Midijob

Midijobrechner 2025 | Gleitzonenrechner

Thema Midijobrechner

Prüfen Sie mit dem Midijobrechner oder Gleitzonenrechner, ob Ihre Beschäftigung im Übergangsbereich liegt. So sehen Sie auch, wie sich die geringeren Sozialversicherungsbeiträge auswirken. 2025 gilt: Der Übergangsbereich liegt zwischen 556 Euro und 2 000 Euro.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Haben Sie einen Midijob im Übergangsbereich, zahlen Sie weniger Beiträge zur Sozialversicherung.
  • 2025 liegt dieser Bereich zwischen 556 Euro und 2 000 Euro.
  • Nutzen Sie unseren Rechner, um die reduzierten Beiträge im Midijob schnell zu berechnen oder schauen Sie sich unsere Beispielrechnung an.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Midijobrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Info für Krankenkassen

Sie sind eine Krankenkasse und möchten den Rechner auf Ihrer Website nutzen? Dann können Sie den Rechner mit festem Zusatzbeitrag nutzen. Auch eigene Umlagesätze für U1 und U2 sind möglich. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Info-Seite.

Änderungen beim Midijob ab 2025

Anpassung Übergangsbereich

2025 gelten neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs.

  • Mindestlohn: 12,82 Euro.
  • Minijob-Grenze: 556 Euro (dynamisch berechnet: 10 Std./Woche × Mindestlohn).
  • Übergangsbereich: 556,01 – 2 000 Euro.

Neuer Berechnungsfaktor für Midijob-Beiträge

  • Neuer Faktor „F“: 0,6683.
  • Grund: Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 2,50 % (+0,80 Punkte).
  • Pflegeversicherung: 3,60 % (+0,20 Punkte).

Alle Werte sind im Midijobrechner hinterlegt.

So funktioniert der Midijob-Rechner

Mit dem Midijob-Rechner sehen Sie sofort, wie sich Ihr Verdienst auf die Sozialabgaben verteilt. Geben Sie Zeitraum, Bruttoeinkommen und relevante Angaben wie weitere Jobs, Zusatzbeitrag oder Kinderzahl ein.

  • Berechnet werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
  • Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung

So erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre Abgaben.

Eingabehilfen zum Midijobrechner

Kalenderjahr

Midijobrechner Kalenderjahr Wählen Sie das Jahr aus, für das Sie rechnen möchten. 2025 liegt der Übergangsbereich zwischen 556,01 Euro und 2 000 Euro. 2024 lag er zwischen 538,01 Euro und 2 000 Euro.

Die Anpassungen hängen vor mit dem höheren Mindestlohn zusammen. Steigt der Mindestlohn, erhöhen sich auch die Minijob-Grenzen. Das wirkt sich direkt auf den Übergangsbereich aus.

Monatsbrutto aus Hauptjob

Midijobrechner Monatsbrutto Geben Sie den durchschnittlichen Bruttolohn Ihres Hauptjobs an. Falls Sie mehrere Jobs haben, tragen Sie hier nur den Lohn der ersten Beschäftigung ein.

Erhalten Sie Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, teilen Sie den Betrag durch 12 und addieren ihn zum Monatslohn. Arbeiten Sie z. B. nur 6 Monate, teilen Sie durch 6.

Die besonderen Midijob-Regeln gelten, wenn das Monatsbrutto liegt zwischen:

  • 2025 – 556,01 € bis 2 000 €
  • 2024 – 538,01 € bis 2 000 €

In diesem Bereich zahlen Arbeitnehmer weniger Sozialversicherungsbeiträge.

Weitere Jobs

Midijobrechner Weitere Jobs Wählen Sie aus, ob Sie noch andere Jobs mit Lohn haben.

Teilmonat

Midijobrechner Teilmonat Geben Sie an, ob Sie nur einen Teil des Monats oder den ganzen Monat Lohn bekommen. Ein Teilmonat entsteht z. B., wenn Sie mitten im Monat anfangen oder aufhören zu arbeiten.

Beschäftigungsort in Sachsen

Midijobrechner Sachsen Arbeiten Sie in Sachsen, zahlen Sie 0,5 Prozentpunkte mehr in die Pflegeversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür 0,5 Prozentpunkte weniger. Das ist ein Ausgleich, weil in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher Feiertag ist.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Midijobrechner Zusatzbeitrag Geben Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse an. Er fließt in die Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrags ein.

Anzahl der Kinder

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,60 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 1,80 %.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,60 % extra, also 2,40 %. Eltern mit mehr als einem Kind sparen 0,25 % pro weiterem Kind – maximal 1 %.

Diese Ermäßigung gilt, bis das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird. 2025 ergeben sich damit folgende Sätze:

  • 1,80 % – ein Kind
  • 1,55 % – zwei Kinder
  • 1,30 % – drei Kinder
  • 1,05 % – vier Kinder
  • 0,80 % – fünf und mehr Kinder

Umlagen

Umlagen sind Beiträge, die nur der Arbeitgeber zahlt. Sie gleichen Kosten bei Krankheit, Mutterschutz oder Insolvenz aus.

U1 – Krankheit

Pflicht für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten. Deckt die Lohnfortzahlung bei Krankheit ab.

U2 – Mutterschutz

Pflicht für alle Arbeitgeber. Gleicht Kosten während des Mutterschutzes aus.

U3 – Insolvenzgeld

2025 beträgt der Beitrag 0,15 %. Gilt für alle insolvenzfähigen Arbeitgeber. Finanziert Lohnzahlungen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.

Fragen und Antworten zum Thema Midijobrechner

  • 01.
    Was ist ein Midijob und was bedeutet die Gleitzone?

    Ein Midijob ist ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Niedriglohnbereich mit einem regelmäßigen Monatsverdienst zwischen 556,01 € und 2 000 € (vor 2025: 538,01 € bis 2 000 €). Die obere Grenze darf nicht regelmäßig überschritten werden. Liegt das Einkommen in diesem Bereich, gilt die Gleitzonenregelung – offiziell „Übergangsbereich“ genannt.

    Ziel der Gleitzone

    Die Regelung soll den Übergang vom versicherungsfreien Minijob in eine versicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver machen. Aus unserer Erfahrung erleichtert dies insbesondere den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Arbeitnehmer zahlen in der Gleitzone einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag, der Arbeitgeberanteil ist hingegen höher.

    Abgrenzung zum Minijob

    Im Gegensatz zum Minijob besteht im Midijob vollständiger Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), allerdings mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.

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  • 02.
    Wann liegt das Monatsbrutto in der Gleitzone und was zählt dazu?

    Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu Beginn der Beschäftigung sowie bei dauerhaften Änderungen, z. B. Gehaltserhöhungen. Auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden berücksichtigt, indem sie auf 12 Monate verteilt werden.

    Beispielberechnung bei 12 Monaten Beschäftigung

    Beispiel: 12 Monate Beschäftigung
    Monatslohn700 €
    Weihnachtsgeld600 €
    Regelmäßiges Entgelt750 €
    → liegt in der Gleitzone

    Beispielberechnung bei 6 Monaten Beschäftigung

    Beispiel: 6 Monate Beschäftigung
    Monatslohn1.800 €
    Einmalzahlung1.800 €
    Regelmäßiges Entgelt2.100 €
    → liegt nicht in der Gleitzone

    Zum Bruttolohn zählen alle regelmäßigen Bezüge inkl. Einmalzahlungen, auf die ein Anspruch besteht. Nicht einzubeziehen sind z. B. der erste Minijob neben einem Midijob.

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  • 03.
    Wie werden die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge im Midijob berechnet?

    Gleitzonenentgelt

    Die Beitragsberechnung im Midijob erfolgt nicht direkt vom vollen Monatsbrutto, sondern von einem reduzierten Bemessungswert, dem sogenannten Gleitzonenentgelt. Dadurch sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung im Vergleich zu einer regulären Beschäftigung.

    Unterschied: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer vs. allgemeines Gleitzonenentgelt

    • Gleitzonenentgelt Arbeitnehmer (AN): Dieser Wert ist kleiner als das allgemeine Gleitzonenentgelt. Er dient ausschließlich der Berechnung des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsbeiträgen. Je niedriger dieser Wert im Vergleich zum Brutto, desto geringer fällt die Abgabenbelastung für den Arbeitnehmer aus.
    • Allgemeines Gleitzonenentgelt: Dieser Wert wird für die Berechnung des Gesamtbeitrags zur Sozialversicherung herangezogen, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen. Er liegt näher am tatsächlichen Bruttoeinkommen als das AN-Gleitzonenentgelt.

    Formel Arbeitnehmeranteil

    Gleitzonenentgelt AN = (2 000 / (2 000 − 556)) × (Monatsbrutto − 556)

    Formel allgemeines Gleitzonenentgelt

    Gleitzonenentgelt = F × 556 + ((2 000 / (2 000 − 556)) − (556 / (2 000 − 556)) × F) × (Monatsbrutto − 556)

    Berechnungsfaktor F

    Der Faktor F wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht und ergibt sich aus der Division "28 / Gesamtsozialversicherungssatz". Für 2025 beträgt er 0,6683.

    Aufteilung der Beiträge

    • AN-Beitrag = Gleitzonenentgelt AN × Beitragssatz Arbeitnehmer
    • Gesamtbeitrag = Allgemeines Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz
    • AG-Beitrag = Gesamtbeitrag − AN-Beitrag

    Aus unserer Erfahrung führt der geringere Arbeitnehmer-Bemessungswert dazu, dass Beschäftigte im unteren Übergangsbereich besonders stark entlastet werden. Mit steigendem Einkommen nähert sich das AN-Gleitzonenentgelt dem allgemeinen Gleitzonenentgelt an – und damit auch die Beitragshöhe dem normalen Satz.

    Tipp: Nutzen Sie unseren Midijobrechner, um die konkrete Ersparnis zu berechnen und den Nettolohn zu ermitteln.
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  • 04.
    Welche Besonderheiten gelten bei mehreren Jobs oder Teilmonaten in der Gleitzone?

    Mehrere Jobs

    Entscheidend ist die Summe aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Liegt die erste Beschäftigung über 556 €, ist ein zusätzlicher Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob wird hinzugerechnet und kann zur Versicherungspflicht führen.

    Teilmonate

    Bei Beschäftigungsbeginn oder -ende im Monat wird das Entgelt auf den vollen Monat hochgerechnet. Liegt der hochgerechnete Betrag in der Gleitzone, gelten die reduzierten Beiträge anteilig.

    Beispielberechnungen finden Sie auf unserer Midijob-Beispielseite.
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  • 05.
    Welche Vor- und Nachteile hat ein Midijob?

    Vorteile

    Nachteile

    • Einkünfte werden voll versteuert (kein Minijob-Steuervorteil)
    • Keine Möglichkeit, neben einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzlich einen Midijob auszuüben
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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Midijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 01.04.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Midijob"

  • Erweitern des Midijob-Rechners um die Eingabe und Berechnung von Umlagen.
  • Updaten des Midijob-Rechners für 2025: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2025 von 556 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2025.
  • Updaten des Midijob-Rechners für 2024: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2024 von 538 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2024.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Midijobrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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