Abschreibung AFA

Abschreibungsrechner - auch genannt AfA-Rechner

Thema Abschreibung / AfA ﹣ Rechner

Der Abschreibungsrechner berechnet die lineare Abschreibung anhand der Nutzungsdauer, den Anschaffungskosten sowie dem Anschaffungszeitpunkt. Bei unterjährigen Anschaffungszeitpunkten wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet. Das Ergebnis liefert einen Abschreibungsplan zu allen betreffenden Steuerjahren.

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Informationen zu Abschreibungen mit Beispielrechnung

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Abschreibung von Hardware und Software seit 2021 auf ein Jahr verkürzt

Computerhardware und Software kann seit 2021 mit einjähriger Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die rund 20 Jahre geltende dreijährige Abschreibungsdauer wurde aufgrund des raschen technischen Wandels von Computern und Software auf ein Jahr gekürzt. Damit sind diese Güter im Jahr der Anschaffung, also sofort abschreibbar. Auch Peripheriegeräte, wie Drucker, Scanner, Mäuse etc. gehören dazu.

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Was bedeutet Abschreibung bzw. die Abkürzung AfA?

Unter dem Begriff Abschreibung versteht man im steuerlichen Umfeld den Wertverlust von Gegenständen wie Fahrzeugen, Gebäuden oder Soft- und Hardware. Die Abkürzung AfA steht für "Absetzung für Abnutzung". Es gilt: Angeschaffte oder eigens hergestellte Produkte, welche zum Erzielen von Einkünften angeschafft werden, können abgeschrieben werden. In der Praxis werden die Kosten der Anschaffung über mehrere Jahre von Gewinn abgezogen. Die Gewinnminderung reduziert die steuerliche Belastung.

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Was ist der Unterschied zwischen linearer oder degressiver Abschreibung?

Bei der linearen Abschreibung wird über den Zeitraum der Nutzung eines Gegenstandes ein feststehender Betrag als Betriebskosten abgesetzt. Sie müssen die richtige Abschreibungsdauer beachten und gegebenenfalls eine anteilig geringere Abschreibungssumme im Anschaffungsjahr, falls das Wirtschaftsgut unterjährig gekauft wurde.

Bei der degressiven Abschreibung sinkt der Wert des Gegenstandes in den ersten Nutzungsjahren besonders stark. Es gibt unterschiedliche Versionen der degressiven Abschreibung. Steuerrechtlich kommt jährliche eine konstante Abschreibungsquote zum Einsatz. Dies bedeutet, dass immer ein gleichbleibender Prozentsatz vom jeweils bestehenden Wert (Restbuchwert) abgeschrieben wird.

Weitere Informationen zu den beiden Varianten finden Sie im Artikel: linearer oder degressiver Abschreibung.

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Wird brutto oder netto abgeschrieben?

Selbstständige mit Vorsteuerabzug nehmen immer den Netto-Wert. Angestellte und Kleinunternehmer rechnen immer mit dem  Brutto-Kaufpreis.

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Wie berechnet sich der Abschreibungsbetrag?

Die lineare Abschreibung führt zu gleich hohen Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer des Abschreibungsobjektes. Die Formel für die lineare Abschreibung lautet:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer.

Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten angewandte Abschreibungsmethode. Hierbei geht man davon aus, dass die Abnutzung bzw. der Wertverlust konstant über die Jahre gleichmäßig ist.

Senkung der Mehrwertsteuer für 2. Halbjahr 2020 berücksichtigt

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent für das 2. Halbjahr 2020 wird bei Auswahl von "Brutto" bei den Anschaffungskosten im Abschreibungsrechner berücksichtigt.

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Eingabehilfe zum Abschreibungsrechner / AfA-Rechner

Die Charts zur Entwicklung der Abschreibung und des Restwerts für das Wirtschaftsgut veranschaulichen den Abschreibungsplan und machen den Abschreibungsrechner zu einem nützlichen Steuerrechner.

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Zeitpunkt der Anschaffung

Abschreibungsrechner: Zeitpunkt Wählen Sie bitte den Monat und das Jahr für den Zeitpunkt der Anschaffung des abzuschreibenden Wirtschaftsguts aus. Das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Bestimmung des Wertverlusts eines Anlageguts ist die lineare Abschreibung. Hierbei werden die Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Jedes Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben. Wenn die Anschaffung unterjährig getätigt wurde, wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet.

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Kosten der Anschaffung

Abschreibungsrechner: Kosten der Anschaffung Geben Sie bitte im AfA-Rechner die Kosten der Anschaffung bzw. der Herstellung für das abzuschreibende Wirtschaftsgut in Euro an. Wählen Sie dabei aus, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Der Rechner zieht im Falle eines Bruttobetrags die enthaltene Mehrwertsteuer (bei Anschaffung im 2. Halbjahr 2020: 16%, sonst 19 %) vor der Berechnung des Abschreibungsplans ab. Die Netto-Anschaffungskosten können nicht komplett im Jahr der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden. Stattdessen werden sie über die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt. Das Verfahren wird als Absetzung für Abnutzung (AfA) bzw. als Abschreibung bezeichnet.

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Nutzungsdauer

Abschreibungsrechner: Nutzungsdauer Geben Sie bitte die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gemäß AfA-Tabelle in Jahren an. Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann. Steuerrechtlich maßgebend für die Berechnung der Abschreibung - also der Absetzung für Abnutzung - sind die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Dort wird für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Demnach hat z.B. ein Notebook eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Und ein Firmenwagen wird sechs Jahre lang abgeschrieben. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden kann.

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Beispiel für lineare Abschreibung einer Haarschneidemaschine

Frau Haar ist Inhaberin eine Friseursalons und benötigt drei neue elektrische Haarschneidemaschinen. Sie erwirbt diese im Oktober 2023 zu insgesamt 1.200 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Den daraus resultierenden Nettobetrag von 1.008,40 Euro möche sie nun steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Diese Netto-Anschaffungskosten kann sie jedoch nicht in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend machen, sondern nur über mehrere Jahre verteilt.

Die Finanzverwaltung geht nämlich bei Wirtschaftsgütern von einer bestimmten Nutzungsdauer aus, die beispielsweise bei elektrischen Haarschneidemaschinen gemäß der durch die Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabelle ("Absetzung für Abnutzung ") fünf Jahre beträgt. Demnach kann Frau Haar ihre neuen Haarschneidemaschinen nur über fünf Jahre verteilt mittels des linearen Abschreibungsverfahrens absetzen. Somit könnte Sie also jedes Jahr ein Fünftel des Nettopreises, also einen Abschreibungsbetrag von 201,68 Euro absetzen.

Allerdings hat sie die Maschinen unterjährig, also nicht gleich zu Beginn des Steuerjahres erworben. Dadurch wird der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr auf die Nutzungsmonate der Maschinen umgerechnet, was bei Frau Haar drei Monaten bzw. einem viertel Jahr entspricht. Sie kann also 2023 ein Viertel von 201,68 Euro (=50,42 Euro) abschreiben, also steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. 2024 bis 2027 setzt sie dann die vollen 201,68 Euro ab. Schließlich endet ihre fünjährige Nutzungsdauer im September 2028, so dass sie 2028 den buchhalterischen Restwert (Restbuchwert) des Notebooks in Höhe von 151,26 Euro abschreiben und damit steuerlich absetzen kann.

Abschreibungsplan zum Beispiel: Haarschneidemaschinen 1.200 Euro (1.008,40 netto)

SteuerjahrAbschreibungRestwert
202350,42957,98
2024201,68756,30
2025201,68554,62
2026201,68352,94
2027201,68151,26
2028151,260,00
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Beispiel für lineare Abschreibung eines Notebooks

Frau Schmidt ist freiberuflich tätig und erwirbt im November 2023 ein hochwertiges Notebook, das sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt. Die Kosten betragen 1.799 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Den daraus resultierenden Nettobetrag von 1.511,76 Euro möche sie nun steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Diese Netto-Anschaffungskosten kann sie inzwischen direkt im ersten Jahr als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Denn seit 2021 beträgt die Nutzungsdauer für Hard- und Software nur noch ein Jahr. Aufgrund des schnellen technischen Wandels wurde nämlich die rund 20 Jahre geltende dreijährige Abschreibungsdauer auf ein Jahr verkürzt. Der Abschreibungsplan für das Notebook ist daher sehr kurz:

Abschreibungsplan zum Beispiel: Notebook 1.799 Euro (1.511,76 netto)

SteuerjahrAbschreibungRestwert
20231.511,760,00
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Tipp: Mehrwertsteuer-Rechner für Nettopreise

Um den Nettobetrag anhand eines Bruttopreises oder umgekehrt zu berechnen, nutzen Sie einfach unseren Mehrwertssteuer-Rechner.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wert für Abschreibung brutto oder netto eintragen?

    Unser Nutzer Sa....x.de hatte am 03.07.2023 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Banse,

    vielen Dank für die Erstellung des Afa-Rechners und dass Sie diesen jedem zugänglich gemacht haben! Jedoch habe ich eine Frage bezüglich der Berechnung, da ich leider auch auf Ihrer Seite keine Antwort finden konnte:

    Wenn man die Berechnung als "Brutto" durchführt, ist der erste Restwert bei der Berechnung nicht einfach nur "Afa - Buchwert", sondern kommt auf einen niedrigeren Wert. Natürlich ist mir klar das es etwas mit der MwSt. zu tun hat aber warum wird der Wert verringert und wie gibt man dies korrekt in das Steuerformular ein? Da ja Elster die Berechnung des Buchwertes am Ende des Jahres automatisch eine Netto-Berechnung durchführt. Wird dann am Anfang des nächsten Steuerbescheids einfach der "korrigierte" Buchwert (zu beginn des Jahres) eingegeben?

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits vielmals im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen, C.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 06.07.2023:
    Hallo C.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, also Rechnungen mit MwSt bzw. Umsatzsteuer stellen und diese MwSt an das Finanzamt weiterleiten, müssen Sie jedenfalls auch die abzuschreibenden Gegenstände netto, also ohne MwSt angeben. Denn die MwSt machen Sie ja bereits beim Finanzamt geltend.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Abschreibung / AfA?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 11.07.2023

Die Seiten der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurden zuletzt am 11.07.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 07.12.2020

  • 07.12.2022: Berücksichtigung des neuen ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
  • 05.11.2021: Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • 27.01.2019: Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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