Wenn Sie in Deutschland Kaffee kaufen, zahlen Sie dafür immer auch Kaffeesteuer. Diese wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben und ist in der Regel im normalen Preis für die Produkte bereits verrechnet. Mit diesem Rechner erfahren Sie, welchen Anteil des Kaffeepreises der Staat von Ihnen erhält.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Preis von Kaffee für Verbraucher erhöht.
- Ihr privater Kaffeeimport für den Eigengebrauch aus dem Ausland ist bis 10 kg steuerfrei.
- Der Rechner ermöglicht es Ihnen, die geschätzten Steuern auf ihren Kaffeekonsum zu berechnen.
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Wie wird die Kaffeesteuer berechnet?
Die Kaffeesteuer wird in Deutschland bereits bei der Einfuhr der Bohnen erhoben. Sie persönlich müssen die Steuer also nicht mehr direkt zahlen. Bei in
Deutschland verkauften Kaffeesorten ist die Steuer bereits im Preis enthalten. Eine Erstattung dieser Steuern ist nicht möglich. Die Produzenten müssen die
Steuern entrichten, sobald die Rohstoffe aus dem sogenannten Steuerlager
abgeholt werden. Ein solches Lager wird in der Regel in der Nähe von Häfen errichtet, damit der Zoll die Einfuhr des Kaffees besser kontrollieren kann.
Falls eine Lieferung Kaffeebohnen vor dem ersten Verkauf zerstört wurde, kann der Importeur eine
Steuererstattung beantragen. Die Steuer wird unabhängig vom erzielten Kaufpreis berechnet. Bei normalem Röstkaffee verlangt der Staat 2,19 Euro pro Kilogramm,
löslicher Kaffee wird mit 4,78 Euro pro Kilogramm berechnet.
Tipp zum Kaffeesteuer-Rechner: Privater Kaffeeimport
Wenn Sie im Ausland Kaffee kaufen, müssten Sie bei der Einfuhr theoretisch auch eine Kaffeesteuer dafür zahlen. Davon ausgenommen sind allerdings Kaffeeprodukte, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Der Grenzwert, bis zu dem ein Eigenbedarf angenommen werden kann, liegt bei zehn Kilogramm pro Person. Bis zu dieser Menge dürfen Sie also ohne Weiteres Kaffe aus dem europäischen Ausland in Deutschland einführen. Transportieren Sie mehr Kaffee, müssen Sie dies beim Zoll anmelden und die üblichen Steuern für die über Ihrem Eigenbedarf liegenden Mengen zahlen. Beachten Sie auch, dass die deutschen Inseln Helgoland und Büsingen von der Kaffeesteuer ausgenommen sind. Dort können Sie daher günstigeren Kaffee kaufen, dürfen aber ebenfalls nur für Ihren privaten Bedarf Kaffee aufs Festland mitnehmen. Bestellen Sie Ihren Kaffee allerdings im Internet, ist schon ab dem ersten Kilo die Kaffeesteuer zu zahlen. Seit dem Jahr 2010 jedoch gilt die Regel, dass der Verkäufer für das Berechnen und Zahlen der Steuern zuständig ist, wenn er an Privatpersonen aus Deutschland verkauft. Kleinere Versandhändler aus dem Ausland, die diese Regelung nicht kennen, sollten Sie selbst darauf aufmerksam machen, da Sie als Empfänger für Steuerschulden ebenfalls haften können.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kaffeesteuer" verwendet:
- Kaffeesteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Höhe der Kaffeesteuer (Generalzolldirektion)
- Kaffeesteuergesetz (Deutschland) (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kaffeesteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kaffeesteuer"
- Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bei löslichem Kaffee bzw. von 7 auf 5 % bei Röstkaffee für das 2. Halbjahr 2020 im Kaffeesteuer Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite