Mit unserem Tool für die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse können Sie für Ihre in fremder Währung getätigten Umsätze die Umsatzsteuer berechnen. Denn nach § 16 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzsteuer auf Euro nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den Monat bekannt gibt.
Umsatzsteuer in unterschiedlichen Ländern
Umsatzsteuer in den folgenden Ländern
Hinterlegt sind im Rechner alle vom BMF monatlich fortgeschriebenen Euroreferenzkurse seit 2007. Nach Auswahl der Währung und des entsprechenden Kalendermonats wird der Umsatz anhand des Referenzkurses in den zu versteuernden Eurobetrag umgerechnet. Der generierte Chart veranschaulicht den Kursverlauf des Euros zur ausgewählten Währung.
Der Rechner zeigt alle Umsatzsteuer-Umrechnungskurse ab dem Jahr 2007 für die Länder Australien, Brasilien, Bulgarien, China (VR), Dänemark, Großbritannien, Honkong, Indien, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea Republik, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Philippinen , Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA.
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Eingabehilfe zum Rechner für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Für die Berechnung der Umsatzsteuer-Währungskurse werden die folgenden Eingaben benötigt.
Währung
Wählen Sie bitte zur Berechnung der Umsatzsteuer die Währung aus, in der die Umsätze erfolgten.
Die Berechnung der Umsatzsteuer für Umsätze in fremder Währung regelt § 16, Satz 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Demnach sind Umsätze in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro umzurechnen.
Als Umrechnungskurse sind die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) öffentlich bekannt gegebenen monatlichen Durchschnittskurse zu verwenden, welche im Rechner hinterlegt sind. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse bekannt gegeben sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.
Betrag
Geben Sie bitte den Betrag des Umsatzes in fremder Währung an. Die Division dieses Betrages durch den anhand der folgenden Eingaben
zu bestimmenden Umrechnungskurs führt zum entsprechenden Betrag in Euro, welcher der Umsatzsteuer unterliegt.
Monat
Wählen Sie bitte den Monat aus, in dem die Leistung für den Umsatz in fremder Währung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor
Ausführung der Leistung vereinnahmt wurde.
Ist Ihnen als leistendem Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, so wählen Sie bitte den Monat aus, in dem
die Entgelte vereinnahmt wurden.
Gemäß § 16, Satz 6 UStG werden die Umsätze nach den vom BMF öffentlich bekannt gegebenen Durchschnittskursen des entsprechenden Monats
umgerechnet.
Jahr
Wählen Sie bitte das zum oben ausgewählten Monat gehörige Kalenderjahr aus.
Der Umsatzsteuer-Währungsrechner ermittelt den offiziellen durchschnittlichen Umrechnungskurs für den gewählten Zeitraum.
Dieser Kurs gilt für die Umrechnung in den entsprechenden Euro-Betrag, der dann gemäß § 16, Satz 6 UStG als Grundlage für die Berechnung der
Umsatzsteuer dient.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 02.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse"
- Update der aktuellen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse im Rechner und im Ratgeber Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025
- Veröffentlichung des Rechners für Umsatzsteuer-Umrechnungskurse nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite