Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, steht oft vor großen Herausforderungen. Deshalb unterstützt der Staat mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Mit unserem Gründungszuschussrechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfallen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitslose Gründer erhalten in der Regel für sechs Monate weiterhin ihr Arbeitslosengeld. Zusätzlich bekommen sie einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat.
- Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
- Ein überzeugender Businessplan ist wichtig. Er zeigt der Behörde, dass Ihre Gründung gute Erfolgschancen hat.
Informationen zum Gründungszuschuss
So funktioniert der Gründungszuschuss-Rechner
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) in die Selbstständigkeit starten, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit unter
bestimmten Voraussetzungen mit dem Gründungszuschuss. Der Rechner zeigt Ihnen auf einen Blick, wie hoch Ihr finanzieller
Zuschuss ausfallen kann.
So geht's:
- Geben Sie Ihr aktuelles ALG I in Euro pro Monat ein.
- Klicken Sie auf „Berechnen“.
Das Ergebnis:
- In den ersten 6 Monaten erhalten Sie ALG I + 300 € (für Sozialversicherung etc.).
- In der Verlängerungsphase (Monat 7–15): monatlich 300 € (sofern bewilligt).
- Sie sehen sofort den Gesamtzuschuss in Euro.
Beispiel: Bei 1.500 € ALG I beträgt der mögliche Gesamtzuschuss 13.500 €.
Hinweis: Tippen Sie auf das Fragezeichen [?] neben den Feldern, um genauere Informationen zur Berechnungsgrundlage und den einzelnen Förderphasen zu erhalten.
Fragen & Tipps zum Thema "Gründungszuschuss berechnen"
Hier finden Sie häufige Fragen und hilfreiche Tipps rund um den Gründungszuschuss-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was ist der Gründungszuschuss?Förderung für den Weg in die Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Unterstützung für arbeitslose Menschen, die sich selbstständig machen möchten. Er wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und soll den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erleichtern.
Der Zuschuss besteht aus zwei Phasen: Zunächst erhalten Gründer weiter ihr reguläres Arbeitslosengeld (ALG I) plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Diese Unterstützung läuft für sechs Monate. Anschließend kann für weitere neun Monate ein Betrag von ebenfalls 300 Euro monatlich beantragt werden.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist kein Darlehen – er muss nicht zurückgezahlt werden.
02.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?Voraussetzungen für die Förderung
Um Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie arbeitslos sein und zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Außerdem verlangt die Agentur für Arbeit einen nachvollziehbaren Businessplan und einen Nachweis, dass Sie über die nötigen Kenntnisse zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit verfügen.
Unserer Erfahrung nach erhöhen ein klar strukturierter Plan und eine fachliche Stellungnahme (z. B. von der IHK) die Chancen auf Bewilligung deutlich.
03.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss – und wie lange wird er gezahlt?Zahlungen in zwei Phasen
Die Förderung besteht aus zwei Zeitabschnitten:
- Phase 1 (6 Monate): Weiterzahlung des ALG I + 300 Euro/Monat zur sozialen Absicherung
- Phase 2 (weitere 9 Monate): 300 Euro/Monat (auf Antrag, bei nachgewiesener hauptberuflicher Selbstständigkeit)
Die zusätzlichen 300 Euro sind insbesondere für die Kranken-, Renten- oder private Vorsorge gedacht.
04.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss?Ermessensleistung statt Rechtsanspruch
Ein Anspruch auf Gründungszuschuss besteht nicht automatisch. Es handelt sich um eine sogenannte Ermessensleistung der Arbeitsagentur.
Deshalb ist es wichtig, Ihren Plan zur Selbstständigkeit gut vorzubereiten. Dazu gehören:
- ein tragfähiges Geschäftskonzept (Businessplan)
- eine Stellungnahme von fachkundiger Stelle (z. B. IHK, Steuerberater)
- der Nachweis über fachliche Eignung
Unserer Erfahrung nach kommt es stark auf die Präsentation und Nachvollziehbarkeit Ihrer Idee an.
05.
Darf ich zum Gründungszuschuss Geld hinzuverdienen?Ja, aber nur im begrenzten Umfang
Ein zusätzlicher Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, solange Ihre Selbstständigkeit klar im Vordergrund steht. Maßgeblich ist dabei nicht der Verdienst, sondern der Zeitaufwand.
Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche in Ihre Selbstständigkeit investieren – andernfalls gilt diese nicht als hauptberuflich und der Zuschuss entfällt.
Unserer Erfahrung nach ist es sinnvoll, Nebentätigkeiten offen zu kommunizieren und diese zeitlich klar zu begrenzen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gründungszuschuss" verwendet:
- § 93 SGB III - Gründungszuschuss (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gründungszuschuss" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Gründungszuschuss"
- Erstellung des Gründungszuschuss-Rechners
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite