Wenn Sie in Deutschland Kaffee kaufen, zahlen Sie zusätzlich zur Mehrwertsteuer auch Kaffeesteuer. Diese Steuer ist meist schon im Verkaufspreis enthalten. Mit unserem Rechner können Sie herausfinden, wie viel vom Kaffeepreis an den Staat geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie macht Kaffee für Verbraucher teurer.
- Privater Kaffeeimport aus dem Ausland ist bis 10 kg für den Eigenbedarf steuerfrei.
- Mit dem Rechner können Sie die voraussichtliche Steuer auf Ihren Kaffeekonsum berechnen.
Themen rund um die Kaffeesteuer
So funktioniert der Kaffeesteuer-Rechner
Unser Rechner zeigt, wie stark Kaffee in Deutschland besteuert wird. Einfach Kaffeesorte auswählen und den Preis je Pfund eingeben – schon wird die Kaffeesteuer sowie die enthaltene Mehrwertsteuer berechnet. Zusätzlich zeigt eine Grafik anschaulich, wie viel Prozent des Kaufpreises auf Steuern entfallen.
Eingabehilfe zum Kaffeesteuer-Rechner
Kaffeeart: Normal oder löslich
Wählen Sie bitte die Art des Kaffees aus.
Für Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer 2,19 Euro je Kilogramm.
Für löslichen Kaffee beträgt die Kaffeesteuer 4,78 Euro je Kilogramm.
Preis je Pfund
Geben Sie bitte den Kaffeepreis je Pfund an.
Fragen & Tipps zum Thema "Kaffesteuer"
Hier finden Sie häufige Fragen und Tipps rund um den Kaffeesteuer-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was ist die Kaffeesteuer und wen betrifft sie?Die Kaffeesteuer ist eine deutsche Verbrauchssteuer, die auf Kaffee und kaffeehaltige Waren erhoben wird – insbesondere dann, wenn sie nach Deutschland eingeführt werden. Ziel ist die Besteuerung des Kaffeekonsums auf nationaler Ebene, vergleichbar mit der Tabak- oder Alkoholsteuer.
In der Praxis betrifft sie vor allem Importeure, Röster und Händler. Aber auch Privatpersonen können steuerpflichtig sein – etwa beim Online-Kauf von Kaffee aus dem EU-Ausland.
02.
Wie hoch ist die Kaffeesteuer?Die Höhe der Kaffeesteuer hängt vom jeweiligen Produkt ab:
- Röstkaffee: 2,19 Euro pro Kilogramm
- Löslicher Kaffee: 4,78 Euro pro Kilogramm
Bei Mischungen erfolgt die Besteuerung anteilig. Nutzen Sie zur exakten Berechnung unseren Kaffeesteuer-Rechner.
03.
Wann wird die Kaffeesteuer fällig?Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem Kaffee aus einem Steuerlager entnommen oder dort verbraucht wird – also wenn er in den deutschen Wirtschaftskreislauf gelangt.
Die Kaffeesteuer wird dabei meist nicht vom Endverbraucher selbst gezahlt, sondern von Unternehmen, die Kaffee herstellen, lagern oder vertreiben. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können als Steuerschuldner auftreten.
04.
Was ist ein Steuerlager für Kaffee?Ein Steuerlager ist ein von der Zollbehörde zugelassener Ort, an dem Kaffee steuerfrei gelagert, verarbeitet oder verpackt werden darf.
Erst wenn der Kaffee das Lager verlässt oder dort verbraucht wird, wird die Steuer fällig. Auch angrenzende betriebsbedingte Flächen können zum Steuerlager gehören.
05.
Wann müssen Privatpersonen Kaffeesteuer zahlen?Privatpersonen, die Kaffee in einem anderen EU-Land für den Eigenbedarf einkaufen und selbst nach Deutschland bringen, zahlen in der Regel keine Kaffeesteuer. Als Richtwert für den Eigenbedarf gelten 10 Kilogramm.
Wird der Kaffee jedoch online bestellt und geliefert, fällt die Steuer an – auch bei privaten Bestellungen.
06.
Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kaffeesteuer und wer profitiert davon?Die Kaffeesteuer bringt dem Staat jährlich über eine Milliarde Euro ein. Erhoben wird sie von der Bundeszollverwaltung, die die Einnahmen an den Bundeshaushalt weiterleitet.
Für den Verbraucher ist die Steuer im Kaufpreis meist nicht sichtbar – sie wird aber indirekt mitbezahlt.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kaffeesteuer" verwendet:
- Kaffeesteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Höhe der Kaffeesteuer (Generalzolldirektion)
- Kaffeesteuergesetz (Deutschland) (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kaffeesteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kaffeesteuer"
- Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bei löslichem Kaffee bzw. von 7 auf 5 % bei Röstkaffee für das 2. Halbjahr 2020 im Kaffeesteuer Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite