Unter unseren über 20 Millionen jährlichen Besuchern, hat sich kürzlich auch die Firma FooOpenData (Name geändert) bei uns gemeldet. Die Geschäftsleitung wollte nach einer vergessenen Datenschutzerklärung von uns wissen, welches DSGVO-Bußgeld ihr gedroht hätte. Unsere Antwort finden Sie im folgenden Beispiel.
Folgende Seiten empfehle ich
So haben wir der Firma FooOpenData das potenzielle DSGVO-Bußgeld berechnet
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Die Firma FooOpenData hat auf Ihrer Website vergessen, eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen und holt dies sofort nach. Trotzdem möchte die Geschäftsleitung wissen, wie hoch für diesen Verstoß gegen die DSGVO ein Bußgeld gewesen wäre.
- Die Firma FooOpenData hatte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 500.000 Euro.
- Die fehlende Datenschutzerklärung ist ein materieller Verstoß . Denn gemäß DSGVO gilt dies als Missachtung der Rechte betroffener Personen, hier des Rechts auf Information.
- Der Schweregrad dieses Verstoßes ist als mittel einzustufen. Denn mit der fehlenden Datenschutzerklärung wurden "Wichtige Informations- oder Dokumentationspflichten nicht eingehalten".
1. Kategorisierung der Unternehmensgröße
Anhand des angegebenen Umsatzes in Höhe von bis zu 0,7 Millionen Euro ist das Unternehmen FooOpenData eingestuft in die sogenannte Größenklasse A.I, welche für Umsätze oberhalb von 0,0 Millionen bis 0,7 Millionen Euro definiert ist.
2. Ermittlung mittlerer Jahresumsatz
Der mittlere Jahresumsatz für die Größenklasse A.I beträgt (0,0 + 0,7) / 2, also 0,35 Millionen Euro.
3. Ermittlung wirtschaftlicher Grundwert
Für die Festsetzung des wirtschaftlichen Grundwertes wird der mittlere Jahresumsatz der Größenklasse A.I, also 0,35 Millionen Euro, durch 360 (Tage) geteilt und so ein durchschnittlicher, auf die Vorkommastelle aufgerundeter Tagessatz errechnet. Demnach beträgt der Wirtschaftliche Grundwert 972 Euro.
4. Multiplikation des Grundwerts nach Art und Schweregrad der Tat
Der gerade berechnete Tagessatz bzw. wirtschaftliche Grundwert wird abschließend mit einem Faktor multipliziert, um das Bußgeld zu bestimmen. Dieser Faktor ergibt sich aus der Art des Verstoßes und dem Schweregrad dieses Verstoßes. Folgende Tabelle gibt hierzu an, welcher Faktor bei welcher Konstellation von Art und Schwere des Verstoßes gilt.
Schweregrad der Tat | Faktor für formelle Verstöße | Faktor für materielle Verstöße |
---|---|---|
Leicht | 1 bis 2 | 1 bis 4 |
Mittel | 2 bis 4 | 4 bis 8 |
Schwer | 4 bis 6 | 8 bis 12 |
Sehr schwer | 6 und mehr | 12 und mehr |
Mit der fehlenden Datenschutzerklärung, hat FooOpenData einen materiellen Verstoß mit mittlerem Schweregrad begangen. Demnach beträgt der Multiplikationsfaktor für FooOpenData 4 bis 8.
Somit beträgt das DSGVO-Bußgeld zwischen 3.888 Euro (4×972) und 7.776 Euro (8×972).
In der Praxis wird in einem 5. Schritt der unter 4. errechnete Betrag anhand aller für und gegen den Betroffenen sprechenden Umstände angepasst, soweit diese noch nicht unter 4. berücksichtigt wurden. Hierzu zählen insbesondere sämtliche täterbezogenen Umstände (vgl. Kriterienkatalog des Art. 83 Abs. 2 DSGVO) sowie sonstige Umstände, wie z.B. eine lange Verfahrensdauer oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Dies ist für den Einzelfall zu prüfen und kann naturgemäß von unserem DSGVO Bußgeldrechner nicht bewertet werden.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Anwaltskostenrechner, Unterhaltsrechner, Fristenrechner, Rechner Lohnpfändung, Erbschaftsteuer Rechner, Scheidungskosten berechnen
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "DSGVO Bußgeld" verwendet:
- DSGVO Bußgeldkonzept der DSK (Datenschutzkonferenz - Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "DSGVO Bußgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 11.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "DSGVO Bußgeld"
- Veröffentlichung des DSGVO-Bußgeldrechners.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite