Mit unserem Stundenlohnrechner rechnen Sie Ihren Stundenlohn einfach in ein Monats- oder Jahreseinkommen um. Umgekehrt können Sie auch aus Ihrem Monatsgehalt den Stundenlohn berechnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der von der Rentenversicherung anerkannte mittlere Monatslohn wird nach folgender Formel berechnet:
Monatliche Stunden = Wochenarbeitszeit × 4 × 13 / 12 - Mit unserem Stundenlohnrechner können Sie auf dieser Basis Ihren Stunden-, Monats- oder Jahreslohn schnell und einfach umrechnen.
- Viele weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf unseren Ratgeberseiten zum Mindestlohn.
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Infos rund um die Berechnung des Stundenlohns
So funktioniert der Stundenlohnrechner
Mit dem Stundenlohnrechner können Sie schnell herausfinden, wie Ihr Einkommen im Detail aussieht. Sie wählen aus, ob Sie den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder das Jahresgehalt berechnen möchten.
Tragen Sie dazu entweder Ihr Gehalt oder Ihren Stundenlohn sowie die Wochenarbeitszeit ein. Der Rechner zeigt sofort das Ergebnis an und stellt es in Beziehung zum aktuellen Mindestlohn. So erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Verdienst darüber liegt.
Alle Berechnungen basieren auf einem sogenannten verstetigten Gehalt. Das bedeutet: Es wird davon ausgegangen, dass Sie jeden Monat den gleichen Betrag verdienen, der auf einer durchschnittlichen Stundenzahl basiert. Multipliziert mit zwölf ergibt sich das Jahresgehalt.
Eingabehilfe zum Stundenlohnrechner
Berechnungsart wählen
Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Stundenlohn aus dem Monats- oder Jahresgehalt berechnen möchten.
Oder ob Sie umgekehrt Ihr Monats- bzw. Jahresgehalt aus einem Stundenlohn ermitteln wollen.
Eingabe von Lohn oder Gehalt
Geben Sie – je nach Auswahl – Ihren Stundenlohn (brutto) oder Ihr monatliches bzw. jährliches Bruttogehalt ein.
Beim Jahresgehalt können Sie auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien berücksichtigen.
Arbeitszeit pro Woche
Tragen Sie bitte Ihre wöchentliche Arbeitszeit in Stunden ein.
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Fragen & Tipps zum Stundenlohnrechner
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Stundenlohnrechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was versteht man unter einem Stundenlohn – und liegt dieser über dem Mindestlohn?Beim Stundenlohn wird die Bezahlung pro tatsächlich geleisteter Stunde berechnet. Die monatliche Summe schwankt daher je nach Arbeitszeit. Unser Stundenlohnrechner zeigt den individuellen Wert und vergleicht ihn mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
Praxis-Hinweis: Für eine verlässliche Einschätzung empfiehlt es sich, Monatsgehalt, Wochenarbeitszeit und tatsächliche Monatsstunden im Stundenlohnrechner einzutragen.
02.
Wie lässt sich das Monats- oder Jahresgehalt in einen Stundenlohn umrechnen?Die Umrechnung erfolgt nach festen Formeln:
- Monatsgehalt → Stundenlohn: Stundenlohn = (3 × Monatsgehalt) / (13 × Wochenarbeitszeit)
- Jahresgehalt → Stundenlohn: Stundenlohn = (3 × Jahresgehalt) / (12 × 13 × Wochenarbeitszeit)
Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Monatsgehalt von 3.000 € ergibt sich ein Stundenlohn von rund 17,31 €.
Eine komfortable Berechnung ist mit unserem Stundenlohnrechner möglich.
03.
Wie viele Arbeitsstunden pro Monat sind anzusetzen?Da die Zahl der Arbeitstage pro Monat schwankt, wird ein Durchschnittswert herangezogen:
Monatsstunden = Wochenarbeitszeit × 4 × 13 / 12
- 35 Std/Woche → 151,67 Std/Monat
- 38 Std/Woche → 164,67 Std/Monat
- 40 Std/Woche → 173,33 Std/Monat
04.
Welche Zuschläge gibt es – und in welcher Höhe sind diese steuerfrei?Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden häufig Zuschläge gezahlt. Teile davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG):
- Nachtarbeit (20–6 Uhr): bis 25 % steuerfrei, in der Zeit von 0–4 Uhr bei Vorarbeit vor Mitternacht sogar 40 %
- Sonntagsarbeit: bis 50 %
- Feiertagsarbeit und 31.12. ab 14 Uhr: bis 125 %
- 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12. sowie 1. Mai: bis 150 %
Für die Steuerfreiheit ist ein maximaler Grundlohn von 50 € pro Stunde anzusetzen, für die Sozialversicherungsfreiheit höchstens 25 €.
05.
Welche Rechte bestehen bei Urlaub, Krankheit und Mutterschutz?Auch bei Stundenlohn bestehen die gleichen grundlegenden Arbeitnehmerrechte:
- Urlaub: Anspruch auf bezahlten Urlaub anteilig nach der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Berechnung mit dem Urlaubsanspruch-Rechner.
- Krankheit: Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen gemäß der vereinbarten Stundenanzahl (Entgeltfortzahlungs-Rechner).
- Mutterschutz: Grundlage für die Fortzahlung ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes (Mutterschutz-Rechner).
Weitere Online-Rechner
Lohnsteuerrechner, Mindestlohn ausrechnen, Brutto Rechner, Soli-Rechner, Rechner Lohnpfändung, Lohnfortzahlungsrechner, Grundsicherungsrechner, Kurzarbeitergeld Berechnung, Gehaltserhöhungsrechner, Minijob-Rechner 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Stundenlohn" verwendet:
- Wikipedia - Zeitlohn
- Lohnformen - Zeitlohn, Leistungslohn, Prämienlohn (Bundeszentrale für politische Bildung)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Stundenlohn" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Stundenlohn"
- Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,82 Euro für 2025 im Stundenlohnrechner.
- Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,41 Euro für 2024 im Stundenlohnrechner.
- Anpassung des hinterlegten Mindestlohns auf 12,00 Euro ab dem vierten Quartal 2022 und auch für 2023 im Stundenlohnrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite