
Sie haben einen neuen Job angeboten bekommen und möchten nun wissen, wie viel Netto von Ihren Brutto-Gehalt übrig bleibt? Welche Auswirkung hat die Wahl der Steuerklasse auf Ihren Nettolohn? Unser Brutto Netto Rechner hilft Ihnen sofort weiter! Geben Sie einfach Ihre Werte in den Gehaltsrechner ein und Sie erhalten umgehend die Antwort.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Lohn und Gehalt
- 01.
Was ist der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettolohn?
Der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem Nettolohn besteht darin, dass es sich bei dem Brottolohn um die gesamte Vergütung handelt, die mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dieser wird jedoch nicht vollständig an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die geschuldeten Abgaben einzubehalten und an die jeweils zuständige Stelle abzuführen. Hierzu gehören insbesondere die an das Finanzamt zu entrichtende Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialabgaben.
- 02.
Was versteht man unter Sozialabgaben?
Unter Sozialabgaben sind alle Beiträge zu verstehen, die vom Einkommen des Arbeitnehmers an Sozialversicherungsträger zu entrichten sind. Die Beiträge werden jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hierunter fallen die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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- 03.
Was ist der Solidaritätsbeitrag?
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 wegen der hohen Belastung der öffentlichen Kassen durch die Kosten der Wiedervereinigung eingeführt. Es handelt sich bei ihm um eine Ergänzungsabgabe, die bislang vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angesehen wird. Sie wird grundsätzlich zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer erhoben in Höhe von 5,5 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Bezieher geringer Einkünfte sind davon befreit. Der Solidaritätszuschlag muss seit 2023 nur entrichtet werden, wenn die festgesetzte Jahreseinkommensteuer die Höhe von 17.543 Euro (vorher 16.956 Euro) übersteigt. Im Falle der gemeinsamen Veranlagung muss seit 2023 die im Jahr festgesetzte Einkommensteuer höher sein als 35.086 Euro (vorher 33.912 Euro). Diese Freigrenzen sind seit 2021 im Zuge des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags stark heraufgesetzt worden.
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- 04.
Was versteht man unter einer Steuerklasse und welche Auswirkungen hat diese?
Die jeweilige Steuerklasse ist für die Berechnung der Lohnsteuer sowie der Höhe des zu entrichtenden Solidaritätszuschlages maßgeblich. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Beispielsweise haben Singles und Geschiedene die Steuerklasse 1. Die Lohnsteuerkarte wurde bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, damit der Arbeitgeber die abzuführende Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben berechnet kann.
- 05.
Welche Steuerklasse sollte ich mit meinem Partner wählen?
Ehepaare können zwischen der Steuerklasse 3 und 5 wählen. Welche Steuerklasse hier günstiger ist, richtet sich vor allem danach, ob die Eheleute etwa gleich viel verdienen oder das Einkommen sehr unterschiedlich ist.
- 06.
Wofür benötige ich eine Steuer-ID-Nummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID-Nummer) besteht aus insgesamt 11 Ziffern. Sie wurde im Jahre 2007 eingeführt. Jeder Bürger hatte eine eigene Steuer-ID erhalten, die er für die Dauer seines gesamten Lebens behält. Die Steuer-ID soll die bisherige Steuernummer sowie die eTin ersetzen. Sie muss in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuer-ID soll selbst keinen Rückschluss auf persönliche Daten des Steuerpflichtigen zulassen.
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- 07.
Was versteht man unter dem Begriff Lohnsteuer?
Der Lohnsteuer unterliegen lediglich die Einkünfte der Arbeitnehmer, die aus einer sogenannten nichtselbstständigen Tätigkeit unterliegen. Die Besonderheit der Lohnsteuer besteht darin, dass der Arbeitgeber selbst die anfallenden Abgaben an die jeweils zuständigen Stellen abführt und den restlichen Lohn an den Arbeitnehmer auszahlt. Der Arbeitnehmer brauchst sich darum nicht selbst zu kümmern.
- 08.
Wo bekomme ich meine Lohnsteuerkarte her und wofür benötige ich diese?
Die Lohnsteuerkarte wurde bis zum Jahre 2010 jährlich von der zuständigen Gemeinde ausgestellt und an den Arbeitnehmer geschickt. Diese mussten Sie beim Arbeitgeber einreichen, weil er diese für die Durchführung des Lohnsteuerabzugverfahrens benötigte.
Inzwischen wird die Lohnsteuerkarte durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag Ihrer Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern eletronisch ab und übernimmt sie in Idas für Sie geführte Lohnkonto.
- 09.
Was versteht man unter Werbungskosten?
Unter Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen eines Arbeitnehmers, die einen hinreichenden Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit haben. In Betracht kommen unter anderem Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Fortbildungskosten, Kosten für Arbeitsmittel, das häusliche Arbeitszimmer sowie für doppelte Haushaltsführung. Keine Probleme gibt es, soweit eine fast ausschließlich berufliche Nutzung vorliegt. Nutzen Sie auch unseren Lohnsteuerrechner.
- 10.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie nichts mit dem Beruf zu tun haben - wie Werbungskosten bei Arbeitnehmern und Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Hierunter fallen beispielsweise Vorsorgeaufwendungen für die Altersvorsorge, sonstige Vorsorgeaufwendungen sowie Spenden an begünstigte Organisationen. Sonderausgaben müssen im Hauptteil der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehalt" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Regierungsentwurf 2023 (Bundesministerium Für Arbeit und Soziales), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gehalt" wurde zuletzt am 10.06.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Gehalt"
- 19.06.2023: Berücksichtigung der erhöhten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Gehaltsrechner.
- 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Gehaltsrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
- 20.11.2022: Anpassung des Brutto Netto Rechner und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2023 (siehe auch die News von November 2022 auf der Seite des Gehaltsrechners.
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Gehaltsrechner mit Berechnung der Steuererstattung
- 01.01.2022: Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Gehaltsrechner.
- 10.11.2021: Anpassung des Gehaltsrechners und der Texte an die Gehaltsberechnung für 2022.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite