
Rechner zum Thema
Grundsicherungsrechner
Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung.Die Höhe der Grundsicherung richtet sich generell nach jedem vorliegenden Einzelfall und dessen Rahmenverhältnissen. Beispielsweise ist speziell zu berücksichtigen, ob die bedürftige Person in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern lebt. Auch der Wohnort spielt eine wichtige Rolle, da die ortsüblichen Mieten stark variieren können. Für behinderten Menschen entsteht ein zusätzlicher Mehrbedarf, der ebenfalls übernommen wird. Die Ansprüche Leistungsberechtigten werden seit 2011 in drei unterschiedliche Regelbedarfsstufen unterteilt, nach denen sich die Höhe der grundsätzliche Leistungen ohne die zusätzlich übernommenen Zahlungen der Miete richten.
Einfache Formel für die Höhe der Grundsicherung
Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ergibt sich vereinfacht anhand folgender Gleichung:
Bedarf abzüglich Einkommen = Grundsicherung |
Höhe des Bedarfs
Für die Höhe der Grundsicherung ist zunächst der Bedarf des Antragstellers maßgebend. Der Bedarf setzt sich zusammen aus seinen pauschal angenommenen, notwendigen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt (Regelbedarf). Neben dem Regelbedarf werden die tatsächlichen, angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten als Bedarf berücksichtigt. Schließlich wird aufgrund besonderer Lebenslagen ein Mehrbedarf bestimmt. Zu diesen besonderen Lebenslagen, die einen Mehrbedarf erfordern gehören:
- Schwangerschaft ab der 13. Woche
- Alleinerziehend
- Gehbehinderung
- Krankheit (Mehrbedarf für Ernährung)
- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
Berechnung des Einkommens
Hier werden für die Höhe der Grundsicherung die Einkommen des Antragstellers summiert. Vom Erwerbseinkommen, von privaten Renten und von gesetzlichen Renten (sofern Grundrentenzeiten erfüllt) können bestimmte Freibeträge abgezogen werden, um letztlich einen Anreiz für Erwerbstätigkeit bzw. einen Anreiz zur Vorsorge zu schaffen.
Höhe des Anspruchs auf Grundsicherung
Wenn die Höhe des Einkommens den Bedarf nicht decken kann hat der Antragsteller einen Anspruch auf Grundsicherung in Höhe des nicht gedeckten Bedarfs.
Beispiel 1
Eine alleinstehende, anspruchsberechtigte Person lebt in einer eigenen Wohnung mit 380 Euro Warmmiete und bezieht 650 Euro eigene Einkünfte.
Die Person hat 2023 zunächst einen Grundanspruch in Höhe von 502 Euro. Dazu kommen in diesem Fall die Kosten für Warmmiete in Höhe von 380 Euro, was einen Gesamtanspruch in Höhe von 882 Euro ergibt. Hierauf werden nun die eigenen Einkünfte der Person angerechnet. Der nicht gedeckte Bedarf (882 abzgl. 650) entspricht der Höhe der Grundsicherung in Höhe von 232 Euro.
Beispiel 2
Zwei verheiratete, anspruchsberechtigte Personen leben in einem eigenen Haushalt mit 650 Euro Warmmiete und beziehen eigene Einkünfte in Höhe von 900 Euro.
Jeder der beiden Personen steht 2023 ein Regelbedarf in Höhe von 451 Euro zu, also zusammen 902 Euro. Dazu zahlen Sie Warmmiete in Höhe von 650 Euro, was einen Gesamtbedarf in Höhe von 1.552 Euro ergibt. Nun werden die eigenen Einkünfte angerechnet (1.552 abzgl. 900), somit ergibt sich eine Grundsicherung in Höhe von 652 Euro.
Beispiel 3
Eine anspruchsberechtigte Person lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern, es entfallen keine Kosten für Miete und die eigenen Einkünfte betragen 120 Euro.
Die Person hat 2023 lediglich einen Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von 402 Euro, da keine zusätzlich zu übernehmenden Mietkosten anfallen. Die eigenen Einkünfte in Höhe von 120 Euro werden angerechnet (402−120), sodass eine Aufstockung in Höhe von 282 Euro erfolgt.
Anspruch berechnen
Nutzen Sie unseren Grundsicherungsrechner, um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu berechnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 22.08.2023
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Grundsicherung" wurden am 22.08.2023 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 22.08.2023: Erweitern der anrechenbaren Versicherungsbeiträge um die Kfz-Haftpflicht im Grundsicherungsrechner
- 26.11.2022: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2023, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2023.
- 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
- 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt