Die Motorradsteuer wird in Deutschland durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt. Nutzen Sie jetzt den Rechner zur schnellen Berechnung Ihrer Motorrad-Steuer.
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Wie wird die Motorrad-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer für Motorräder richtet sich ausschließlich nach dem Hubraum. Je angefangene 25 ccm Hubraum fällt ein Steuersatz von 1,84 Euro an. Dieser Satz gilt bereits seit dem Jahr 1955 und hat sich bis heute nicht verändert.
Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW (15 PS) sind in der Regel steuerfrei, da der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen würde. Für Quads, Trikes und ähnliche Fahrzeuge gelten abweichende Regeln – sie werden steuerlich nicht wie Motorräder, sondern als Leichtfahrzeuge behandelt.
Beispiel zur Motorrad-Steuerberechnung
Ein Motorrad mit 750 ccm Hubraum wird wie folgt besteuert:
- 750 ccm / 25 ccm = 30 Einheiten
- 30 x 1,84 € = 55,20 €
- Gemäß KraftStG auf volle Euro abgerundet: 55 Euro Kfz-Steuer pro Jahr
Saisonkennzeichen für Motorräder
Motorräder können mit einem Saisonkennzeichen nur für bestimmte Monate zugelassen werden. Die Kfz-Steuer wird in diesem Fall nur für die tatsächlichen Zulassungsmonate berechnet – taggenau. In den restlichen Monaten besteht keine Steuer- oder Versicherungspflicht.
Wichtig: In der stillgelegten Zeit darf das Motorrad nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Motorradsteuer vs. Pkw-Steuer
Im Gegensatz zu Pkw spielt bei Motorrädern die Abgasemission derzeit keine Rolle für die Steuer. Pkw werden sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß besteuert. Für Motorräder gilt bislang ausschließlich der Hubraum.
Eine Änderung ist im Gespräch – zukünftig könnten auch bei Motorrädern Emissionswerte steuerlich berücksichtigt werden. Konkrete gesetzliche Entscheidungen oder neue EU-Vorgaben gibt es jedoch bislang nicht.
Steuerbescheid und Anmeldung
Nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle sendet die Zollverwaltung innerhalb von ca. 2 Wochen den Steuerbescheid. Die Steuer ist jährlich im Voraus zu entrichten. Eine Änderung erfolgt nur bei Wechsel des Halters, des Fahrzeugs oder der steuerlichen Einstufung.
Benötigte Unterlagen für die Zulassung
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
- Bankverbindung (für SEPA-Lastschriftmandat)
Tipp: Bei Sonderfällen empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage bei der Zulassungsstelle.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Steuerhöhe (Generalzolldirektion)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kfz-Steuer"
- Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 und für die Folgejahre im Kfz-Steuer-Rechner berücksichtigt.
- Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite