Abschreibung AFA

Abschreibungsrechner - AfA-Rechner

Thema Abschreibungsrechner

Unser Abschreibungsrechner berechnet die lineare Abschreibung anhand der Nutzungsdauer, den Anschaffungskosten sowie dem Anschaffungszeitpunkt. Das Ergebnis liefert einen Abschreibungsplan zu allen betreffenden Steuerjahren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Abschreibung versteht man im steuerlichen Umfeld den Wertverlust von Gegenständen wie Fahrzeugen, Gebäuden oder Soft- und Hardware.
  • Die Formel für die lineare Abschreibung lautet: Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer.
  • Unser Abschreibungsrechner ermöglicht die einfache Berechnung der Abschreibung und liefert einen Abschreibungsplan.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Abschreibungsrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Informationen zu Abschreibungen mit Beispielrechnung

So funktioniert der Abschreibungsrechner

Unser Abschreibungsrechner hilft Ihnen, einen klaren Überblick über Ihre Abschreibungen zu gewinnen. Die Bedienung ist einfach und schnell:

In drei Schritten zu Ihrem Abschreibungsplan

  • Anschaffungsdatum eingeben - Wählen Sie das Datum, an dem Sie den Vermögensgegenstand gekauft haben
  • Anschaffungskosten eintragen - Geben Sie den Betrag ein, den Sie für den Gegenstand bezahlt haben
  • Nutzungsdauer festlegen - Bestimmen Sie, über wie viele Jahre der Gegenstand abgeschrieben werden soll

Nach Eingabe dieser Daten berechnet unser Tool automatisch die jährlichen Abschreibungsbeträge nach der linearen Methode (gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer). Sie sehen sofort, wie sich der Wert Ihres Wirtschaftsguts über die Jahre verringert.

Anschauliche Darstellung Ihrer Daten

Die Ergebnisse werden nicht nur als Zahlen, sondern auch in übersichtlichen Diagrammen angezeigt. Die Charts machen den Wertverlauf und die jährlichen Abschreibungsbeträge auf einen Blick verständlich. So können Sie Ihre Abschreibungen besser planen und haben alle wichtigen Zahlen für Ihre Buchhaltung griffbereit.

Eingabehilfe zum Abschreibungsrechner / AfA-Rechner

Zeitpunkt der Anschaffung

Abschreibungsrechner: Zeitpunkt Wählen Sie bitte den Monat und das Jahr für den Zeitpunkt der Anschaffung des abzuschreibenden Wirtschaftsguts aus. Das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Bestimmung des Wertverlusts eines Anlageguts ist die lineare Abschreibung.

Hierbei werden die Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt.

Jedes Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben. Wenn die Anschaffung unterjährig getätigt wurde, wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet.

Kosten der Anschaffung

Abschreibungsrechner: Kosten der Anschaffung Geben Sie bitte im AfA-Rechner die Kosten der Anschaffung bzw. der Herstellung für das abzuschreibende Wirtschaftsgut in Euro an.

Wählen Sie dabei aus, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Der Rechner zieht im Falle eines Bruttobetrags die enthaltene Mehrwertsteuer (bei Anschaffung im 2. Halbjahr 2020: 16%, sonst 19 %) vor der Berechnung des Abschreibungsplans ab.

Die Netto-Anschaffungskosten können nicht komplett im Jahr der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden. Stattdessen werden sie über die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt. Das Verfahren wird als Absetzung für Abnutzung (AfA) bzw. als Abschreibung bezeichnet.

Tipp: Mehrwertsteuer-Rechner für Nettopreise

Um den Nettobetrag anhand eines Bruttopreises oder umgekehrt zu berechnen, nutzen Sie einfach unseren Mehrwertsteuer-Rechner.

Nutzungsdauer

Abschreibungsrechner: Nutzungsdauer Geben Sie bitte die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gemäß AfA-Tabelle in Jahren an. Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann.

Steuerrechtlich maßgebend für die Berechnung der Abschreibung - also der Absetzung für Abnutzung - sind die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Dort wird für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Demnach hat z.B. ein Notebook eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Und ein Firmenwagen wird sechs Jahre lang abgeschrieben.

Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann.

Fragen & Tipps zur Berechnung der Abschreibung

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zur Berechnung von Abschreibungen. Was ist für Sie besonders relevant?

  • 01.
    Was ist eine Abschreibung und warum ist sie für Unternehmen wichtig?

    Eine Abschreibung bezeichnet den planmäßigen oder außerplanmäßigen Werteverlust von Unternehmensvermögen. Dieser Wertverlust kann sowohl beim Umlaufvermögen als auch beim Anlagevermögen auftreten und durch verschiedene Faktoren verursacht werden.

    Bedeutung für die Buchhaltung

    Aus unserer Erfahrung ist die korrekte Erfassung von Abschreibungen für jedes Unternehmen essenziell. In der Bilanz spiegelt die Abschreibung den Wertverlust wider und mindert den Buchwert der entsprechenden Vermögensgegenstände. Als Aufwand reduziert sie den steuerlichen Gewinn und hat damit direkten Einfluss auf die Steuerlast.

    Zuschreibungen als Gegenstück

    Das Gegenteil einer Abschreibung ist die Zuschreibung. Diese wird notwendig, wenn im Vorjahr eine zu hohe Abschreibung vorgenommen wurde und der Wert des Vermögensgegenstands wieder korrigiert werden muss. Wir sehen häufig, dass Unternehmer die Möglichkeit von Zuschreibungen übersehen, obwohl diese in bestimmten Fällen wirtschaftlich sinnvoll sein können.

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  • 02.
    Welche Abschreibungsmethoden gibt es und wie unterscheiden sie sich?

    Die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode kann erheblichen Einfluss auf die Liquidität und Steuerlast eines Unternehmens haben. Unserer Erfahrung nach ist es wichtig, die verschiedenen Methoden zu kennen und die passende für Ihre spezifische Situation auszuwählen.

    Lineare Abschreibung

    Bei der linearen Methode verteilt sich die Abschreibung gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Sie schreiben jedes Jahr den gleichen Betrag ab, was die Berechnung besonders einfach und übersichtlich macht. Aus unserer Erfahrung ist diese Methode die am häufigsten verwendete, da sie vom Finanzamt bevorzugt wird und die geringsten Dokumentationsanforderungen stellt.

    Degressive Abschreibung

    Da der Wert vieler Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren schneller sinkt, ist bei der degressiven Methode die Abschreibung anfangs höher und nimmt über die Nutzungsdauer ab. Wir unterscheiden zwischen:

    • Arithmetisch-degressiv: Die Abschreibungsbeträge sinken um einen konstanten Betrag
    • Geometrisch-degressiv: Die Abschreibungsbeträge sinken um einen konstanten Prozentsatz

    Wir haben immer wieder mit einem interessanten Spezialfall zu tun: Die degressive Methode kann besonders in wachstumsstarken Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf vorteilhaft sein, da sie in den ersten Jahren zu höheren Steuerersparnissen führt.

    Progressive Abschreibung

    Diese Methode verhält sich genau entgegengesetzt zur degressiven Abschreibung: Die jährlichen Abschreibungsbeträge steigen mit der Zeit an. Sie wird seltener eingesetzt, kann aber bei Wirtschaftsgütern sinnvoll sein, deren Nutzwert mit der Zeit zunimmt oder deren Wartungskosten über die Nutzungsdauer steigen.

    Leistungsbezogene Abschreibung

    Bei dieser Methode wird die Abschreibung nicht nach Zeit, sondern nach tatsächlicher Nutzung berechnet. Einem Wirtschaftsgut wird eine Gesamtleistung (z.B. Betriebsstunden, Produktionsmenge) zugeordnet, und die jährliche Abschreibung erfolgt proportional zur erbrachten Leistung. Unserer Erfahrung nach eignet sich diese Methode besonders gut für Maschinen und Anlagen mit stark schwankender Auslastung.

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  • 03.
    Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter und wie werden sie abgeschrieben?

    Während die meisten Anlagegüter über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) besondere Regelungen, die eine sofortige Abschreibung ermöglichen. Dies kann die Buchhaltung erheblich vereinfachen und steuerliche Vorteile bieten.

    Definition eines geringwertigen Wirtschaftsguts

    Ein geringwertiges Wirtschaftsgut muss drei Kriterien erfüllen:

    • Beweglich (nicht fest mit einem Gebäude verbunden)
    • Abnutzbar (unterliegt einem Wertverlust durch Gebrauch)
    • Selbstständig nutzbar (kann unabhängig von anderen Wirtschaftsgütern verwendet werden)

    Typische Beispiele sind Bürostühle, Computer oder kleinere Maschinen. Ersatzteile zählen aufgrund fehlender selbstständiger Nutzbarkeit nicht dazu.

    Aktuelle Wertgrenzen und Abschreibungsmöglichkeiten

    Für geringwertige Wirtschaftsgüter bestehen folgende Optionen:

    • Sofortabschreibung: Für Anschaffungen bis 800 Euro (netto) ist eine vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung möglich
    • Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung): Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro kann ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird

    Wir sehen häufig, dass Unternehmen die Möglichkeiten der GWG-Regelungen nicht optimal nutzen. Aus unserer Erfahrung kann eine durchdachte GWG-Strategie besonders für kleine und mittlere Unternehmen zu erheblichen Steuervorteilen führen.

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  • 04.
    Wie werden Nutzungsdauern für Abschreibungen ermittelt und was sind AfA-Tabellen?

    Die korrekte Bestimmung der Nutzungsdauer ist entscheidend für rechtssichere Abschreibungen. In der Praxis orientieren sich Unternehmen dabei an den AfA-Tabellen (Abschreibung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums.

    Funktion und Bedeutung der AfA-Tabellen

    AfA-Tabellen sind vom Bundesfinanzministerium erstellte Verzeichnisse, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verschiedener Wirtschaftsgüter festlegen. Obwohl sie keine verbindliche Rechtsnorm darstellen, werden sie in der Praxis sowohl von Unternehmen als auch von Finanzbehörden als Richtlinie anerkannt.

    Arten von AfA-Tabellen

    Es existieren zwei Hauptkategorien:

    • Allgemeine AfA-Tabelle: Für branchenübergreifend genutzte Wirtschaftsgüter wie Büroausstattung oder Fahrzeuge
    • Branchenspezifische AfA-Tabellen: Mit angepassten Nutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftszweige

    Unserer Erfahrung nach ist es ratsam, sich eng an den AfA-Tabellen zu orientieren, da Abweichungen vom Finanzamt hinterfragt werden können. In begründeten Einzelfällen sind jedoch auch kürzere Nutzungsdauern durchsetzbar, wenn besondere betriebliche Umstände nachgewiesen werden können.

    Die AfA-Tabellen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums: Zu den AfA-Tabellen des BMF

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  • 05.
    Welche typischen Fehler sollten bei Abschreibungen vermieden werden?

    In unserer langjährigen Erfahrung beobachten wir immer wieder bestimmte Fehlerquellen bei der Handhabung von Abschreibungen. Das Vermeiden dieser Fehler kann vor unangenehmen Überraschungen bei Betriebsprüfungen schützen.

    Falsche Zuordnung des Anschaffungszeitpunkts

    Abschreibungen beginnen mit der Betriebsbereitschaft eines Wirtschaftsguts, nicht erst mit der tatsächlichen Nutzung. Die monatsgenaue Berechnung ab Kauf- oder Lieferdatum (bei Gebäuden ab Übergabe) ist entscheidend für die korrekte Abschreibung. Wir sehen häufig, dass hier Ungenauigkeiten entstehen, die bei Betriebsprüfungen zu Korrekturen führen können.

    Nichtberücksichtigung stiller Reserven

    Stille Reserven entstehen beispielsweise, wenn eine vollständig abgeschriebene Maschine weiterhin produktiv im Betrieb genutzt wird. Der Buchwert (oft nur noch ein Erinnerungswert von 1 Euro) entspricht dann nicht mehr dem tatsächlichen Wert. Bei einem Verkauf solcher Wirtschaftsgüter kann es zu unerwarteten Steuerbelastungen kommen, wenn die stillen Reserven aufgedeckt werden.

    Fehlende Dokumentation bei Sonderabschreibungen

    Sonderabschreibungen, die vor allem für kleine und mittlere Betriebe als steuerliche Förderung möglich sind, erfordern eine sorgfältige Dokumentation der Voraussetzungen. Gemäß Paragraph 7g des Einkommensteuergesetzes können unter bestimmten Bedingungen Sonderabschreibungen von bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden.

    Verwechslung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften

    Die Regelungen zur Abschreibung finden sich sowohl im Einkommensteuergesetz als auch im Handelsgesetzbuch. Da die Vorgaben teilweise voneinander abweichen, ist eine differenzierte Betrachtung für Handels- und Steuerbilanz erforderlich. Unserer Erfahrung nach wird dieser Unterschied besonders bei mittelständischen Unternehmen oft nicht ausreichend berücksichtigt.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 08.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"

  • Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
  • Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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