Gleitzone

Gleitzonenrechner / Midijobrechner 2023

Prüfen Sie mit dem Gleitzonenrechner bzw. Midijobrechner, ob Ihre Beschäftigung in der Gleitzone (im Übergangsbereich) liegt, und wie sich die Beitragsreduzierung bei den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung auswirken. Ab 2023 liegt die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich zwischen 520 Euro und 2.000 Euro.

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Alle Themen rund um Midijob / Gleitzone mit Beispielrechnung

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PUEG: Änderung der Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) generell 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen nun einen Aufschlag von 0,60 Prozent, statt zuvor 0,35 Prozent. Familien mit mehreren Kindern werden mit einem reduzierten Beitrag belohnt. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1 Prozent.

Diese Änderungen wirken sich natürlich auch auf die Beitragsberechnung in der Gleitzone, also für Midijobs aus und werden vom Midijobrechner entsprechend berücksichtigt.

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Information für Krankenkassen

Sofern Sie als Krankenkasse den Rechner auf Ihrer Internet-Seite verwenden möchten, kann das Eingabefeld für den Zusatzbeitragssatz ausgeblendet werden und ein kassenindividueller Satz von Ihnen hinterlegt werden. Ebenso können individuelle Beitragssätze für die Umlagen U1 und U2 hinterlegt und angezeigt werden. Als Krankenkasse informieren Sie sich gerne auf der speziellen Info-Seite.

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Was versteht man unter der Gleitzone?

Für den Niedriglohnbereich gibt es seit 2003 eine sogenannte Gleitzonenregelung. Demnach sind Beschäftigungen mit einem Monatsbrutto, das an die versicherungs­freie 520-Euro-Grenze für Minijobs angrenzt, zwar versicherungs­pflichtig, der Arbeitnehmer hat aber nur einen reduzierten Beitragsanteil am Sozial­versicherungs­beitrag zu zahlen. Die Arbeitgeberanteil ist hingegen höher. Ziel der Gleitzone bzw. des Übergangsbereichs ist die Beseitigung der sogenannten Niedriglohnschwelle. Diese würde in Beschäftigungs­verhältnissen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu einem plötzlichen Anstieg der Beitragsbelastung auf den vollen Sozial­versicherungs­beitrag von rund 20 Prozent führen.

Ein Beschäftigungs­verhältnis in der Gleitzone (inzwischen heißt die Gleitzone offiziell Übergangsbereich) liegt vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 520,01 Euro bis 2.000 Euro (im vierten Quartal 2022 noch 1.600 Euro) monatlich beträgt und die Grenze von 2.000 Euro regelmäßig nicht überschreitet.

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Ab wann liegt das Monatsbrutto in der Gleitzone?

Bei der Prüfung der Frage, ob der Arbeitslohn in der Gleitzone liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Zu Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung (z.B. bei Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) muss beurteilt werden, ob die Gleitzonengrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden. Dabei müssen auch Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind solche Einmalzahlungen durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Beträgt die Dauer der Beschäftigung aber z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und wiederum dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Berücksichtigen Sie die Verteilung solcher Einmalzahlungen bei der Eingabe im Gleitzonenrechner bitte selbst.

Beispiel bei einer mindestens zwölfmonatigen Beschäftigung
Monatliches Arbeitsentgelt 700 Euro
Einmalzahlung im Dezember 600 Euro
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((700 × 12 + 600) / 12) 750 Euro
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 750 Euro und liegt damit in der Gleitzone.
Beispiel bei einer sechmonatigen Beschäftigung
Monatliches Arbeitsentgelt 1.800,00 Euro
Einmalzahlung im Dezember 1.800,00 Euro
Regelmäßiges monatliches Entgelt ((1.800 × 6 + 1.800) / 6) 2.100 Euro
Das regelmäßige Arbeitsentgelt beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2023 bei 2.000 Euro liegt.
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Was ist das Gleitzonenentgelt?

Für die Berechnung der reduzierten Sozial­versicherungs­beiträge der Arbeitnehmer in Midijobs wird anstelle des Monatsbruttos eine geringere Bemessungsgrenze, das sogenannte Gleitzonenentgelt ermittelt. Mit Hilfe einer Formel wird dieses Gleitzonenentgelt bestimmt, welches unterhalb des Monatsbruttos liegt. Dann wird der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung (also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen) anhand der allgemeinen Beitragssätze prozentual von diesem Gleitzonenentgelt berechnet.

Bis einschließlich September 2022 galt: Zog man vom Gesamtbeitrag den sich weiterhin am gesamten Monatsbrutto orientierenden Beitragsanteil des Arbeitgebers ab, so erhielt man den letztlich niedrigeren Arbeitnehmeranteil. Die Beitragssätze des Arbeitgebers orientierten sich weiterhin am Monatsbrutto.

Sei 1. Oktober 2022 sind die Midijobgrenzen gestiegen und auch das Berechnungsverfahren wurde geändert: Über eine zusätzliche Formel wird ein gesondertes Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist nochmals niedriger als das allgemeine Gleitzonenentgelt, welches zuvor bereits zur Berechnung des Gesamtbeitrags diente. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden fortan anhand des Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer berechnet. Der Arbeitgeberbeitrag ist dann die Differenz des vom allgemeinen Gleitzonenentgelt berechneten Gesamtbeitrags abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags.

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Eingabehilfen zum Midijobrechner

Sobald das regelmäßige monatliches Arbeitsentgelt die Grenze für Minijobs, also 450 Euro bzw. 520 Euro ab Oktober 2022 übersteigt, werden auch für den Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Bei Midijobs, also bei Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten in der Gleitzone (offiziell Übergangsbereich) von 520,01 bis 2.000 Euro für 2023 (zuvor zwischen Oktober 2022 und Dezember 2022 zwischen 520,01 und 1.600 Euro und vor Oktober 2022 zwischen 450,01 und 13000 Euro) werden die Sozialabgaben von ansonsten rund 20 Prozent abgemildert (Stand 2023). Dies dient dazu, den Wechsel von einem versicherungs­freien Minijob zu einer versicherungs­pflichtigen Beschäftigung attraktiver zu machen. Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass eine relativ starke Reduzierung der Beiträge im unteren Gleitzonenbereich bzw. Übergangsbereich erfolgt, während sich die Beiträge im oberen Bereich den allgemeinen Beitragssätzen zunehmend anpassen.

Kalenderjahr

Midijobrechner Kalenderjahr Wählen Sie bitte den Zeitraum aus, in dem die Berechnung durchgeführt werden soll. Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2022 die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich zwischen 520 Euro und 1.600 Euro lag und die Obergrenze ab 2023 auf 2.000 Euro erhöht wurde. Für die davor liegenden Zeiträume lag die Gleitzone zwischen 450 Euro und 1.300 Euro. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der ab Oktober 2022 erfolgenden Mindestlohnerhöhung. Die daran gekoppelte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro hat damit auch die Erhöhung der Grenzen für die Gleitzone zur Folge.

Monatsbrutto aus Hauptjob

Midijobrechner Monatsbrutto Geben Sie bitte das durchschnittliche Monatsbrutto Ihrer Hauptbeschäftigung in Euro an. Falls Sie mehrere Arbeitslöhne erzielen, geben Sie hier bitte nur den Bruttolohn Ihrer ersten Beschäftigung ein. Sollten Sie Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld erhalten, so sind diese durch 12 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Beträgt die Dauer Ihrer Beschäftigung z.B. nur 6 Monate, sind Einmalzahlungen entsprechend durch 6 zu teilen und dem monatlichen Brutto hinzuzurechnen. Die besonderen Regelungen zur Gleitzone finden Anwendung, wenn das Monatsbrutto aus der Beschäftigung bzw. bei mehreren Beschäftigungs­verhält­nissen die insgesamt erzielten Arbeitslöhne in der Gleitzone von 520,01 Euro bis 2.000 Euro liegen (1.10. bis 31.12.2022 520,01 bis 1.600 Euro und zuvor 450,01bis 1.300 Euro). Für den Beschäftigten erfolgt dann eine besondere Beitragsberechnung zur Sozialversicherung, die zu einer abgemilderten Beitragsbelastung führt.

Weitere Jobs

Midijobrechner Weitere Jobs

Wählen Sie bitte aus, ob Sie Arbeitslöhne aus weiteren Beschäftigungen beziehen.

Teilmonat

Midijobrechner Teilmonat Wählen Sie bitte aus, ob Sie für einen Teilmonat oder einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielen. Gründe für einen Teilmonat sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.

Beschäftigungsort in Sachsen

Midijobrechner Sachsen Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung. In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen einen um 0,5 Prozenztpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen, als in den übrigen Ländern. Der Arbeitgeber zahlt in Sachsen entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger. Dies ist ein Ausgleich dafür, dass nur in Sachsen der Buß- und Bettag ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag ist.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Midijobrechner Zusatzbeitrag

Bitte geben Sie den von Ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag an. Diese Angabe dient der Berechnung Ihres Beitrags zur Krankenversicherung. Seit 2019 wird dieser Zusatzbeitrag wieder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen geleistet.

Anzahl der Kinder

Midijobrechner Zusatzbeitrag Anhand dieser Abfrage wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Satz je zur Hälfte, also mit jeweils dann 1,70 Prozent. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind ("0 Kinder, ≥ 23"), müssen ab 1. Juli 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.

Eltern mit mehr als einem Kind werden ab Juli 2023 entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:

  • 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
  • 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
  • 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
  • 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
  • 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern
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Formel für das Gleitzonenentgelt

Die Gleitzone liegt ab 1. Januar 2023 u.a. aufgrund der Anhebung der Minijobgrenze) zwischen 520,01 und 2.000 Euro. Neben der Berechnung eines allgemeinen Gleitzonenentgelts wird auch ein spezielles Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer berechnet. So erfolgt bereits seit Oktober 2022 eine weitergehende Entlastung für Midijobber. Der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob wurde weiter geglättet und gleichzeitig wurden Arbeitgeber stärker belastet als zuvor.

Die Beiträge der Arbeitnehmer werden nun anhand des gesonderten Gleitzonenentgelts für Arbeitnehmer bestimmt. Dieses ist geringer als das allgemeine Gleitzonenentgelt. Der Gesamtbeitrag wird weiterhin anhand des allgemeinen Gleitzonenentgelts berechnet. Der Arbeitgeberanteil entpricht schließlich dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmeranteils.

Hier folgt die neu hinzugekommene Formel zum Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer.

Neue Formel: Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer
Gleitzonenentgelt AN = (2.000/(2.000-520) × (Monatsbrutto − 520)

Die Formel für das allgemeine Gleitzonenentgelt hat sich strukturell gegenüber der alten nicht geändert. Berücksichtigt sind nun aber die höheren Midijobgrenzen sowie ein veränderter Faktor F:

Formel für Gleitzonenentgelt, wobei F = 0,6922 (2023)
Gleitzonenentgelt = F × 520  + ((2.000/(2.000−520)) − (520/(2.000-520)) × F) × (Monatsbrutto − 520)

Bestimmung des Faktors F für die Gleitzonenformel ab 2023

Der Faktor F wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er beträgt seit Oktober 2022 28% statt zuvor 30% geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz. Für 2023 gilt:

Faktor F für 2023
Beitragssatz zur Krankenversicherung14,60 Prozent
+ Durchsschnittlicher Zusatzbeitragssatz1,60 Prozent
+ Beitragssatz zur Pflegeversicherung3,05 Prozent
+ Beitragssatz zur Rentenversicherung18,60 Prozent
+ Beitragssatz zur Arbeitslosen­versicherung2,60 Prozent
= Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz40,45 Prozent
28 /  Gesamtsozial­versicherungs­beitragssatz0,6922

Aufteilung der Beiträge zur Sozialversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich für den Arbeitnehmer nun am neuen Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer, das gegenüber dem bereits reduzierten allgemeinen Gleitzonenentgelt noch niedriger ausfällt. Der Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird weiterhin vom allgemeinen Gleitzonenentgelt berechnet. Die Beitrag für Arbeitgeber ergibt sich seit Oktober 2022 nun, indem man die Beiträge für den Arbeitnehmer von berechneten Gesamtbeitrag abzieht.

Berechnung Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil anhand Gleitzonenentgelt
Beitrag Arbeitnehmer =Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer × Beitragssatz Arbeitnehmer
Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung =Allgemeines Gleitzonenentgelt × Gesamtbeitragssatz
Beitrag Arbeitgeber =Gesamtbeitrag − Beitrag Arbeitnehmer
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So rechnet der Gleitzonenrechner 2023 - Ein Beispiel zur Berechnung

Beispiel für Herrn Kurz, Arbeitnehmer in Midijob mit Kind in NRW für August 2023

Allgemeine Beitragssätze 2023

14,60 % Kranken­versicherung

  1,60 % Zusatz­beitrag zur Kranken­versicherung

  3,05 % Pflege­versicherung

18,60 % Renten­versicherung

  2,60 % Arbeits­losen­versicherung

Regelmäßiges monatliches Entgelt von Herrn Kurz 1 000,00 €
Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer gemäß obiger Formel 648,65 €
Allgemeines Gleitzonenentgelt gemäß obiger Formel 891,85 €
Krankenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (648,65×7,3%) 47,35 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×7,3%×2) 130,22 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (130,22−47,35) 82,87 €
Kassenindividueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (648,65×0,80%) 5,19 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×0,80%×2) 14,26 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (14,26−5,19) 9,07 €
Pflegeversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (648,65×1,525%) 9,89 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×1,525%×2) 27,20 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (27,20−9,89) 17,31 €
Rentenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (648,65×9,3%) 60,32 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×9,3%×2) 165,88 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (165,88−60,32) 105,56 €
Arbeitslosenversicherung  
Arbeitnehmer­beitragsanteil (648,65×1,30%) 8,43 €
Zwischenrechnung: Gesamtbeitrag (891,85×1,30%×2) 23,18 €
Arbeitgeber­beitragsanteil (23,18−8,43) 14,75 €
 
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Beispiel: Mehrere Jobs mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone

Grundsätzlich gilt die Gleitzonenregelung, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Das Gleitzonenentgelt, an dem sich die Beitragsberechung für den Beschäftigten orientiert, wird zunächst anteilig für jede Beschäftigung einzeln ermittelt. Dann wird für jede Beschäftigung anhand deren Gleitzonenentgelt die Beitragsberechunng für jeden Zweig der Sozialversicherung durchgeführt.

Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten

Wenn die erste Beschäftigung über 520 Euro liegt, ist die zweite Beschäftigung (bis 520 Euro) versicherungs­frei. Deren Arbeitsentgelt ist also nicht zu addieren. Jede weitere Beschäftigung (bis 520 Euro) ist wieder versicherungs­pflichtig und hier hinzuzuaddieren. Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungs­frei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungs­pflichtig und dessen Lohn zu berücksichtigen. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert.

Beispiel-Berechnung

Frau Schmitz übt im August 2023 einen Midijob mit einem monatlichen Entgelt von 750 Euro aus. Zudem ist sie in zwei Minijobs tätig, bei denen sie jeweils 200 Euro verdient. Der erste Minijob bleibt für Frau Schmitz sozial­versicherungs­frei, der zweite unterliegt hingegen der Beitragspflicht. Somit hat Frau Schmitz ein insgesamt erzieltes Arbeitsentgelt von 750 + 200 = 950 Euro und liegt damit in der Gleitzone. Nun wird einzeln zu jedem der beiden Entgelte das Gleitzonenentgelt wie folgt berechnet:

  • Das Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer zum Entgelt von 750 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 750/950. Das Ergebnis ist 458,75 Euro.
  • Das Gleitzonenentgelt zum Entgelt von 200 Euro wird ermittelt, indem das Gleitzonenentgelt zu den gesamten 950 Euro multipliziert wird mit 200/950. Das Ergebnis ist 122,33 Euro.

Dann wird anhand der Summe der beiden Gleitzonenentgelt, also 581,08 Euro analog zur Tabelle unter "So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungs­beispiel" die Sozialabgaben berechnet. Der Gleitzonenrechner gibt hierzu für jeden Sozial­versicherungs­zweig direkt die Summe aus beiden Jobs aus.

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Beispiel: Teilmonate - Berechnung im Gleitzonenrechner

Falls nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitslohn erzielt wird, also im Falle eines Teilmonats wird der Arbeitslohn auf den vollen Monat hochgerechnet. Liegt dieser monatliche Betrag innerhalb der Gleitzone von 520,01 bis 2.000 Euro, werden die besonderen Regelungen zur Gleitzone angewendet und ein anteiliges Gleitzonenentgelt berechnet. Gründe für den Bezug von Teilarbeitsentgelt sind z.B. der Ablauf der Lohnfortzahlung bei Arbeits­unfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats.

Beispiel: Liegt Entgelt aus Teilmonat in Gleitzone?
Arbeitsentgelt im Dezember für 2 Tage 140 Euro
Hochgerechnetes Entgelt Dezember 140 × 30 / 2 2.100 Euro
Das Arbeitsentgelt im Dezember beträgt voraussichtlich 2.100 Euro und liegt damit nicht in der Gleitzone, deren Obergrenze 2023 bei 2.000 Euro liegt.

Beispiel-Berechnung

Herr Schulz hat 2023 für die ersten beiden Tage im September ein Arbeitsentgelt in Höhe von 100 Euro erhalten und danach die Beschäftigung beendet. Somit hat er auf den Monat hochgerechnet ein Arbeitentgelt in Höhe von 100 × 30 / 2 = 1.500 Euro erzielt. Das auf den Monat hochgerechnete Gleitzonenentgelt für Arbeitnehmer beträgt dann gemäß Formel 1.324,32 Euro. Diese beitragspflichtige Einnahme ist nun wieder auf 2 Tage herunterzurechnen, so dass das anteilige Gleitzonenentgelt 1.324,32 × 2 / 30 = 88,29 Euro beträgt. Dann werden wiederum analog zur Tabelle unter "So rechnet der Gleitzonenrechner - Ein Berechnungs­beispiel" die Sozial­versicherungs­beiträge ausgehend von einem Entgelt von 100 Euro und einem Gleitzonen­entgelt für Arbeitnehmer in Höhe von 88,29 Euro berechnet.

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Verzicht auf die Gleitzonenanwenung für die Rentenversicherung (nur bis 30. Juni 2019 relevant)

Bis zum 30. Juni 2019 konnten Beschäftigte für den Part der Rentenversicherung auf die Beitragsreduzierung in der Gleitzone verzichten, um eine spätere Rentenminderung zu vermeiden. Hierzu musste der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass der tatsächliche Arbeitslohn, statt des geringeren Gleitzonenentgelts für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung zugrunde gelegt werden soll.

Die Möglichkeit, auf die Anwendung der Gleitzonenregelung zu verzichten, war für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung nicht vorgesehen.

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Vorteil für Arbeitnehmer in der Rentenversicherung seit 1. Juli 2019

Der im vorherigen Abschnitt beschriebene Verzicht auf die Beitragsreduzierung in der Gleitzone für die Rentenversicherung ist seit dem 1. Juli 2019 nicht mehr notwendig bzw. erforderlich. Die geringere Beitragsbelastung führt dann überhaupt nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen. Denn die Entgeltpunkte werden für Beitragszeiten aus einem Midijob seitdem stets aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt und gutgeschrieben.

Besonderheiten bei der Pflegeversicherung

Die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung ist grundsätzlich davon abhängig, ob man kinderlos ist oder in Sachsen beschäftigt ist. Abhängig davon ist ein höherer Beitragssatz für die Pflegeversicherung zu entrichten.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wie rechnet der Midijobrechner ohne Angabe der Steuerklasse?

    Unser Nutzer in....l.de hatte am 03.06.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wieso kann man in ihrem Midijob Rechner keine Steuerklasse angeben. Bei Steuerklasse 5 fällt doch Lohnsteuer etc. an, oder ?
    Mit freundlichen Grüßen, Peter M.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 04.06.2021:
    Sehr geehrter Herr M.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Der Midijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php berechnet ausnahmslos die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge, welche in der Gleitzone zwischen 450 und 1.300 Euro einer gesonderten Berechnung unterliegen, die zu geringeren Beiträgen führt. Der Rechner verzichtet zur einfachen Handhabung und der Übersichtlichkeit halber daher auf zahlreiche Eingabefelder, wie Geburtsjahr, Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Arbeitsort, Rentenversicherungspflicht u.v.a., welche zur Berechnung der Lohnsteuer erforderlich wären.

    Midijobs unterliegen hingegen keinen besonderen Regelungen für die Berechnung der Lohnsteuer. Daher können Sie zur Berechnung der Lohnsteuer unseren Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php nutzen. Dieser Rechner verzichtet wiederum auf spezifische Abfragen, die nur im Falle eines Midijobs von Bedeutung wären, so dass bei dort bei einem Monatsbrutto innerhalb der Gleitzone (450 bis 1.300 Euro) im Ergebnis ein entsprechender Hinweis auf die gesonderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Hilfe eines Midijob-Rechners erfolgt.

    Wir haben bewusst die Thematik letztlich auf zwei Rechner verteilt, um für die jeweilige Zielgruppe jeweils eine schnelle Informationsgewinnung zu ermöglichen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Welcher Satz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird verwendet?

    Unser Nutzer an....x.de hatte am 25.05.2020 folgende Frage:
    Liebes Team,
    ist im Midijob-Rechner als KV-Satz 14,6 Prozent hinterlegt?
    Viele Grüße
    Angela S.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 26.05.2020:
    Hallo Frau S.,
    im Midijob-Rechner sind 14,6 Prozent hinterlegt. Dies erkennen Sie z.B. im Ergebnis beim KV-Beitrag für Arbeitnehmer, der mit 7,3 Prozent die Hälfte von 14,6 Prozent beträgt. Der Beitrag des Arbeitnehmers ist in der Gleitzone etwas geringer, was hinter dem entsprechenden Hilfebutton hergeleitet wird
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
    mit herzlichen Grüßen
  • Darf ich nur einen oder mehrere Minijobs haben?

    Unser Nutzer Di....e.de hatte am 28.01.2019 folgende Frage:
    Danke, für Ihre hilfreiche Website mit dem Gleitrechner!

    Mir ist nur noch nicht klar: Darf man neben einem midijob zusätzlich nur einen minijob oder auch mehrere minijobs haben, solange die daraus erzielten Gesamteinkünfte monatlich - bis 30.6.2019 - unterhalb 850 Euro bleiben würden?

    Herzlichen Dank im voraus, wenn Sie so freundlich sein würden, mir zu antworten. Zur Erläuterung: Meine Frau und ich sind ältere Rentner und würden gerne eine Haushaltshilfe im Rahmen eines minijobs weiterhin beschäftigen, die noch einen weiteren minijob ausüben möchte.

    Freundliche Grüße

    Dr.-Ing. Dieter L.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 30.01.2019:
    Sehr geehrter Herr Dr. L.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Bestätigen weiterer Jobs im Rechner, erscheint im Hilfetext zu
    Brutto aus weiteren Jobs folgende Erklärung:

    "Geben Sie bitte das Monatsbrutto Ihrer weiteren Beschäftigungen an. Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen zur Gleitzone, wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn innerhalb der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € (bis 30.6 2019) bzw. bis 1.300 € (ab 1.7. 2019) liegt.
    Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten: Wenn die erste Beschäftigung 2019 über 450 € liegt, ist die zweite Beschäftigung (bis 450 €) versicherungsfrei. Deren Lohn ist hier also nicht anzugeben. Jede weitere Beschäftigung (bis 450 €) ist wieder versicherungspflichtig und hier hinzuzuaddieren. Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungspflichtig und dessen Lohn hier anzugeben. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert."

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen bei Ihrer Fragestellung weiter. Ansonsten würden wir Sie z.B. auf den Service der Minijobzentrale (Herausgeber ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) unter https://www.minijob-zentrale.de verweisen.

    Herzliche Grüße
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Midijob?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Midijob" wurde zuletzt am 26.06.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Midijob"

  • 26.06.2023: Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Midijobrechner.
  • 13.11.2022: Anpassungen des Midijob-Rechners an die neue Gleitzonen-Obergrenze für 2023 von 2.000 Euro, den neuen Gleitzonenfaktor 2023 und die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungssatzes ab 2023.
  • 10.06.2022: Die heute vom Bundesrat bewilligte Erhöhung der Midijob-Grenzen von 450 Euro und 1.300 Euro auf 520 Euro und 1.600 Euro ab 1. Oktober 2022 im Midijobrechner integriert.
  • 20.03.2022: Erweitern des Midijob-Rechners um eine Option zur Auswahl des ermäßigten Beitragssatzes zur Krankenversicherung.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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