Wie hoch sind die Steuerberaterkosten für die private Steuer? Diese Frage stellen uns viele Besucherinnen und Besucher. Anhand eines Beispiels – Herr Maier (Name geändert) – zeigen wir Schritt für Schritt, wie sich die Kosten nach der seit Juli 2025 gültigen Vergütungsverordnung ermitteln lassen.
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So halfen wir Herrn Maier bei seinen Steuerberaterkosten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Maier hat ein jährliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro und keine weiteren Einkünfte. Er möchte seine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen. Dieser soll sowohl die Einkommensteuererklärung anfertigen als auch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ermitteln.
1. Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung fallen Gebühren zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr laut Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) an. Grundlage ist die Summe der positiven Einkünfte – dieser Betrag gilt als Gegenstandswert.
Bei positiven Einkünften von 60.000 Euro ergibt sich eine volle Gebühr (10/10) von 1.399 Euro gemäß Tabelle A.
Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt 1.399 × 1/10 = 139,90 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.399 × 6/10 = 839,40 Euro.
Die bei durchschnittlichem Aufwand übliche Mittelgebühr für Herrn Maier beträgt: 1.399 × 3,5/10 = 489,65 Euro.
2. Ermittlung der Arbeitnehmereinkünfte
Neben der Anfertigung der Einkommensteuererklärung ist auch die Ermittlung der einzelnen Einkünfte erforderlich – im Beispiel also der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Die Gebühren dafür liegen zwischen 1/20 und 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A der StBVV. Grundlage ist der Bruttojahreslohn, der als Gegenstandswert dient.
Bei einem Bruttojahreslohn von 60.000 Euro beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.399 Euro gemäß Tabelle A.
Die gesetzliche Mindestgebühr liegt bei 1.399 × 1/20 = 69,95 Euro, die Höchstgebühr bei 1.399 × 12/20 = 839,40 Euro.
Die bei durchschnittlichem Aufwand übliche Mittelgebühr beträgt für Herrn Maier: 1399 × 6,5/20 = 454,68 Euro.
3. Auslagenpauschale
Nach § 16 der StBVV wird für Post- und Telekommunikationskosten pauschal ein Betrag von 20 Euro erhoben.
Die Auslagenpauschale für Herrn Maier beträgt 20 Euro.
4. Mehrwertsteuer
Gemäß § 15 der StBVV wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % erhoben. Grundlage ist die Summe der Netto-Gebühren aus den vorherigen Schritten (489,65 € + 454,68 € + 20 € = 964,33 €).
Die Mehrwertsteuer beträgt 183,22 Euro.
5. Gesamtkosten
Die Gesamtkosten setzen sich aus den Netto-Gebühren und der Mehrwertsteuer zusammen: 964,33 Euro + 183,22 Euro = 1.147,55 Euro.
Die gesamten Steuerberaterkosten für Herrn Maier betragen 1.147,55 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen" verwendet:
- Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 14.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuerberaterkosten für Privatpersonen"
- Neue Gebühren ab Juli 2025: Update des Rechners Steuerberatungskosten für Privatpersonen und des Beispiels zu den Steuerberatungskosten gemäß der neuen StbVV.
- Veröffentlichung des Rechners Steuerberatungskosten für Privatpersonen und dazugehöriger Erläuterungen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite