Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Nutzerfragen zum Thema Steuerklassen - Michael Mühl antwortet

Thema Steuerklassen ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Keine Steuernachzahlung bei Steuerklassen-Kombi 3/5?

    Unser Nutzer ma....de hatte am 28.11.2020 folgende Frage

    Sehr geehrte Redaktion,

    warum wird beim Steuerklassenrechner eine Nachzahlung/Erstattung von 0 Euro berechnet, wenn man Steuerklasse 3 / 5 wählt und der Partner kein Einkommen hat? Sollte es nicht gerade wegen der fehlenden Lohnsteuerzahlungen des Partners zu einer höheren Nachzahlung kommen?

    Viele Grüße

    Max S.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 29.11.2020

    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich war nun selber kurz verunsichert und habe die Berechnungslogik des Steuerklassenrechners unter https://www.smart-rechner.de/steuerklassen/rechner.php nochmals überprüft. Wir nutzen hierzu hauptsächlich den jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Programmablaufplan. Auch unser Gehaltsrechner unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php und unser Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php beruhen letztlich auf den Anweisungen des Ministeriums.

    Eine Beispieleingabe von 100.000 Euro bei Partner 1 und 100 Euro bei Partner 2 bei ansonsten voreingestellten Werten im Steuerklassenrechner ergibt 2021 eine Lohnsteuerbelastung von 19.128 Euro bei Partner 1 und von 0 Euro bei Partner 2. Bei einer gemeinsamen Einkommensteuerberechnung werden ebenfalls 19.128 Euro fällig, so dass eine Erstattung/Nachzahlung von 0 Euro erforderlich ist. Dies lässt sich auch anhand des Gehaltsrechners und des Einkommensteuerrechners plausibel nachvollziehen: Der Gehaltsrechner berechnet unter Auswahl von „Jahresbrutto“, Eingabe von 100.000 Euro und Auswahl von Steuerklasse III 2021 ebenso 19.128 Euro Lohnsteuer. Und auch der Einkommensteuerrechner liefert unter Angabe des vom Steuerklassenrechner intern ermittelten zu versteuerndem Einkommens in Höhe von 86.982 Euro (darin sind automatische Abzüge von z.B. Kinderfreibeträgen etc. enthalten) und Auswahl des Ehegattensplittings eine Einkommensteuer von 19.128 Euro. Die Ergebnisse aller drei Rechner haben wir verglichen mit den Ergebnissen anderer Berechnungsprogramme, insbesondere mit denen des Finanzministeriums.

    Das damit entstehende und von Ihnen beschriebene Phänomen ist jedoch tatsächlich interessant. Es zeigt sich aber, dass die Kombi III/V zu einer Nachzahlung führt, sobald das Gehalt von Partner 2 steigt. Somit stimmt zumindest die allgemeine Theorie für diese Steuerklassen-Kombi, die aber im Grenzbereich (ein Partner hat fast kein Gehalt) dazu führt, dass keine Steuernachzahlung erforderlich ist.

    Mit herzlichen Grüßen

    Michael Mühl

  • Gibt es eine Möglichkeit die bestmöglichste Alternative zur Steuerklasse berechnen lassen?

    Unser Nutzer ke....de hatte am 23.07.2020 folgende Frage

    Hallo liebes Smart Rechner Team,

    gibt es eine Möglichkeit die bestmöglichste Alternative zur Steuerklasse berechnen lassen?

    Wir erwarten Ende September ein Kind und überlegen, ob wir von Steuerklasse 4/4 zu 3/5 wechseln sollen, da ich Elterngeldbezug haben werde.

    Bieten Sie eine solche Berechnung an? wenn ja, was würde das denn ca. kosten?

    Leider komm ich mit den Online Rechnern nicht klar.

    Finanzamt verweist mich an Steuerberater, Steuerberater an Finanzamt,....

    Steuerberater berät wieder nur eigene Mandanten,....

    Ein unermüdlicher Kreislauf :-(

    Ich hoffe sie können ein Licht ins Dunkel bringen :-)

    viele Grüße

    Kerstin D.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 23.07.2020

    Sehr geehrte Frau R.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Haben Sie denn bereits unseren Steuerklassenrechner ausprobiert? Damit können sie anhand Ihrer Angaben sehen, wie sich die Änderung der Steuerklasse auf das monatliche Gehalt auswirkt und damit für das künftige Elterngeld ändert.

    Die Steuerklasse beeinflusst ja ansonsten nur den monatlichen Abzug der Lohnsteuer. Mit der jährlichen Steuererklärung wird die Einkommensteuer unabhängig von jeder Steuerklasse berechnet und die vorab gezahlte Lohnsteuer letztlich damit verrechnet. Insofern ist es ratsam, die Steuerklasse für das Elterngeld so zu wählen, dass ein möglichst hohes Monatsnetto dabei herauskommt. Dazu könnten Sie z.B. auch den Lohnsteuerrechner nutzen.

    Individuelle Einzelberechnungen können und dürfen wir leider auch nicht ausführen, da wir keine Steuerberater sind.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Steuerklassen?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen in erster Linie unsere fachliche Beratung oder Herr Mühl gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Steuerklassen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Steuerklassenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Steuerklassen"

  • Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025
  • Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Steuerklassenrechner hinterlegt.
  • Anpassen des Steuerklassenrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite