Erhöhung der Gebühren seit Juli 2025
Die Steuerberaterkosten richten sich nach der StBVV. Seit dem 1. Juli 2025 sind die Gebühren um etwa
6 % gestiegen. Unser Rechner berücksichtigt diese Erhöhung automatisch.
Bis einschließlich 2026 gab es seitdem keine Änderungen.
So funktioniert der Steuerberaterkosten-Rechner
Mit diesem Rechner können Sie schnell und einfach die voraussichtlichen Steuerberaterkosten für Ihre private Steuererklärung
berechnen. Die Grundlage hierfür bildet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), gültig seit Juli 2025.
Individuelle Eingaben – realistische Ergebnisse
Geben Sie Ihre Einkünfte aus verschiedenen Quellen wie nichtselbstständiger Arbeit, Rente, Kapitalerträgen oder Vermietung ein.
Der Rechner berücksichtigt auch Sonderfälle wie Zusammenveranlagung sowie die Auswahl zwischen Mindest-, Mittel- oder
Höchstgebührensätzen gemäß StBVV.
Detaillierte Auswertung
Die Berechnung zeigt Ihnen transparent die einzelnen Gebührenpositionen auf, von der Erstellung der Einkommensteuererklärung
bis zur Ermittlung der Einkünfte. Auch die gesetzliche Mehrwertsteuer wird
berücksichtigt.
Hilfreich zur Orientierung
Der Rechner bietet eine zuverlässige Kostenschätzung und kann Ihnen helfen, Ihre Steuerberatung besser zu planen oder Angebote
zu vergleichen.
Eine ausführliche Eingabehilfe zu allen Feldern finden Sie im Anschluss.
Eingabehilfe für die Berechnung der Steuerberaterkosten
Zusammenveranlagung
Wählen Sie bitte „Ja“, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner veranlagt sind und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Wählen Sie „Nein“, wenn Sie ledig sind oder getrennte Steuererklärungen einreichen.
Einnahmen als Arbeitnehmer
Geben Sie bitte Ihren Bruttojahreslohn inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld ein.
Dieser Wert dient als Gegenstandswert für die Berechnung der Steuerberatergebühren
- zur Ermittlung der Einkünfte
Der höhere Betrag aus Einnahmen oder Werbungskosten
wird verwendet – mindestens 8.000 Euro.
Bei den Werbungskosten wird der Pauschbetrag von 1 230 Euro angesetzt.
- zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Der Gegenstandswert ergibt sich aus den positiven Einkünften. Eingesetzt wird die Differenz aus Bruttolohn und Pauschbetrag.
Einnahmen aus Rente
Geben Sie bitte Ihre Bruttojahresrente ein.
Der eingegebene Betrag dient als Gegenstandswert für die Berechnung der Steuerberatergebühren
- zur Ermittlung der Einkünfte
Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem höheren Wert von Einnahmen oder
Werbungskosten – mindestens 8.000 Euro.
Der Pauschbetrag für Rentner beträgt 102 Euro.
- zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Positiver Betrag aus Renteneinnahmen abzüglich Pauschbetrag fließt in die Summe der Einkünfte ein.
Einnahmen aus Kapitalvermögen
Geben Sie bitte Ihre jährlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen an, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden.
Der eingegebene Betrag dient als Gegenstandswert für die Berechnung der Steuerberatergebühren
- zur Ermittlung der Einkünfte
Es gilt der höhere Betrag aus Einnahmen oder Werbungskosten
– mindestens 8.000 Euro.
Für Werbungskosten wird der Sparer-Pauschbetrag von 1 000 Euro verwendet.
- zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Positiver Betrag aus Kapitalerträgen abzüglich Pauschbetrag wird berücksichtigt.
Sonstige Einnahmen
Geben Sie bitte Ihre sonstigen Jahreseinkünfte an, zum Beispiel Unterhaltsleistungen, Veräußerungsgewinne
oder Gewinne aus Glücksspielen.
Für die Berechnung gilt der gleiche Gegenstandswert wie bei den Renteneinnahmen.
Anzahl vermieteter Objekte
Wählen Sie bitte die Anzahl der vermieteten oder verpachteten Objekte. Für jedes Objekt wird eine separate Überschussrechnung erstellt.
Laut § 27 Abs. 2 StBVV fällt für jedes Objekt mit eigener Überschussrechnung eine gesonderte Gebühr an.
Einnahmen zum Objekt
Geben Sie bitte die jährlichen Mieteinnahmen für das Objekt ein. Die hier einzugebenden Werte – also Einnahmen und
dazugehörige Kosten – dienen als Gegenstandswert zur Berechnung der Steuerberatergebühren
- zur Ermittlung der Einkünfte
Es zählt der höhere Betrag aus Einnahmen oder Werbungskosten – mindestens 8.000 Euro.
- zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Nur bei positivem Überschuss fließt der Betrag in den Gegenstandswert ein.
Werbungskosten zum Objekt
Geben Sie bitte die jährlichen Werbungskosten
für das Objekt an. Dazu zählen zum Beispiel:
- Schuldzinsen
- Abschreibungen
- Grundsteuer
- Verwaltungskosten
- Maklergebühren, Anzeigen, Vermietungsservice
- Bankgebühren
- Versicherungen (z. B. Haftpflicht, Feuer)
- Stromkosten
- Kosten für Müll, Abwasser, Reinigung
- Heizung und Warmwasser
- Hausmeisterkosten
- Fahrten zur Immobilie
- Schönheitsreparaturen
Für die Berechnung gilt derselbe Gegenstandswert wie bei den Einnahmen zum Objekt.
Gebührenrahmen
Wählen Sie bitte aus, ob die Mindest-, Mittel- oder Höchstgebühr berechnet werden soll.
Die Mittelgebühr liegt zwischen der gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühr und wird häufig bei normalem Aufwand verwendet.
Hier finden Sie häufige Fragen und Tipps zum Steuerberaterkosten-Rechner. Was möchten Sie wissen?