Der Mindestlohn-Rechner zeigt Ihr Monatsgehalt auf Basis von Stundenlohn und Arbeitszeit. Dabei wird immer die Differenz zum Mindestlohn angezeigt. Der gesetzliche Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 € pro Stunde.
- Bei 40 Wochenstunden entspricht das einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2.222 €.
- Nutzen Sie unseren Mindestlohn-Rechner für eine einfache Berechnung.
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Themen zum Mindestlohn-Rechner
Inhalt
Wie hoch ist der Mindestlohn 2025?
Der aktuelle Mindestlohn 2025 beträgt 12,82 Euro.
Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde zahlen. "Gesetzlich" heißt auch: Arbeitnehmer dürfen nicht freiwillig auf einen Teil ihres Lohns verzichten.
So funktioniert der Mindestlohn-Rechner
Mit dem Mindestlohn-Rechner können Sie prüfen, ob Ihr Gehalt über oder unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
- Wählen Sie, ob der Stundenlohn oder das Monatsgehalt berechnet werden soll.
- Geben Sie Ihr Gehalt ein.
- Tragen Sie die Arbeitszeit pro Woche ein.
Der Rechner zeigt den errechneten Stundenlohn an und vergleicht ihn direkt mit dem aktuellen Mindestlohn. So sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Einkommen die gesetzliche Vorgabe erfüllt.
Eingabehilfe zum Mindestlohn-Rechner
Berechnung von Stundenlohn oder Monatsgehalt
Wählen Sie aus, ob Sie Ihren Stundenlohn anhand von Monats- oder Jahresgehalt berechnen möchten.
Oder geben Sie Ihren Stundenlohn an, um daraus das Monats- oder Jahresgehalt zu ermitteln.
Nach Auswahl Stundenlohn → Bei einem Monats- oder Jahresgehalt von
Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt an. Beim Jahresgehalt können Sie auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien berücksichtigen.
Nach Auswahl Monatsgehalt → Bei einem Stundenlohn von
Geben Sie Ihren Stundenlohn (brutto) an. Den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) finden Sie in der Tabelle unten.
Arbeitszeit je Woche
Geben Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Stunden an.
Entwicklung des Mindestlohns von 2015 bis 2025
Mindestlohn in Deutschland | |
---|---|
2025 | 12,82 € |
2024 | 12,41 € |
2023 | 12,00 € |
2022 Q4 | 12,00 € |
2022 Q3 | 10,45 € |
2022 Hj. 1 | 9,82 € |
2021 Hj. 2 | 9,60 € |
2021 Hj. 1 | 9,50 € |
2020 | 9,35 € |
2019 | 9,19 € |
2018 | 8,84 € |
2017 | 8,84 € |
2016 | 8,50 € |
2015 | 8,50 € |
Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre von einer Kommission überprüft und bei Bedarf angepasst. So soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung ihre Lebenshaltungskosten nicht decken können.
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Fragen & Tipps zum Mindestlohn-Rechner
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit dem Mindestlohn-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was ist der Mindestlohn?Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber in Deutschland zahlen dürfen. Er wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst, um mit der Preis- und Lohnentwicklung Schritt zu halten. 2025 beträgt er 12,82 € pro Stunde.
Unserer Erfahrung nach ist diese Grundlage wichtig, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Viele Nutzer verwenden den Mindestlohn-Rechner, um zu prüfen, ob ihr Einkommen korrekt berechnet wurde.
02.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Auch Praktikanten haben Anspruch, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.
Ausnahmen:
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss
- Auszubildende – eigene Mindestvergütung
- Langzeitarbeitslose – in den ersten 6 Monaten
- Ehrenamtliche – sie erhalten keinen Mindestlohn
Unserer Erfahrung nach nutzen vor allem Praktikanten und Berufseinsteiger den Mindestlohnrechner, um ihre Ansprüche besser einschätzen zu können.
03.
Wie berechnet man das Monatsgehalt beim Mindestlohn?Das Monatsgehalt beim Mindestlohn hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit ab. Da Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben, wird ein verstetigtes Monatsgehalt genutzt.
Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert folgende Formel für die mittlere monatliche Stundenzahl:
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,33 Stunden pro Monat.
Unser Mindestlohn-Rechner nutzt genau diese Berechnung. So bleibt das Gehalt jeden Monat gleich hoch und erfüllt zuverlässig die Vorgaben zum Mindestlohn.
04.
Wie prüfe ich, ob mein Gehalt den Mindestlohn einhält?Viele Arbeitgeber vereinbaren ein festes Monatsgehalt, z. B. „2.500 Euro brutto bei 40 Stunden pro Woche“. Um sicherzugehen, muss geprüft werden, ob daraus ein Stundenlohn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns resultiert.
Als Richtwert gelten 173,33 Stunden pro Monat bei 40 Wochenstunden. Beispiel: 2.500 € / 173,33 = 14,42 €/h. Da der Mindestlohn 2025 bei 12,82 € liegt, ist er eingehalten.
Unserer Erfahrung nach ist diese Prüfung besonders bei Verhandlungen über eine Gehaltserhöhung wichtig. Der Mindestlohnberechner spart hier viel Zeit und Rechenarbeit.
05.
Wie wirkt sich Teilzeit auf den Mindestlohn aus?Auch in Teilzeit gilt der Mindestlohn uneingeschränkt. Das Monatsgehalt reduziert sich einfach entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.
Beispiel: Bei 20 Stunden pro Woche (50 % einer Vollzeitstelle) beträgt der Mindestlohn 2025: 173,33 Stunden × 50 % × 12,82 € = 1.111,07 € pro Monat.
Wir sehen häufig, dass Teilzeitkräfte den Rechner nutzen, um ihr korrektes Gehalt abzusichern.
06.
Wie hängt der Mindestlohn mit Minijobs zusammen?Seit einigen Jahren ist die Verdienstgrenze für Minijobs direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Damit bleiben immer rund 43,3 Stunden pro Monat möglich. Jede Erhöhung des Mindestlohns erhöht automatisch auch die Minijobgrenze.
2025 liegt diese bei 556 € (12,82 € × 43,3 Stunden). 2024 waren es 538 €, 2022/23 noch 520 €.
Aus unserer Erfahrung ist diese Anpassung für Minijobber besonders wichtig, da so die Stundenanzahl stabil bleibt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mindestlohn" verwendet:
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLoG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Mindestlohngesetz in Deutschland (Wikipedia)
- Bundeskabinett beschließt Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Artikel zum Mindestlohn bei arbeitsrechte.de
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mindestlohn" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Mindestlohn"
- Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro im Mindestlohnrechner 2025.
- Anpassung des Mindestlohns auf 12,41 Euro im Mindestlohnrechner 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite