Wie viel Steuer kostet Ihr LKW? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner und finden Sie es sofort heraus – schnell, zuverlässig und auf dem aktuellen Stand.
Hat Ihnen der Rechner geholfen?
Sie nutzen den Rechner ohne Werbung - dies ist in Ordnung. Allerdings stecken wir viel Herzblut in die Entwicklung und Pflege unserer Rechner und finanzieren dies
mit Werbung. Wenn Ihnen der Rechner geholfen hat, freuen wir uns über eine kleine Unterstützung - spendieren Sie uns einen Kaffee:
Ein Lastkraftwagen (Lkw) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Dazu zählen klassische Lieferwagen, Transporter, Sattelzüge und Laster. Die Kfz-Steuer wird bei Lkw auf Grundlage des Gewichts und – bei schweren Fahrzeugen – auch nach Emissionen und Geräuschklasse berechnet.
Lkw oder Pkw – worin liegt der Unterschied?
Ob ein Fahrzeug als Pkw oder Lkw eingestuft wird, hat steuerliche Auswirkungen. Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug als Lkw, wenn der Transport von Gütern im Vordergrund steht. Wichtige Kriterien:
Ladefläche über 50 % der Fahrzeuglänge
Weniger als 4 Sitzplätze
Trennung von Fahrgastraum und Ladefläche
Höhere Nutzlast als Eigengewicht
Auch Umbauten (z. B. bei Pick-ups oder Geländewagen) können eine Umschlüsselung zum Lkw ermöglichen – dies muss aber mit der Zulassungsstelle abgestimmt werden.
So wird die Lkw-Steuer berechnet
Die Kfz-Steuer für Lkw richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht (Leergewicht + maximale Zuladung). Für Fahrzeuge bis 3.500 kg zählt nur das Gewicht. Ab 3.500 kg kommen Schadstoffklasse und Geräuschemission hinzu.
Steuersätze für Lkw bis 3.500 kg
Hier gilt ein einfacher Steuersatz je angefangene 200 kg Gesamtgewicht:
Gewicht
Steuer je 200 kg
bis 2.000 kg
11,25 €
2.001 – 3.000 kg
12,02 €
3.001 – 3.500 kg
12,78 €
Beispielrechnung:
Ein Lkw wiegt 2.500 kg. Das sind 10 × 200 kg und 3 „angefangene“ 200 kg.
→ Steuer: (10 × 11,25 €) + (3 × 12,02 €) = 148 € pro Jahr
Lkw-Steuer über 3.500 kg
Für schwere Lkw kommt ein gestaffelter Steuersatz zum Einsatz – je nach Schadstoff- und Geräuschklasse.
Gesamtgewicht
Mindestens Schadstoffklasse 1
Schadstoffklasse 2 und besser
Geräuschklasse 1
Weitere Klassen
Bis 2.000 kg
6,42 €
6,42 €
9,64 €
11,25 €
2.000 kg –3.000 kg
6,88 €
6,88 €
10,30 €
12,02 €
3.000 kg – 4.000 kg
7,31 €
7,31 €
10,97 €
12,78 €
4.000 kg – 5.000 kg
7,75 €
7,75 €
11,61 €
13,55 €
5.000 kg – 6.000 kg
8,18 €
8,18 €
12,27 €
14,32 €
6.000 kg – 7.000 kg
8,62 €
8,62 €
12,94 €
15,08 €
7.000 kg – 8.000 kg
9,36 €
9,36 €
14,03 €
16,36 €
8.000 kg – 9.000 kg
10,07 €
10,07 €
15,11 €
17,64 €
9.000 kg – 10.000 kg
10,97 €
10,97 €
16,44 €
19,17 €
10.000 kg – 11.000 kg
11,84 €
11,84 €
17,74 €
20,71 €
11.000 kg – 12.000 kg
13,01 €
13,01 €
19,51 €
22,75 €
12.000 kg – 13.000 kg
14,32 €
14,32 €
21,47 €
25,05 €
13.000 kg – 14.000 kg
15,77 €
14,32 €
23,67 €
27,61 €
14.000 kg – 15.000 kg
26,00 €
14,32 €
39,01 €
45,50 €
15.000 kg – 16.000 kg
36,23 €
14,32 €
54,35 €
63,40 €
Höchstsatz
556,00 €
914,00 €
1.425 €
1.681 €
Stand: 2026
Was bedeutet Staffelsteuersatz?
Bei Lkw wird die Steuer in Stufen berechnet. Für die ersten 2.000 kg gilt ein Sockelsatz. Alles darüber wird mit dem nächsthöheren Steuersatz je 200 kg berechnet.
Beispiel: Lkw mit 4.500 kg
23 × 200 kg-Schritte, Schadstoffklasse 1:
Schritte 1–10: 10 × 6,42 € = 64,20 €
Schritte 11–15: 5 × 6,88 € = 34,40 €
Schritte 16–20: 5 × 7,31 € = 36,55 €
Schritte 21–23: 3 × 7,75 € = 23,25 €
Gesamt: 158 € pro Jahr
Lkw mit Anhänger: Steuerzuschlag möglich
Ein Anhänger zählt in der Regel als eigenständiges Fahrzeug und wird separat besteuert. Wird ein Anhänger fest einem Lkw zugeordnet, kann der Lkw-Halter statt einer separaten Steuer einen Zuschlag zahlen. Dieser beginnt bei etwa 373 € jährlich und ist abhängig vom Gewicht des Anhängers.