Thema Midijob ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Stefan Banse.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse
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Ferien, Minijob-Rechner, Beitragsvorteil Krankenkasse , Fristenkalender Krankengeld, Stundenlohnrechner, Mindestlohn berechnen, Teilzeit Steuer Rechner, Feiertage 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Midijob" verwendet:
- Wikipedia - Midijob
- § 20 Aufbringung der Mittel, Gleitzone - SGB IV (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Midijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 3 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Midijobrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Midijob"
- Updaten des Midijob-Rechners für 2025: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2025 von 556 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2025.
- Updaten des Midijob-Rechners für 2024: Berücksichtigen der neuen Gleitzonen-Untergrenze für 2024 von 538 Euro und des veränderten Gleitzonenfaktors 2024.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Midijobrechner.
- Anpassungen des Midijob-Rechners an die neue Gleitzonen-Obergrenze für 2023 von 2.000 Euro, den neuen Gleitzonenfaktor 2023 und die Erhöhung des Arbeitslosenversicherungssatzes ab 2023.
- Erweitern des Midijob-Rechners um eine Option zur Auswahl des ermäßigten Beitragssatzes zur Krankenversicherung.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wie rechnet der Midijobrechner ohne Angabe der Steuerklasse?
Unser Nutzer in....de hatte am 03.06.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wieso kann man in ihrem Midijob Rechner keine Steuerklasse angeben. Bei Steuerklasse 5 fällt doch Lohnsteuer etc. an, oder ?
Mit freundlichen Grüßen, Peter M.
Antwort durch Stefan Banse vom 04.06.2021
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Midijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php berechnet ausnahmslos die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge, welche in der Gleitzone zwischen 450 und 1.300 Euro einer gesonderten Berechnung unterliegen, die zu geringeren Beiträgen führt. Der Rechner verzichtet zur einfachen Handhabung und der Übersichtlichkeit halber daher auf zahlreiche Eingabefelder, wie Geburtsjahr, Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Arbeitsort, Rentenversicherungspflicht u.v.a., welche zur Berechnung der Lohnsteuer erforderlich wären.
Midijobs unterliegen hingegen keinen besonderen Regelungen für die Berechnung der Lohnsteuer. Daher können Sie zur Berechnung der Lohnsteuer unseren Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php nutzen. Dieser Rechner verzichtet wiederum auf spezifische Abfragen, die nur im Falle eines Midijobs von Bedeutung wären, so dass bei dort bei einem Monatsbrutto innerhalb der Gleitzone (450 bis 1.300 Euro) im Ergebnis ein entsprechender Hinweis auf die gesonderte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit Hilfe eines Midijob-Rechners erfolgt.
Wir haben bewusst die Thematik letztlich auf zwei Rechner verteilt, um für die jeweilige Zielgruppe jeweils eine schnelle Informationsgewinnung zu ermöglichen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Welcher Satz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird verwendet?
Unser Nutzer an....de hatte am 25.05.2020 folgende Frage
Liebes Team,
ist im Midijob-Rechner als KV-Satz 14,6 Prozent hinterlegt?
Viele Grüße
Angela S.
Antwort durch Stefan Banse vom 26.05.2020
Hallo Frau S.,
im Midijob-Rechner sind 14,6 Prozent hinterlegt. Dies erkennen Sie z.B. im Ergebnis beim KV-Beitrag für Arbeitnehmer, der mit 7,3 Prozent die Hälfte von 14,6 Prozent beträgt. Der Beitrag des Arbeitnehmers ist in der Gleitzone etwas geringer, was hinter dem entsprechenden Hilfebutton hergeleitet wird
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Darf ich nur einen oder mehrere Minijobs haben?
Unser Nutzer Di....de hatte am 28.01.2019 folgende Frage
Danke, für Ihre hilfreiche Website mit dem Gleitrechner!
Mir ist nur noch nicht klar: Darf man neben einem midijob zusätzlich nur einen minijob oder auch mehrere minijobs haben, solange die daraus erzielten Gesamteinkünfte monatlich - bis 30.6.2019 - unterhalb 850 Euro bleiben würden?
Herzlichen Dank im voraus, wenn Sie so freundlich sein würden, mir zu antworten. Zur Erläuterung: Meine Frau und ich sind ältere Rentner und würden gerne eine Haushaltshilfe im Rahmen eines minijobs weiterhin beschäftigen, die noch einen weiteren minijob ausüben möchte.
Freundliche Grüße
Dr.-Ing. Dieter L.
Antwort durch Stefan Banse vom 30.01.2019
Sehr geehrter Herr Dr. L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Bestätigen weiterer Jobs im Rechner, erscheint im Hilfetext zu
Brutto aus weiteren Jobs folgende Erklärung:
"Geben Sie bitte das Monatsbrutto Ihrer weiteren Beschäftigungen an. Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen zur Gleitzone, wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn innerhalb der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € (bis 30.6 2019) bzw. bis 1.300 € (ab 1.7. 2019) liegt.
Folgendes ist bei der Addition der Arbeitslöhne zu beachten: Wenn die erste Beschäftigung 2019 über 450 € liegt, ist die zweite Beschäftigung (bis 450 €) versicherungsfrei. Deren Lohn ist hier also nicht anzugeben. Jede weitere Beschäftigung (bis 450 €) ist wieder versicherungspflichtig und hier hinzuzuaddieren. Anders ausgedrückt: Sofern die erste Beschäftigung ein Midijob ist, ist ein Minijob versicherungsfrei. Jeder weitere Minijob, der zeitlich danach aufgenommen wurde, ist versicherungspflichtig und dessen Lohn hier anzugeben. Falls die erste Beschäftigung jedoch ein Minijob ist, werden alle Minijob-Löhne, also auch der des zweiten Minijobs addiert."
Ich hoffe, dies hilft Ihnen bei Ihrer Fragestellung weiter. Ansonsten würden wir Sie z.B. auf den Service der Minijobzentrale (Herausgeber ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) unter https://www.minijob-zentrale.de verweisen.
Herzliche Grüße