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Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG)
generell 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen nun einen Aufschlag von 0,60 Prozent, statt zuvor 0,35 Prozent.
Familien mit mehreren Kindern werden mit einem reduzierten Beitrag belohnt.
Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1 Prozent begrenzt.
Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1 Prozent.
Diese Änderungen wirken sich natürlich auch auf die Beitragsberechnung in der Gleitzone, also für Midijobs aus und werden vom Midijobrechner
entsprechend berücksichtigt.
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Sofern Sie als Krankenkasse den Rechner auf Ihrer Internet-Seite verwenden möchten, kann das Eingabefeld für den Zusatzbeitragssatz ausgeblendet
werden und ein kassenindividueller Satz von Ihnen hinterlegt werden. Ebenso können individuelle Beitragssätze für die Umlagen U1 und U2 hinterlegt
und angezeigt werden. Als Krankenkasse informieren Sie sich gerne auf der speziellen Info-Seite.
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Für den Niedriglohnbereich gibt es seit 2003 eine sogenannte Gleitzonenregelung. Demnach sind Beschäftigungen mit einem Monatsbrutto,
das an die versicherungsfreie 520-Euro-Grenze für Minijobs angrenzt, zwar versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer hat aber
nur einen reduzierten Beitragsanteil am Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Die Arbeitgeberanteil ist hingegen höher.
Ziel der Gleitzone bzw. des Übergangsbereichs ist die Beseitigung der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese würde in Beschäftigungsverhältnissen
bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu einem plötzlichen Anstieg der Beitragsbelastung auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag
von rund 20 Prozent führen.
Ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (inzwischen heißt die Gleitzone offiziell Übergangsbereich) liegt vor, wenn das daraus erzielte
Arbeitsentgelt 520,01 Euro bis 2.000 Euro (im vierten Quartal 2022 noch 1.600 Euro) monatlich beträgt und die Grenze von 2.000 Euro
regelmäßig nicht überschreitet.
Rechner ↑Inhalt ↑
Bei der Prüfung der Frage, ob der Arbeitslohn in der Gleitzone liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen.
Zu Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung (z.B. bei Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) muss
beurteilt werden, ob die Gleitzonengrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden.
Dabei müssen auch Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind solche Einmalzahlungen durch 12 zu teilen
und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Beträgt die Dauer der Beschäftigung aber z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu
teilen und wiederum dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen.
Berücksichtigen Sie die Verteilung solcher Einmalzahlungen bei der Eingabe im Gleitzonenrechner bitte selbst.
Beispiel bei einer mindestens zwölfmonatigen Beschäftigung |
Monatliches Arbeitsentgelt |
700 Euro |
Einmalzahlung im Dezember |
600 Euro |
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((700 × 12 + 600) / 12) |
750 Euro |
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 750 Euro und liegt damit in der Gleitzone. |
Beispiel bei einer sechmonatigen Beschäftigung |
Monatliches Arbeitsentgelt |
1.800,00 Euro |
Einmalzahlung im Dezember |
1.800,00 Euro |
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((1.800 × 6 + 1.800) / 6) |
2.100 Euro |
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2023 bei 2.000 Euro liegt. |
Rechner ↑Inhalt ↑
Für die Berechnung der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in Midijobs wird anstelle des Monatsbruttos eine
geringere Bemessungsgrenze, das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt.
Mit Hilfe einer Formel wird dieses Gleitzonenentgelt bestimmt, welches unterhalb des Monatsbruttos liegt. Dann wird der Gesamtbeitrag
zur Sozialversicherung (also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen) anhand der allgemeinen Beitragssätze prozentual von diesem Gleitzonenentgelt
berechnet.
Bis einschließlich September 2022 galt:
Zog man vom Gesamtbeitrag den sich weiterhin am gesamten Monatsbrutto orientierenden Beitragsanteil des Arbeitgebers ab, so erhielt man den
letztlich niedrigeren Arbeitnehmeranteil. Die Beitragssätze des Arbeitgebers orientierten sich weiterhin am
Monatsbrutto.
Sei 1. Oktober 2022 sind die Midijobgrenzen gestiegen und auch das Berechnungsverfahren wurde geändert: Über eine zusätzliche Formel
wird ein gesondertes Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist nochmals niedriger als das allgemeine Gleitzonenentgelt, welches zuvor bereits
zur Berechnung des Gesamtbeitrags diente. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden fortan anhand des Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer berechnet.
Der Arbeitgeberbeitrag ist dann die Differenz des vom allgemeinen Gleitzonenentgelt berechneten Gesamtbeitrags abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags.
Rechner ↑Inhalt ↑Sobald das regelmäßige monatliches Arbeitsentgelt die Grenze für Minijobs,
also 450 Euro bzw. 520 Euro ab Oktober 2022 übersteigt, werden auch für den Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung fällig.
Bei Midijobs, also bei Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten in der Gleitzone (offiziell Übergangsbereich)
von 520,01 bis 2.000 Euro für 2023 (zuvor zwischen Oktober 2022 und Dezember 2022 zwischen 520,01 und 1.600 Euro und vor Oktober 2022 zwischen 450,01 und 13000 Euro)
werden die Sozialabgaben von ansonsten rund 20 Prozent abgemildert (Stand 2023).
Dies dient dazu, den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver zu machen.
Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass eine relativ starke Reduzierung der Beiträge im unteren Gleitzonenbereich bzw. Übergangsbereich erfolgt,
während sich die Beiträge im oberen Bereich den allgemeinen Beitragssätzen zunehmend anpassen.
Wählen Sie bitte den Zeitraum aus, in dem die Berechnung durchgeführt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2022 die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich zwischen 520 Euro und 1.600 Euro lag
und die Obergrenze ab 2023 auf 2.000 Euro erhöht wurde. Für die davor liegenden Zeiträume lag die Gleitzone zwischen 450 Euro und 1.300 Euro.
Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der ab Oktober 2022 erfolgenden Mindestlohnerhöhung. Die daran gekoppelte Erhöhung der Minijob-Grenze von
450 auf 520 Euro hat damit auch die Erhöhung der Grenzen für die Gleitzone zur Folge.
Geben Sie bitte das durchschnittliche Monatsbrutto Ihrer Hauptbeschäftigung in Euro an.
Falls Sie mehrere Arbeitslöhne erzielen, geben Sie hier bitte nur den Bruttolohn Ihrer ersten Beschäftigung ein.
Sollten Sie Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld erhalten, so sind diese durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen.
Beträgt die Dauer Ihrer Beschäftigung z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen.
Die besonderen Regelungen zur Gleitzone finden Anwendung, wenn das Monatsbrutto aus der Beschäftigung bzw. bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
die insgesamt erzielten Arbeitslöhne in der Gleitzone von 520,01 Euro bis 2.000 Euro liegen (1.10. bis 31.12.2022 520,01 bis
1.600 Euro und zuvor 450,01bis 1.300 Euro). Für den Beschäftigten erfolgt dann eine besondere Beitragsberechnung zur Sozialversicherung,
die zu einer abgemilderten Beitragsbelastung führt.
Wählen Sie bitte aus, ob Sie Arbeitslöhne aus weiteren Beschäftigungen beziehen.
Wählen Sie bitte aus, ob Sie für einen Teilmonat oder einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielen.
Gründe für einen Teilmonat sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe
eines Kalendermonats.
Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung.
In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen, als in den übrigen Ländern.
Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger.
Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.
Bitte geben Sie den von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag an.
Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung.
Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet.
Anhand dieser Abfrage wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes
(PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Satz je zur Hälfte, also mit
jeweils dann 1,70 Prozent.
Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind ("0 Kinder, ≥ 23"), müssen ab 1. Juli 2023 einen
zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz
für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent.
Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.
Eltern mit mehr als einem Kind werden ab Juli 2023 entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt.
Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags
von insgesamt bis zu 1,00 Prozent.
Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben
sich folgende Beitragssätze:
- 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
- 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
- 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
- 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
- 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern
Rechner ↑Inhalt ↑
Die Gleitzone liegt ab 1. Januar 2023 u.a. aufgrund der Anhebung der Minijobgrenze) zwischen 520,01 und
2.000 Euro.
Neben der Berechnung eines allgemeinen Gleitzonenentgelts wird auch ein spezielles Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet.
So erfolgt bereits seit Oktober 2022 eine weitergehende Entlastung für Midijobber. Der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob wurde weiter
geglättet und gleichzeitig wurden Arbeitgeber stärker belastet als zuvor.
Die Beiträge der Arbeitnehmer werden nun anhand des gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine
Gleitzonenentgelt. Der Gesamtbeitrag wird weiterhin anhand des allgemeinen Gleitzonenentgelts berechnet. Der Arbeitgeberanteil entpricht schließlich dem
Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.
Hier folgt die neu hinzugekommene Formel zum Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer.
Neue Formel: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer |
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-520) × (Monatsbrutto − 520) |
Die Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt hat sich strukturell gegenüber der alten nicht geändert. Berücksichtigt sind nun aber die höheren
Midijobgrenzen sowie ein veränderter Faktor F:
Formel für Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,6922 (2023) |
Gleitzonenentgelt = F × 520 + ((2.000/(2.000−520)) − (520/(2.000-520)) × F) × (Monatsbrutto − 520) |
Bestimmung des Faktors F für die Gleitzonenformel ab 2023
Der Faktor F wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Er beträgt seit Oktober 2022 28% statt zuvor 30% geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für 2023 gilt:
Faktor F für 2023 |
Beitragssatz zur Krankenversicherung | 14,60 Prozent |
+ Durchsschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,60 Prozent |
+ Beitragssatz zur Pflegeversicherung | 3,05 Prozent |
+ Beitragssatz zur Rentenversicherung | 18,60 Prozent |
+ Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung | 2,60 Prozent |
= Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 40,45 Prozent |
28 / Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz | 0,6922 |
Aufteilung der Beiträge zur Sozialversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich für den Arbeitnehmer nun am neuen Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer, das gegenüber dem bereits reduzierten
allgemeinen Gleitzonenentgelt noch niedriger ausfällt. Der Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird weiterhin vom allgemeinen Gleitzonenentgelt
berechnet. Die Beitrag für Arbeitgeber ergibt sich seit Oktober 2022 nun, indem man die Beiträge für den Arbeitnehmer von berechneten Gesamtbeitrag abzieht.
Berechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil anhand Gleitzonenentgelt |
Beitrag Arbeitnehmer = | Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer × Beitragssatz Arbeitnehmer |
Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung = | Allgemeines Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz |
Beitrag Arbeitgeber = | Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer |
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Beispiel für Herrn Kurz, Arbeitnehmer in Midijob mit Kind in NRW für August 2023 |
Allgemeine Beitragssätze 2023
14,60 % Krankenversicherung
1,60 % Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
3,05 % Pflegeversicherung
18,60 % Rentenversicherung
2,60 % Arbeitslosenversicherung
|
Regelmäßiges monatliches Entgelt von Herrn Kurz |
1 000,00 € |
Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer gemäß obiger Formel |
648,65 € |
Allgemeines Gleitzonenentgelt gemäß obiger Formel |
891,85 € |
Krankenversicherung |
|
Arbeitnehmerbeitragsanteil (648,65×7,3%) |
47,35 € |
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×7,3%×2) |
130,22 € |
Arbeitgeberbeitragsanteil (130,22−47,35) |
82,87 € |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung |
|
Arbeitnehmerbeitragsanteil (648,65×0,80%) |
5,19 € |
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×0,80%×2) |
14,26 € |
Arbeitgeberbeitragsanteil (14,26−5,19) |
9,07 € |
Pflegeversicherung |
|
Arbeitnehmerbeitragsanteil (648,65×1,525%) |
9,89 € |
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×1,525%×2) |
27,20 € |
Arbeitgeberbeitragsanteil (27,20−9,89) |
17,31 € |
Rentenversicherung |
|
Arbeitnehmerbeitragsanteil (648,65×9,3%) |
60,32 € |
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×9,3%×2) |
165,88 € |
Arbeitgeberbeitragsanteil (165,88−60,32) |
105,56 € |
Arbeitslosenversicherung |
|
Arbeitnehmerbeitragsanteil (648,65×1,30%) |
8,43 € |
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×1,30%×2) |
23,18 € |
Arbeitgeberbeitragsanteil (23,18−8,43) |
14,75 € |
|
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Grundsätzlich gilt die Gleitzonenregelung, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt.
Das Gleitzonenentgelt, an dem sich die Beitragsberechung für den Beschäftigten orientiert, wird zunächst anteilig für jede Beschäftigung
einzeln ermittelt. Dann wird für jede Beschäftigung anhand deren Gleitzonenentgelt die Beitragsberechunng für jeden Zweig der
Sozialversicherung durchgeführt.
Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten
Wenn die erste Beschäftigung über 520 Euro liegt, ist die zweite Beschäftigung (bis 520 Euro) versicherungsfrei. Deren Arbeitsentgelt ist also
nicht zu addieren. Jede weitere Beschäftigung (bis 520 Euro) ist wieder versicherungspflichtig und hier hinzuzuaddieren.
Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich
danach aufgenommen wurde, ist versicherungspflichtig und dessen Lohn zu berücksichtigen.
Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert.
Beispiel-Berechnung
Frau Schmitz übt im August 2023 einen Midijob mit einem monatlichen Entgelt von 750 Euro aus. Zudem ist sie in zwei Minijobs tätig, bei denen sie jeweils 200 Euro
verdient. Der erste Minijob bleibt für Frau Schmitz sozialversicherungsfrei, der zweite unterliegt hingegen der Beitragspflicht. Somit
hat Frau Schmitz ein insgesamt erzieltes Arbeitsentgelt von 750 + 200 = 950 Euro und liegt damit in der Gleitzone.
Nun wird einzeln zu jedem der beiden Entgelte das Gleitzonenentgelt wie folgt berechnet:
- Das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer zum Entgelt von 750 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 750/950.
Das Ergebnis ist 458,75 Euro.
- Das Gleitzonenentgelt zum Entgelt von 200 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 200/950.
Das Ergebnis ist 122,33 Euro.
Dann wird anhand der Summe der beiden Gleitzonenentgelt, also 581,08 Euro analog zur Tabelle unter
"So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungsbeispiel"
die Sozialabgaben berechnet. Der Gleitzonenrechner gibt hierzu für jeden Sozialversicherungszweig direkt die Summe aus beiden Jobs aus.
Rechner ↑Inhalt ↑
Falls nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielt wird, also im Falle eines Teilmonats wird der Arbeitslohn auf den vollen Monat
hochgerechnet. Liegt dieser monatliche Betrag innerhalb der Gleitzone von 520,01 bis 2.000 Euro, werden die besonderen Regelungen zur
Gleitzone angewendet und ein anteiliges Gleitzonenentgelt berechnet.
Gründe für den Bezug von Teilarbeitsentgelt sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der
Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.
Beispiel: Liegt Entgelt aus Teilmonat in Gleitzone? |
Arbeitsentgelt im Dezember für 2 Tage |
140 Euro |
Hochgerechnetes Entgelt Dezember 140 × 30 / 2 |
2.100 Euro |
Das Arbeitsentgelt im Dezember beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2023 bei 2.000 Euro liegt. |
Beispiel-Berechnung
Herr Schulz hat 2023 für die ersten beiden Tage im September ein Arbeitsentgelt in Höhe von 100 Euro erhalten und danach die Beschäftigung beendet.
Somit hat er auf den Monat hochgerechnet ein Arbeitentgelt in Höhe von 100 × 30 / 2 = 1.500 Euro erzielt.
Das auf den Monat hochgerechnete Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer beträgt dann gemäß Formel 1.324,32 Euro. Diese beitragspflichtige Einnahme ist nun wieder
auf 2 Tage herunterzurechnen, so dass das anteilige Gleitzonenentgelt 1.324,32 × 2 / 30 = 88,29 Euro
beträgt. Dann werden wiederum analog zur Tabelle unter "So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungsbeispiel"
die Sozialversicherungsbeiträge ausgehend von einem Entgelt von 100 Euro und
einem Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer in Höhe von 88,29 Euro berechnet.
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Bis zum 30. Juni 2019 konnten Beschäftigte für den Part der Rentenversicherung auf die Beitragsreduzierung in der Gleitzone verzichten,
um eine spätere Rentenminderung zu vermeiden. Hierzu musste der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber
schriftlich erklären, dass der tatsächliche Arbeitslohn, statt des geringeren Gleitzonenentgelts für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung zugrunde
gelegt werden soll.
Die Möglichkeit, auf die Anwendung der Gleitzonenregelung zu verzichten, war für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
nicht vorgesehen.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der im vorherigen Abschnitt beschriebene Verzicht auf die Beitragsreduzierung in der Gleitzone für die Rentenversicherung ist seit dem 1. Juli 2019 nicht
mehr notwendig bzw. erforderlich. Die geringere Beitragsbelastung führt dann überhaupt nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen. Denn die Entgeltpunkte werden für
Beitragszeiten aus einem Midijob seitdem stets aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt und gutgeschrieben.
Die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung ist grundsätzlich davon abhängig, ob man kinderlos ist oder in Sachsen beschäftigt ist.
Abhängig davon ist ein höherer Beitragssatz für die Pflegeversicherung zu entrichten.
Wie rechnet der Midijobrechner ohne Angabe der Steuerklasse?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wieso kann man in ihrem Midijob Rechner keine Steuerklasse angeben. Bei Steuerklasse 5 fällt doch Lohnsteuer etc. an, oder ?
Mit freundlichen Grüßen, Peter M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Midijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php berechnet ausnahmslos die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge, welche in der Gleitzone zwischen 450 und 1.300 Euro einer gesonderten Berechnung unterliegen, die zu geringeren Beiträgen führt. Der Rechner verzichtet zur einfachen Handhabung und der Übersichtlichkeit halber daher auf zahlreiche Eingabefelder, wie Geburtsjahr, Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Arbeitsort, Rentenversicherungspflicht u.v.a., welche zur Berechnung der Lohnsteuer erforderlich wären.
Midijobs unterliegen hingegen keinen besonderen Regelungen für die Berechnung der Lohnsteuer. Daher können Sie zur Berechnung der Lohnsteuer unseren Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php nutzen. Dieser Rechner verzichtet wiederum auf spezifische Abfragen, die nur im Falle eines Midijobs von Bedeutung wären, so dass bei dort bei einem Monatsbrutto innerhalb der Gleitzone (450 bis 1.300 Euro) im Ergebnis ein entsprechender Hinweis auf die gesonderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Hilfe eines Midijob-Rechners erfolgt.
Wir haben bewusst die Thematik letztlich auf zwei Rechner verteilt, um für die jeweilige Zielgruppe jeweils eine schnelle Informationsgewinnung zu ermöglichen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Welcher Satz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird verwendet?
Liebes Team,
ist im Midijob-Rechner als KV-Satz 14,6 Prozent hinterlegt?
Viele Grüße
Angela S.
Hallo Frau S.,
im Midijob-Rechner sind 14,6 Prozent hinterlegt. Dies erkennen Sie z.B. im Ergebnis beim KV-Beitrag für Arbeitnehmer, der mit 7,3 Prozent die Hälfte von 14,6 Prozent beträgt. Der Beitrag des Arbeitnehmers ist in der Gleitzone etwas geringer, was hinter dem entsprechenden Hilfebutton hergeleitet wird
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Darf ich nur einen oder mehrere Minijobs haben?
Danke, für Ihre hilfreiche Website mit dem Gleitrechner!
Mir ist nur noch nicht klar: Darf man neben einem midijob zusätzlich nur einen minijob oder auch mehrere minijobs haben, solange die daraus erzielten Gesamteinkünfte monatlich - bis 30.6.2019 - unterhalb 850 Euro bleiben würden?
Herzlichen Dank im voraus, wenn Sie so freundlich sein würden, mir zu antworten. Zur Erläuterung: Meine Frau und ich sind ältere Rentner und würden gerne eine Haushaltshilfe im Rahmen eines minijobs weiterhin beschäftigen, die noch einen weiteren minijob ausüben möchte.
Freundliche Grüße
Dr.-Ing. Dieter L.
Sehr geehrter Herr Dr. L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Bestätigen weiterer Jobs im Rechner, erscheint im Hilfetext zu
Brutto aus weiteren Jobs folgende Erklärung:
"Geben Sie bitte das Monatsbrutto Ihrer weiteren Beschäftigungen an. Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen zur Gleitzone, wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn innerhalb der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € (bis 30.6 2019) bzw. bis 1.300 € (ab 1.7. 2019) liegt.
Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten: Wenn die erste Beschäftigung 2019 über 450 € liegt, ist die zweite Beschäftigung (bis 450 €) versicherungsfrei. Deren Lohn ist hier also nicht anzugeben. Jede weitere Beschäftigung (bis 450 €) ist wieder versicherungspflichtig und hier hinzuzuaddieren. Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungspflichtig und dessen Lohn hier anzugeben. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert."
Ich hoffe, dies hilft Ihnen bei Ihrer Fragestellung weiter. Ansonsten würden wir Sie z.B. auf den Service der Minijobzentrale (Herausgeber ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) unter https://www.minijob-zentrale.de verweisen.
Herzliche Grüße