Wie hoch die Kfz-Steuer derzeit ist

Kfz-Steuer Rechner 2023 - einfache Berechnung der Kfz-Steuer

Mit unserem Online Kfz-Steuer-Rechner können Sie exakt berechnen, wie hoch die Steuer für Ihr Fahrzeug ausfällt und welche Möglichkeiten für Sie bestehen, ggf. zu sparen. Viel Spaß bei der Berechnung der Kfz-Steuer. Die letzte Kfz-Steuer-Reform für Neuzulassungen ab 2021 wird selbstverständlich im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.

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Das Wichtigste zum Kfz-Steuer Rechner in Kürze

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Änderungen für Neuzulassungen ab 1. Januar 2021

  • Oberhalb eines CO₂-Ausstoßes von 95 Gramm je Kilometer steigt der Steuersatz stufenweise, was vor allem für starkmotorisierte Kfz einen deutlichen Steueranstieg mit sich bringt.
  • Besonders emissionsarme Pkw mit einem CO₂-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, erhalten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr. Die Steuervergünstigung wird längstens bis zum 31. Dezember 2025 gewährt.
  • Die bislang für Neuzulassungen bis 2020 gewährte zehnjährige Steuerbefreiung für E-Autos ist bis in das Jahr 2030 verlängert. Diese Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.
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Was versteht man unter der Kfz-Steuer?

Jedes Jahr erzielt die Bundesrepublik Deutschland Einnahmen in Milliardenhöhe aus der Kfz-Steuer. Kritiker bemängeln immer wieder, dass diese Gelder nicht vollständig zur Refinanzierung des Ausbaus und der Instandsetzung unseres Straßensystems eingesetzt werden. 2016 kassierte der Staat immerhin 8,95 Milliarden Euro Kfz-Steuer, sagt die Statistik.

Die Steuer auf Pkw und andere motorisierte Fahrzeuge wird seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts erhoben. Sie ersetzte die Straßennutzungs­gebühren, die von Gemeinden selbst kassiert werden durften. Das System der Fahrzeug­besteuerung, wie es heute gelebt wird, ist im deutschen Grundgesetz verankert. Bis zum 30. Juni 2009 flossen die Einnahmen der Kfz-Steuer den einzelnen Bundesländern zu. Danach ging die Ertragshoheit an den Bund über. Zuständig für das Beitreiben der Kfz-Steuern ist nicht das Bundesfinanzministerium, sondern der Deutsche Zoll.

Das deutsche System der Kfz-Steuer

Bei der Besteuerung der motorisierten Fahrzeuge geht es grundsätzlich darum, dass sich alle Nutzer der Straßeninfrastruktur an dem vom Steuerzahler finanzierten Bau und Unterhalt beteiligen. So entstand in Deutschland ein Steuersystem, in dem sich die Tarife nach dem Hubraum des Motors und nach der Antriebsart berechneten. Große und schwere Autos zahlten mehr Steuern, da sie die Straßen deutlich mehr belasten als kleine bzw. leichte Fahrzeuge. Dieselmotoren werden höher besteuert als Benzin- oder Elektroantriebe. Mit der Reform der Kfz-Steuer im Jahr 1985 führte der Gesetzgeber die Schadstoffklassen ein. Je schlechter die Abgaswerte, umso höher die Beeinträchtigung der Umwelt. So richtet sich die Höhe der Steuer heute nach diesen Kriterien:

  • Hubraum des Motors
  • Antriebsart
  • Schadstoffemission und CO₂-Ausstoß
  • unter Umständen auch nach dem zulässigen Gesamtgewicht (Eigengewicht + maximale Zulassung).

Die deutsche Kfz-Steuer ist stets auch ein politisches Instrument zur Lenkung des Kaufverhaltens der Autofahrer. Um den Kauf umwelt­freundlicher Fahrzeuge zu fördern, senkt der Staat Steuern für moderne Antriebe (zur Zeit für Elektromotoren) und belegt andere mit Steueraufschlägen. Wenn Sie an die Neuanschaffung eines Autos denken, ziehen Sie alle Kosten in Ihre Überlegungen mit ein! Denken Sie dabei auch an die Kfz-Steuer! Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Rechner können Sie berechnen, wie hoch Ihre Steuerbelastung sein wird. Alle wichtigen Daten dafür finden Sie in der Kfz-Zulassungs­bescheinigung oder in den technischen Daten des Fahrzeugs.

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Ist die Kfz-Steuer Pflicht?

Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, wie die Kfz-Steuer offiziell heißt, wurde im Jahr 1927 das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) erlassen. Neu gefasst wurde es im Jahr 2002, die letzte Änderung stammt aus dem Juni 2017. Es verpflichtet im Paragraph 1 Nr. 1 alle inländischen Halter von Kraftfahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zur Zahlung einer Steuer. Steuerpflichtig sind auch Anhänger für Fahrzeuge. Auch Halter ausländischer Kraftwagen werden zur KFZ-Steuer herangezogen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht nur vorübergehend hier nutzen. Für Wagen aus der europäischen Union reicht dafür die Zulassungs­bescheinigung des Heimatlandes aus. Alle anderen ausländischen Fahrer müssen einen Internationalen Zulassungsschein mit sich führen. Sobald ein nicht inländischer Fahrzeughalter sich hier länger als ein Jahr niederlässt, also zum Beispiel in Deutschland seinen Wohnsitz anmeldet, muss das Kfz eine deutsche Zulassung vorweisen. Mit dem Zulassungsdatum beginnt dann die Steuerpflicht bei uns.

Die Organisation der Steuerzahlung

Die Kfz-Steuer ist eine Jahressteuer, die im Voraus zu entrichten ist. Ihre Höhe wird taggenau ermittelt. Aus Vereinfachungs­gründen wird die Steuer jedoch immer mindestens für einen Monat berechnet, ein kürzerer Zeitraum ist nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das Fahrzeug im ersten Monat nach der Erstzulassung sofort wieder auf einen anderen Halter umgeschrieben wird. Während es früher möglich war, die Steuer nach Erhalt des Steuerbescheides zu überweisen, muss heute bei der Zulassung die Bankverbindung des Fahrzeughalters angegeben werden. Gleichzeitig muss er einer Kontolastschrift für den Steuerbetrag zustimmen. Sind doch einmal Steuerrückstände entstanden, etwa weil das Konto nicht gedeckt war, kann der Fahrzeughalter kein neues Auto anmelden! Mit einer Unbedenklichkeits­bescheinigung muss er dann erst nachweisen, dass die alten Verbindlichkeiten für die Kfz-Steuer ausgeglichen sind.

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Kfz-Steuer Rechner : Berechnung der Steuerlast nach Fahrzeugarten

Die Höhe der jeweiligen Steuer je Wagen ist im Paragraph 9 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes festgelegt und wird abhängig von der Fahrzeugart folgendermaßen berechnet:

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Motorräder?

Leichtkrafträder mit einem Hubraum unter 125 Kubikzentimetern und einer maximalen Leistung bis 11 kW sind von der Kfz-Steuer befreit. Alle anderen Motorräder zahlen eine Steuer von 1,84 Euro je angefangenem 25 Kubikzentimetern. Die Besteuerung wird hier also nur nach Hubraum berechnet, der Emissionswert bleibt unberücksichtigt. Details im Artikel Besteuerung von Motorrädern.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für PKW?

Kfz-Steuer-Rechner Bei Fahrzeugen, die für die private Beförderung von Personen genutzt werden, unterscheidet der Gesetzgeber zuerst zwischen den beiden Hubkolbenmotoren Ottomotor (auch als Benzinmotor bezeichnet, im Gesetz Fremdzündungsmotor genannt) und Dieselmotor (laut Gesetz Selbstzündungsmotoren). Bei Fahrzeugen, die vor dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen worden sind, wird sowohl abhängig vom Hubraum als auch von der Schadstoffklasse die Kfz-Steuer berechnet.

Seit Erstzulassungen ab Mitte 2009 beträgt die Steuer für Pkw mit Benzinmotor 2,00 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum. Der Steuersatz für Dieselfahrzeuge liegt seitdem bei 9,50 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum.

Seit Erstzulassungen ab Ende 2008 ist auch der Emissionswert für Pkw wichtig. Steuerfrei bleibt ein sogenannter Sockelbetrag:

  • bei Erstzulassung zwischen dem 01. Juli 2009 und 31. Dezember 2011 120 g/km
  • bei Erstzulassung zwischen dem 01. Januar 2012 und 31. Dezember 2013 110 g/km
  • bei Erstzulassung ab dem 01. Januar 2014 95 g/km

Für Erstzulassungen bis Ende 2020 wird jeder Kubikzentimeter je Kilometer CO₂-Ausstoß darüber hinaus mit 2 Euro berechnet. Dies ist unabhängig davon, ob Benziner oder Diesel.

Um einen stärkeren Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu setzen, gelten für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 ansteigend gestaffelte Steuersätze: Je höher der CO₂-Wert, desto höher der Steuersatz. Der Steuersatz beginnt bei 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km).

Ebenso ab 1. Januar 2021 werden besonders emissionsarme Pkw mit einem CO₂-Wert bis 95 g/km entsprechend begünstigt: Sie erhalten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr bis längstens 31. Dezember 2025 gewährt.

Beispiel

Ein PKW mit Benzinmotor wurde erstmalig am 10. Februar 2012 zugelassen. Der Hubraum beträgt 1.430 cm³. Als Emissionswert sind 135 g/km angegeben.

Steuerberechnung

  • Berechnung der Hubraum-abhängigen Steuer

    Je angefangene 100 cm³ Hubraum beträgt die Kfz-Steuer bei einem Benzin-Antrieb 2,00 Euro. Demnach beträgt diese vorliegend 15 × 2,00 Euro = 30,00 Euro.

  • Berechnung der CO₂-abhängigen Steuer

    Bei einem Benzin-Antrieb beträgt die CO₂-abhängige Kfz-Steuer 2,00 Euro je g/km. Gemäß der Erstzulassung Ihres PKW sind 110 g CO₂ je km steuerfrei. Daher sind die darüber hinausgehenden 25 g/km mit 2,00 Euro zu multiplizieren, um den Steueranteil für den CO₂-Ausstoß in Höhe von 50,00 Euro zu erhalten.

  • Summe Kfz- Steuer

    Demnach beträgt die jährliche Kfz-Steuer, ggf. gemäß KraftStG abgerundet auf volle Euro insgesamt 80 Euro

Daten für Ihren Personenkraftwagen

In Ihrer Kfz-Zulassungs­bescheinigung finden Sie alle Daten, die Sie für den Kfz-Steuer-Rechner benötigen

  • Fahrzeugart
  • Motorart (Feld P.3)
  • Hubraum (Feld P.1)
  • Datum der Erstzulassung (Feld B)
  • CO₂-Emission in g/km (Feld V.7)

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Wohnmobile?

Für Caravans und Wohnmobile werden sowohl das Gewicht als auch Schadstoffklasse für die Berechnung der Kfz-Steuer hinzugezogen. Die Berechnung erfolgt gestaffelt in 200 kg-Schritten. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Steuern für Wohnmobile.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für LKW?

LKW, zu ihnen gehören steuerlich gesehen auch Zugmaschinen, belasten Straßen und Umwelt besonders. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist daher neben Schadstoff- und Geräuschklasse für die Steuerermittlung entscheidend. Unterschieden wird zwischen Wagen mit einem Gesamtgewicht bis 3.500 Kilogramm und denen mit einem höheren Gewicht. Der Steuerbetrag wird in 200 kg-Schritten ab einem Wert von 6,42 Euro je angefangenen 200 Kilogramm errechnet. Das Gesetz definiert aber auch Höchstbeträge. Möchten Sie es genauer wissen, lesen Sie hier nach: LKW-Steuer.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Anhänger?

Auch Anhänger unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht, wenn sie zugelassen werden müssen. Zulassungsfrei sind Hänger für land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie für den Transport von Sporttieren und Sportgeräten. Berechnet wird je angefangenen 200 kg Gesamtgewicht eine Steuer von 7,46 Euro. Die Steuersumme ist auf 373,24 Euro begrenzt. Halter von Lkw können sich jedoch auch von der Steuerpflicht für den Anhänger befreien lassen. Dann wird auf die Kfz-Steuer des Zugfahrzeuges ein Steuerzuschlag erhoben. Der genaue Steuerbetrag berechnet sich wieder nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Detailliertere Informationen finden Sie hier: Anhänger-Besteuerung.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge?

Auch für Kfz, die mit Hilfe eines Elektromotors angetrieben werden, fallen Steuern am. Gemäß Paragraph 9 Abs. 2 KraftStG vermindert sie sich jedoch um 50 Prozent der Steuerlast vergleichbarer Fahrzeuge. Um die Entwicklung innovativer Autos mit Elektroantrieb zu fördern, gibt es seit geraumer Zeit sogar eine Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge, geregelt im Paragraph 3d KraftStG. Bei einem Umbau von Kraftwagen von konventionellem Antrieb auf Elektromotor kann die Steuer auf Antrag erlassen werden. Diese Steuerbefreiung für Elektromobile gilt für eine Erstzulassung nach dem 18. Mai 2011 und wird auf alle E-Autos angewendet, die noch bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden. Auch bei einem Verkauf des Wagens wird sie auf den neuen Halter übertragen. Hybridautos oder Fahrzeuge, die zur Verlängerung der Reichweite noch mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor ausgestattet sind, zählen nicht zu den Elektrofahrzeugen. Wie Sie von den Steuerbegünstigungen der E-Mobile profitieren können, erfahren Sie im Artikel Steuern für E-Autos.

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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Oldtimer?

Oldtimer lassen die Herzen von Autoliebhabern höher schlagen. Mit traditioneller Technik und ein formschönem Design werden die gut gepflegten oder restaurierten Fahrzeuge zu Sammlerstücken, die mehr in der Garage stehen als auf den Straßen genutzt zu werden. Spezielle Kennzeichen, die auf ein „H“ enden, weisen solche Kraftwagen als historisch wertvoll aus. Oldtimer erhalten Steuervergünstigungen, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und in einem (fast) originalgetreuen Zustand sind. Es zählt das Datum der ersten Zulassung. Außerdem muss ein technisches Gutachten bestätigen, dass sowohl die Instandhaltung als auch notwendige Reparaturen sachgerecht erfolgten sowie nur solche Ersatzteile verwendet wurden, die dem damaligen Stand der Technik entsprachen. Für Oldtimer wird ein jährlicher Steuerbetrag von 191,73 Euro erhoben. Ab dem Oktober 2017 ist auch erstmalig die Erteilung eines Saisonkennzeichens für Oldtimer möglich. Dann wird die Steuer nur für die Monate erhoben, in denen der Wagen auch zugelassen ist. Die Nutzung auf öffentlichen Straßen (dazu zählt auch das Parken!) ist außerhalb der Zulassungszeit dann allerdings nicht erlaubt. Infos im Artikel Oldtimer-Steuer.

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Wie kann man Steuern sparen mit Saisonkennzeichen?

Die zeitlich begrenzte Anmeldung eines Fahrzeuges ist vor allem für jene Autofahrer sinnvoll, die ihren Wagen nur bei gutem Wetter nutzen. Sie können sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden. Es gelten die Steuersätze, die sich gemäß der Daten der Zulassung ergeben – nämlich das Datum der Erstzulassung, der Hubraum, die Schadstoffklasse und der CO₂-Ausstoß. Errechnet wird zunächst immer die jährliche Steuersumme. Danach erfolgt die Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast, nämlich nur für die Monate der Nutzung.

Das Kraftfahrzeug­steuergesetz ist zwar nicht sehr umfangreich, dennoch enthält es viele verschiedene Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Interessieren Sie sich für ein neues Fahrzeug, so vergleichen Sie zuerst den Anschaffungspreis und die Kosten des laufenden Betriebs. Neben Kraftstoffverbrauch und Versicherungskosten ist hier auch die Kfz-Steuer zu betrachten. Unser Kfz Steuer Rechner hilft Ihnen dabei, die künftige Steuer genau auszurechnen. Hilfreich ist hier, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung zu Hand haben.

Weiterführende Informationen zu Kfz-Steuer

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Ist die CO2-Angabe abhängig von der Erstzulassung?

    Unser Nutzer cc....s.de hatte am 30.06.2021 folgende Frage:
    Guten Tag,

    ihr Online-Rechner "Kfz-Steuer Rechner" ist durch das CO2 Feld irreführend.
    Vielmehr sollten sie dieses Feld erst freigeben werden, wenn die Bedingung hierzu erfüllt ist, sprich
    wenn das tatsächliche Baujahr/Erstzulassung eingegeben wurde.

    Danke, F. M.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 01.07.2021:
    Sehr geehrte(r) Frau/Herr M.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Sobald der Kfz-Steuer-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/kfzsteuer/rechner.php geladen wird, zeigt er bereits voreingestellte Werte an, die für eine Erstzulassung 2021 gelten. Da in 2021 die CO2-Emissionen bei der Berechnung der Kfz-Steuer für PKW eine Rolle spielen, wird auch dieser Wert in der Voreinstellung abgefragt. Erst, wenn Sie z.B. eine Erstzulassung „bis 04.11.08“ eingeben, verschwindet das Eingabefeld für CO2 wieder. Für alle Erstzulassungen vom PKW ab dem 5.11.2008 gibt es bei der Berechnung der Steuer für PKW immer eine CO2-Komponente, wie z.B. auch dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen ist.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Gebrauchtfahrzeug wegen Kfz-Steuer lieber 2020 oder erst 2021 kaufen?

    Unser Nutzer ha....x.de hatte am 08.11.2020 folgende Frage:
    Guten Tag,
    in absehbarer Zeit möchte ich mir einen PKW Skoda Roomster zulegen (Erstzulassung 2011, 1297cm³ Benzin-Motor, 135g CO₂-Wert). Lohnt es sich aus steuerlicher Betrachtung, die Anmeldung meines neuen Gebrauchtwagens vom Dezember 2020 in den Januar 2021 zu verschieben?
    Freundliche Grüße
    Falk H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 08.11.2020:
    Sehr geehrter Herr H.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer ist unter anderem immer das Erstzulassungsjahr entscheidend, welcher Kfz-Besteuerung das Auto unterliegt. Die neue Kfz-Steuerberechnung ab 2021 bezieht sich z.B. nur auf Fahrzeuge die erstmals 2021 zugelassen werden. Insofern ist es für die Kfz-Besteuerung unerheblich, ob Sie Ihr Fahrzeug mit Erstzulassung 2011 noch 2020 oder erst 2021 kaufen.
    Mit besten Grüßen
    Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Kfz-Steuer?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde zuletzt am 08.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Kfz-Steuer"

  • 20.09.2020: Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 und für die Folgejahre im Kfz-Steuerrechner berücksichtigt.
  • 06.06.2020: Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
  • 01.09.2018: Neuer Ratgeber-Artikel zum Thema der versteckten Kfz-Steuererhöhung ab September 2018
  • Berücksichtigung der neuen Regelung in den anderen Texten der Themenwelt
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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