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Kalkulatorische Abschreibungen

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Abschreibungsrechner

Kalkulatorische Abschreibungen sind fiktive Wertminderungen, die in der Kostenrechnung (Betriebsbuchhaltung) erfasst werden. Sie zeigen, wie stark sich die Nutzung von Anlagegütern (z.B. Maschinen, Gebäude) auf die Betriebskosten auswirkt – unabhängig von der steuerlichen Abschreibung.

Wozu braucht man kalkulatorische Abschreibungen?

  • Genauere Kostenkalkulation: Sie helfen, die tatsächlichen "Verbrauchskosten" von Anlagen im Unternehmen zu berechnen.
  • Entscheidungshilfe: Damit kann man besser einschätzen, ob sich Investitionen lohnen oder wann Ersatz nötig ist.
  • Preiskalkulation: Sie fließen in die Berechnung von Produkt- oder Dienstleistungspreisen ein.

Die kalkulatorische im Vergleich zur bilanziellen Abschreibung

In der Praxis nutzen Unternehmen Maschinen oder Geräte oft länger, als es die offiziellen Abschreibungstabellen vorschreiben.

Wie funktioniert die bilanzielle Abschreibung?

Sie basiert auf den Anschaf­fungskosten (was das Gut ursprünglich gekostet hat).

Theoretisch könnte das Unternehmen jedes Jahr Geld zurücklegen, um später dasselbe Gut neu zu kaufen.

Das Problem

  • Technik entwickelt sich weiter – was heute 50.000 € kostet, ist in 10 Jahren vielleicht veraltet oder teurer.
  • Die zurückgelegten Beträge reichen dann oft nicht für einen gleichwertigen Ersatz.

Fazit

Die bilanzielle Abschreibung bildet die Realität oft nicht perfekt ab, weil sie technische Veränderungen ignoriert.

Beispiel CNC-Drehmaschine

Ein Vergleich für eine CNC-Drehmaschine zeigt, wie sich die beiden grundlegenden Unterschiede zwischen den beiden Abschreibungen auswirken:

Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Grundlage der Berechnung Anschaf­fungs­kosten:
800.000 €
Wieder­beschaf­fungs­kosten:
880.000 €
Nutzungsdauer Afa-Tabelle: 8 Jahre Betriebliche Einschätzung: 12 Jahre
Abschreibung im Jahr 100.000 € 73.300 €

Einfluss auf die Kosten im Unternehmen

In der Bilanz verringert die Abschreibung jedes Jahr den Gewinn des Unternehmens. Bei der kalkulatorischen Abschreibung rechnet man dagegen mit dem wahrscheinlichen Neupreis inklusive Inflation und besserer Technik.

So kann man genau berechnen, was jedes Produkt oder jede Maschinenstunde kosten muss, um später Ersatz beschaffen zu können. Die kalkulatorische Abschreibung stellt sicher, dass genug Geld für neue Anlagen hereinkommt.

Beispiel (Fortsetzung)

  • Die oben genannte CNC-Maschine wird im Zwei-Schicht-Betrieb an 5 Tagen je Woche genutzt.
  • Bei 80 Stunden in der Woche ergeben sich 4.160 Betriebsstunden im Jahr.
  • Entsprechend der Erfahrungen aus den Vorjahren rechnet das Unternehmen mit 5 Prozent Ausfall durch Wartungen und Reparaturen
  • Aus Vereinfachungsgründen rechnen wir mit 4.000 Betriebsstunden im Jahr weiter.
  • Bei der Jahresabschreibung 73.300 € müssen also im Maschinenstundensatz 18,25 € als kalkulatorische Abschreibung berücksichtigt werden.

Zusammenfassung

Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Benötigt für Finanz­buchhaltung:
Bewertung der Güter im Jahres­abschluss, Gewinn­ermittlung
Kosten- und Leistungs­rechnung:
Preis­kalkulation vorab, Controlling
Grundlage Vorschriften des Einkommen­steuer­gesetzes, Handels­gesetz­buch Schätzungen des Unternehmens, Erfahrungs­werte
Methode Gemäß rechtlicher Grundlage – zur Zeit nur lineare Abschreibung je nach Wirtschaftsgut und Abschreibungs­zweck – nach tatsächlicher Beanspruchung, linear, degressiv
Abschreibungs­dauer so kurz wie möglich - Gewinn­maximierung So realistisch wie möglich – tatsächliche Kosten­zuordnung
Nutzungs­dauer gemäß AfA-Tabellen gemäß geschätzter Nutzungsdauer
Ausgangs­wert Anschaffungs- und Herstellungs­kosten Wieder­beschaffungs­preis
End­wert Null (oder Verkaufs­preis) Schrottwert (oder Verkaufs­wert)

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abschreibungsrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Abschreibung / AfA"

  • Berücksichtigung des ab 2023 geltenden Afa-Satzes in Höhe von 3 Prozent statt vormals 2 Prozent auf Wohngebäude in unserem Ratgeber Abschreibung auf Gebäude.
  • Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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