Wie hoch sind die Steuerberaterkosten für die private Steuer? Wir erhalten dazu häufig Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen das Beispiel von Herrn Maier (Name geändert). Schritt für Schritt werden die Kosten anhand der offiziellen Vergütungsverordnung ermittelt.
Folgende Seiten empfehle ich
So halfen wir Herrn Maier bei seinen Steuerberaterkosten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Maier hat ein jährliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro, ansonsten keine weiteren Einkünfte, und möchte die Steuer durch einen Steuerberater machen lassen. Der Steuerberater soll also die Einkommensteuererklärung anfertigen und dazu auch für Herrn Maier die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ermitteln.
1. Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Die Gebühren zur Anfertigung der Einkommensteuererklärung liegen zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr aus Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe der vollen Gebühr ergibt sich dabei aus der Summe der positiven Einkünfte, die hier als Gegenstandswert dient.
Wurden im Steuerjahr positive Einkünfte von 60.000 Euro erzielt, so beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.320 Euro gemäß Tabelle A.
Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt also 1.320 × 1/10 = 132 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.320 × 6/10 = 792 Euro.
Die bei durchschnittlichem Aufwand typische Mittelgebühr für Herrn Maier beträgt 1.320 × 3,5/10 = 462 Euro.
2. Ermittlung der Arbeitnehmereinkünfte
Über die Anfertigung der ESt-Erklärung hinaus, ist die Ermittlung der einzelnen Einkünfte durch den Steuerberater erforderlich - in unserem Beispiel also für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Die Gebühren zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen zwischen 1/20 und 12/20 einer vollen Gebühr aus Tabelle A der StBVV. Die Höhe der vollen Gebühr ergibt sich dabei aus dem Bruttojahreslohn, der hier als Gegenstandswert gilt.
Betrug der Jahresbruttolohn im Steuerjahr 60.000 Euro, so beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.320 Euro gemäß Tabelle A.
Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt also 1.320 × 1/20 = 66 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.320 × 12/20 = 792 Euro.
Die bei durchschnittlichem Aufwand typische Mittelgebühr beträgt für Herrn Maier 1.320 × 6,5/20 = 429 Euro.
3. Auslagenpauschale
Gemäß § 16 der StbVV betragen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen pauschal 20 Euro.
Herrn Maiers Auslagenpauschale beträgt 20 Euro.
4. Mehrwertsteuer
Die Hinzurechnung der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer erfolgt gemäß § 15 der StBVV. Demnach werden 19 Prozent von der Summe der Kosten aus den ersten drei Schritten (462 € + 429 € + 20 € = 911 €) erhoben.
Herrn Maiers Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent von 911 Euro, also 173,09 Euro.
5. Gesamtkosten
Die gesamten Steuerberaterkosten betragen 911 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 173,09 Euro.Herrn Maiers gesamte Steuerberaterkosten betragen 1.084,09 Euro.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Lohnsteuerrechner, Gewerbesteuer berechnen, Abfindungsrechner 2025, Rechner Kosten absetzen, Umsatzsteuer-Währungsrechner, Abgeltungssteuer-Rechner, Erbschaftsteuer Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen" verwendet:
- Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 02.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen"
- Veröffentlichung des Rechners Steuerberatungskosten für Privatpersonen und dazugehöriger Erläuterungen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite