Elternzeit

Elternzeitrechner

Thema Elternzeit-Rechner

Berechnen Sie ganz einfach mit dem Elternzeitrechner, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elternzeit in Deutschland ermöglicht eine Auszeit vom Beruf zum Wohle des Kindes und seiner Eltern.
  • Jedem Elternteil stehen bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes 36 Monate zur Verfügung.
  • Berechnen Sie Ihre Elternzeit mit unserem Rechner und verwenden Sie auch unser Musterschreiben im weiteren Verlauf.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Elternzeit-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Elternzeit mit Beispiel-Berechnung

Grundlagen zur Elternzeit

Elternzeitrechner Die Bestimmungen des Mutterschutzes sowie der Elternzeit in Deutschland ermöglichen eine Auszeit vom Beruf, zum Wohle des Kindes und seiner Eltern. Mit Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld steht auch finanzieller Ausgleich für einen Verdienstausfall bereit. Zudem gibt der Elternzeitrechner auch Auskunft über die Mutterschutzfristen rund um die Geburt des Kindes, die Sie auch mit unserem Mutterschutzrechner berechnen können.

Anspruch auf Elternzeit generell 36 Monate

Insgesamt stehen jedem Elternteil bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes 36 Monate zur Elternzeit zur Verfügung. Diese können nach der Geburt des Babys zusammenhängend genommen werden. Möglich ist auch eine Verteilung der Elternzeit in drei zeitlichen Phasen bis zum 8. Lebensjahr des Sprösslings. Viele Eltern kehren nach einigen Monaten vollständiger Auszeit in den Job zurück, einige arbeiten in Teilzeit weiter und manche von ihnen gehen dann zum Schulstart zurück in die Elternzeit. Diese Phase der Elternzeit kann der Arbeitgeber jedoch ablehnen, wenn er dringende betriebliche Gründe vorweisen kann.

Der Anspruch auf Elternzeit beginnt am Tag der Geburt des Nachwuchses. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt, die acht Wochen lang dauert, verbietet eine Beschäftigung der Mutter während dieser Zeit. Sie wird auf die Elternzeit angerechnet. Möchten Sie mit Hilfe des Elternzeitrechners die Elternzeit vorab ermitteln, so geben Sie bitten den voraussichtlich errechneten Geburtstermin an.

Die Mutterschutzfrist verlängert sich auf 12 Wochen, wenn eine Mehrlingsgeburt erwartet wird oder wenn das Kind zu früh auf die Welt kam. Auf die Elternzeit hat das jedoch keinen Einfluss, da die Mutterschutzfrist ja angerechnet wird. Nach Geburt des Babys ist daher nur der tatsächliche Entbindungstermin für die Berechnung der Elternzeit entscheidend. Der Rechner gibt jetzt Hinweise, wie lange die Elternzeit dauert.

Kann man die Elternzeit aufteilen?

In früheren Jahren durften Eltern zwölf Monate ihrer Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen. Höchstens 24 Monate konnten in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen werden. Bereits seit 2015 gelten die aktuellen Regelungen. Seitdem können Mütter und Väter sogar 24 Monate der Elternauszeit nach dem dritten und vor dem Geburtstag ihres Nachwuchses beanspruchen. Das müssen sie ihrem Arbeitgeber aber 13 Wochen vor Beginn dieser Phase anzeigen. Auch hier besteht Kündigungsschutz, der beginnt jedoch frühestens 14 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit.

So könnte eine Verteilung der Elternzeit aussehen:

  • Elternzeit Mutter mit Elterngeldanspruch: 12 Monate nach der Geburt
  • Anschließend Elternzeit Vater mit Elterngeldanspruch: 2 Monate
  • Anschließend Elternzeit Mutter mit 20 Wochenstunden: 12 Monate
  • Mit Einschulung des Kindes im 6. Lebensjahr
    • Elternzeit der Mutter mit 30 Wochenstunden: 12 Monate
    • Und Elternzeit des Vaters mit 30 Wochenstunden: 12 Monate
  • Anschließend Elternzeit des Vaters mit 30 Wochenstunden: 12 Monate

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei der Elternzeit

Angestellte Mütter und Väter genießen in der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz, der mit Anmeldung der Elternzeit beginnt. Um dem Arbeitgeber Zeit für die Suche nach Ersatz zu gewähren, muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen bevor sie beginnt angezeigt werden. Mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, beginn der Kündigungsschutz. Eine zeitweise Beschäftigung während der Elternzeit ist zulässig.

In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit (zwischen 15 und 30 Wochenstunden). Teilen Sie Ihrem Chef am besten gleich mit, wann Sie verkürzt arbeiten möchten und wie viele Wochenstunden es sein werden. Das müssen Sie zumindest für die ersten zwei Jahre der Elternzeit schon vorab planen.

Muster Anschreiben „Antrag auf Elternzeit”

Datum
Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Ihr Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name und Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – muss sieben Wochen in der Zukunft liegen!] beginnen. Nach dem ersten Jahr der Elternzeit möchte ich ab dem [Datum des Wiedereinstiegs] für 20 Wochenstunden wieder tätig werden. Nach weiteren [z.B.12] Monaten stehe ich Ihnen ab dem [Datum Ende der Elternzeit] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gesetzliche Bestimmungen zur Elternzeit

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG) enthält die wichtigsten Bestimmungen. Hier erfahren Sie, wie lange Sie Elternzeit nehmen können und wie die Zeiten verteilt werden dürfen. Wer sich nicht durch die Paragraphen kämpfen möchte, nutzt am einfachsten unseren Elternzeitrechner.

Wie lange ist die Elternzeit? Der Anspruch auf Elternzeit beträgt 36 Monate. Er besteht sowohl für die Mutter als auch für den Vater. Eine gegenseitige Anrechnung gibt es nicht. Elternzeit können alle nicht selbstständigen Berufstätigen beanspruchen. Sie wird außerdem für Pflege- oder Adoptiveltern und auch für Großeltern gewährt, die sich um den Nachwuchs ihrer noch nicht volljährigen Kinder kümmern.

Kann man die Elternzeit später noch ändern?

Planen Sie ihre Elternzeit rechtzeitig und sorgfältig. Spätere Änderungen sind nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Oft ist eine Verkürzung leichter möglich als eine nachträgliche Verlängerung. Beantragen Sie zum Beispiel von Anfang an nur ein Jahr Elternauszeit, so verzichten Sie auf das zweite und dritte Jahr. Erwarten Sie während der Elternzeit weiteren Nachwuchs und gehen in Mutterschutz, so können Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden. Dazu ist aber eine Anzeige bei Ihrem Arbeitgeber notwendig.

Tipp zum Mutterschutz

Nutzen Sie auch unseren Rechner zum Thema Mutterschutz.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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