Kindergeld berechnen

Kindergeld - die 10 wichtigsten Fragen rund um das Kindergeld

Thema Kindergeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kindergeld, also z.B. zum Anspruch auf Kindergeld, zur Beantragung des Kindergeldes, zu Zählkindern, Kinderfreibeträgen und vielem mehr. Mit dem Kindergeld-Rechner können Sie das Ihnen aktuell zustehende Kindergeld berechnen.

Wie hoch ist das Kindergeld 2024?

Kindergeld-Tabelle 2024
für das 1. Kind250 €
für das 2. Kind250 €
für das 3. Kind250 €
ab dem 4. Kind250 €

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Kindergeld

  • 01.

    Warum gibt es Kindergeld?

    Deutschland ist ein Sozialstaat - die gerechte Steuerbelastung der Bürger gehört zu den Grundzügen unseres Steuersystems. Jedem hier steht ein steuerfreies Existenzminimum zu, auch Kindern. Da Kinder jedoch nicht selbst verdienen und somit auch keine Einkommensteuer zahlen, erfolgt die Abwicklung über die Eltern. Familien mit Kindern erhalten entweder eine Steuervergünstigung bei deren Einkommensteuer­erklärung (den sogenannten Kinderfreibetrag) oder eine monatliche Auszahlung – das Kindergeld. Die Höhe dieses Kindergeldes wird je nach Anzahl der Kinder ermittelt. Rechtliche Grundlagen für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag sind das deutsche Einkommensteuergesetz sowie das Bundeskindergeldgesetz.

    Möglicherweise besteht neben dem Kindergeld auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob und in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, kann gleich hier mit dem Kinderzuschlag-Rechner berechnet werden.

  • 02.

    Wer kann Kindergeld beantragen?

    Kindergeld wird für die leiblichen Kinder gezahlt, es kann aber auch für Adoptiv- oder Pflegekinder beantragt werden. Auch Groß- oder Stiefeltern können Kindergeld erhalten, wenn die Kinder in ihrem Haushalt leben. Anspruchs­berechtigt sind alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen. Das setzt voraus, dass sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unserem Land haben oder, wenn sie im Ausland leben, eine in Deutschland versicherungs­pflichtige Tätigkeit ausüben. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld stets an den Elternteil aus, bei dem das Kind lebt.

  • 03.

    Wo kann ich Kindergeld beantragen?

    Anträge auf die Zahlung von Kindergeld bearbeiten die 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit oder, bei einer Beschäftigung der Eltern bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, dessen Kasse. In den Beratungsstellen der Familienkassen liegen die Anträge auf Kindergeld aus. Sie stehen auch im Internet per Download zur Verfügung, zum Beispiel auf der Seite der Arbeitsagentur.

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  • 04.

    Welche Dokumente werden benötigt?

    Kindergeld wird mit Hilfe eines Formulars beantragt. Dieses muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Außerdem müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Identifikationsnummer der Anspruchs­berechtigten vorgelegt werden. Sind Kinder bereits volljährig, können die Anspruchsvoraussetzungen mit einer Ausbildungs- oder Immatrikulations­bescheinigung belegt werden.

  • 05.

    Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld, wann endet er?

    Kindergeld steht den Familien mit Tag der Geburt ihres Nachwuchses zu. Der Antrag sollte wenige Tage nach der Entbindung gestellt werden, denn schließlich gibt es jeden Monat eine Gutschrift. Der Anspruch auf Kindergeld verfällt jedoch nicht, es kann noch bis zu vier Jahren rückwirkend gezahlt werden. In der Regel wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr bewilligt. Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Geburtstag, wenn der Nachwuchs eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Das gilt auch, wenn ein Freiwilligenjahr eingelegt wird. Findet der Sohn oder die Tochter im Anschluss an den Schulbesuch keinen Ausbildungsplatz und auch keine Arbeitsstelle, so kann Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr bezogen werden. Ist das Kind danach nicht in der Lage, aufgrund einer Behinderung sich selbst zu versorgen, wird Kindergeld auch weiterhin ausgezahlt.

  • 06.

    Gibt es Kindergeld und den Freibetrag bei der Lohnsteuer?

    Im Rahmen des Familienlasten­ausgleichs gibt es entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer­erklärung. Junge Familien sollten daher den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen und sich gleichzeitig an das örtliche Finanzamt wenden, wenn sie angestellte Arbeitnehmer sind. Hier wird auf ihrer Lohnsteuerkarte der Freibetrag für das Kind eingetragen. Die Familienkassen zahlen das Kindergeld zwar monatlich aus, doch das Finanzamt führt außerdem jährlich eine Günstigerprüfung aus. So ermittelt es, ob für die Familie das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger gewesen wäre. Als Richtwerte gelten: Bei Alleinerziehenden ist der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuerndem Einkommen ab 30.000 Euro günstiger, für Eheleute rechnet er sich ab 60.000 Euro Verdienst.

  • 07.

    Was sind Zählkinder bei der Kindergeld­berechnung?

    Immer mehr Familien in Deutschland leben in Patchworkfamilien zusammen. Kinder eines neuen Partners zählen bei der Ermittlung der Höhe des Kindergeldes mit (daher auch „Zählkinder“), auch wenn sie nicht in der Familie leben. Ein Beispiel:

    • Eine alleinerziehende Mutter erhält 2022 für ihren Sohn (zehn Jahre alt) Kindergeld in Höhe von 219 Euro, für ihre Tochter (drei Jahre alt) ebenfalls 219 Euro .
    • Sie lebt mit einem neuen Partner zusammen. Für seinen achtjährigen Sohn hat er Anspruch auf Kindergeld. Da sein Kind jedoch bei der Mutter lebt, erhält er diesen Betrag nicht ausgezahlt, sondern nur hälftig auf seine Unterhaltsverpflichtung angerechnet.
    • In der neuen Familie zählt sein Sohn aber als zweites Kind. Die dreijährige Tochter der Patchworkfamilie ist dann das dritte Kind – und hierfür stehen der Mutter 225 Euro Kindergeld zu.

    Für 2023 und 2024 erfolgt keine Staffelung des Kindergeldes nach der Geburtsreihenfolge: Für jedes Kind, egal ob zuerst oder zuletzt geboren, besteht Anspruch auf den gleichen Kindergeldsatz. Daher sind zumindest für 2023 und 2024 Zählkinder unerheblich für die Berechnung des Kindergeldes.

  • 08.

    Mein Kind verdient sich etwas dazu – wird das beim Kindergeld angerechnet?

    Das regelmäßige Taschengeld, der Ferienjob oder ein kleiner Nebenverdienst wirken sich nicht negativ auf den Kindergeld­anspruch aus. Dabei darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit einer Beschäftigung jedoch 20 Stunden nicht überschreiten. Auch ein geringfügiges Arbeits­verhältnis ist also unschädlich.

  • 09.

    Zählt Kindergeld als Einkommen?

    Viele Sozialleistungen oder auch der Kindesunterhalt wird auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Einkommens berechnet. Ob das Kindergeld dabei berücksichtigt wird, muss genau nachgelesen werden. Bei Leistungen nach dem Harts-IV-Gesetz wird Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bezieht ein Elternteil BAföG, bleibt es dagegen unberücksichtigt. Bei der Forderung nach Kindesunterhalt muss die Hälfte des Kindergeldes abgezogen werden.

  • 10.

    Was kann ich gegen falsche Entscheidungen der Kindergeldkasse tun?

    Die Höhe des Kindergeldes legt der Gesetzgeber fest. Es wird regelmäßig in kleinen Beträgen erhöht und damit an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Lehnt die Familienkasse den Antrag auf Kindergeld allerdings ab, so kann der Anspruchs­berechtigte Einspruch einlegen. Wird der Streit nicht beigelegt, bleibt die Klage vor dem Finanzgericht.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindergeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kindergeld" wurde zuletzt am 09.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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