Der Rentenlücken-Rechner berechnet den Betrag, der Ihnen bei Renteneintritt netto weniger zur Verfügung stehen wird. Die Differenz, also die Lücke zwischen Nettogehalt und Nettorente verdeutlicht meist, dass man sich möglichst rechtzeitig um die private Altersvorsorge kümmern sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettogehalt und Ihrer Nettorente.
- Auch Ihre Rente muss versteuert werden. Diese Steuer berechnet unser obiger Rechner.
- Möchten Sie auch das Datum für Ihren Renteneintritt berechnen, dann empfehlen wir unseren passenden Rechner.
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Eingabehilfen zum Rentenlücken-Rechner
Geburtsdatum
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein.
Anhand des Geburtsdatums kalkuliert der Rentenlücken-Rechner zusammen mit Ihrem derzeitigen Brutto eine Hochrechnung für den Beginn und die
voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente.
Alter bei Berufseinstieg
Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden.
Ab diesem Zeitpunkt wurden Rentenpunkte gesammelt und vom Rentenlücken-Rechner berücksichtigt.
Derzeitiges Bruttogehalt
Bitte geben sie Ihre derzeitiges Bruttogehalt an.
Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier zum einen die Grundlage für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe,
zum anderen wird das aktuelle Nettogehalt berechnet, um dieses mit der künftigen Nettorente zu vergleichen. Die Differenz ist die
voraussichtliche Rentenlücke.
Steuerklasse
Bitte geben Sie Ihre Steuerklasse an.
Damit Sie nicht zu viele Eingaben zur Berechnung der Rentenlücke machen müssen, geht der Rechner anhand des Nettolohns und der
Nettorente vereinfachend von folgenden Annahmen aus:
- Bei Steuerklasse 2 werden zwei auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinderfreibeträge angenommen, ansonsten keine.
- Bei Steuerklasse 3 wird für die Besteuerung der voraussichtlichen Rente davon ausgegangen, dass dann das Splittingverfahren, also die gemeinsame Veranlagung angewandt wird.
- Bei allen anderen Steuerklassen basiert die Besteuerung der Rente auf dem Grundtarif, also der getrennten Veranlagung.
Kirchensteuer
Bitte wählen Sie hier aus, wie hoch Ihr Kirchensteuersatz ist.
Die Kirchensteuer beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenlücke" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenlücke" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Rentenlücke"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenlücken-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Rentenlücke 2025.
- Anpassung von Rentenlücken-Rechner und Texten an die Gehaltsberechnung für 2025.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite