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Zum 1. Januar 2015 wurde der erste gesetzliche Mindestlohn durch die Bundesregierung beschlossen. Seitdem müssen Arbeitgeber mindestens diesen Lohn je Stunde zahlen.
"Gesetzlich" bedeutet u.a., dass auch ein freiwilliger Lohnverzicht des Arbeitnehmers nicht erlaubt ist.
Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst.
Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland |
2015 | 8,50 € |
2016 | 8,50 € |
2017 | 8,84 € |
2018 | 8,84 € |
2019 | 9,19 € |
2020 | 9,35 € |
1. Halbjahr 2021 | 9,50 € |
2. Halbjahr 2021 | 9,60 € |
1. Halbjahr 2022 | 9,82 € |
3. Quartal 2022 (Juli-Sep.) | 10,45 € |
4. Quartal 2022 (Okt.-Dez.) | 12,00 € |
2023 | 12,00 € |
2024 | 12,41 € |
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Die einzelnen Monate haben bekanntermaßen unterschiedlich viele Werktage. Um einen gleichmäßigen Monatslohn anhand des Mindestlohnes - der ja als
Stundenlohn definiert ist - zu gewährleisten, kann offiziell das sogenannte verstetigte Monatsgehalt herangezogen werden. Dieses beruht auf einer
monatlichen durchschnittlichen Arbeitsstundenzahl.
Bei dem im Mindestlohnrechner berechneten Brutto-Monatsgehalt bzw. bei der Angabe Ihres Brutto-Monatsgehalts handelt sich um ein verstetigtes Monatsgehalt.
Dies ist ein jeden Monat gleichbleibendes Gehalt auf Basis einer fest angenommenen durchschnittlichen Stundenzahl.
Weil nämlich die Anzahl der Arbeitstage und damit die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren, wird ein Durchschnitt für die monatliche
Stundenzahl berechnet und für das verstetigte Monatsgehalt zugrunde gelegt.
Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich somit 173,33 Stunden/Monat.
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2023 betrug der gesetzlich festgelegte Mindestlohn 12 Euro. 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales ist es zulässig, die Arbeitnehmer in gleichen Monatsraten zu vergüten,
wenn dabei der Stundenlohn - auf das ganze Jahr gerechnet - dem Mindestlohn entspricht. Ein verstetigtes Monatsgehalt wird also
akzeptiert.
Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich
2024 ein verstetigtes monatliches Mindest-Gehalt in Höhe von rund 2.151 € (12,41 € × 173,33 Stunden/Monat).
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Bei einem Brutto-Stundenlohn von 10 Euro und einer 40stündigen Arbeitswoche ergibt sich ein Monatsgehalt von
1.733 Euro. Gemäß obiger Formel beinhaltet ein durchschnittlicher Monat 173,33 Arbeitsstunden
(40 Stunden * 13/12 * 4 Wochen) und somit 10 Euro mal 173,33 Stunden = 1.733 Euro.
Dieses Monatsgehalt liegt 417,74 Euro unterhalb des Mindestlohns für 2024. (2.151,07 Euro bei 40 Wochenstunden).
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Umgekehrt erhält man nach Eingabe eines monatlichen Bruttoeinkommens in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro einen Stundenlohn von
11,54 €. Auch dies wurde gemäß obiger Formel berechnet, nach der ein Monat durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden beinhaltet
(2.000 Euro geteilt durch 173,33 Stunden = 11,54 €).
Dieser Stundenlohn liegt 0,787 Euro unterhalb des Mindestlohns für 2024.
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Viele Unternehmer vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern eine feste Vergütung, ein Gehalt also. Zusätzlich wird dann festgehalten,
wie viele Arbeitsstunden dafür zu leisten sind. Üblich sind also Regelungen wie "Bruttogehalt 2.200 Euro bei 40 Arbeitsstunden je Woche". Auch hier muss
überprüft werden, ob damit der Mindestlohn verdient wird. Ausgangspunkt können die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden des Monats sein, es ergibt sich
dann ein Entgelt von 12,69 Euro je Stunde (2.200 Euro / 173,33 Stunden). Der 2024 geltende Mindestlohn von 12,41 Euro wird also hier
übertroffen.
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Arbeiten in Teilzeit, also mit weniger Wochenstunden als 40 Stunden, bietet vor allem jungen Eltern eine gute Möglichkeit,
Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Für sie gelten Rechte und Pflichten wie für Arbeitnehmer in Vollzeit, das betrifft auch den Mindestlohn. Bei einer
Gehaltsvereinbarung muss das Entgelt dann auf die Arbeitsstunden angepasst werden:
173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden Vollzeit × 50 Prozent (20 Wochenstunden) × 12,41 € (Mindestlohn 2024) =
Mindestgehalt 1.075,53 € je Monat.
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Bisher hatte sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Arbeitszeit bei Minijobs reduziert.
Seit dem 1. Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze jedoch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, sodass beim jeweils aktuellen Mindestlohn
stets rund 43,3 Stunden monatlich gearbeitet werden können, bis die Minijob-Verdienstgrenze erreicht wird.
Der ab Oktober 2022 und auch 2023 gültige Mindestlohn von 12,00 Euro führte zu einer Minijobgrenze von 520 Euro (12,00 × 43,3 = 519,60).
Der für 2024 gültige Mindestlohn von 12,41 Euro führt zu einer Minijobgrenze von 538 Euro (12,41 × 43,3 = 537,35).
Maximale Stundenzahl von Minijobbern aufgrund des Mindestlohns
Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn seit viertem Quartal 2022.
Jahr | Mindestlohn | Arbeitszeit im Monat | |
2020 | 9,35 € je Stunde | 48,13 Stunden | 450-Euro-Job |
2021 1. Halbjahr | 9,50 € je Stunde | 47,36 Stunden | 450-Euro-Job |
2021 2. Halbjahr | 9,60 € je Stunde | 46,87 Stunden | 450-Euro-Job |
2022 1. Halbjahr | 9,82 € je Stunde | 45,82 Stunden | 450-Euro-Job |
2022 3. Quartal | 10,45 € je Stunde | 43,06 Stunden | 450-Euro-Job |
2022 4. Quartal | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden | 520-Euro-Job |
2023 | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden | 520-Euro-Job |
2024 | 12,41 € je Stunde | 43,33 Stunden | 538-Euro-Job |
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Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Mittlerweise sind auch alle Übergangsfristen, mit denen einzelne Tarifverträge
noch Ausnahmen von der Mindestentgeltzahlung gestattet waren, ausgelaufen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf die Mindestvergütung, allerdings nur dann, wenn
das Praktikum länger als drei Monate dauert. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen:
- Für Arbeitsverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss gibt es keinen Mindestlohn. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft gefördert werden.
Schulabgänger sollen nicht aus Verdienstgründen einen Job annehmen und die Ausbildung vernachlässigen.
- Mindestlohn muss auch für Ausbildungsverhältnisse nicht gezahlt werden. Damit wird honoriert, dass die Jugendlichen noch sehr viel Unterstützung benötigen und dafür
auch bei Arbeitgebern Kosten entstehen. Aber es gibt die Mindestausbildungsvergütung, an die sich die Unternehmer halten müssen.
- Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten noch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Unternehmen sollen so ermutigt werden, auch Langzeitarbeitslose
einzustellen und ihnen eine Eingewöhnungszeit zuzugestehen.
Auch Ehrenamtler erhalten keinen Mindestlohn. Auch dann nicht, wenn sie eine 538-Euro-Vereinbarung (520 Euro vor 2024) unterzeichnet haben.
Sie dürfen damit auch mehr als die oben schon genannten Stunden im Monat tätig sein.