Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren Anhänger? Mit unserem Rechner finden Sie es sofort heraus – schnell, kostenlos und zuverlässig.
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Das Wichtigste im Überblick
Was zählt als Anhänger?
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, das von einem Zugfahrzeug gezogen wird – z. B. PKW-Anhänger, Bootstrailer oder landwirtschaftliche Hänger. In Deutschland sind über 7 Millionen Anhänger zugelassen.
Sobald ein Anhänger ein amtliches Kennzeichen hat, fällt in der Regel Kfz-Steuer an. Maßgeblich für die Höhe ist die eingetragene zulässige Gesamtmasse (Feld F.1 im Fahrzeugschein).
Anhänger ist nicht gleich Anhänger
Anhänger gibt es in vielen Varianten – vom kleinen Einachser bis zum Schwerlasttrailer. Entscheidend für die Steuerpflicht sind Bauart, Einsatzzweck und technische Daten.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt die Details. Steuerpflichtig sind nur Anhänger mit deutscher Zulassung und inländischem Halter.
Wann sind Anhänger steuerfrei?
Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger sind unter bestimmten Bedingungen nicht zulassungspflichtig – und damit steuerfrei. Die Voraussetzungen:
- Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
- Verwendung ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Gekennzeichnet mit einem „25“-Schild
Auch Schaustelleranhänger und bestimmte Wohnwagen sind steuerfrei – sofern sie dauerhaft an Fahrzeuge mit 25 km/h-Höchstgeschwindigkeit gekoppelt werden.
Sportanhänger: steuerfrei trotz Kennzeichen
Anhänger für Sportgeräte – z. B. Pferdeanhänger oder Bootstrailer – müssen zugelassen sein, sind aber dennoch von der Steuer befreit.
Diese Anhänger brauchen:
- ein amtliches Kennzeichen
- eine TÜV-Prüfung alle zwei Jahre
Eine separate Versicherung ist nicht erforderlich.
Wie berechnet sich die Anhänger-Steuer?
Für alle anderen zulassungspflichtigen Anhänger gilt: Die Höhe der Steuer richtet sich nach der in der Zulassung eingetragenen Gesamtmasse. Diese Angabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) im Feld F.1
Fällig sind je angefangene 200 kg Gesamtmasse 7,46 Euro an Kfz-Steuer. So erfolgt dann die Berechnung:
Beispielrechnung:
Zulässige Gesamtmasse: 2.200 kg
Berechnung: 2.200 / 200 = 11 (angefangene Einheiten)
Steuersatz: 11 × 7,46 € = 82 € jährlich
Die Steuer wird taggenau berechnet, wenn der Anhänger nicht das ganze Jahr über zugelassen ist. Der maximale Betrag liegt bei 373 Euro pro Jahr.
Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen
Grüne Kennzeichen zeigen eine Steuerbefreiung an – aber nur für bestimmte Nutzungen:
- nur für Anhänger hinter LKW, Omnibussen oder Traktoren
- nicht für PKW-Anhänger oder Wohnwagen
Die Befreiung muss beantragt werden. Dazu wird das Zugfahrzeug benannt, für das ein Anhängerzuschlag erhoben wird.
Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs | Jährliche Steuer |
---|---|
unter 10.000 kg | 373,24 € |
10.000–11.999 kg | 447,89 € |
12.000–13.999 kg | 522,54 € |
14.000–15.999 kg | 597,19 € |
16.000–17.999 kg | 671,84 € |
ab 18.000 kg | 894,76 € |
Stand: 2025
Sobald der Zuschlag bewilligt ist, dürfen mit dem betreffenden Zugfahrzeug alle passenden Anhänger steuerfrei gefahren werden. Der schwerste Anhänger wird dabei zur Berechnung herangezogen.
Wichtig: Missbrauch kann teuer werden
Wer die Steuerbefreiung nicht korrekt nutzt, riskiert Bußgelder oder sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Einige Beispiele:
- Landwirtschaftliche Hänger für Umzüge nutzen
- Pferdetransport für Zucht- oder Schlachttiere statt Sportzwecken
- Bootstrailer mit Gepäck oder Möbeln beladen
Gerade bei Zollkontrollen wird hier oft genau hingeschaut.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Steuerhöhe (Generalzolldirektion)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner beantwortet.
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- Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 und für die Folgejahre im Kfz-Steuer-Rechner berücksichtigt.
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