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Rechner Rentenbesteuerung
Unter Angabe Ihrer Monatsrente erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen.Aufgrund der Tatsache, dass die Rente Teil des Einkommens ist, fallen darauf Steuern an. Während bei Arbeitnehmern die Steuern jedoch jeden Monat an das Finanzamt abgeführt werden, muss die Rentensteuer nur einmal jährlich gezahlt werden, die Höhe wird durch das Finanzamt ermittelt und mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
Nutzen Sie unseren Rentenrecher, um zu ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Zuvor muss der Steuerpflichtige natürlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Von dieser Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann man sich jedoch auf Antrag befreien lassen, wenn über mehrere Jahre keine Steuern gezahlt werden müssen. In diesem Fall geht das Finanzamt davon aus, dass durch die persönlichen Freibeträge auch in den kommenden Jahren keine Steuern fällig werden.
Rentensteuer ab 2005
Die Rentensteuer wurde im Jahr 2005 gesetzlich eingeführt. Grundsätzlich wird dabei die Differenz zwischen dem Betrag, der zu versteuern ist und dem Betrag, der nach dem Abzug verschiedener Freibeträge übrig ist, versteuert. Der Differenzbetrag wird mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert, als Ergebnis ergibt sich die zu zahlende Steuerschuld.
Wie hoch die Freibeträge sowie der multiplizierte Steuersatz sind, hängt davon ab, in welchem Jahr man erstmals Rente bezieht. Zu Beginn lag der Satz im Jahr 2005 bei 50 Prozent, bis zum Jahr 2020 steigt dieser Satz jährlich um zwei auf 80 Prozent, anschließend 20 Jahre lang um ein Prozent pro Jahr. Der Prozentsatz und der steuerfreie Anteil der Rente wird vom Finanzamt ermittelt und gilt für den Rentner bis an sein Lebensende, diese Werte verändern sich also nach der einmaligen Feststellung nicht mehr. Dies bedeutet allerdings, dass man durch eine Rentenerhöhung steuerpflichtig werden kann, auch wenn vorher keine Steuern gezahlt werden mussten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenbesteuerung" verwendet:
- § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Rentenbesteuerung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenbesteuerung" wurde zuletzt am 10.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Rentenbesteuerung"
- 23.11.2022: Hinterlegen der neuen Paramter für die Steuerberechnung 2023 im Rentensteuer-Rechner.
- Anpassen aller Texte der Themenwelt "Rentenbesteuerung" an die Steuergesetzgebung für 2023
- 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Rentensteuer-Rechner
- 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um die Ratgeberartikel Altersentlastungsbetrag und Tabelle Rentenfreibeträge
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