Nach Erreichen des Rentenalters sind bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt, wie sich das auf Steuer, Sozialversicherung, Netto und Arbeitgeberkosten auswirkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 2.000 Euro pro Monat bleiben steuerfrei. Der Rest ist steuerpflichtig.
- Sozialversicherungs-Beiträge fallen weiter auf das volle Brutto an.
- Der Freibetrag gilt je Monat. Nicht genutzte Teile verfallen.
- Das Rechnerergebnis zeigt auch den Steuervorteil im Vergleich zu einem Fall ohne Aktivrente.
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Themen zur Aktivrente
So funktioniert der Aktivrente-Rechner
Der Rechner teilt den Monatslohn in zwei Teile: einen steuerfreien Anteil und einen steuerpflichtigen Rest. Für die Lohnsteuer zählt nur der steuerpflichtige Rest.
Die Sozialversicherung wird weiter auf Basis des vollen Bruttolohns berechnet. So wird klar: Es gibt eine Steuerentlastung, aber keine pauschale Sozialversicherungs-Befreiung.
Bei Lohnsteuer und Berechnung der abziehbaren Vorsorgepauschale bleiben Sozialversicherung-Beiträge auf den steuerfreien Aktivrentenanteil unberücksichtigt.
Eingabehilfen zum Aktivrente-Rechner
Zeitraum
Der Aktivrentenfreibetrag wird im Rechner für das Steuerjahr 2026 berücksichtigt.
Bei Auswahl von 2025 erscheint ein Hinweis, dass die Aktivrente erst ab 2026 erfolgt.
Monatsbrutto
Das Monatsbrutto ist die Basis aller Ergebnisse.
Bis 2.000 Euro sind steuerfrei. Der Rest wird normal besteuert.
Wichtig: Der Freibetrag gilt je Monat. Nicht genutzte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Geburtsjahr
Das Geburtsjahr beeinflusst vor allem den
Altersentlastungsbetrag sowie
die Auswahlgrenzen im Rechner.
Kinderfreibeträge und Kinder (PV)
Kinderfreibeträge wirken auf die Steuer.
Die Kinderzahl in der Pflegeversicherung steuert Zu- oder Abschläge beim PV-Anteil.
Steuerklasse und Ehegattenfaktor
Die Steuerklasse steuert den Lohnsteuerlauf.
Der Faktor gilt nur in Steuerklasse IV.
Freibetrag aus Lohnsteuerkarte
Der Jahresfreibetrag aus ELStAM senkt die Basis für die Steuer.
Bundesland und Kirchensteuer
Das Bundesland wirkt auf Kirchensteuer und PV.
Der Schalter Kirchensteuer aktiviert die Berechnung.
Rentenversicherung
Nach dem Rentenalter gibt es in der RV ein Wahlrecht.
Der Schalter "Rentenvers." zeigt, ob ein eigener AN-Anteil zur RV gezahlt wird.
Der AG-Anteil bleibt in der AG-Sicht enthalten.
Krankenversicherung und Zusatzbeitrag
Bei gesetzlicher Krankenversicherung nutzt der Rechner den Satz und den
Zusatzbeitrag.
Bei privater Versicherung nutzt er die PKV-Felder.
PKV-Felder
Bei "privat versichert" werden Monatsprämie, Basistarif und AG-Zuschuss genutzt. Diese Werte wirken auf Netto und Vorsorge.
Umlagen (nur AG)
U1, U2 und U3 wirken nur auf Arbeitgeberkosten. Die Felder erscheinen erst bei "Umlagen = ja".
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Fragen zur Aktivrente
Kurze Antworten zu steuerfreiem Anteil, Sozialversicherung und Ergebnis.
01.
Was bedeutet Aktivrente und für welche Fälle ist sie gedacht?Bei der Aktivrente bleibt ein Teil des monatlichen Arbeitslohns bis 2.000 Euro steuerfrei. Der Rest ist steuerpflichtig. Sozialversicherungs-Beiträge werden weiter auf das volle Brutto berechnet. Die Aktivrente richtet sich an Beschäftigung nach Erreichen des Rentenalters.
Der Begriff "Aktivrente" ist missverständlich. Es ist keine eigene Rentenart, sondern eine Steuerregel für Arbeitslohn im Rentenalter.
Für eine schnelle Einordnung direkt zur Berechnung: Aktivrente-Rechner öffnen.
02.
Wie wird der Steuervorteil im Ergebnis ausgewiesen?Der im Ergebnis des Aktivrente-Rechners ausgewiesene Vorteil ist die Steuerdifferenz zwischen einem Vergleich ohne Aktivrente und dem Fall mit Aktivrente. So wird direkt sichtbar, wie stark sich der steuerfreie Anteil auf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auswirkt.
03.
Warum bleiben die Sozialversicherung-Beträge trotz Aktivrente sichtbar?Die Aktivrente senkt die Basis für die Steuer, aber nicht pauschal die Basis für die Sozialversicherung. Darum bleiben die ausgewiesenen SV-Beiträge ein zentraler Teil der Gesamtbelastung.
Der Effekt ist direkt im Ergebnisblock nachvollziehbar: zum Rechner springen.
04.
Wie wirkt die Wahl bei der Rentenversicherung nach Erreichen des Rentenalters?Nach Erreichen des Rentenalters besteht in der Regel Versicherungsfreiheit mit Wahlrecht. Ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wird kein RV-AN-Anteil gezahlt. Der AG-Anteil fällt dennoch an, führt allein aber nicht zu einer Rentensteigerung.
Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit werden wieder AN- und AG-Beiträge berücksichtigt. Das kann die Rente erhöhen. Im Rechner ist dieser Unterschied über das Feld zur Rentenversicherung direkt nachvollziehbar: zum Aktivrente-Rechner.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Aktivrente" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Aktivrente" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 13.04.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Aktivrente"
- Veröffentlichung des Aktivrente-Rechners mit Beispielseite zur Aktivrente.
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