Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Steuerklassenrechner - Ihre optimale Steuerklasse

Thema Steuerklassenrechner

Unser Steuerklassenrechner hilft Ihnen bei der Steuerklassenwahl. Also dabei, sich für die steuerlich günstigste Kombination bei der zu zahlenden Lohnsteuer zu entscheiden. Welche Kombination für Ihre Situation optimal ist, bestimmt unser Rechner für Sie.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thema Steuerklassen wird häufig relevant, wenn man heiratet oder geschieden wird. Sie haben die freie Wahl der Steuerklasse.
  • Man kann mit den Steuerklassen keine Steuern sparen. Unterschiedliche monatliche Besteuerungen werden immer am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen.
  • Machen Sie es sich einfach. Unser obiger Rechner optimiert Ihre Steuerklasse für Sie.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Themenüberblick zum Steuerklassenrechner

So funktioniert der Steuerklassenrechner

Zunächst geben Sie für beide Ehepartner das Bruttoeinkommen im Rechner an. Die dann folgenden Einträge sind die Haupteinflussfaktoren für die Berechnung der für das jeweilige Einkommen zu zahlenden Lohnsteuer. Für beide Partner ermittelt der Rechner sodann anhand der Angaben die monatliche Lohnsteuer für die unterschiedlichen Steuerklassen. Dabei werden genau jene Steuerklassen berücksichtigt, die bei einer Zusammenveranlagung möglich sind, nämlich Steuerklasse 3, 4 und 5. Die wiederum möglichen Kombinationen dieser Steuerklassen werden aufgelistet und der gemeinsame monatliche Steueraufwand in Relation gesetzt.

Die Eingaben für den Steuerklassenrechner

Neben der Angabe des des Steuerjahrs und des Bruttoeinkommens für beide Ehepartner, können für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer folgende, die Steuer beeinflussende Eingaben gemacht werden.

Das Geburtsjahr

Steuerklassenrechner Geburtsdatum Wer vor Beginn eines Jahres 64 ist, hat ab diesem Jahr Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Dieser betrug 2005 40 Prozent des Lohnes aber max. 1.900 Euro. Dieser Freibetrag wird gemäß Gesetz seit 2005 jedes Jahr kontinuierlich gekürzt bis 2058 dieser Freibetrag ganz entfällt. Da Bestandsschutz besteht, ist zukünftig für die Höhe des Freibetrages das Erstberechtigungsjahr maßgebend. Deshalb wird hier anhand des Geburtsjahres ermittelt, ab welchem Jahr man bezugs­berechtigt war. Wenn das Erstberechtigungsjahr vor 2005 liegt, gilt der Freibetrag von 2005.

Bundesland der Arbeitsstätte

Steuerklassenrechner Bundesland Danach richtet sich vor 2025 die Beitrags­bemessungs­grenze der Renten- (und Arbeitslosen-) Versicherung. Die westdeutschen Länder hatten eine höhere Bemessungsgrenze. Ab 2025 ist die Beitrags­bemessungs­grenze in Ost und West identisch.

In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen zudem einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen. Der Arbeitgeber wird dort entlastet. Dafür haben die Sachsen einen arbeitsfreien Tag mehr (Buß- und Bettag)

Anzahl der Kinder

Steuerklassenrechner Anzahl Kinder Kinderlose ab 24 Jahren zahlen einen etwas höheren Beitrag zur Pflege­pflicht­versicherung. Familien mit mehreren Kindern zahlen hingegen einen reduzierten Beitrag. Beides wirkt sich damit auch auf die Höhe der Lohnsteuer aus.

Rentenversicherungspflicht

Steuerklassenrechner Rentenversicherungspflicht Löhne von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern werden nach der Allgemeinen Tabelle versteuert. Personen, die keiner Rentenversicherungs­pflicht unterliegen, wie z.B. Beamte und Gesellschafter-Geschäftsführer, werden nach der Besonderen Tabelle besteuert, die eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt.

Krankenversicherung

Steuerklassenrechner Krankenversicherung Seit 2015 ist der Krankenkassen-Einheitstarif von der Bundesregierung auf 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag (siehe unten) festgelegt. Dies ist der normale Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte davon. Der ermäßigte Satz beträgt 14,0 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag und gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu gehören z.B. Vorruhestandsgeldbezieher und Arbeitnehmer die eine Rente oder eine Pension beziehen. Auch in diesem Fall wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer geleistet. Nach Auswahl von "privat versichert " erhalten Sie weitere Eingabefelder zur Angabe Ihrer monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Was ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen einen von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag leisten, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet wird. Der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag beträgt 2025 gemäß Bundesanzeiger 2,5 Prozent und gilt als Richtgröße für die Krankenkassen bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze.

Jahres-Freibetrag aus Lohnsteuerkarte

Auch dieser beeinflusst natürlich die Höhe der monatlich zu entrichtenden Steuer.

Das Ergebnis der Steuerklassen-Berechnung

Der Rechner liefert als Ergebnis Ihrer Eingaben für jede mögliche Steuerklassen-Kombination in den ersten drei Spalten die monatliche steuerliche Belastung für Sie, Ihren Partner und für beide zusammen. Die rechte Spalte zeigt die Differenz zur voraussichtlichen Einkommensteuer. Hieran können Sie ablesen, ob Sie bei Ihrem nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich eher mit einer Steuererstattung rechnen können oder zu einer Steuernachzahlung (bei negativem Wert) aufgefordert werden.

Ob Sie die Wahl Ihrer Steuerklassen dabei so ausrichten, um eine Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung zu minimieren oder zu maximieren, entscheiden Sie selbst. Sie sollten für Ihre persönliche Situation entscheiden, welche Kombination der Steuerklassen für Sie die günstigste ist. Am Ende des Jahres zahlen Sie ohnehin eine von der Wahl der Steuerklasse unabhängige Einkommensteuer. Das heißt, der monatliche Effekt der Steuerklassenwahl spielt für die jährliche Einkommensteuerschuld keine Rolle. Unterm Strich zahlt man gleich viel.

Worum handelt es sich beim Faktorverfahren?

Ehegatten können als Ersatz zur Steuerklassenkombination 3/5 auch die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten oder den Lebenspartnern die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dieser Vorteil ist bei der Steuerklassenwahl bzw. beim Steuerklassenwechsel zu berücksichtigen. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt. Das Faktorverfahren ist nicht verpflichtend, sondern wird nur auf Antrag beider Ehegatten als Steuerklassenkombination angewendet.

Die möglichen Steuerklassenkombinationen im Überblick

Ehegatten können als Ersatz zur Steuerklassenkombination 3/5 auch die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten oder den Lebenspartnern die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Dieser Vorteil ist bei der Steuerklassenwahl bzw. beim Steuerklassenwechsel zu berücksichtigen. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt. Das Faktorverfahren ist nicht verpflichtend, sondern wird nur auf Antrag beider Ehegatten als Steuerklassenkombination angewendet.

3/5 bzw. 5/3

Die Kombination der Steuerklasen 3/5 wird meist gewählt, wenn ein Ehepartner deutlich mehr als der andere verdient. Der besser verdienende erhält dann Steuerklasse 3, während der geringer verdienende Ehepartner in Klasse 5 eingestuft wird. In Klasse 3 fallen verhältnismäßig wenig Steuern an, in 5 relativ viel. Somit wird die regelmäßige Steuerlast zunächst minimiert.

4/4

Die Kombination 4/4 ist vorteilhaft, wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen.

4/4 mit Faktor

Seit 2010 besteht bei Steuerklasse 4 die Möglichkeit, das Faktorverfahren zu wählen. Das zuständige Finanzamt ermittelt auf Antrag den Faktor, der das Verhältnis der beiden Lohnsteuerbeträge widerspiegelt. Mit diesem Faktor werden die errechneten Lohnsteuern multipliziert. Dadurch wird die stärkere Belastung in Steuerklasse 4 gemildert und Nachzahlungen vermieden.

Ist eine gemeinsame Steuererklärung immer die beste Wahl?

Das sogenannte Ehegattensplitting soll die Steuerlast für verheiratete Paare auf einem verträglichen Level halten. Bei der Einführung dieser Regelung war der Alleinversorger einer Familie das übliche Modell. Da ein einzelnes Einkommen für zwei Personen reichen sollte, wurde auch die Steuerlast auf beide Personen aufgeteilt.

Bei Paaren, die beide berufstätig sind, zeigt sich jedoch immer häufiger, dass die getrennte Berechnung der Steuerlast günstiger ausfallen kann. Als Faustregel gilt, je höher der Einkommensunterschied ist, desto vorteilhafter ist die Steuerklassenkombination 3/5.

Bringt eine günstigere Kombination der Steuerklassen auch Verpflichtungen?

Wenn die Einkommenssituation die gemeinsame Steuererklärung sinnvoll macht, müssen beide Partner die entsprechende Steuerklasse beantragen. Wird die Beantragung versäumt, werden die Steuern weiterhin für beide nach Steuerklasse 4 berechnet. Wenn der finanzielle Vorteil des Wechsels nur gering ist, bleibt die Überlegung, den Wechsel nicht zu beantragen.

In Steuerklasse 4 ist ein Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht jedoch bei der Kombination aus den Klassen 3 und 5. Ein Wechsel der Steuerklassen wäre also nur sinnvoll, wenn die zu erwartenden Steuerrückzahlungen auch nach Abzug eventueller Kosten für einen Steuerberater noch relevant sind. Der Steuerklassenrechner teilt aus diesem Grund nicht nur die empfohlene Steuerklassenkombination mit, sondern berechnet auch, mit welchen Steuerlasten bei den verschiedenen Modellen zu rechnen ist.

Im Rechner können daher für beide Ehepartner detailliert alle steuerlich relevanten Daten eingegeben werden. Sollten natürlich Ausgaben bestehen, die unabhängig von den üblichen Pauschalen von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, kann sich die tatsächliche Steuerlast vom angegebenen Ergebnis unterscheiden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"

  • Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
  • Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Steuerklassenrechner hinterlegt.
  • Anpassen des Steuerklassenrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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