Scheidungskosten

Scheidungskosten 2025 berechnen

Thema Scheidungskosten-Rechner

Unser Scheidungskosten-Rechner zeigt Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einer Scheidung anfallen – angepasst an die seit Juni 2025 geltenden Gebühren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten einer Scheidung bestehen aus Anwaltskosten und Gerichtskosten.
  • Für die Höhe ist neben dem Einkommen auch das Vermögen der Ehepartner wichtig. Daraus ergibt sich der sogenannte Verfahrenswert.
  • Einvernehmliche Scheidungen sind immer günstiger als strittige Verfahren.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Scheidungskosten-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Infos zum Scheidungskosten-Rechner

Gebührenerhöhung seit Juni 2025

Die Scheidungskosten richten sich nach dem KostBRÄG 2025. Die Gebühren sind etwa 6 % höher laut der neuen Anwaltskostentabelle und der neuen Gerichtskostentabelle.

So funktioniert der Scheidungskosten-Rechner

Mit dem Scheidungskosten-Rechner 2025 können Sie die voraussichtlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens ermitteln. Grundlage dafür ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser richtet sich nicht nur nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, sondern auch nach deren Vermögen.

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich:

  • die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Der Rechner berücksichtigt zudem, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Außerdem zeigt er die Gesamtkosten wahlweise für einvernehmliche oder strittige Verfahren an.

Über die Info-Buttons im Ergebnisfenster erhalten Sie eine detaillierte Herleitung aller Berechnungsschritte. So können Sie die Kosten jederzeit transparent nachvollziehen.

Eingabehilfe zum Scheidungskosten-Rechner

Monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten

Scheidungskosten-Rechner: Eingabe Nettoeinkommen Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an. Es erhöht den Verfahrenswert. Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten. Kindergeld, Zuschüsse zum Kindergeld und Unterhaltsgeld zählen meist als Einkommen. Nicht dazu zählen Sozialhilfe ohne Lohnersatzfunktion und das Erziehungsgeld.

Nettovermögen beider Ehegatten

Scheidungskosten-Rechner Vermögen Geben Sie das Nettovermögen beider Ehegatten an. Ziehen Sie dabei mögliche Schulden vom Vermögen ab. Das Vermögen erhöht den Verfahrenswert. Dieser ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten ergeben.

Anzahl unterhalts­berechtigter Kinder

Scheidungskosten-Rechner Kinder Geben Sie die Anzahl der unterhalts­berechtigten Kinder an. Die Zahl der Kinder senkt den Verfahrenswert.

Versorgungsausgleich

Geben Sie an, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder ausgeschlossen ist. Er gleicht bei einer Scheidung die in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner aus.

Das Familiengericht führt den Ausgleich im Scheidungsverfahren durch. Sind sich die Ehepartner vorher einig, können sie ihn – am besten notariell – ausschließen. Dann behält jeder seine eigenen Ansprüche.

Anzahl der Versorgungen

Geben Sie die Anzahl der Versorgungen (Rentenansprüche) beider Ehepartner an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • betriebliche Altersversorgung, auch Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
  • berufsständische Versorgungen (z. B. Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgung)
  • private Lebensversicherungen mit Rentenzahlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG)

Die Zahl der Versorgungen erhöht den Verfahrenswert.

Beispiele für die Eingabe

Haben beide Ehegatten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, geben Sie 2 ein. Hat einer zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge, geben Sie 3 ein. Haben beide außerdem je eine Riesterrente, geben Sie 5 ein.

Scheidungsverfahren einvernehmlich

Geben Sie an, ob die Scheidung einvernehmlich abläuft. Davon hängt ab, ob Anwaltskosten für einen oder zwei Anwälte berechnet werden. Mindestens ein Anwalt ist immer erforderlich.

Ein Anwalt genügt, wenn:

  • ein Anwalt nur den Antragsteller vertritt und der andere Partner keine eigenen Anträge stellt,
  • nur die Scheidung selbst beantragt wird und auf weitere Fragen wie den Zugewinnausgleich verzichtet wird.

Beide Partner sollten Anwälte haben, wenn:

  • Streit über Themen wie Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinn besteht,
  • beide eigene Anträge beim Gericht stellen wollen,
  • der Verdacht besteht, dass eine Seite benachteiligt werden könnte.

Was ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

In einer Scheidungs­folgen­vereinbarung können typische Fragen wie Unterhalt, Zugewinn­ausgleich, die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder geregelt werden. Die Kosten dafür können Sie mit unserem Rechner berechnen.

Fragen & Tipps zum Scheidungskosten-Rechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Scheidungskosten-Rechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Was kostet eine Scheidung?

    Die Kosten einer Scheidung setzen sich in erster Linie aus Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten zusammen. Grundlage ist der sogenannte Streit- oder Verfahrenswert. Er wird vom Gericht individuell festgelegt und hängt vom Einkommen der Partner sowie vom Vermögen ab.

    Nach unserer Erfahrung können Scheidungskosten schnell in den vierstelligen Bereich steigen. Um eine erste Orientierung zu bekommen, können Sie mit unserem Scheidungskosten-Rechner die voraussichtlichen Kosten sofort berechnen.

  • 02.
    Spart man, wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt?

    Ja. Wenn sich beide Ehepartner über alle wichtigen Punkte – wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung – einig sind, kann die Scheidung als einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden.

    Das spart Zeit, Nerven und vor allem Geld: In der Regel genügt ein gemeinsamer Anwalt, dessen Kosten sich beide Partner teilen können. Auch das Verfahren beim Gericht verläuft deutlich schneller. Unserer Erfahrung nach ist eine einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste Lösung.

  • 03.
    Muss man einen Anwalt nehmen?

    Ein Anwalt ist in Deutschland für den Scheidungsantrag vorgeschrieben. Der Antragsteller muss also zwingend anwaltlich vertreten sein. Der andere Partner benötigt keinen eigenen Anwalt, solange die Scheidung einvernehmlich verläuft.

    Kommt es jedoch zu Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, ist es meist sinnvoll, wenn auch der zweite Partner einen Rechtsanwalt einschaltet. So steigen zwar die Kosten, aber es ist sichergestellt, dass beide Seiten rechtlich abgesichert sind.

  • 04.
    Ist eine Online-Scheidung günstiger?

    Viele Kanzleien werben mit einer sogenannten Online-Scheidung. Dabei reichen die Anwälte die Unterlagen digital ein, was den Ablauf vereinfacht. Eine echte „Scheidung online“ gibt es aber nicht – die Entscheidung fällt immer vor dem zuständigen Familiengericht.

    Unsere Erfahrung zeigt: Eine Online-Scheidung spart in erster Linie Zeit und Abstimmungsaufwand, die reinen Kosten sind aber meist nicht niedriger. Genau berechnen können Sie die Ausgaben mit unserem Scheidungskosten-Rechner.

  • 05.
    Versorgungsausgleich – was ist das?

    Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern ausgeglichen. Dazu fordert das Gericht die Rentenübersichten der Versicherungsträger an und ermittelt die Entgeltpunkte, die während der Ehe erworben wurden. Diese werden anschließend gerecht verteilt.

    Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Kostenfaktor im Scheidungsverfahren. Wir sehen oft, dass gerade hier die Verfahren aufwändiger und damit teurer werden. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Versorgungsausgleich.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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