Steuerberater­gebühren berechnen für die private Steuer

Steuerberater­kosten Rechner

Thema Steuerberater­kosten Rechner

Unser Rechner berechnet die Steuerberaterkosten für Ihre private Steuer. Er berechnet alle Gebühren für die Steuererklärung sowie die Ermittlung Ihrer Einkünfte. Sie können wählen, ob die gesetzlichen Mindest-, Mittel- oder Höchstgebühren berechnet werden sollen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für die private Steuer ist grundsätzlich die jährliche Einkommensteuer­erklärung erforderlich.
  • Steuerberater­kosten entstehen für die Anfertigung der ESt-Erklärung sowie für die Ermittlung der unterschiedlichen Einkünfte.
  • Anand Ihrer Einkünfte berechnet unser Rechner Ihre voraussichtlichen Steuerberater­kosten.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Steuerberater­kosten Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Welche Steuererklärungen müssen Privatpersonen abgeben?

Grundsätzlich ist für die private Steuer, sofern man nicht noch eine selbstständige Tätigkeit ausführt, die jährliche Abgabe der Einkommensteuer­erklärung notwendig.

Für die Ermittlung der Einkommensteuer (ESt) ist die Angabe aller Einkünfte des betreffenden Steuerjahres erforderlich. Dazu hat der Staat das Einkommen in sieben verschiedene Einkommensarten unterteilt: Dies sind Einkünfte aus Land- und Forst­wirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbst­ständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.

Zu den "privaten" Einkünften zählen also hauptsächlich die

  • Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit (Lohn und Gehalt),
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Wertsteigerungen),
  • Einkünfte aus Vermietung
  • Sonstigen Einkünfte (z.B. Renten)

Diese Einkünfte werden in unserem Rechner für die Steuerberaterkosten abgefragt.

Was kostet ein Steuerberater für die private Steuer?

Für die private Steuer ist i.d.R. die jährliche Abgabe einer Einkommensteuer­erklärung erforderlich. Vorweg ist noch zu erwähnen, dass Steuerberater­kosten gesetzlich geregelt sind. Je nach Tätigkeit und sogenanntem Gegenstandswert wird per Gesetz eine Mindestgebühr und eine Höchstgebühr festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens kann der Steuerberater seine Kosten festlegen.

Steuerberater­kosten entstehen für

  • das Anfertigen der Einkommensteuer­erklärung
  • die Ermittlung der verschiedenen Einkünfte
  • für Post- und Tele­kommunikations­dienstleistungen (Auslagenpauschale i.d.R. 20 Euro)

Gebühren anhand Gegenstandswert

Die Höhe der Steuerberater­gebühr richet sich generell nach dem sogenannten Gegenstandswert der Tätigkeit, der Anwendung eines Zehntel- bzw. Zwanzigstel­satzes für diese Tätigkeit sowie der entsprechenden Gebührentabelle der Steuerberater­vergütungs­verordnung (StBVV).

In der StBVV sind die einzelnen Tätigkeiten, wie z.B. das Anfertigen einer Einkommensteuer­erklärung aufgelistet. Zu jeder Tätigkeit wird beschrieben, wie sich der zugehörige Gegenstandwert berechnet, in welchem Rahmen sich die Mindest- und Höchstgebühren - meist in Form von Zehnteln einer vollen Gebühr aus der Tabelle - bewegen dürfen, und welche Gebührentabelle zu verwenden ist.

Anhand der jeweiligen Gebührentabelle kann dann zu jedem Gegenstandwert eine volle Gebühr (10/10) bestimmt werden und damit schließlich die Mindest- und Höchstgebühr berechnet werden.

Viele Steuerberater orientieren sich an der sogenannten Mittelgebühr, sofern es sich um einen "normalen Fall" mit durch­schnitt­lichem Aufwand handelt. Die Mittelgebühr liegt rechnerisch genau zwischen der gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühr.

Die Berechnung der Mittelgebühr

Beträgt die Mindestgebühr beispielsweise 1/10, die Höchstgebühr 6/10, so beträgt die Mittelgebühr (1/10 + 6/10) / 2 = 3,5/10 einer vollen Gebühr aus der Gebührentabelle.

Eingabehilfe für die Berechnung der Steuerberater­kosten für Privatpersonen

Mit unserem Rechner können Sie die typischen Steuerberater­kosten für Ihre private Steuer berechnen. Je nach Einkommensart werden abhängig von Einnahmen und Werbungskosten die Kosten zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung und für die Ermittlung der Einkünfte berechnet.

Die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren für den Steuerberater werden gemäß StBVV berechnet und per graphischem Chart veranschaulicht.

Auswahl Zusammen­veranlagung

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Auswahl Zusammenveranlagung Wählen Sie bitte "Ja" aus, wenn Sie als Ehegatten/Lebens­partnerinnen zusammen veranlagt sind, also eine gemeinsame Steuer­erklärung abgeben. Sind Sie ledig oder geben Sie als Paar getrennte Steuererklärungen ab, geben Sie bitte "Nein" an.

Eingabe der Einnahmen als Arbeitnehmer

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Eingabe der Einnahmen als Arbeitnehmer Geben Sie bitte Ihren Bruttojahreslohn inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld ein.

Gegenstandswert für Berechnung

Der hier einzugebende Wert wird als Gegenstandswert zur Berechnung der Steuerberatergebühren für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie für das Anfertigen der Einkommensteuer­erklärung verwendet:

Ermittlung der Einkünfte: Für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß StBVV ist der Gegenstandswert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Für die Werbungskosten wird hier der Arbeitnehmer-Pauschbetrag über 1 230 Euro, statt möglicherweise höherer tatsächlicher Werbungskosten herangezogen. Damit entspricht der Gegenstandswert den Einnahmen, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Anfertigung ESt-Erklärung: Der Gegenstandswert zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung ist die Summe aller positiven Einkünfte der verschiedenen Einkommensarten.

In die Berechnung des Gegenstandswerts zur Anfertigung der ESt-Erklärung fließt daher die positive Differenz aus den hier eingegebenen Einnahmen und der Werbungskosten in Form des Arbeitnehmer-Pauschbetrags über 1 230 Euro in die Summe aller positiven Einkünfte ein.

Eingabe Einnahmen aus Rente

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Eingabe der Einnahmen aus Rente Geben Sie bitte Ihre Bruttojahresrente an.

Gegenstandswert für Berechnung

Der hier einzugebende Wert wird als Gegenstandswert zur Berechnung der Steuerberatergebühren für die Ermittlung der sonstigen Einkünfte und Rente sowie für das Anfertigen der Einkommensteuer­erklärung verwendet:

Ermittlung der Einkünfte: Für die Ermittlung der sonstigen Einkünfte und Rente gemäß StBVV ist der Gegenstandswert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Bei den eingegebenen Einnahmen aus Rente wird für die Werbungskosten der Rentner-Werbungskosten-Pauschbetrag über 102 Euro, statt möglicherweise höherer tatsächlicher Werbungskosten herangezogen. Bei den anderen sonstigen Einnahmen werden hier keine Werbungskosten berücksichtigt.

Damit entspricht der Gegenstandswert den angegebenen Einnahmen aus Rente abzüglich 102 Euro zuzüglich den weiteren sonstigen Einnahmen, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Anfertigung ESt-Erklärung: Der Gegenstandswert zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung ist die Summe aller positiven Einkünfte der verschiedenen Einkommensarten.

In die Berechnung des Gegenstandswerts zur Anfertigung der ESt-Erklärung fließen daher die hier eingegebenen Einnahmen aus Rente zusammen mit den weiteren sonstigen Einkünften in die Summe aller positiven Einkünfte ein.

Eingabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Eingabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen Geben Sie bitte Ihre jährlichen Einkünfte aus Kapitalvermögen ein. Dazu gehören z.B. Zinsen, Dividenden oder realisierte Wertsteigerungen.

Gegenstandswert für Berechnung

Der hier einzugebende Wert wird als Gegenstandswert zur Berechnung der Steuerberatergebühren für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie für das Anfertigen der Einkommensteuer­erklärung verwendet:

Ermittlung der Einkünfte: Für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß StBVV ist der Gegenstandswert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Für die Werbungskosten wird hier der Sparer-Pauschbetrag über 1 000 Euro, statt möglicherweise höherer tatsächlicher Werbungskosten herangezogen. Damit entspricht der Gegenstandswert den Einnahmen, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Anfertigung ESt-Erklärung: Der Gegenstandswert zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung ist die Summe aller positiven Einkünfte der verschiedenen Einkommensarten.

In die Berechnung des Gegenstandswerts zur Anfertigung der ESt-Erklärung fließt daher die positive Differenz aus den hier eingegebenen Einnahmen und der Werbungskosten in Form des Sparer-Pauschbetrags über 1 000 Euro in die Summe aller positiven Einkünfte ein.

Eingabe der sonstigen Einnahmen

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Eingabe der sonstigen Einnahmen Geben Sie bitte die weiteren sogenannten sonstigen Jahreseinkünfte an. Dazu gehören zum Beispiel, außer den ggf. bereits eingegebenen Renten, Unterhaltsleistungen, private Veräußerungsgeschäfte, gelegentliche Vermietungen, Prämien für Depotwechsel oder Kontoeröffnung oder auch gelegentliche Gewinne bei Glücksspielen.

Gegenstandswert für Berechnung

Hier finden Sie den gleichen Text, wir unter "Eingabe Einnahmen aus Rente", da auch die Einnahmen aus Rente zu den sonstigen Einnahmen zählt.

Eingabe der Anzahl vermieteter Objekte

Steuerberaterkosten für Privatpersonen berechnen: Eingabe der Anzahl vermieteter Objekte Wählen Sie bitte die Anzahl der vermieteten oder verpachteten Objekte aus, für die je eine gesonderte Überschussrechnung erstellt werden soll.

Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt gemäß § 27 (2) der Steuerberater­vergütungs­verordnung (StBVV) wie folgt: Beziehen sich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Grundstücke oder sonstige Wirtschaftsgüter und ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten jeweils getrennt zu ermitteln, so erhält der Steuerberater die Gebühr für die Ermittlung der Einkünfte für jede Überschussrechnung.

Eingabe der Einnahmen zum Objekt

Geben Sie bitte die jährlichen Mieteinnahmen für das Objekt ein.

Gegenstandswert für Berechnung

Die beiden hier einzugebenden Werte, also die Einnahmen und die Kosten dazu, werden als Gegenstandswert zur Berechnung der Steuerberatergebühren für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie für das Anfertigen der Einkommensteuer­erklärung verwendet:

Ermittlung der Einkünfte: Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß StBVV ist der Gegenstandswert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Dies ist hier demnach der größere der beiden eingegebenen Werte, mindestens jedoch 8.000 Euro.

Anfertigung ESt-Erklärung: Der Gegenstandswert zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung ist die Summe aller positiven Einkünfte der unterschiedlichen Einkommensarten.

Dementsprechend werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur dann zum Gegenstandswert für die ESt-Erklärunghinzu addiert, wenn die vermieteten Objekte insgesamt zu einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten führen.

Eingabe der Werbungskosten zum Objekt

Geben Sie bitte die jährlichen Werbungskosten für dieses Objekt ein. Werbungskosten im Zusammenhang mit Immobilien sind beispielsweise

  • Schuldzinsen für einen Kredit
  • Abschreibung
  • Grundsteuer
  • Verwaltungs­kosten
  • Kosten für Makler, Anzeigen oder einen Vermietungss­ervice
  • Kontoführungs­gebühren, Überziehungs­zinsen etc.
  • Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
  • Stromkosten für Hausbeleuchtung
  • Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornstein­feger, Straßen­reinigung
  • Heizung und Warmwasser
  • Hausmeister­kosten (auch Haus­verwaltung und Reinigung)
  • Fahrten zum Objekt, zum Makler oder zur Eigentümer­versammlung
  • Schönheits­reparaturen

Gegenstandswert für Berechnung

Hier finden Sie den gleichen Text zum Gegenstandswert, wie unter "Eingabe der Einnahmen zum Objekt".

Auswahl Gebührenrahmen

Steuerberaterkosten für Unternehmen berechnen: Auswahl Gebührenrahmen Wählen Sie bitte aus, ob die Mindest-, Mittel- oder Höchstgebühr berechnet werden soll. In der Steuerberater­vergütungs­verordnung (StBVV) wird für die unterschiedlichen Tätigkeiten definiert, in welchem Rahmen sich die Mindest- und Höchstgebühren bewegen dürfen.

Viele Steuerberater orientieren sich an der sogenannten Mittelgebühr, sofern es sich um einen "normalen Fall" mit durch­schnitt­lichem Aufwand handelt. Die Mittelgebühr liegt rechnerisch genau zwischen der gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühr.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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