Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten, stehen Sie oft vor großen Hürden.
Aus diesem Grund bietet Ihnen der Staat den sogenannten
Gründungszuschuss an. Mit unserem Gründungszuschussrechner können Sie ermitteln, welchen
Zuschuss Sie erwarten können.
In der Regel erhalten Gründer von Unternehmen zunächst für sechs Monate ihr bisheriges ALG1 weitergezahlt.
Als Zuschuss erhalten sie 300 Euro monatlich zu den bisherigen Zahlungen hinzu. Diese 300 Euro können auf
Antrag auch noch weitere neun Monate bezogen werden. Der Gründungszuschuss ist kein Kredit,
der zurückgezahlt werden muss. Ein Antrag ist damit vollkommen risikofrei. Im schlimmsten Fall
misslingt der Aufbau des eigenen Betriebes und man muss anschließend wieder Arbeitslosengeld
beziehen. Der einzige Nachweis, der für den Bezug des Zuschusses erbracht werden muss, ist die
hauptberufliche Tätigkeit im eigenen Betrieb oder Gewerbe. Auch wenn Sie im Zeitraum der
Bezuschussung eine Vollzeitstelle annehmen möchten, ist dies kein Problem. Die Zahlungen des
Gründungszuschusses enden dann einfach mit der Aufnahme der neuen Tätigkeit.
Erhalte ich als Angestellter auch Gründungszuschuss?
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Selbstständigkeit noch in einem Angestelltenverhältnis arbeiten möchten,
sind den Zuverdiensten keine Grenzen gesetzt. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie zeitlich mehr
mit Ihrer Selbstständigkeit beschäftigt sind als mit Ihrem Nebenverdienst. In der Regel wird eine
wöchentliche Arbeitszeit von 15
Stunden als Minimum angesehen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss?
Das einzige Problem beim Gründungszuschuss ist, dass Sie auf die Zahlungen durch die Arbeitsagentur
keinen Rechtsanspruch mehr haben. Sie sollten daher Ihren Businessplan gut ausarbeiten, um die
zuständigen Beamten davon zu überzeugen, dass Ihre Existenzgründung reale Zukunftschancen bietet.
Sollten Sie schon vor Ablauf des Zuschusszeitraums mit Ihrem Unternehmen Erfolg haben, wirkt sich
dies nicht negativ auf Ihre Zuschüsse aus. Ist der Zuschuss einmal bewilligt, erhalten Sie die
volle Leistung unabhängig davon, wie erfolgreich Sie arbeiten.
Diese Seite der Themenwelt "Gründungszuschuss" wurde zuletzt am 09.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.