Der Empfängniszeit-Rechner berechnet ausgehend vom Geburtsdatum des Kindes die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB.
Diese Empfängniszeit dient der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Der Rechner berechnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Empfängniszeit von dem 300. bis zu dem 181. Tag vor der Geburt des Kindes. Für die Berechnung der gesetzlichen Empfängniszeit ist lediglich das Geburtsdatum des Kindes erforderlich.
Geburtsdatum
Geben Sie bitte das Geburtsdatum des Kindes an.
Der Empfängniszeit-Rechner berechnet den Empfängniszeitraum, also den Zeitraum, in dem die Zeugung des Kindes gemäß deutschem Recht erfolgt sein kann.
Denn nach § 1600d BGB wird der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt eines Kindes als Empfängniszeit vermutet.
Steht fest, dass das Kind außerhalb dieses Zeitraums empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.
Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer mit der Mutter während dieser Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt
hat (im Gesetz heißt es "beigewohnt hat"). Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
Von der gesetzlichen Empfängniszeit ist die biologische Empfängniszeit, also die Tragzeit bzw. Schwangerschaftsdauer, zu unterscheiden. Diese
bezeichnet den Zeitraum einer Schwangerschaft. Sie wird zumeist ab dem ersten Tag der letzten normalen Menstruation angegeben.
Obwohl inzwischen genetische Vaterschaftstests möglich sind, wird auch heute noch vor Gericht das Zeitfenster zur Empfängnis anhand der gesetzlichen
Empfängniszeit ermittelt. Die gesetzliche Empfängniszeit ist gerade zur Formulierung eines Anfangsverdachts auf Scheinvaterschaft immer noch
von Relevanz und muss daher bei einer eventuell in Erwägung zu ziehenden Vaterschaftsanfechtung unbedingt berücksichtigt werden.
Diese Seite der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurde zuletzt am 12.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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