des jeweiligen Kindes gezahlt. Der Anspruch auf Basiselterngeld verlängert sich bei einem Frühgeborenen, das mindestens
- 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 1 Monat,
- 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 2 Monate,
- 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 3 Monate,
- 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 4 Monate.
- 08.
Erhalten beide Partner Elterngeld?
Pro Elternteil wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate eine Elterngeld von der Regierung gezahlt. Um die volle Höhe in Anspruch zu nehmen, müssen also beide Elternteile sich mindestens zwei Monate lang um den Nachwuchs kümmern.
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- 09.
Wird das Elterngeld bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt und ist es zu versteuern?
Beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wird Elterngeld als Einkommen angerechnet, es ist allerdings ein Freibetrag von 300 Euro zu berücksichtigen.
Elterngeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Kurzarbeitergeldes entsteht. Dies kann mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.
- 10.
Wird auch ein ausländisches Einkommen berücksichtigt?
Nur Einkommen, die ein einem Land der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums erzielt wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Elterngeld" wurde zuletzt am 06.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Elterngeld"
- Hinweis auf den voraussichtlich neuen Einkommenshöchstbetrag von 200.000 Euro für Geburten ab April 2024.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2024.
- Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2023.
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Elterngeldrechner
- Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite