Rechner für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Aktualisiert am von Michael MühlMit dem Rechner für die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse können Sie für Ihre in fremder Währung getätigten Umsätze die Umsatzsteuer berechnen. Denn nach § 16 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzteuer auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den Monat öffentlich bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt bzw. vereinnahmt wird. Hinterlegt sind im Rechner alle vom BMF monatlich fortgeschriebenen Euroreferenzkurse seit 2007. Nach Auswahl der Währung und des entsprechenden Kalendermonats wird der Umsatz anhand des Referenzkurses in den zu versteuernden Eurobetrag umgerechnet. Der generierte Chart veranschaulicht den Kursverlauf des Euros zur ausgewählten Währung.
Eingabehilfe zum Rechner für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Für die Berechnung der Umsatzsteuer-Währungskurse werden die folgenden Eingaben benötigt.
Währung
Wählen Sie bitte zur Berechnung der Umsatzsteuer die Währung aus, in der die Umsätze erfolgten.
Die Berechnung der Umsatzsteuer für Umsätze in fremder Währung regelt § 16, Satz 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Demnach sind Umsätze in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen.
Als Umrechnungskurse sind die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) öffentlich bekannt gegebenen monatlichen Durchschnittskurse
zu verwenden, welche im Rechner hinterlegt sind. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse bekannt gegeben sind, sind
jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.
Betrag
Geben Sie bitte den Betrag des Umsatzes in fremder Währung an. Die Division dieses Betrages durch den anhand der folgenden Eingaben
zu bestimmenden Umrechnungskurs führt zum entsprechenden Betrag in Euro, welcher der Umsatzsteuer unterliegt.
Monat
Wählen Sie bitte den Monat aus, in dem die Leistung für den Umsatz in fremder Währung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor
Ausführung der Leistung vereinnahmt wurde.
Ist Ihnen als leistendem Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, so wählen Sie bitte den Monat aus, in dem
die Entgelte vereinnahmt wurden.
Gemäß § 16, Satz 6 UStG werden die Umsätze nach den vom BMF öffentlich bekannt gegebenen Durchschnittskursen des entsprechenden Monats
umgerechnet.
Jahr
Wählen Sie bitte das zum oben ausgewählten Monat gehörige Kalenderjahr aus.
Der Umsatzsteuer-Währungsrechner ermittelt den offiziellen durchschnittlichen Umrechnungkurs für den gewählten Zeitraum.
Dieser Kurs gilt für die Umrechnung in den entsprechenden Euro-Betrag, der dann gemäß § 16, Satz 6 UStG als Grundlage für die Berechnung der
Umsatzsteuer dient.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse (IHK Frankfurt am Main)
Letzte Aktualisierung am 01.02.2021
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" wurden am 01.02.2021 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 01.02.2021: Update der aktuellen Umrechnungskurse im Rechner für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
- 06.05.2019: Veröffentlichung des Rechners für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt