
Jedem ist sicherlich bekannt, dass der Unterschied zwischen Netto- und Bruttogehalt im wesentlichen aus der Lohnsteuer und den Sozialabgaben liegt. Doch wie hoch ist bei Ihrem Gehalt die anfallende Lohnsteuer? Nutzen Sie unseren Lohnsteuerrechner, um Ihre individuelle Lohnsteuer Belastung zu berechnen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Lohnsteuer
- 01.
Wozu dient die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer dient als Quellensteuer, die auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an das Finanzamt abgeführt werden muss (§ 41a EStG). Sie wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers berechnet und von dessen Bruttolohn abgezogen. Für die korrekte Abführung der Lohnsteuer bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt haftet der Arbeitgeber. Diese einbehaltene Lohnsteuer wird dann bei der nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgenden Einkommensteuerveranlagung, die der Arbeitnehmer abgibt, wie eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld angerechnet. Individuelle Merkmale eines Arbeitnehmers wie Familienstand und für ihn geltende Freibeträge, z.B. der Grundfreibetrag, Werbekostenpauschbetrag oder die Vorsorgepauschale, werden mithilfe der verschiedenen Lohnsteuerklassen beim Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt.
- 02.
Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?
Anfang 2011 hatte die elektronische Lohnsteuerkarte die bisherige Karte aus Karton ersetzt. Dies ermöglichte ein elektronisches Übermitteln der Angaben zwischen Arbeitgeber und Finanzamt. Vorteile dieser Änderung waren Einsparungen von Papier und Versandgebühren sowie ein vereinfachter Rückgriff der Gehaltsbuchhaltungen auf die Datenbank der Finanzämter, wo sämtliche steuerlich wichtigen Angaben zum Arbeitnehmer gespeichert sind.
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- 03.
Wodurch unterscheiden sich Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit von Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer automatisch vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen und einbehalten. Jeder Arbeitgeber muss die Lohnsteuer vom Lohn seiner Arbeitnehmer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Die Einkommensteuer wird anhand der jährlichen Einkommensteuererklärung berechnet. Hier werden alle Einkunftsarten eingetragen. Dazu zählen neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte. Eventuell zu viel oder zu wenig entrichtete Lohnsteuer wird über den jährlichen Einkommensteuerbescheid wieder ausgeglichen.
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- 04.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es in Deutschland?
Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen. Dabei werden ledige und geschiedene oder dauernd vom Ehepartner getrennt lebende Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 zugeordnet, während Steuerklasse 2 für Alleinerziehende gilt. Verheiratete zusammenlebende Arbeitnehmer können sich entweder für die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 entscheiden oder Steuerklasse 4 für beide Partner wählen. Steuerklasse 6 werden Arbeitnehmer zugeordnet, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen. In diesem Fall gilt Steuerklasse 6 für die zweite oder weitere Beschäftigungsverhältnisse.
- 05.
Muss ein Minijobber Lohnsteuer zahlen?
Zahlreiche Arbeitnehmer in Deutschland bessern sich zunehmend ihr Einkommen mit einem Zweitjob auf, oft wohl, weil die Einkünfte aus dem Erstjob nicht ausreichen. Die Zahl der "geringfügig Beschäftigten" mit nur einem Job, dem Minijob, geht im Vergleich hierzu zurück. Die 450-Euro-Jobs (520-Euro-Jobs seit Oktober 2022) werden meist pauschal mit 2 Prozent versteuert, die in der Regel der Arbeitgeber zahlt. Allerdings haben Minijobber auch die Möglichkeit, ihren Verdienst selbst zu versteuern. Arbeitnehmer, die zusätzlich zu ihrem Minijob noch weitere Einnahmen haben, die über den Sparer-Pausch-Betrag hinausgehen, müssen sich selbst kranken- und pflegeversichern. In diesem Fall ist es finanziell günstiger, ganz normal Steuern zu zahlen und die pauschale Besteuerung von 2 Prozent nicht in Anspruch zu nehmen.
- 06.
Was ist ein Lohnsteuerfreibetrag?
Zuviel gezahlte Steuern bieten dem Staat ein zinsloses Darlehen und bedeuten für den Arbeitnehmer weniger Einkommen. Der Lohnsteuerfreibetrag wird mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" beantragt und, falls stattgegeben, in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Er wird vom zu versteuernden Brutto-Einkommen abgezogen, bevor dieses versteuert wird. Infolgedessen erhält der Arbeitnehmer monatlich ein höheres Nettogehalt.
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- 07.
Welche Freibeträge gibt es für Arbeitnehmer?
Neben den Grundfreibeträgen, den Werbekosten und Versicherungsbeiträgen gibt es für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch die auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragenen individuellen Freibeträge seine Lohnsteuer zu reduzieren. Zu diesen möglichen Freibeträgen zählen der Kinderfreibetrag (alternativ zum Kindergeld), der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, der der Steuerklasse 2 entspricht, der Ausbildungsfreibetrag, der für ein in Ausbildung stehendes Kind beantragt werden kann, der Behindertenpauschbetrag (alternativ zu Steuerermäßigungen bei außergewöhnlichen Belastungen), Freibeträge für Werbungskosten über der Arbeitnehmerpauschale und für Sonderausgaben (z. B. für Spenden sowie Unterhaltszahlungen an geschiedene Partner) sowie die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale).
- 08.
Sollte man einen Freibetrag in seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Mit einem in die Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag kann man sofort Steuern sparen und erhält monatlich ein höheres Nettoeinkommen. Die Steuern für nicht eingetragene Freibeträge werden erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet.
- 09.
Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Die Steuererklärung muss bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Falls Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, v erlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Wird die Zeit knapp, können Sie einen Teil des Antrags fristgerecht einreichen und fehlende Belege nachliefern - auch eine mangelhafte Steuererklärung gilt als abgegeben. Sollten Sie die Abgabefrist versäumt haben, werden Sie ein Mahnschreiben des Finanzamtes erhalten, und falls Sie darauf nicht reagieren, können ein vom Finanzamt festgesetztes Zwangsgeld und ein Verspätungszuschlag drohen.
- 10.
Wer kann das Faktorverfahren nutzen?
Ehe- bzw. Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben und beide Arbeitseinkommen beziehen, haben seit dem Veranlagungszeitraum 2010 die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 4-Faktor/4-Faktor zu nutzen statt wie dahin nur die Kombination 3 (normalerweise für den Höherverdienenden)/5 bzw. 4/4. Diese zusätzliche Möglichkeit ist eingerichtet worden, da in Steuerklasse 3 die steuerlichen Entlastungen (vor allem der doppelte Grundfreibetrag) angerechnet werden, während der mit Steuerklasse 5 veranlagte Partner mit einer verhältnismäßig hohen Lohnsteuerbelastung rechnen muss. Das Faktorverfahren hat den Vorteil, dass bei jedem der beiden Partner zumindest die individuell zustehenden Steuerentlastungen wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinder angerechnet werden.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Lohnsteuer" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Lohnsteuer
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Regierungsentwurf 2023 (Bundesministerium Für Arbeit und Soziales), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragsverfahrensverordnung - BVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 16.02.2023
Die Seiten der Themenwelt "Lohnsteuer" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 16.12.2022
- 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Lohnsteuerrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
- 20.11.2022: Anpassung des Lohnsteuerrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2023 gemäß der News von November 2022 auf der Seite des Lohnsteuerrechners.
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Lohnsteuerrechner mit Berechnung der Steuererstattung
- 01.01.2022: Berücksichtigung der für 2022 von 0,12 auf 0,09 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Lohnsteuerrechner.
- 10.11.2021: Anpassung des Lohnrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt