Der Mindestlohn-Rechner berechnet Ihr Monatsgehalt anhand Ihres Stundenlohns und Ihrer Arbeitszeit. Dabei wird auch stets die Differenz zum Mindestlohn berechnet. Der gesetzliche Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 € pro Stunde.
- Das monatliche Mindestgehalt beträgt damit bei 40 Wochenstunden rund 2.222 Euro Brutto.
- Nutzen Sie unseren Mindestlohn-Rechner zur einfachen Berechnung.
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Inhalt
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Der aktuelle Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 Euro.
Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn je Stunde zahlen. "Gesetzlich" bedeutet unter anderem, dass auch ein freiwilliger Lohnverzicht des Arbeitnehmers nicht erlaubt ist.
Tabelle Mindestlohn von 2015 bis 2025
Mindestlohn in Deutschland | |
---|---|
2025 | 12,82 € |
2024 | 12,41 € |
2023 | 12,00 € |
4. Quartal 2022 (Okt.-Dez.) | 12,00 € |
3. Quartal 2022 (Juli-Sep.) | 10,45 € |
1. Halbjahr 2022 | 9,82 € |
2. Halbjahr 2021 | 9,60 € |
1. Halbjahr 2021 | 9,50 € |
2020 | 9,35 € |
2019 | 9,19 € |
2018 | 8,84 € |
2017 | 8,84 € |
2016 | 8,50 € |
2015 | 8,50 € |
Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Wie wird das Monatsgehalt beim Mindestlohn berechnet?
Das Monatsgehalt beim Mindestlohn hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Da die Anzahl der Arbeitstage in den Monaten schwankt, wird zur Berechnung meist das verstetigte Monatsgehalt verwendet.
Verstetigtes Monatsgehalt
Das verstetigte Monatsgehalt ist ein gleichbleibendes monatliches Gehalt, das auf einer durchschnittlichen Arbeitsstundenzahl basiert.
Es sorgt für ein gleichmäßiges Einkommen, obwohl die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat variiert. Da der Mindestlohn als Stundenlohn definiert ist und Monate unterschiedlich viele Werktage haben, wird eine durchschnittliche monatliche Stundenzahl berechnet. So bleibt das Gehalt stabil, und der Mindestlohn wird auf das ganze Jahr gerechnet eingehalten.
Auch in unserem Mindestlohnrechner wird das Monatsgehalt als verstetigtes Monatsgehalt berechnet. Es ist also jeden Monat gleich hoch,
basierend auf einer festgelegten durchschnittlichen Stundenzahl.
Formel für mittlere monatliche Stundenzahl
Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt die monatliche Arbeitszeit 173,33 Stunden.
Berechnung des Mindestlohns aus verstetigtem Monatsgehalt
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist es erlaubt, Arbeitnehmer in gleichbleibenden Monatsraten zu vergüten, solange ihr durchschnittlicher Stundenlohn über das Jahr hinweg dem Mindestlohn entspricht.
Das bedeutet, dass ein verstetigtes Monatsgehalt genutzt werden kann. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ergibt sich 2025 ein monatliches Mindestgehalt von etwa 2.222 Euro (12,82 Euro × 173,33 Stunden/Monat).
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt das monatliche Mindestgehalt rund 2.222 Euro.
Prüfen des Mindestlohns bei festem Monatsgehalt
Viele Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Angestellten ein festes Gehalt und legen gleichzeitig die dafür zu leistenden Arbeitsstunden fest, z.B. „2.500 Euro brutto bei 40 Stunden pro Woche“. In diesem Fall muss berechnet werden, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Als Richtwert können die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden pro Monat dienen. Daraus berechnet sich ein Stundenlohn von 14,42 Euro (2.500 Euro / 173,33 Stunden). Da der Mindestlohn 2025 bei 12,82 Euro liegt, wird dieser Wert hier überschritten.
Berechnen des Mindestlohns bei Teilzeit
Teilzeit bietet vor allem Eltern die Möglichkeit, Arbeit und Familie zu vereinbaren. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitkräfte – auch beim Mindestlohn. Das Gehalt wird entsprechend der Arbeitszeit angepasst.
Beispiel
Bei 20 Stunden pro Woche (50 % einer Vollzeitstelle) beträgt der Mindestlohn 2025: 173,33 Stunden × 50 % × 12,82 € = 1.111,07 € pro Monat.
Berücksichtigung des Mindestlohns bei Minijobs
Früher führte jede Mindestlohnerhöhung zu weniger Arbeitsstunden bei Minijobs. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze jedoch an den Mindestlohn gekoppelt, sodass immer rund 43,3 Stunden pro Monat gearbeitet werden können.
- 2025: 12,82 € × 43,3 ≈ 556 €
- 2024: 12,41 € × 43,3 ≈ 538 €
- 2022/2023: 12,00 € × 43,3 ≈ 520 €
Maximale Stundenzahl von Minijobbern aufgrund des Mindestlohns
Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn seit viertem Quartal 2022. Zuvor war der Minijob lange Zeit ein 450-Euro-Job.
Jahr | Mindestlohn | Arbeitszeit im Monat | |
---|---|---|---|
2025 | 12,82 € je Stunde | 43,33 Stunden | 556-Euro-Job |
2024 | 12,41 € je Stunde | 43,33 Stunden | 538-Euro-Job |
2023 | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden | 520-Euro-Job |
2022 4. Quartal | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden | 520-Euro-Job |
2022 3. Quartal | 10,45 € je Stunde | 43,06 Stunden | 450-Euro-Job |
2022 1. Halbjahr | 9,82 € je Stunde | 45,82 Stunden | 450-Euro-Job |
2021 2. Halbjahr | 9,60 € je Stunde | 46,87 Stunden | 450-Euro-Job |
2021 1. Halbjahr | 9,50 € je Stunde | 47,36 Stunden | 450-Euro-Job |
2020 | 9,35 € je Stunde | 48,13 Stunden | 450-Euro-Job |
Wer hat ein Anrecht auf den Mindestlohn?
Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Seit dem Ende der Übergangsfristen gibt es keine Ausnahmen mehr für Tarifverträge. Auch Praktikanten haben Anspruch darauf – aber nur, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss erhalten keinen Mindestlohn, um sie zur Ausbildung zu motivieren.
- Auszubildende bekommen stattdessen eine festgelegte Mindestvergütung, da sie noch viel Unterstützung benötigen.
- Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch, um ihre Einstellung für Unternehmen attraktiver zu machen.
- Ehrenamtliche erhalten ebenfalls keinen Mindestlohn – auch nicht bei einer 556-Euro-Vereinbarung (vor 2025: 538 Euro). Sie können dadurch mehr als die üblichen Stunden arbeiten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mindestlohn" verwendet:
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Mindestlohngesetz in Deutschland (Wikipedia)
- Bundeskabinett beschließt Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Artikel zum Mindestlohn bei arbeitsrechte.de
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mindestlohn" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Mindestlohn"
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