Scheidungskosten

Scheidungskosten 2025 berechnen

Thema Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten, mit denen Sie bei der Scheidung rechnen müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten einer Scheidung teilen sich auf in Anwaltskosten und Gerichtskosten.
  • Maßgeblich für die Kosten sind neben den Einkommen auch das Vermögen der Ehegatten. Hieraus bestimmt sich der so genannte Verfahrenswert.
  • Einvernehmliche Scheidungen sind immer kostengünstiger als strittige Scheidungsverfahren.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Scheidungskosten-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Grundlagen zu den Scheidungskosten

So funktioniert der Scheidungskosten-Rechner

Neben den Einkommens­verhältnissen spielt auch das Vermögen der Ehegatten eine Rolle für die Höhe des sogenannten Verfahrenswerts. Aus dem Verfahrenswert berechnen sich für die Scheidung die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) sowie die Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Der Scheidungskosten-Rechner berücksichtigt ebenso, ob ein Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsprozesses durchgeführt werden soll.

Zudem werden die Anwaltskosten und damit die gesamten Scheidungskosten wahlweise für einvernehmliche oder strittige Scheidungsverfahren berechnet.

Die Infobuttons im Ergebnisfenster leiten sämtliche Berechnungen detailliert und nachvollziehbar her.

Eingabehilfe zum Scheidungskosten-Rechner

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, aus denen sich die Scheidungskosten zusammen setzen. Dabei wird zunächst der Verfahrenswert bestimmt, der als Berechnungs­grundlage für die zu berechnenden Kosten dient. Basis für die Kostenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).

Monatliches Nettoeinkommen der beiden Ehegatten

Scheidungskosten-Rechner Netto Geben Sie bitte ihr monatliches Nettoeinkommen an. Das Einkommen erhöht den Verfahrenswert. Er ist die Berechnungs­grundlage für die Anwalts- und Gerichtskosten, aus welchen sich die Scheidungskosten zusammensetzen. Kindergeld und Kindergeldzuschüsse sowie Unterhaltsgeld werden durch die Familiengerichte überwiegend als Einkommen angesehen. Nicht als Einkommen angesehen werden Sozialhilfe­leistungen, denen keine Lohnersatzfunktion zukommt, und das Erziehungsgeld.

Nettovermögen beider Ehegatten

Scheidungskosten-Rechner Vermögen Geben Sie bitte das Nettovermögen beider Ehegatten an. Um das Nettovermögen zu bestimmen, ziehen Sie bitte ggf. vorhandene Schulden vom Vermögen ab. Das Vermögen erhöht den Verfahrenswert. Er ist die Berechnungs­grundlage für die Anwalts- und Gerichtskosten, aus welchen sich die Scheidungskosten zusammensetzen.

Anzahl unterhalts­berechtigter Kinder

Scheidungskosten-Rechner Kinder Geben Sie bitte die Anzahl der unterhalts­berechtigten Kinder, die Sie und/oder Ihre Frau haben. Die Anzahl der Kinder mindert den Verfahrenswert.

Versorgungsausgleich

Geben Sie bitte an, ob ein Versorgungs­ausgleich durchgeführt werden soll oder ob dieser ausgeschlossen ist. Der Versorgungsausgleich ist der bei einer Scheidung stattfindende Ausgleich aller während der Ehe von den Ehegatten erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Scheidungsprozesses durchgeführt. Sind sich die Ehegatten vor dem Scheidungsverfahren einig, können sie den Versorgungs­ausgleich - am besten notariell - ausschließen, so dass jeder seine eigenen Anrechte behält.

Anzahl der Versorgungen

Geben Sie bitte die Anzahl der Versorgungen (Rentenansprüche) beider Ehepartner an. Dazu zählen insbesondere die

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes,
  • berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen),
  • private Lebensversicherungen (nur Rente, §  2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG).

Die Anzahl der Versorgungen erhöht den Verfahrenswert.

Beispiele für die Eingabe der Anzahl von Versorgungen

Haben z.B. beide Ehegatten jeweils nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, geben Sie eine 2 ein. Hat einer der Ehegatten auch Anrechte aus einer betrieblichen Altersvorsorge, geben Sie bitte eine 3 ein. Wurde zudem bei beiden Ehegatten je eine Riesterrente abgeschlossen, geben Sie bitte eine 5 ein.

Scheidungsverfahren einvernehmlich

Geben Sie bitte an, ob das Scheidungsverfahren einvernehmlich zwischen beiden Ehegatten durchgeführt werden soll. Davon abhängig ist es, ob die Anwaltskosten für einen oder für zwei Anwälte berechnet werden. Grundsätzlich muss bei Scheidungsverfahren mindestens ein Anwalt hinzugezogen werden.

Ein Anwalt reicht z.B. aus, wenn

  • ein Rechtsanwalt nur für den Antragsteller tätig ist und der andere Ehepartner auf eigene Anträge verzichtet
  • nur die Ehe geschieden werden soll und auf weitere sog. Scheidungsfolgesachen wie z.B. die Regelung des Zugewinnausgleichs verzichtet wird

Beide Seiten sollten anwaltlich vertreten sein, wenn

  • es Streit um einen oder mehrere Bereiche gibt, die bei einer Scheidung üblicherweise auch geregelt werden können (z.B. Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn o.ä.)
  • beide Ehepartner gerichtliche Anträge stellen wollen
  • wenn auch nur der Verdacht aufkommt, dass eine Seite vom anderen Ehepartner übervorteilt werden soll

Was ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

Typische Regelungen, wie Unterhaltsansprüche, Zugewinn­ausgleich, Aufteilung des Hausrats oder auch das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, können in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung geregelt werden. Die Kosten für diese Scheidungs­folgen­vereinbarung berechnen Sie gerne direkt mit unserem passenden Rechner.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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