Unser Scheidungskosten-Rechner zeigt Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einer Scheidung anfallen – angepasst an die seit Juni 2025 geltenden Gebühren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten einer Scheidung bestehen aus Anwaltskosten und Gerichtskosten.
- Für die Höhe ist neben dem Einkommen auch das Vermögen der Ehepartner wichtig. Daraus ergibt sich der sogenannte Verfahrenswert.
- Einvernehmliche Scheidungen sind immer günstiger als strittige Verfahren.
Folgende Seiten empfehle ich
Infos zum Scheidungskosten-Rechner
Gebührenerhöhung seit Juni 2025
Die Scheidungskosten richten sich nach dem KostBRÄG 2025. Die Gebühren sind etwa 6 % höher laut der neuen Anwaltskostentabelle und der neuen Gerichtskostentabelle.
So funktioniert der Scheidungskosten-Rechner
Mit dem Scheidungskosten-Rechner 2025 können Sie die voraussichtlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens ermitteln. Grundlage dafür ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser richtet sich nicht nur nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, sondern auch nach deren Vermögen.
Aus dem Verfahrenswert ergeben sich:
- die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Der Rechner berücksichtigt zudem, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Außerdem zeigt er die Gesamtkosten wahlweise für einvernehmliche oder strittige Verfahren an.
Über die Info-Buttons im Ergebnisfenster erhalten Sie eine detaillierte Herleitung aller Berechnungsschritte. So können Sie die Kosten jederzeit transparent nachvollziehen.
Was andere Leser auch gelesen haben
Eingabehilfe zum Scheidungskosten-Rechner
Monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an.
Es erhöht den Verfahrenswert. Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten.
Kindergeld, Zuschüsse zum Kindergeld und
Unterhaltsgeld zählen meist als
Einkommen.
Nicht dazu zählen Sozialhilfe ohne Lohnersatzfunktion und das Erziehungsgeld.
Nettovermögen beider Ehegatten
Geben Sie das Nettovermögen beider Ehegatten an.
Ziehen Sie dabei mögliche Schulden vom Vermögen ab.
Das Vermögen erhöht den Verfahrenswert.
Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten ergeben.
Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
Geben Sie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder an.
Die Zahl der Kinder senkt den Verfahrenswert.
Versorgungsausgleich
Geben Sie an, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder ausgeschlossen ist. Er gleicht bei einer Scheidung die in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner aus.
Das Familiengericht führt den Ausgleich im Scheidungsverfahren durch. Sind sich die Ehepartner vorher einig, können sie ihn – am besten notariell – ausschließen. Dann behält jeder seine eigenen Ansprüche.
Anzahl der Versorgungen
Geben Sie die Anzahl der Versorgungen (Rentenansprüche) beider Ehepartner an. Dazu gehören zum Beispiel:
- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- betriebliche Altersversorgung, auch Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgung)
- private Lebensversicherungen mit Rentenzahlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)
Die Zahl der Versorgungen erhöht den Verfahrenswert.
Beispiele für die Eingabe
Haben beide Ehegatten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, geben Sie 2 ein. Hat einer zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge, geben Sie 3 ein. Haben beide außerdem je eine Riesterrente, geben Sie 5 ein.
Scheidungsverfahren einvernehmlich
Geben Sie an, ob die Scheidung einvernehmlich abläuft. Davon hängt ab, ob Anwaltskosten für einen oder zwei Anwälte berechnet werden. Mindestens ein Anwalt ist immer erforderlich.
Ein Anwalt genügt, wenn:
- ein Anwalt nur den Antragsteller vertritt und der andere Partner keine eigenen Anträge stellt,
- nur die Scheidung selbst beantragt wird und auf weitere Fragen wie den Zugewinnausgleich verzichtet wird.
Beide Partner sollten Anwälte haben, wenn:
- Streit über Themen wie Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinn besteht,
- beide eigene Anträge beim Gericht stellen wollen,
- der Verdacht besteht, dass eine Seite benachteiligt werden könnte.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können typische Fragen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder geregelt werden. Die Kosten dafür können Sie mit unserem Rechner berechnen.
Dies könnte Sie auch interessieren
Fragen & Tipps zum Scheidungskosten-Rechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Scheidungskosten-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was kostet eine Scheidung?Die Kosten einer Scheidung setzen sich in erster Linie aus Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten zusammen. Grundlage ist der sogenannte Streit- oder Verfahrenswert. Er wird vom Gericht individuell festgelegt und hängt vom Einkommen der Partner sowie vom Vermögen ab.
Nach unserer Erfahrung können Scheidungskosten schnell in den vierstelligen Bereich steigen. Um eine erste Orientierung zu bekommen, können Sie mit unserem Scheidungskosten-Rechner die voraussichtlichen Kosten sofort berechnen.
02.
Spart man, wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt?Ja. Wenn sich beide Ehepartner über alle wichtigen Punkte – wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung – einig sind, kann die Scheidung als einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden.
Das spart Zeit, Nerven und vor allem Geld: In der Regel genügt ein gemeinsamer Anwalt, dessen Kosten sich beide Partner teilen können. Auch das Verfahren beim Gericht verläuft deutlich schneller. Unserer Erfahrung nach ist eine einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste Lösung.
03.
Muss man einen Anwalt nehmen?Ein Anwalt ist in Deutschland für den Scheidungsantrag vorgeschrieben. Der Antragsteller muss also zwingend anwaltlich vertreten sein. Der andere Partner benötigt keinen eigenen Anwalt, solange die Scheidung einvernehmlich verläuft.
Kommt es jedoch zu Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, ist es meist sinnvoll, wenn auch der zweite Partner einen Rechtsanwalt einschaltet. So steigen zwar die Kosten, aber es ist sichergestellt, dass beide Seiten rechtlich abgesichert sind.
04.
Ist eine Online-Scheidung günstiger?Viele Kanzleien werben mit einer sogenannten Online-Scheidung. Dabei reichen die Anwälte die Unterlagen digital ein, was den Ablauf vereinfacht. Eine echte „Scheidung online“ gibt es aber nicht – die Entscheidung fällt immer vor dem zuständigen Familiengericht.
Unsere Erfahrung zeigt: Eine Online-Scheidung spart in erster Linie Zeit und Abstimmungsaufwand, die reinen Kosten sind aber meist nicht niedriger. Genau berechnen können Sie die Ausgaben mit unserem Scheidungskosten-Rechner.
05.
Versorgungsausgleich – was ist das?Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern ausgeglichen. Dazu fordert das Gericht die Rentenübersichten der Versicherungsträger an und ermittelt die Entgeltpunkte, die während der Ehe erworben wurden. Diese werden anschließend gerecht verteilt.
Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Kostenfaktor im Scheidungsverfahren. Wir sehen oft, dass gerade hier die Verfahren aufwändiger und damit teurer werden. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Versorgungsausgleich.
Weitere Online-Rechner
Scheidungsfolgenvereinbarung berechnen, Unterhalt Kind, Ehegattenunterhalt-Rechner, Kosten Erbschein berechnen, Gerichtskosten berechnen, Fristberechnung Erbausschlagung, Frist berechnen, Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung, RVG-Rechner, Prozesskostenrechner, Mutterschaftsgeld-Rechner, Mutterschutz-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Scheidungskosten"
- Anpassungen des Scheidungskostenrechners und des Berechnungsbeispiels an die erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab Juni 2025.
- Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
- Umfangreicher Ratgeber zum Thema Unterhaltsvorschuss.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite