Wie viele Steuern Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen

Abfindung und die Fünftelregelung

Thema Abfindung ﹣ Die Fünftelregelung

Welchen steuerlichen Vorteil oder Nachteil eine Abfindung mit Fünftelregelung hat, kann man mit unserem Abfindungsrechner ganz einfach selbst ausrechnen.

Dabei sollte man zunächst wissen, was es eigentlich genau bedeutet, eine Abfindung nach Fünftelregelung zu versteuern. Grundsätzlich erhält man auf der Grundlage dieser Rechtsauslegung eine Steuerermäßigung vom Finanzamt.

Abfindungsanspruch ohne Kostenrisiko durchsetzen

Das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert und nur schwer durchschaubar. Häufig besteht gerade bei Arbeitnehmern ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit: Ist meine Kündigung rechtens? Welche Ansprüche habe ich? Wie hoch sollte meine Abfindung ausfallen und wie setze ich diesen Anspruch durch?

Weshalb die Fünftelregelung?

Eine Abfindung wird steuerlich als außerordentliche Einkünfte betrachtet. Außerordentliche Einkünfte haben die Eigenschaft, dass sie über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden und in einem Jahr ausgezahlt werden. Um in dem Jahr der Auszahlung eine zu hohe steuerliche Belastung aufgrund dieses über mehrere Jahre erwirtschafteten Sondereffekts zu vermeiden, gibt es die Fünftelregelung.

Zwar muss die gesamte Abfindung im Jahr der Auszahlung versteuert werden, jedoch wird der Steuersatz hierfür durch die Fünfteltregelung geglättet, also ermäßigt.

Vorteile der Fünftelregelung

Einen steuerlichen Vorteil durch die Abfindung mit Fünftelungregelung haben vor allem Arbeitnehmer, die aufgrund einer hohen Abfindung einen hohen persönlichen Steuersatz zahlen müssten. Wer ohne die Abfindung über ein Einkommen verfügt, für das nur ein relativ geringer Steuersatz fällig ist, müsste durch eine hohe Abfindung nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit sowohl auf die Abfindung als auch auf das Gehalt selbst hohe Einkommensteuern bezahlen. Je höher dagegen das eigene Einkommen ist, desto geringer ist der Vorteil durch diese Regelung. Wer zum Beispiel ohnehin schon den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zahlen muss, für den ergibt sich aus der Abfindung mit Fünftelungregelung kein Vorteil.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Für die Abfindung und anderen außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag ein anderer Steuersatz berechnet, als für das verbleibende zu versteuernde Einkommen (=zu versteuerndes Einkommen abzüglich außerordentliche Einkünfte). Im ersten Schritt wird die Steuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen berechnet. Im zweiten Schritt wird ein Fünftel der Abfindung dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert und erneut die Steuer berechnet. Die Differenz beider Berechnungen entspricht nun der Steuer für ein Fünftel der Abfindung. Das Fünffache dieser Differenz bildet also die Steuer für die gesamte Abfindung.

Beispiel für die Anwendung der Fünftelregelung

Die Werte in diesem und in den nächsten Beispielen beziehen sich auf einen ledigen Arbeitnehmer. Der Übersichtlichkeit halber lassen wir für die Beispiele aber den Soli sowie die Kirchensteuer außen vor.

Herr Schmitz hat 2024 ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro und erhält eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro

1. Einkommensteuer für 40.000 7.495
2. Einkommensteuer für 52.000
(40.000 + 1/5 der Abfindung)
11.632
3. Differenz der Steuerbeträge 4.137
4. Steuer für Abfindung
(5 × 4.137)
20.685 *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Sonderfälle bei der Berechnung der Fünftelregelung

Für die Berechnung der Steuer für Abfindungen ergeben sich einige Sonderfälle. Diese treten z.B. dann ein, wenn man im Jahr der Abfindungszahlung ansonsten keine oder negative Einkünfte hat. Bezieht man Lohnersatzleistungen (Entgeltersatzleistungen), wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Übergangsgeld der gesetzlichen Renten- bzw. Unfallversicherung, so wird die Berechnung der Abfindungsbesteuerung noch komplexer. Diese Lohnersatzleistungen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie sind zwar selber steuerfrei, erhöhen aber indirekt die Steuerschuld, indem sie zur Berechnung des Einkommensteuersatzes fiktiv dem Einkommen hinzugerechnet werden. Somit wird sowohl vom eigentlichen Einkommen ein höherer Prozentsatz versteuert, als auch vom Einkommen zuzüglich dem Fünftel der Abfindung. Die Differenz dieser beiden Steuerbeträge ergibt dann wiederum die Steuer für ein Fünftel der Abfindung.

Beispiel für die Versteuerung der Abfindung ohne andere Einkünfte

Herr Schmitz hat 2024 kein Einkommen erzielt und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro

1. Einkommensteuer für 0 0
2. Einkommensteuer für 20.000
(0 + 1/5 der Abfindung)
1.759
3. Differenz der Steuerbeträge
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
1.759
4. Steuer für Abfindung
(5 × 1.759)
8.795 *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Beispiel für die Versteuerung der Abfindung bei negativen Einkünften

Herr Schmitz hat 2024 nach Abzügen von Sonderausgaben ein negatives Einkommen von 10.000 Euro erzielt und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro.

Hier ergibt sich eine vereinfachte Formel, indem man das gesamte zu versteuernde Einkommen, also das Einkommen inklusive der Abfindung heranzieht. Für ein Fünftel hiervon werden dann zunächst die Steuern berechnet. Die Steuer auf die Abfindung beträgt dann das Fünffache dieses berechneten Steuerbetrags.

1. Gesamtes zu versteuernde Einkommen inkl. Abfindung
(= −10.000 plus 100.000)
90.000
2. Einkommensteuer für 18.000
(1/5 der Gesamteinkünfte)
1.265
3. Steuer für Abfindung
(5 × 1.265)
6.325 *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Beispiel für Versteuerung der Abfindung bei Arbeitslosengeld

Herr Schmitz hat 2024 ein Einkommen von 20.000 Euro erzielt und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Zudem hat er Arbeitslosengeld in Höhe von 5.000 Euro bezogen.

1. Einkommensteuer für 20.000 1.759
2. Fiktive Einkommensteuer für 25.000
(20.000 + 5.000 Arbeitslosengeld)
3.057
3. Fiktiver Steuersatz (3.057 von 25.000) 12,2280%
4. Einkommensteuer von 20.000 zu 12,2280% 2.445
5. Fiktive Einkommenst. für 45.000
(20.000 + 5.000 + 1/5 der Abfindung)
9.155
6. Fiktiver Steuersatz (9.155 von 45.000) 20,3444%
7. Einkommensteuer von 40.000 zu 20,3444%
(20.000 + 1/5 der Abfindung)
8.137
8. Differenz der Steuerbeträge (4. Und 7.)
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
5.692
9. Steuer für Abfindung
(5 × 5.692)
28.460 *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Um bereits vorab auszurechnen, welche Auswirkungen die Abfindung mit Fünftelregelung hat, kann man auch unseren Abfindungsrechner nutzen.

Abfindungsanspruch ohne Kostenrisiko durchsetzen

Das deutsche Arbeitsrecht ist kompliziert und nur schwer durchschaubar. Häufig besteht gerade bei Arbeitnehmern ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit: Ist meine Kündigung rechtens? Welche Ansprüche habe ich? Wie hoch sollte meine Abfindung ausfallen und wie setze ich diesen Anspruch durch?

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abfindung" wurde zuletzt am 09.10.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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