Steuern für Elektroautos

E-Auto-Steuer berechnen: So funktioniert’s

Thema Kfz-Steuer ﹣ Steuern für Elektroautos

Sie fahren ein Elektrofahrzeug? Dann profitieren Sie von einer Steuerbefreiung – zumindest vorübergehend. Mit unserem Online-Rechner finden Sie schnell heraus, ob und wie viel Kfz-Steuer für Ihr E-Auto fällig wird.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Warum E-Autos steuerlich bevorzugt werden

Elektroautos stoßen im Betrieb keine Schadstoffe aus. Um die Klimaziele zu erreichen und die Verkehrswende zu beschleunigen, fördert der Staat den Umstieg auf E-Mobilität – unter anderem durch Steuervergünstigungen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Fahrzeuge mit mehr als 95 g CO2/km zahlen einen höheren Steuersatz. Für E-Autos entfällt die Steuer oft komplett.

Was gilt als Elektrofahrzeug?

Ein Elektrofahrzeug fährt rein elektrisch, also ohne Verbrennungsmotor. Dazu zählen:

  • Elektroautos mit Akku-Antrieb
  • Fahrzeuge mit Stromversorgung per Oberleitung (z. B. E-Busse)

Nicht dazu gehören:

  • Hybridfahrzeuge (mit Verbrennungs- und Elektromotor)
  • Pedelecs und E-Bikes
  • Range-Extender-Fahrzeuge

Wann ist ein E-Auto von der Steuer befreit?

Die Kfz-Steuer entfällt für 10 Jahre, wenn das Fahrzeug:

  • zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen wurde
  • maximal bis zum 31.12.2030 genutzt wird

Fahrzeuge, die vor dem 18.05.2011 zugelassen wurden, erhielten eine 5-jährige Steuerbefreiung (nur Elektro-PKW). Auch umgerüstete Fahrzeuge (nach dem 19.05.2016) können steuerfrei sein.

Nach Ablauf der Frist gilt eine reduzierte Steuer: 50 % der Nutzfahrzeugsteuer, abhängig vom Gewicht.

Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 geplant

Stand: Oktober/November 2025. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos soll bis zum 31.12.2035 gelten. Sie gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden.

Bisher war es so: Befreiung bis 31.12.2030 für Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2025.

Die Befreiung dauert weiterhin zehn Jahre pro Fahrzeug, endet aber spätestens am 31.12.2035.

E-Auto-Steuer berechnen

Beispiel

Ein gebrauchtes E-Auto wurde 2010 zugelassen. Es wiegt 2.500 kg. Die Steuerbefreiung ist abgelaufen. Die Berechnung erfolgt wie bei einem Nutzfahrzeug – aber halbiert:

GewichtStaffelsatzSumme
10 x 200 kg11,25 €112,50 €
3 x 200 kg12,02 €36,06 €
Gesamt148,56 €
Ermäßigt (50 %)74 €

Stand: 2026

Was bedeutet Staffelsteuer?

Die Staffelsteuer orientiert sich am Gewicht des Fahrzeugs. Je 200 kg gibt es einen festen Steuersatz. Mit zunehmendem Gewicht steigt der Betrag in Stufen an. Diese Regelung gilt für Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Elektrofahrzeuge.

Steuersätze bis 3.500 kg (Elektro)

Die folgende Tabelle zeigt die hälftigen Sätze der Nutzfahrzeugsteuer:

GewichtsklasseSteuer je 200 kg
bis 2.000 kg5,63 €
2.001–3.000 kg6,01 €
3.001–3.500 kg6,39 €

Steuer für E-Autos über 3.500 kg

Für schwerere Elektrofahrzeuge (z. B. E-Transporter) gelten dieselben Regeln. Auch hier beträgt die Steuer 50 % der Nutzfahrzeug-Sätze. Anders als bei Verbrennern wird bei E-Fahrzeugen die sauberste Emissionsklasse angenommen.

Fazit: E-Auto-Steuer lohnt sich

Wer ein Elektroauto fährt, spart nicht nur CO2, sondern auch Steuern. Die befristete Steuerbefreiung sowie die reduzierte Nachbesteuerung machen E-Autos auch finanziell attraktiv.

In Kombination mit geringeren Betriebskosten und Förderungen bleibt Elektromobilität auf der Überholspur – wenn auch Reichweite und Ladeinfrastruktur weiter verbessert werden müssen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kfz-Steuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kfz-Steuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kfz-Steuer-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Kfz-Steuer"

  • Änderung im Kfz-Steuer-Rechner: Ab 2026 fällt der 30-Euro-Freibetrag für Pkw bis 95 g CO₂/km weg.
  • Kfz-Steuerreform 2021 umgesetzt: Der Kfz-Steuer-Rechner beachtet alle Änderungen ab 2021.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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