Urlaubstage berechnen

Urlaubsanspruch - die wichtigsten Fragen und Antworten

Thema Urlaubsanspruch ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch? Welchen Urlaubsanspruch hat man bei Minijobs? Wie hoch ist der Urlaubsanspruch beim Mutterschutz oder in Elternzeit? Wass ist bei Kündigung? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Urlaubsanspruch.

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Die wichtigsten FAQs zum Thema Urlaubsanspruch

  • 01.

    Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

    Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Hier heißt es in § 3 zur Dauer des Urlaubs: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind." Damit ist im Gesetz der Samstag auch als Werktag definiert und damit festgelegt, dass bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ein Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Tage bestehen muss. Daraus folgt bei einer 5-Tage-Woche eine gesetzlicher Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Es besteht also ein gesetzlicher Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub.

  • 02.

    Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

    Wenn eine Teilzeitbeschäftigung an genau so vielen Tagen wie die Vollzeitbeschäftigung erfolgt, besteht der gleiche Urlaubsanspruch. Ob Sie täglich vier oder täglich acht Stunden arbeiten - die Anzahl der Urlaubstage bleibt gleich. Ist die Teilzeit beispielsweise so ausgestaltet, dass Sie nur an drei Tagen arbeiten, während für die Vollzeitbeschäftigten eine 5-Tage-Woche gilt, so besteht ein Anspruch auf lediglich drei Fünftel des Urlaubsanspruchs für Vollzeitbeschäftigte. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) orientiert sich nämlich an Arbeitstagen und nicht an Arbeitsstunden. Der Urlaubsanspruch wird daher stets auf Basis der vereinbarten Arbeitstage und nicht auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit berechnet.

  • 03.

    Wie hoch ist der Urlaubsanspruch zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses?

    Während der ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses erhalten Sie zunächst für jeden vollen Monat des Bestehens einen Urlaubsanspruch in Höhe eines Zwölftels des vereinbarten Jahresurlaubs. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Diese Wartezeit ist in § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) geregelt. Ist z.B. ein Jahresurlaub von 24 Tagen vereinbart, erhalten Sie zu Beginn der neuen Beschäftigung einen Anspruch auf 24/12 = 2, also auf zwei Tage Urlaub je Monat.

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  • 04.

    Welchen Anspruch auf Urlaub hat man bei Kündigung?

    Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses während des laufenden Kalenderjahres besteht ein Urlaubsanspruch in Höhe eines Zwölftels des Jahresurlaubs (Teilurlaub). Sobald allerdings sechs Monate überschritten sind, besteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

    Teilurlaub wird nämlich gemäß Bundesurlaubgesetz (BUrlG) nur dann berechnet, wenn das Arbeitsverhältnis

    • nicht länger als sechs Monate besteht,
    • erst ab dem zweiten Halbjahr, also ab dem 1. Juli des Kalenderjahres beginnt (dann kann es nicht länger als sechs Monate bestehen),
    • selbst nach Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit bereits im ersten Halbjahr, also bis zum 30. Juni endet.

    Ansonsten besteht der volle Urlaubsanspruch.

  • 05.

    Wird der Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

    Grundsätzlich sollte der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgebraucht werden. Ist dies nicht mehr möglich, so hat der Beschäftigte gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die entgangenen Urlaubstage. Dieser Ausgleich wird als Urlaubsabgeltung bezeichnet. Die Höhe der Urlausabgeltung können Sie mit Hilfe unseres Urlausabgeltungsrechner berechnen.

  • 06.

    Wie hoch ist der Urlaubsanspruch beim Minijob?

    Minijobbern steht der gleiche Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigten Personen zu. Gemäß Bundesurlaubsgesetz sind dies mindestens vier Wochen, also 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.

  • 07.

    Welchen Urlaubsanspruch gibt es bei Elternzeit?

    Während der Elternzeit hat Ihr Arbeitgeber das Recht, Ihren Urlaubsanspruch je Monat Elternzeit um ein Zwölftel des Ihnen zustehenden Jahresurlaubs zu kürzen. Ihr Arbeitgeber kann aber auch auf dieses Recht verzichten, so dass trotz Elternzeit der volle Jahresurlaub bestehen bleibt.

  • 08.

    Welchen Urlaubsanspruch hat man im Mutterschutz?

    Der Mutterschutz ändert nichts an Ihrem Urlaubsanspruch. Während des Mutterschutzes sind Frauen grundsätzlich von der Arbeit freigestellt und müssen dafür auch keinen Urlaub in Anspruch nehmen. Sie können den bestehenden, noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub noch zum Ende des Mutterschutzes bzw. einer daran anschließenden Elternzeit nehmen. So kann der Urlaub erst im Jahr der Beendigung von Mutterschutz und ggf. Elternzeit oder im darauf folgenden Kalenderjahr genommen werden.

  • 09.

    Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank bin?

    Tage, an denen man nachweislich arbeitsunfähig war, werden nicht als Urlaubstage auf den Jahresurlaub angerechnet. Dies ist in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt. Dort heißt es: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

  • 10.

    Wie viel Urlaub habe ich bei einer 5-Tage-Woche?

    Sofern in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag keine andere Urlaubsregelung getroffen wurde, steht Ihnen der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu. Dieser beträgt vier Wochen, also bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaustage. Bei einer 6-Tage-Woche wären es entsprechend mindestens 24 Urlaubstage. In Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag darf der Urlaubsanspruch nicht geringer sein, als der hier genannte gesetzliche Mindesturlaub.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch" wurde zuletzt am 13.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Urlaubsanspruch"

  • 14.10.2022: Veröffentlichung des Urlaubsanspruch-Rechners nebst dazugehöriger Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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