Steuerberater­gebühren berechnen für die private Steuer

Beispiel Steuerberaterkosten für die private Steuer

Wie hoch sind die Steuerberaterkosten für die private Steuer? Wir erhalten dazu häufig Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen das Beispiel von Herrn Maier (Name geändert). Schritt für Schritt werden die Kosten anhand der offiziellen Vergütungsverordnung ermittelt.

Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Steuerberater­kosten Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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So halfen wir Herrn Maier bei seinen Steuerberaterkosten

Grundlagen für das Beispiel

Herr Maier hat ein jährliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro, ansonsten keine weiteren Einkünfte, und möchte die Steuer durch einen Steuerberater machen lassen. Der Steuerberater soll also die Einkommensteuer­erklärung anfertigen und dazu auch für Herrn Maier die Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit ermitteln.

1. Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung

Die Gebühren zur Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung liegen zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr aus Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe der vollen Gebühr ergibt sich dabei aus der Summe der positiven Einkünfte, die hier als Gegenstandswert dient.

Wurden im Steuerjahr positive Einkünfte von 60.000 Euro erzielt, so beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.320 Euro gemäß Tabelle A.

Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt also 1.320 × 1/10 = 132 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.320 × 6/10 = 792 Euro.

Die bei durch­schnitt­lichem Aufwand typische Mittelgebühr für Herrn Maier beträgt 1.320 × 3,5/10 = 462 Euro.

2. Ermittlung der Arbeitnehmereinkünfte

Über die Anfertigung der ESt-Erklärung hinaus, ist die Ermittlung der einzelnen Einkünfte durch den Steuerberater erforderlich - in unserem Beispiel also für die Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit.

Die Gebühren zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen zwischen 1/20 und 12/20 einer vollen Gebühr aus Tabelle A der StBVV. Die Höhe der vollen Gebühr ergibt sich dabei aus dem Bruttojahreslohn, der hier als Gegenstandswert gilt.

Betrug der Jahresbruttolohn im Steuerjahr 60.000 Euro, so beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.320 Euro gemäß Tabelle A.

Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt also 1.320 × 1/20 = 66 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.320 × 12/20 = 792 Euro.

Die bei durch­schnitt­lichem Aufwand typische Mittelgebühr beträgt für Herrn Maier 1.320 × 6,5/20 = 429 Euro.

3. Auslagenpauschale

Gemäß § 16 der StbVV betragen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen pauschal 20 Euro.

Herrn Maiers Auslagenpauschale beträgt 20 Euro.

4. Mehrwertsteuer

Die Hinzurechnung der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer erfolgt gemäß § 15 der StBVV. Demnach werden 19 Prozent von der Summe der Kosten aus den ersten drei Schritten (462 € + 429 € + 20 € = 911 €) erhoben.

Herrn Maiers Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent von 911 Euro, also 173,09 Euro.

5. Gesamtkosten

Die gesamten Steuerberaterkosten betragen 911 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 173,09 Euro.

Herrn Maiers gesamte Steuerberaterkosten betragen 1.084,09 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 02.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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