Gebührenerhöhung seit Juni 2025
So funktioniert der Scheidungskosten-Rechner
Mit dem Scheidungskosten-Rechner 2026 können Sie die voraussichtlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens ermitteln.
Grundlage dafür ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser richtet sich nicht nur nach den Einkommensverhältnissen
der Ehegatten, sondern auch nach deren Vermögen.
Aus dem Verfahrenswert ergeben sich:
- die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Der Rechner berücksichtigt zudem, ob ein Versorgungsausgleich
durchgeführt wird. Außerdem zeigt er die Gesamtkosten wahlweise für
einvernehmliche oder strittige Verfahren an.
Über die Info-Buttons im Ergebnisfenster erhalten Sie eine detaillierte Herleitung aller Berechnungsschritte. So können Sie die
Kosten jederzeit transparent nachvollziehen.
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Eingabehilfe zum Scheidungskosten-Rechner
Monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an.
Es erhöht den Verfahrenswert. Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten.
Kindergeld, Zuschüsse zum Kindergeld und
Unterhaltsgeld zählen meist als
Einkommen.
Nicht dazu zählen Sozialhilfe ohne Lohnersatzfunktion und das Erziehungsgeld.
Nettovermögen beider Ehegatten
Geben Sie das Nettovermögen beider Ehegatten an.
Ziehen Sie dabei mögliche Schulden vom Vermögen ab.
Das Vermögen erhöht den Verfahrenswert.
Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten ergeben.
Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
Geben Sie die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder an.
Die Zahl der Kinder senkt den Verfahrenswert.
Versorgungsausgleich
Geben Sie an, ob ein Versorgungsausgleich
stattfindet oder ausgeschlossen ist.
Er gleicht bei einer Scheidung die in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner aus.
Das Familiengericht führt den Ausgleich im Scheidungsverfahren durch.
Sind sich die Ehepartner vorher einig, können sie ihn – am besten notariell – ausschließen.
Dann behält jeder seine eigenen Ansprüche.
Anzahl der Versorgungen
Geben Sie die Anzahl der Versorgungen (Rentenansprüche) beider Ehepartner an.
Dazu gehören zum Beispiel:
- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- betriebliche Altersversorgung, auch Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgung)
- private Lebensversicherungen mit Rentenzahlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)
Die Zahl der Versorgungen erhöht den Verfahrenswert.
Beispiele für die Eingabe
Haben beide Ehegatten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, geben Sie 2 ein.
Hat einer zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge, geben Sie 3 ein.
Haben beide außerdem je eine Riesterrente, geben Sie 5 ein.
Scheidungsverfahren einvernehmlich
Geben Sie an, ob die Scheidung einvernehmlich abläuft.
Davon hängt ab, ob Anwaltskosten für einen oder zwei Anwälte berechnet werden.
Mindestens ein Anwalt ist immer erforderlich.
Ein Anwalt genügt, wenn:
- ein Anwalt nur den Antragsteller vertritt und der andere Partner keine eigenen Anträge stellt,
- nur die Scheidung selbst beantragt wird und auf weitere Fragen wie den
Zugewinnausgleich verzichtet wird.
Beide Partner sollten Anwälte haben, wenn:
- Streit über Themen wie Sorgerecht, Unterhalt oder
Zugewinn besteht,
- beide eigene Anträge beim Gericht stellen wollen,
- der Verdacht besteht, dass eine Seite benachteiligt werden könnte.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung
können typische Fragen wie Unterhalt,
Zugewinnausgleich,
die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder geregelt werden.
Die Kosten dafür können Sie mit unserem Rechner berechnen.
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Scheidungskosten-Rechner. Was möchten Sie wissen?