Unser Rechner berechnet die typischen Steuerberaterkosten für Ihr Unternehmen. Es werden alle Kosten zur Buchführung und zur Anfertigung aller Gewinnrechnungen und Steuererklärungen ermittelt. Sie können die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren gemäß StBVV berechnen.
Das haben wir gelernt
Dieser Rechner wird betreut von unserem Experten Michael Mühl. Dies sind seine wichtigsten Erkenntnisse:
- Je nach Rechtsform, müssen Unternehmen neben der Buchhaltung bestimmte Steuererklärungen abgeben.
- Die Steuerberatergebühren dafür orientieren sich am Gegenstandswert und werden anhand der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt.
- Zu jeder Tätigkeit wird eine Mindest- und Höchstgebühr festgelegt. Viele Steuerberater berechnen bei "Standardfällen" die Mittelgebühr.
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Was kostet ein Steuerberater für Unternehmen?
Die Höhe der Steuerberatergebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert der Tätigkeit, der Anwendung eines Zehntelsatzes für diese Tätigkeit sowie der entsprechenden Gebührentabelle der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In der StBVV sind die einzelnen Tätigkeiten, wie z.B. das Anfertigen einer Umsatzsteuererklärung aufgelistet.
Zu jeder Tätigkeit wird dort beschrieben, wie sich der zugehörige Gegenstandwert berechnet, in welchem Rahmen sich die Mindest- und Höchstgebühren - meist in Form von Zehnteln einer vollen Gebühr aus der Tabelle - bewegen dürfen, und welche Gebührentabelle zu verwenden ist. Anhand der jeweiligen Gebührentabelle kann dann zu jedem Gegenstandwert eine volle Gebühr (10/10) bestimmt werden und damit schließlich die Mindest- und Höchstgebühr berechnet werden.
Viele Steuerberater orientieren sich an der sogenannten Mittelgebühr, sofern es sich um einen "normalen Fall" mit durchschnittlichem Aufwand handelt. Die Mittelgebühr liegt rechnerisch genau zwischen der gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühr.
Beispiel für die Berechnung der Mittelgebühr
Beträgt die Mindestgebühr beispielsweise 2/10, die Höchstgebühr 6/10, so beträgt die Mittelgebühr (2/10 + 6/10) / 2 = 4/10 einer vollen Gebühr aus der Gebührentabelle.
Welche Steuererklärungen müssen Unternehmen abgeben?
Je nach Rechtsform eines Unternehmens, müssen unterschiedliche Steuererklärungen und Gewinnberechnungen abgegeben werden. Hier ein Überblick:
Freiberufler
Bei Freiberuflern, wie z.B. Anwälten, Künstlern und Ärzten ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erforderlich. Sofern keine Kleinunternehmerregelung (Umsatz Vorjahr bis 22.000 Euro, lfd. Jahr bis 50.000 Euro) beantragt wurde, ist zudem eine Umsatzsteuererklärung anzufertigen.
Einzelunternehmen
Bei Einzelunternehmen ist neben der EÜR und der USt-Erklärung eine Gewerbesteuererklärung anzufertigen. Ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro bzw. einem Gewinn von 60.000 Euro ist statt der EÜR eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung anzufertigen.
GbR
Für Personengesellschaften in der Forme einer GbR gilt das Gleiche, wie für Einzelunternehmen: USt-Erklärung, GewSt-Erklärung und EÜR bzw. Bilanz spätestens ab Mindestumsatz oder -gewinn. Da es hier im Gegensatz zum Einzelunternehmen mehrere Gesellschafter gibt, ist weiterhin eine Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Gesonderte Feststellung) erforderlich, um die steuerlichen Einkünfte auf die Gesellschafter entsprechend zu verteilen.
OHG, KG
Personengesellschaften, wie eine OHG oder KG müssen die gleichen Steuererklärungen abgeben, wie die GbR, jedoch ist hier die Pflicht zur Abgabe einer Bilanz (statt einer EÜR) unabhängig vom Umsatz oder Gewinn gegeben.
Kapitalgesellschaften
Auch Kapitalgesellschaften, wie GmbH, UG, AG oder GmbH & Co. KG müssen eine Bilanz, USt-Erklärung und GewSt-Erklärung abgeben. Die bei den Personengesellschaften erforderliche Gesonderte Feststellung ist hier nicht erforderlich. Stattdessen ist die Abgabe der Erklärung zur Körperschaftsteuer (KSt) notwendig.
Zusammenfassung in Tabelle
Zusammenfassend zeigen wir Ihnen die erforderlichen Steuererklärungen und Gewinnberechnungen für die einzelnen Unternehmensrechtsformen in tabellarischer Form.
EÜR | Bilanz | USt | GewSt | Ges. Festst. | KSt | |
---|---|---|---|---|---|---|
Freiberufler | ||||||
Einzelunternehmen | * | * | ||||
GbR | * | * | ||||
OHG, KG | ||||||
Kapitalgesellschaft |
*) Bei Einzelunternehmen und GbR wahlweise auch Bilanz statt EÜR, ab Umsatz größer 600.000 oder Gewinn größer 60.000 Bilanzierungspflicht
Eingabehilfe für die Berechnung der Steuerberaterkosten für Unternehmen
Unser Rechner ermittelt passend zur Rechtsform Ihres Unternehmens die erforderlichen Tätigkeiten des Steuerberaters. Die Steuerberaterkosten werden dann u.a. in Abhängigkeit von Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens berechnet. Die gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühren sowie die Mittelgebühr werden zusätzlich anhand grafischer Charts veranschaulicht.
Auswahl Rechtsform
Wählen Sie bitte die Rechtsform Ihres Unternehmens aus. Abhängig von der Rechtsform und von der Höhe Ihres Umsatzes bzw. Gewinns sind unterschiedliche Steuererklärungen und Gewinnberechnungen erforderlich, die unser Rechner für sie ermittelt.
Eingabe der Einnahmen
Geben Sie bitte die jährlichen Nettoeinnahmen Ihres Unternehmens an. Diese dienen unter anderem der Berechnung des Gegenstandswerts, anhand dessen die Gebühren berechnet werden.
Berechnung Gegenstandswert
In unserem Rechner werden etwas vereinfachend zunächst die beiden Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben für die Berechnung des Gegenstandswerts herangezogen. Sobald aufgrund der Rechtsform oder aufgrund der angegebenen Einnahmen und Ausgaben eine Bilanzierungspflicht besteht, ist zusätzlich die Angabe der Bilanzsumme notwendig, um den Gegenstandswert für das Anfertigen einer Bilanz zu bestimmen. Der so berechnete Gegenstandswert dient dann der Berechnung der Steuerberatergebühren. Im Ergebnis finden Sie in den Hilfetexten zu den entsprechenden Positionen zum einen die exakte Definition des Gegenstandswertes aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), zum anderen die Herleitung des Gegenstandwertes hier im Rechner.
Eingabe der Ausgaben
Geben Sie bitte die jährlichen Nettoausgaben Ihres Unternehmens an. Diese dienen unter anderem der Berechnung des Gegenstandswerts, anhand dessen die Gebühren berechnet werden. Die Beschreibung zur Berechnung des Gegenstandswerts finden Sie unter "Eingabe der Einnahmen".
Eingabe der Bilanzsumme
Geben Sie bitte die Bilanzsumme Ihres Unternehmens an. Sobald aufgrund der Rechtsform oder aufgrund der angegebenen Einnahmen und Ausgaben eine Bilanzierungspflicht besteht, ist hier zusätzlich die Angabe der Bilanzsumme notwendig, um den Gegenstandswert für das Anfertigen einer Bilanz bestimmen zu können. Die Beschreibung zur Berechnung des Gegenstandswerts finden Sie unter "Eingabe der Einnahmen".
Anzahl Mitarbeiter
Geben Sie bitte die Anzahl der lohnsteuerpflichtigen Mitarbeiter an, für die also eine Lohnbuchführung erforderlich ist.
Auswahl Gebührenrahmen
Wählen Sie bitte aus, ob die Mindest-, Mittel- oder Höchstgebühr berechnet werden soll. In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird für die unterschiedlichen Tätigkeiten definiert, in welchem Rahmen sich die Mindest- und Höchstgebühren bewegen dürfen. Viele Steuerberater orientieren sich an der sogenannten Mittelgebühr, sofern es sich um einen "normalen Fall" mit durchschnittlichem Aufwand handelt. Die Mittelgebühr liegt rechnerisch genau zwischen der gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühr.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberaterkosten für Unternehmen" verwendet:
- Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerberaterkosten für Unternehmen" wurde zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuerberaterkosten für Unternehmen"
- Veröffentlichung des Rechners Steuerberatungskosten für Unternehmen und dazugehöriger Erläuterungen.
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