Eine Scheidung ist teuer und wirft die Frage auf: Welche Kosten fallen an und wer trägt sie? Wichtig: Der „Schuldige“ zahlt nicht automatisch – die Kosten richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.
Rechner und Beratung zu Scheidungskosten
Mit unserem Scheidungskosten-Rechner können Sie die voraussichtlichen Kosten sofort berechnen. Wenn Sie individuelle Beratung wünschen, z. B. zur Aufteilung der Kosten oder zu rechtlichen Fragen, finden Sie Hilfe bei unserem Partner für fachliche Beratung.
Welche Kosten fallen an?
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich vor allem aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Hinzu können Notarkosten kommen, etwa bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert). Dieser wird vom Gericht festgelegt und hängt vom Einkommen und Vermögen beider Ehepartner ab. Selbst wenn kaum Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, gilt ein Mindestverfahrenswert von 2.000 Euro. Muss das Gericht zusätzlich über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen entscheiden, steigt der Verfahrenswert – und damit auch die Kosten.
Rechtliche Grundlage sind die Gebührentabellen nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie die Vergütungstabellen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wichtig aus meiner Erfahrung: Die Gerichtskosten müssen immer vorab eingezahlt werden. Erst danach stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Partner zu. Die Anwaltskosten zahlen Sie in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens.
Wie werden die Kosten geteilt?
Die Gerichtskosten werden grundsätzlich hälftig geteilt. Wer den Scheidungsantrag einreicht, muss sie zunächst komplett vorstrecken, kann aber die Hälfte vom Ex-Partner zurückfordern.
Bei den Anwaltskosten gilt: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt. In einer einvernehmlichen Scheidung reicht oft ein gemeinsamer Anwalt. Dann teilen sich beide die Kosten. Ich habe Mandanten erlebt, die dadurch mehrere Tausend Euro gespart haben – wichtig ist aber, dass wirklich alle Fragen vorab geklärt sind.
- Ein gemeinsamer Anwalt ist nur sinnvoll, wenn Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind. Sonst riskieren Sie Nachteile.
- Wenn Sie die Kosten teilen, sollten Sie dies schriftlich festhalten – am besten gleich beim Anwalt. So vermeiden Sie später Streit.
Was, wenn ein Ehepartner arbeitslos ist?
Wer kein Einkommen hat, muss nicht auch noch die Kosten des anderen tragen. Jeder zahlt nur seinen Anteil. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die Chancen stehen gut, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Einkommen gering ist.
Wie können Sie Kosten sparen?
Die größte Ersparnis erreichen Sie mit einer einvernehmlichen Scheidung. Diese ist nicht nur nervenschonender, sondern auch deutlich günstiger. Denn jeder Konflikt, den Sie über Anwälte und Gericht austragen, erhöht den Verfahrenswert – und damit die Gebühren.
Treffen Sie Absprachen am besten außergerichtlich und halten Sie diese in einer notariell beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung fest. So vermeiden Sie zusätzliche Verfahren, Zeitverlust und hohe Kosten.
FAQ zu Scheidungskosten
- Wer trägt die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten werden zunächst von dem Partner gezahlt, der den Antrag stellt. Am Ende des Verfahrens werden sie zwischen beiden Parteien hälftig aufgeteilt. - Muss jeder einen eigenen Anwalt bezahlen?
Grundsätzlich ja. Nur bei einer einvernehmlichen Scheidung können beide einen gemeinsamen Anwalt nutzen und die Kosten teilen. - Wie hoch sind die Mindestkosten einer Scheidung?
Selbst ohne Einkommen oder Vermögen beträgt der Verfahrenswert mindestens 2.000 Euro. Daraus ergeben sich ca. 1.000–1.500 Euro Gesamtkosten. - Wann werden die Kosten fällig?
Gerichtskosten sind sofort fällig und müssen vorab eingezahlt werden. Anwaltskosten werden erst nach Abschluss des Verfahrens berechnet. - Kann ich die Kosten senken?
Ja – durch eine einvernehmliche Scheidung, das Teilen eines Anwalts und eine klare Scheidungsfolgenvereinbarung.
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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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