Sie fahren ein Elektrofahrzeug? Dann profitieren Sie von einer Steuerbefreiung – zumindest vorübergehend. Mit unserem Online-Rechner finden Sie schnell heraus, ob und wie viel Kfz-Steuer für Ihr E-Auto fällig wird.
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Wichtige Änderung seit 2021
Seit 2021 wird die Kfz-Steuer stärker am CO2-Ausstoß ausgerichtet. Fahrzeuge mit hohem Verbrauch zahlen mehr. E-Autos dagegen bleiben weiterhin steuerlich begünstigt – mit bis zu 10 Jahren Steuerfreiheit.
Inhalt dieser Seite
Warum E-Autos steuerlich bevorzugt werden
Elektroautos stoßen im Betrieb keine Schadstoffe aus. Um die Klimaziele zu erreichen und die Verkehrswende zu beschleunigen, fördert der Staat den Umstieg auf E-Mobilität – unter anderem durch Steuervergünstigungen.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Fahrzeuge mit mehr als 95 g CO2/km zahlen einen höheren Steuersatz. Für E-Autos entfällt die Steuer oft komplett.
Was gilt als Elektrofahrzeug?
Ein Elektrofahrzeug fährt rein elektrisch, also ohne Verbrennungsmotor. Dazu zählen:
- Elektroautos mit Akku-Antrieb
- Fahrzeuge mit Stromversorgung per Oberleitung (z. B. E-Busse)
Nicht dazu gehören:
- Hybridfahrzeuge (mit Verbrennungs- und Elektromotor)
- Pedelecs und E-Bikes
- Range-Extender-Fahrzeuge
Wann ist ein E-Auto von der Steuer befreit?
Die Kfz-Steuer entfällt für 10 Jahre, wenn das Fahrzeug:
- zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen wurde
- maximal bis zum 31.12.2030 genutzt wird
Fahrzeuge, die vor dem 18.05.2011 zugelassen wurden, erhielten eine 5-jährige Steuerbefreiung (nur Elektro-PKW). Auch umgerüstete Fahrzeuge (nach dem 19.05.2016) können steuerfrei sein.
Nach Ablauf der Frist gilt eine reduzierte Steuer: 50 % der Nutzfahrzeugsteuer, abhängig vom Gewicht.
E-Auto-Steuer berechnen
Beispiel
Ein gebrauchtes E-Auto wurde 2010 zugelassen. Es wiegt 2.500 kg. Die Steuerbefreiung ist abgelaufen. Die Berechnung erfolgt wie bei einem Nutzfahrzeug – aber halbiert:
Gewicht | Staffelsatz | Summe |
---|---|---|
10 x 200 kg | 11,25 € | 112,50 € |
3 x 200 kg | 12,02 € | 36,06 € |
Gesamt | 148,56 € | |
Ermäßigt (50 %) | 74 € |
Stand: 2025
Was bedeutet Staffelsteuer?
Die Staffelsteuer orientiert sich am Gewicht des Fahrzeugs. Je 200 kg gibt es einen festen Steuersatz. Mit zunehmendem Gewicht steigt der Betrag in Stufen an. Diese Regelung gilt für Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Elektrofahrzeuge.
Steuersätze bis 3.500 kg (Elektro)
Die folgende Tabelle zeigt die hälftigen Sätze der Nutzfahrzeugsteuer:
Gewichtsklasse | Steuer je 200 kg |
---|---|
bis 2.000 kg | 5,63 € |
2.001–3.000 kg | 6,01 € |
3.001–3.500 kg | 6,39 € |
Steuer für E-Autos über 3.500 kg
Für schwerere Elektrofahrzeuge (z. B. E-Transporter) gelten dieselben Regeln. Auch hier beträgt die Steuer 50 % der Nutzfahrzeug-Sätze. Anders als bei Verbrennern wird bei E-Fahrzeugen die sauberste Emissionsklasse angenommen.
Fazit: E-Auto-Steuer lohnt sich
Wer ein Elektroauto fährt, spart nicht nur CO2, sondern auch Steuern. Die befristete Steuerbefreiung sowie die reduzierte Nachbesteuerung machen E-Autos auch finanziell attraktiv.
In Kombination mit geringeren Betriebskosten und Förderungen bleibt Elektromobilität auf der Überholspur – wenn auch Reichweite und Ladeinfrastruktur weiter verbessert werden müssen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Steuerhöhe (Generalzolldirektion)
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kfz-Steuer"
- Umsetzung der Kfz-Steuerreform 2021 - Alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes für 2021 und für die Folgejahre im Kfz-Steuer-Rechner berücksichtigt.
- Aufnahme von Inhalten zum großen Konjunkturpaket 2020 beim Kfz-Steuer Rechner: Steuererhöhung bei hohem CO₂-Ausstoß ab 2021, im Gegenzug verlängerte Steuerbefreiung bei Elektroautos.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite