Steuerberater­gebühren 2025 berechnen für die private Steuer

Beispiel Steuerberaterkosten für die private Steuer

Wie hoch sind die Steuerberaterkosten für die private Steuer? Diese Frage stellen uns viele Besucherinnen und Besucher. Anhand eines Beispiels – Herr Maier (Name geändert) – zeigen wir Schritt für Schritt, wie sich die Kosten nach der seit Juli 2025 gültigen Vergütungsverordnung ermitteln lassen.

Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Steuerberater­kosten Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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So halfen wir Herrn Maier bei seinen Steuerberaterkosten

Grundlagen für das Beispiel

Herr Maier hat ein jährliches Bruttoeinkommen von 60.000 Euro und keine weiteren Einkünfte. Er möchte seine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen. Dieser soll sowohl die Einkommensteuer­erklärung anfertigen als auch die Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit ermitteln.

1. Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung

Für die Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung fallen Gebühren zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr laut Tabelle A der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) an. Grundlage ist die Summe der positiven Einkünfte – dieser Betrag gilt als Gegenstandswert.

Bei positiven Einkünften von 60.000 Euro ergibt sich eine volle Gebühr (10/10) von 1.399 Euro gemäß Tabelle A.

Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt 1.399 × 1/10 = 139,90 Euro, die Höchstgebühr entsprechend 1.399 × 6/10 = 839,40 Euro.

Die bei durch­schnitt­lichem Aufwand übliche Mittelgebühr für Herrn Maier beträgt: 1.399 × 3,5/10 = 489,65 Euro.

2. Ermittlung der Arbeitnehmereinkünfte

Neben der Anfertigung der Einkommensteuer­erklärung ist auch die Ermittlung der einzelnen Einkünfte erforderlich – im Beispiel also der Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit.

Die Gebühren dafür liegen zwischen 1/20 und 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A der StBVV. Grundlage ist der Bruttojahreslohn, der als Gegenstandswert dient.

Bei einem Bruttojahreslohn von 60.000 Euro beträgt eine volle Gebühr (10/10) 1.399 Euro gemäß Tabelle A.

Die gesetzliche Mindestgebühr liegt bei 1.399 × 1/20 = 69,95 Euro, die Höchstgebühr bei 1.399 × 12/20 = 839,40 Euro.

Die bei durch­schnitt­lichem Aufwand übliche Mittelgebühr beträgt für Herrn Maier: 1399 × 6,5/20 = 454,68 Euro.

3. Auslagenpauschale

Nach § 16 der StBVV wird für Post- und Telekommunikationskosten pauschal ein Betrag von 20 Euro erhoben.

Die Auslagenpauschale für Herrn Maier beträgt 20 Euro.

4. Mehrwertsteuer

Gemäß § 15 der StBVV wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % erhoben. Grundlage ist die Summe der Netto-Gebühren aus den vorherigen Schritten (489,65 € + 454,68 € + 20 € = 964,33 €).

Die Mehrwertsteuer beträgt 183,22 Euro.

5. Gesamtkosten

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Netto-Gebühren und der Mehrwertsteuer zusammen: 964,33 Euro + 183,22 Euro = 1.147,55 Euro.

Die gesamten Steuerberaterkosten für Herrn Maier betragen 1.147,55 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerberater­kosten für Privatpersonen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 14.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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