Der Empfängniszeit-Rechner berechnet ausgehend vom Geburtsdatum des Kindes die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Diese Empfängniszeit dient der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Informationen zum Empfängniszeit-Rechner
So funktioniert der Empfängniszeit-Rechner
Mit dem Empfängniszeit-Rechner können Sie den gesetzlich festgelegten Zeitraum ermitteln, in dem die Empfängnis eines Kindes stattgefunden haben muss. Dafür brauchen Sie nur das Geburtsdatum des Kindes anzugeben – der Rechner erledigt den Rest.
Er berechnet den Zeitraum zwischen dem 300. und dem 181. Tag vor der Geburt. Dieser sogenannte Empfängniszeitraum ist zum Beispiel für rechtliche Fragen rund um die Vaterschaft relevant. Die Berechnung basiert auf dem Mutmaßungszeitraum nach § 1600d BGB.
Das Ergebnis zeigt Ihnen den frühesten und spätesten möglichen Tag der Empfängnis – schnell und einfach.
Eingabehilfe zum Rechner
Geburtsdatum
Geben Sie bitte das Geburtsdatum Ihres Kindes an.
Der Empfängniszeit-Rechner zeigt den Zeitraum an, in dem das Kind wahrscheinlich gezeugt wurde – so wie es im
deutschen Recht vorgesehen ist.
Laut § 1600d BGB liegt dieser Zeitraum zwischen dem 300. und dem 181. Tag vor der Geburt. Falls bekannt ist, dass die Zeugung zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden hat, wird dieser neue Zeitraum berücksichtigt.
Bei einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft gilt: Als Vater wird der Mann vermutet, der in diesem Zeitraum mit der Mutter Geschlechtsverkehr hatte (im Gesetz heißt es „der der Mutter beigewohnt hat“). Diese Vermutung gilt jedoch nicht, wenn es ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft gibt.
Fragen & Tipps zum Thema Elternzeit
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Elternzeitrechner. Was ist für Sie besonders relevant?
01.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und biologischer Empfängniszeit?Die biologische Empfängniszeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Befruchtung tatsächlich stattgefunden haben kann. Sie richtet sich nach dem Schwangerschaftsverlauf und beginnt rechnerisch meist mit dem ersten Tag der letzten Monatsblutung.
Die gesetzliche Empfängniszeit hingegen wird vom Gesetzgeber zur Orientierung verwendet – etwa in familienrechtlichen Verfahren. Sie umfasst einen definierten Zeitraum vor der Geburt und dient als Grundlage bei der Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft.
02.
Wie lange dauert die gesetzliche Empfängniszeit?Die gesetzliche Empfängniszeit beginnt 300 Tage vor dem Geburtstag des Kindes und endet mit dem Tag der Geburt. Innerhalb dieses Zeitraums wird rechtlich vermutet, dass ein möglicher Vater das Kind gezeugt haben könnte.
Dieses festgelegte Zeitfenster hilft Gerichten dabei, Vaterschaftsfragen auch dann zu klären, wenn keine medizinischen Daten vorliegen.
03.
Warum wird die gesetzliche Empfängniszeit noch verwendet?Obwohl Vaterschaftstests heute eine hohe Sicherheit bieten, spielt die gesetzliche Empfängniszeit weiterhin eine zentrale Rolle – vor allem vor Gericht. Sie dient dazu, festzustellen, ob eine Empfängnis im möglichen Zeitraum stattgefunden haben kann.
Besonders bei der Anfechtung einer Vaterschaft ist dieser Zeitraum entscheidend. Unserer Erfahrung nach wird der Empfängniszeit-Rechner oft genutzt, um frühzeitig Klarheit über rechtliche Möglichkeiten zu gewinnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB"
- Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite