Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Steuerklassenrechner - Ihre optimale Steuerklasse

Thema Steuerklassenrechner

Unser Steuerklassenrechner unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Steuerklasse. Er berechnet für Sie, welche Steuerklassen-Kombination in Ihrer persönlichen Situation zu der geringsten Lohnsteuer führt. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung und können Ihre monatlichen Abzüge optimal gestalten.

Partner, die unsere Rechner nutzen

Logo DATEV eG Logo ETL Service GmbH Logo Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Logo Wolters Kluwer Logo easybill GmbH Logo VLH - Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Logo juris GmbH

Rechner werbefrei in Ihre Website einbinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerklassen werden vor allem wichtig, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen. Dabei können Sie die Steuerklasse frei wählen.
  • Mit der Wahl der Steuerklasse sparen Sie keine Steuern. Unterschiede bei der monatlichen Lohnsteuer werden mit der Steuererklärung am Jahresende ausgeglichen.
  • Machen Sie es sich einfach: Unser Rechner zeigt Ihnen sofort die für Sie passende Steuerklasse.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Folgende Seiten empfehle ich

Themenüberblick zum Steuerklassenrechner

So funktioniert der Steuerklassenrechner

Tragen Sie im Rechner das Bruttoeinkommen für beide Ehepartner ein. Danach folgen Angaben zu Alter, Bundesland, Kindern und weiteren Faktoren. Diese Daten bestimmen die Lohnsteuer, die für jeden Partner anfällt.

Der Rechner ermittelt daraus die Steuer für alle möglichen Steuerklassen-Kombinationen. Dabei berücksichtigt er die Klassen 3, 4 und 5, die für Ehepaare bei einer Zusammenveranlagung zulässig sind. Alle Varianten werden angezeigt und der gemeinsame Steueraufwand wird direkt miteinander verglichen.

Das Ergebnis der Steuerklassen-Berechnung

Im Ergebnis sehen Sie für jede Kombination die Lohnsteuerlast – getrennt nach Partnern und als Summe. In der letzten Spalte wird die Abweichung zur späteren Einkommensteuer dargestellt. So erkennen Sie, ob Sie mit einer Steuererstattung rechnen können oder ob eher eine Nachzahlung fällig wird.

Ob Sie Ihre Steuerklassen so wählen, dass eine Nachzahlung klein bleibt oder dass Sie lieber eine Erstattung erhalten, liegt bei Ihnen.

Wichtig: Am Jahresende zahlen Sie immer die gleiche Einkommensteuer, egal welche Steuerklassen-Kombination Sie gewählt haben. Die Steuerklassen wirken sich also nur auf die monatliche Verteilung aus – nicht auf die Gesamtsumme.

Eingabehilfe zum Steuerklassenrechner

Zeitraum

Steuerklassenrechner Eingabe Zeitraum Wählen Sie bitte den Zeitraum aus, für den die Berechnung durchgeführt werden soll.

Bruttogehalt

Steuerklassenrechner Eingabe Bruttogehalt Geben Sie für den gewählten Zeitraum Ihr Bruttogehalt in Euro an.

Geburtsjahr

Steuerklassenrechner Eingabe Geburtsdatum Wer zu Jahresbeginn 64 Jahre oder älter ist, hat Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Dieser lag 2005 bei 40 Prozent des Lohns, maximal 1.900 Euro. Seitdem wird er jedes Jahr abgesenkt und entfällt 2058 komplett. Maßgeblich ist dabei das Jahr, in dem man erstmals berechtigt war. Für Personen, die vor 2005 berechtigt waren, gilt der damalige Betrag.

Bundesland der Arbeitsstätte

Steuerklassenrechner Eingabe Bundesland In Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, während der Arbeitgeber entlastet wird. Als Ausgleich gibt es dort einen zusätzlichen Feiertag ( Buß- und Bettag).

Anzahl der Kinder

Steuerklassenrechner Eingabe Anzahl Kinder Kinderlose ab 24 Jahren zahlen einen etwas höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Familien mit mehreren Kindern erhalten hingegen einen reduzierten Beitrag. Beides wirkt sich auch auf die Lohnsteuer aus.

Rentenversicherungspflicht

Steuerklassenrechner Eingabe Rentenversicherungspflicht Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, werden nach der Allgemeinen Tabelle besteuert. Personen ohne Versicherungspflicht, wie z.B. Beamte oder GmbH-Geschäftsführer, werden nach der Besonderen Tabelle besteuert. Dort wird eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt.

Krankenversicherung

Steuerklassenrechner Eingabe Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt seit 2015 bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen. Der ermäßigte Satz beträgt 14,0 % plus Zusatzbeitrag und gilt für Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld, z.B. Rentner oder Vorruheständler. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Wer privat versichert ist, kann seine Beiträge gesondert angeben.

Jahres-Freibetrag aus Lohnsteuerkarte

Steuerklassenrechner Eingabe Jahres-Freibetrag aus Lohnsteuerkarte Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag reduziert die monatliche Steuerlast.

Fragen & Tipps zum Steuerklassenrechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Steuerklassenrechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Was sind Steuerklassen – und wozu dienen sie?

    Steuerklassen steuern, wie viel Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer jeden Monat vom Gehalt abgehen. Die Einstufung hängt u. a. von Familienstand und Kindern ab. Singles sind meist in Klasse 1, Alleinerziehende in Klasse 2.

    Am Jahresende entscheidet die Einkommensteuer, ob Sie nachzahlen oder Geld zurückbekommen. Unser Steuerklassenrechner zeigt Ihnen die monatliche Wirkung sofort.

  • 02.
    Welche Steuerklassen gibt es – kurz erklärt?

    • Klasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kind.
    • Klasse 2: Alleinerziehende mit Kind.
    • Klasse 3: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner (Partner dann Klasse 5) oder Verwitwete im Folgejahr.
    • Klasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (beide Klasse 4).
    • Klasse 5: Partner von Klasse 3.
    • Klasse 6: Zweit- oder Drittjob (keine Freibeträge).

    Die passende Kombi finden Sie schnell mit dem Steuerklassenrechner.

  • 03.
    Welche Kombination ist für Ehe- oder Lebenspartner sinnvoll?

    Als Faustregel gilt:

    • 4/4: wenn beide ähnlich viel verdienen.
    • 3/5: wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ca. ≥ 60 % des gemeinsamen Bruttos).
    • 4/4 mit Faktor: bei ungleichen Einkommen, aber ohne hohe Nachzahlungen – das Faktorverfahren verteilt die Steuer fairer über das Jahr.

    Probieren Sie die Varianten im Steuerklassenrechner aus – Sie sehen sofort das voraussichtliche Netto und mögliche Nach- oder Rückzahlungen.

  • 04.
    Wie und wann kann man die Steuerklasse wechseln?

    Ein Wechsel geht beim zuständigen Finanzamt – beide Partner müssen zustimmen. In der Regel ist ein Wechsel pro Jahr möglich; bei besonderen Ereignissen (Heirat, Geburt, Trennung, Jobwechsel, Tod) auch öfter.

    Tipp: Ändert sich Ihr Verhältnis der Einkommen, lohnt ein Blick in den Steuerklassenrechner, bevor Sie den Antrag stellen.

  • 05.
    Muss ich bei 3/5 oder beim Faktorverfahren eine Steuererklärung abgeben?

    Ja. Bei der Kombination 3/5 sowie bei 4/4 mit Faktor besteht Abgabepflicht. Bei 4/4 ohne Faktor besteht meist keine Pflicht – eine Erklärung kann sich aber lohnen.

    Hintergrund: 3/5 führt oft zu einem höheren Monatsnetto, aber auch zu Nachzahlungen. Das Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) glättet die Steuer übers Jahr und vermeidet hohe Nachzahlungen. Beides können Sie im Steuerklassenrechner vergleichen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"

  • Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2026
  • Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
vgwort 9d2e63a3af594dd2a728a75f86e4ebcf