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Aktivrente: steuerfreier Anteil bis 2.000 Euro und Nettoeffekt

Aktivrente-Rechner 2026

Thema Aktivrente-Rechner

Nach Erreichen des Rentenalters sind bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Der Rechner zeigt, wie sich das auf Steuer, Sozial­versicherung, Netto und Arbeitgeber­kosten auswirkt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 2.000 Euro pro Monat bleiben steuerfrei. Der Rest ist steuer­pflichtig.
  • Sozial­versicherungs-Beiträge fallen weiter auf das volle Brutto an.
  • Der Freibetrag gilt je Monat. Nicht genutzte Teile verfallen.
  • Das Rechnerergebnis zeigt auch den Steuervorteil im Vergleich zu einem Fall ohne Aktivrente.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Aktivrente-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Themen zur Aktivrente

So funktioniert der Aktivrente-Rechner

Der Rechner teilt den Monatslohn in zwei Teile: einen steuerfreien Anteil und einen steuerpflichtigen Rest. Für die Lohnsteuer zählt nur der steuerpflichtige Rest.

Die Sozial­versicherung wird weiter auf Basis des vollen Bruttolohns berechnet. So wird klar: Es gibt eine Steuerentlastung, aber keine pauschale Sozial­versicherungs-Befreiung.

Bei Lohnsteuer und Berechnung der abziehbaren Vorsorgepauschale bleiben Sozial­versicherung-Beiträge auf den steuerfreien Aktivrenten­anteil unberück­sichtigt.

Eingabehilfen zum Aktivrente-Rechner

Zeitraum

Aktivrente-Rechner: Zeitraum Der Aktivrentenfreibetrag wird im Rechner für das Steuerjahr 2026 berücksichtigt. Bei Auswahl von 2025 erscheint ein Hinweis, dass die Aktivrente erst ab 2026 erfolgt.

Monatsbrutto

Aktivrente-Rechner: Monatsbrutto Das Monatsbrutto ist die Basis aller Ergebnisse. Bis 2.000 Euro sind steuerfrei. Der Rest wird normal besteuert.

Wichtig: Der Freibetrag gilt je Monat. Nicht genutzte Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.

Geburtsjahr

Aktivrente-Rechner: Geburtsjahr Das Geburtsjahr beeinflusst vor allem den Alters­entlastungs­betrag sowie die Auswahlgrenzen im Rechner.

Kinderfreibeträge und Kinder (PV)

Aktivrente-Rechner: Kinderangaben Kinderfreibeträge wirken auf die Steuer. Die Kinderzahl in der Pflege­versicherung steuert Zu- oder Abschläge beim PV-Anteil.

Steuerklasse und Ehegattenfaktor

Aktivrente-Rechner: Steuerklasse und Faktor Die Steuerklasse steuert den Lohnsteuerlauf. Der Faktor gilt nur in Steuerklasse IV.

Freibetrag aus Lohnsteuerkarte

Aktivrente-Rechner: Freibetrag Der Jahresfreibetrag aus ELStAM senkt die Basis für die Steuer.

Bundesland und Kirchensteuer

Aktivrente-Rechner: Bundesland und Kirchensteuer Das Bundesland wirkt auf Kirchensteuer und PV. Der Schalter Kirchensteuer aktiviert die Berechnung.

Rentenversicherung

Aktivrente-Rechner: Rentenversicherung Nach dem Rentenalter gibt es in der RV ein Wahlrecht. Der Schalter "Rentenvers." zeigt, ob ein eigener AN-Anteil zur RV gezahlt wird. Der AG-Anteil bleibt in der AG-Sicht enthalten.

Krankenversicherung und Zusatzbeitrag

Aktivrente-Rechner: Krankenversicherung und Zusatzbeitrag Bei gesetzlicher Kranken­versicherung nutzt der Rechner den Satz und den Zusatz­beitrag. Bei privater Versicherung nutzt er die PKV-Felder.

PKV-Felder

Bei "privat versichert" werden Monatsprämie, Basistarif und AG-Zuschuss genutzt. Diese Werte wirken auf Netto und Vorsorge.

Umlagen (nur AG)

U1, U2 und U3 wirken nur auf Arbeitgeber­kosten. Die Felder erscheinen erst bei "Umlagen = ja".

Fragen zur Aktivrente

Kurze Antworten zu steuerfreiem Anteil, Sozial­versicherung und Ergebnis.

  • 01.
    Was bedeutet Aktivrente und für welche Fälle ist sie gedacht?

    Bei der Aktivrente bleibt ein Teil des monatlichen Arbeitslohns bis 2.000 Euro steuerfrei. Der Rest ist steuerpflichtig. Sozialversicherungs-Beiträge werden weiter auf das volle Brutto berechnet. Die Aktivrente richtet sich an Beschäftigung nach Erreichen des Rentenalters.

    Der Begriff "Aktivrente" ist missverständlich. Es ist keine eigene Rentenart, sondern eine Steuerregel für Arbeitslohn im Rentenalter.

    Für eine schnelle Einordnung direkt zur Berechnung: Aktivrente-Rechner öffnen.

  • 02.
    Wie wird der Steuervorteil im Ergebnis ausgewiesen?

    Der im Ergebnis des Aktivrente-Rechners ausgewiesene Vorteil ist die Steuer­differenz zwischen einem Vergleich ohne Aktivrente und dem Fall mit Aktivrente. So wird direkt sichtbar, wie stark sich der steuerfreie Anteil auf Lohnsteuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer auswirkt.

  • 03.
    Warum bleiben die Sozialversicherung-Beträge trotz Aktivrente sichtbar?

    Die Aktivrente senkt die Basis für die Steuer, aber nicht pauschal die Basis für die Sozialversicherung. Darum bleiben die ausgewiesenen SV-Beiträge ein zentraler Teil der Gesamtbelastung.

    Der Effekt ist direkt im Ergebnisblock nachvollziehbar: zum Rechner springen.

  • 04.
    Warum zeigt der Rechner in vielen Fällen 0 Euro Lohnsteuer?

    Bis zu 2.000 Euro Monatslohn bleiben nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei. Dieser Betrag wird abgezogen, bevor die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Liegt Ihr Monatsbrutto bei oder unter 2.000 Euro, beträgt der steuerpflichtige Arbeitslohn 0 Euro – dann fällt keine Lohnsteuer an, ganz ohne Rückgriff auf den Grundfreibetrag.

    Bleibt ein steuerpflichtiger Rest, wirkt zusätzlich der Grundfreibetrag, der in jeder Lohnsteuertabelle enthalten ist. Beispiel: Bei 3.000 Euro Monatsbrutto sind 1.000 Euro monatlich steuerpflichtig, also 12.000 Euro im Jahr. Nach Vorsorgepauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt das unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro – die Lohnsteuer ist null.

  • 05.
    Wie wirkt die Aktivrente zusammen mit meiner Rente?

    Die gesetzliche Rente unterliegt keinem Lohnsteuerabzug. Sie wird ausschließlich in der Einkommensteuerveranlagung erfasst, und zwar mit ihrem steuerpflichtigen Anteil nach Abzug des Rentenfreibetrags.

    Beide Einkünfte treffen deshalb erst in der Steuererklärung aufeinander: steuerpflichtiger Arbeitslohn plus steuerpflichtiger Rentenanteil ergeben nach Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird der Steuertarif einmal angewendet – der Grundfreibetrag ist darin bereits enthalten und steht Ihnen pro Jahr nur einmal zu. Der steuerfreie Aktivrentenanteil bleibt vollständig außen vor.

    Kein Progressionsvorbehalt: Anders als bei Arbeitslosengeld oder Elterngeld erhöht der steuerfreie Aktivrentenbetrag den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte nicht. Die Aktivrente wurde bewusst nicht in § 32b EStG aufgenommen. Aber: Weil im Jahresverlauf weder auf die Rente noch – oft – auf den Arbeitslohn Steuer einbehalten wird, kann die gesamte Jahressteuer als Nachzahlung fällig werden. Bei Arbeitslohn neben Renteneinkünften besteht in aller Regel ohnehin Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

    Tipp: Ermitteln Sie zunächst mit dem Rentensteuer-Rechner den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente und geben Sie diesen zusammen mit dem steuerpflichtigen Teil Ihres Arbeitslohns in unseren Einkommensteuerrechner ein. Die steuerfreien Beträge tragen Sie nirgends ein – auch nicht bei den Entgeltersatzleistungen.

  • 06.
    Wie wirkt die Wahl bei der Rentenversicherung nach Erreichen des Rentenalters?

    Nach Erreichen des Rentenalters besteht in der Regel Versicherungs­freiheit mit Wahlrecht. Ohne Verzicht auf die Versicherungs­freiheit wird kein RV-AN-Anteil gezahlt. Der AG-Anteil fällt dennoch an, führt allein aber nicht zu einer Rentensteigerung.

    Bei Verzicht auf die Versicherungs­freiheit werden wieder AN- und AG-Beiträge berücksichtigt. Das kann die Rente erhöhen. Im Rechner ist dieser Unterschied über das Feld zur Renten­versicherung direkt nach­vollzieh­bar: zum Aktivrente-Rechner.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Aktivrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Aktivrente" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 06.08.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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