Thema Gründungszuschuss ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gründungszuschuss" verwendet:
- § 93 SGB III - Gründungszuschuss (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gründungszuschuss" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Gründungszuschuss-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Gründungszuschuss"
- Erstellung des Gründungszuschuss-Rechners
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Gibt es auch für Beamte einen Gründungszuschuss?
Unser Nutzer be....de hatte am 31.05.2021 folgende Frage
Guten Abend,
habe ich als Beamtin, die gekündigt hat, auch eine Chance auf den Gründerzuschuss??
Danke für die Auskunft und herzliche Grüße, Beatrice C.
Antwort durch Stefan Banse vom 02.06.2021
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens kann der Gründungszuschuss auch an ehemalige Beamte gewährt werden. Da Sie selbst gekündigt haben, denken Sie bitte daran, dass für Sie zunächst eine dreimonatige Sperre für die Antragstellung gilt. Generell gilt, dass Sie zwar einen Gründungszuschuss beantragen können, jedoch kein Rechtsanspruch darauf besteht. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist immer eine Ermessens-Entscheidung.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse