Empfängniszeit-Rechner nach § 1600d BGB
Aktualisiert am von Stefan BanseDer Empfängniszeit-Rechner berechnet ausgehend vom Geburtsdatum des Kindes die gesetzliche Empfängniszeit nach § 1600d BGB. Der Rechner berechnet also den gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Empfängniszeit von dem 300. bis zu dem 181. Tag vor der Geburt des Kindes. Diese Empfängniszeit dient der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Eingabehilfe zum Rechner
Für die Berechnung der gesetzlichen Empfängniszeit ist lediglich das Geburtsdatum des Kindes erforderlich.
Geburtsdatum
Geben Sie bitte das Geburtsdatum des Kindes an. Der Empfängniszeit-Rechner berechnet den Empfängniszeitraum, also den Zeitraum, in dem die Zeugung des Kindes gemäß deutschem Recht erfolgt sein kann. Denn nach § 1600d BGB wird der Zeitraum vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt eines Kindes als Empfängniszeit vermutet. Steht fest, dass das Kind außerhalb dieses Zeitraums empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit. Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer mit der Mutter während dieser Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt hat (im Gesetz heißt es "beigewohnt hat"). Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
Unterschied zu biologischer Empfängniszeit
Von der gesetzlichen Empfängniszeit ist die biologische Empfängniszeit, also die Tragzeit bzw. Schwangerschaftsdauer, zu unterscheiden. Diese bezeichnet den Zeitraum einer Schwangerschaft. Sie wird zumeist ab dem ersten Tag der letzten normalen Menstruation angegeben.
Gesetzliche Empfängniszeit trotz genetischer Vaterschaftstests
Obwohl inzwischen genetische Vaterschaftstests möglich sind, wird auch heute noch vor Gericht das Zeitfenster zur Empfängnis anhand der gesetzlichen Empfängniszeit ermittelt. Die gesetzliche Empfängniszeit ist gerade zur Formulierung eines Anfangsverdachts auf Scheinvaterschaft immer noch von Relevanz und muss daher bei einer eventuell in Erwägung zu ziehenden Vaterschaftsanfechtung unbedingt berücksichtigt werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 16.11.2020
Die Seiten der Themenwelt "Empfängniszeit nach BGB" wurden zuletzt am 16.11.2020 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 20.10.2018
- Veröffentlichung des Empfängniszeit-Rechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt