Unter unseren über 20 Millionen jährlichen Besuchern, hat sich kürzlich auch die Firma FooOpenData (Name geändert) bei uns gemeldet. Die Geschäftsleitung wollte nach einer vergessenen Datenschutzerklärung von uns wissen, welches DSGVO-Bußgeld ihr gedroht hätte. Unsere Antwort finden Sie im folgenden Beispiel.
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So haben wir das DSGVO-Bußgeld ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Die Firma FooOpenData hat auf ihrer Website vergessen, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Zwar wurde der Fehler sofort behoben, doch die Geschäftsleitung möchte wissen, wie hoch das Bußgeld laut DSGVO hätte ausfallen können.
- FooOpenData hatte im letzten Jahr einen Umsatz von 500.000 Euro.
- Die fehlende Datenschutzerklärung gilt als materieller Verstoß, da dadurch das Recht auf Information der betroffenen Personen verletzt wurde.
- Der Verstoß wird als mittelschwer eingestuft, da wichtige Informationspflichten nicht erfüllt wurden.
1. Kategorisierung der Unternehmensgröße
Mit einem Umsatz von bis zu 0,7 Millionen Euro gehört FooOpenData zur Größenklasse A.I. Diese Klasse gilt für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 0,0 und 0,7 Millionen Euro.
2. Ermittlung mittlerer Jahresumsatz
Der mittlere Jahresumsatz in der Größenklasse A.I beträgt (0,0 + 0,7) / 2 – also 0,35 Millionen Euro.
3. Ermittlung wirtschaftlicher Grundwert
Für die Bestimmung des wirtschaftlichen Grundwertes wird der mittlere Jahresumsatz der Größenklasse A.I – also 0,35 Millionen Euro – durch 360 Tage geteilt. So ergibt sich ein gerundeter Tagessatz. Der wirtschaftliche Grundwert beträgt damit 972 Euro.
4. Multiplikation des Grundwerts nach Art und Schweregrad der Tat
Der ermittelte Tagessatz – also der wirtschaftliche Grundwert – wird zum Schluss mit einem Faktor multipliziert, um das Bußgeld zu bestimmen. Dieser Faktor hängt von der Art des Verstoßes und dessen Schweregrad ab. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Faktor bei welcher Kombination gilt.
Schweregrad der Tat | Faktor für formelle Verstöße | Faktor für materielle Verstöße |
---|---|---|
Leicht | 1 bis 2 | 1 bis 4 |
Mittel | 2 bis 4 | 4 bis 8 |
Schwer | 4 bis 6 | 8 bis 12 |
Sehr schwer | 6 und mehr | 12 und mehr |
Mit der fehlenden Datenschutzerklärung, hat FooOpenData einen materiellen Verstoß mit mittlerem Schweregrad begangen. Demnach beträgt der Multiplikationsfaktor für FooOpenData 4 bis 8.
Somit beträgt das DSGVO-Bußgeld zwischen 3.888 Euro (4×972) und 7.776 Euro (8×972).
5. Einzelfallprüfung
In einem 5. Schritt wird das zuvor berechnete Bußgeld angepasst – je nach Umständen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
Dazu zählen vor allem persönliche Faktoren (siehe Art. 83 Abs. 2 DSGVO), aber auch andere Umstände wie eine lange Verfahrensdauer oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Diese Prüfung muss im Einzelfall erfolgen und kann von unserem DSGVO-Bußgeldrechner nicht automatisch vorgenommen werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "DSGVO Bußgeld" verwendet:
- DSGVO Bußgeldkonzept der DSK (Datenschutzkonferenz - Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "DSGVO Bußgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "DSGVO Bußgeld"
- Veröffentlichung des DSGVO-Bußgeldrechners.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite