Rentenbeginn

Renteneintrittsalter berechnen

Thema Rentenbeginnrechner

Mit dem Rentenbeginnrechner lassen sich das Renten­eintritts­alter und das Startdatum der Rente ermitteln. Grundlage ist das Geburtsdatum. Daraus berechnet der Rechner das gesetzliche Eintrittsalter für die Altersrente.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren. Der Rechner zeigt das genaue Datum für den Rentenbeginn.
  • Auch der Termin für die frühestmögliche abschlagsfreie Rente wird berechnet.
  • Interessiert die Rente ab 63? Auch dafür nennt der Rechner das Startdatum. Mit dem Abschlagsrechner lässt sich zusätzlich der finanzielle Abzug ermitteln.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Alle Informationen zum Rentenbeginn

So funktioniert der Rentenbeginnrechner

Der Rentenbeginn-Rechner berücksichtigt alle relevanten Rentenarten, die im sechsten Sozialgesetzbuch geregelt sind. Auf Grundlage Ihres Geburtsdatums und weiterer Angaben ermittelt er den regulären Rentenbeginn sowie – falls möglich – den frühestmöglichen Beginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme.

Infos zu Warte- und Beitragszeiten

Zu jeder Rentenart wird auch die erforderliche Wartezeit angezeigt. Diese Mindestversicherungszeit ist in § 50 SGB VI festgelegt. Sie kann durch Beitragszeiten oder durch beitragsfreie Zeiten erfüllt werden, etwa durch Kindererziehung oder Ausbildung.

Besonderheit: Ausbildungszeiten ab dem 17. Geburtstag (z. B. Schule oder Studium) werden bis zu acht Jahre berücksichtigt – allerdings nur für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für langjährig Versicherte. Für die Rente für besonders langjährig Versicherte zählen diese Zeiten nicht.

Exakte Berechnung des Rentenbeginns

Der Rentenbeginn ist immer der erste Tag des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Fällt Ihr Geburtstag auf den ersten Tag eines Monats, können Sie die Rente bereits ab diesem Monat beziehen.

Eingabehilfen zum Rentenbeginnrechner

Geburtsdatum

Rentenbeginn-Rechner: Eingabe Geburtsdatum Das Geburtsdatum ist Grundlage für die Berechnung des Renteneintrittsalters und des Datums des Rentenbeginns bei den verschiedenen Altersrenten. Dazu zählen u. a. die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Schwerbehinderung

Rentenbeginn-Rechner: Eingabe Schwerbehindert Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein amtlich anerkannter Grad von mindestens 50 Prozent besteht. Bei Schwerbehinderung und erfüllter Wartezeit besteht Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese kann früher als die Regelaltersrente beginnen und auch vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Bergbau

Rentenbeginn-Rechner: Eingabe Bergbau Wer ständig unter Tage arbeitet, hat bei ausreichend langer Wartezeit Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese beginnt früher als die Regelaltersrente.

Rentenhöhe berechnen

Mit unserem Rentenrechner lässt sich übrigens die voraussichtliche Höhe der künftigen Rente berechnen.

Fragen & Tipps zum Rentenbeginnrechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps zum Rentenbeginn der fünf unterschiedlichen Altersrenten. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Was ist die Regelaltersrente – und ab wann kann ich sie beziehen?

    Kurz erklärt

    Die Regelaltersrente ist die „normale“ Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 5 Jahre Wartezeit. Ein vorzeitiger Bezug ist nicht möglich.

    Regelaltersgrenze (Jahrgänge ab 1958)

    GeburtsjahrRegelaltersgrenze
    195866
    195966 + 2 Monate
    196066 + 4 Monate
    196166 + 6 Monate
    196266 + 8 Monate
    196366 + 10 Monate
    ab 196467

    Unserer Erfahrung nach ist die Regelaltersrente ideal, wenn Sie abschlagsfrei starten möchten.

    Nutzen Sie unseren Rentenbeginnrechner, um Ihr persönliches Datum für den Start der Regelaltersrente zu berechnen.

  • 02.
    Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte – und ab wann geht das?

    Kurz erklärt

    Diese Rente gibt es ab 35 Jahren Wartezeit. Regulär liegt die Altersgrenze je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Vorzeitig ab 63 ist möglich – dann mit Abschlägen von 0,3 % je Monat.

    Altersgrenze regulär (Jahrgänge ab 1958)

    GeburtsjahrReguläre Altersgrenze
    195866
    195966 + 2 Monate
    196066 + 4 Monate
    196166 + 6 Monate
    196266 + 8 Monate
    196366 + 10 Monate
    ab 196467

    Unserer Erfahrung nach lohnt sich die vorzeitige Inanspruchnahme vor allem, wenn andere Einkünfte die Abschläge ausgleichen. Berechnen Sie die exakten Abschläge für Ihren Jahrgang direkt mit unserem Rentenabschlag-Rechner

  • 03.
    Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – und ab wann geht das?

    Kurz erklärt

    Voraussetzungen: 35 Jahre Wartezeit und ein anerkannter Grad der Behinderung ≥ 50 zum Rentenbeginn. Die reguläre Altersgrenze liegt – je nach Jahrgang – bei 63 bis 65 Jahren. Ein vorzeitiger Start ist bis zu 36 Monate früher möglich (0,3 % je Monat Abschlag).

    Reguläre Altersgrenze (Jahrgänge ab 1958)

    GeburtsjahrReguläre Altersgrenze
    195864
    195964 + 2 Monate
    196064 + 4 Monate
    196164 + 6 Monate
    196264 + 8 Monate
    196364 + 10 Monate
    ab 196465

    Unserer Erfahrung nach ist ein früherer Start sinnvoll, wenn die gesundheitliche Situation es nahelegt und die Abschläge tragbar sind.

    Nutzen Sie unseren Rentenbeginnrechner, um Ihren frühestmöglichen Termin für die Rente mit Schwerbehinderung zu ermitteln.

  • 04.
    Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – und ab wann geht das?

    Kurz erklärt

    Diese Rente gibt es bei 45 Jahren Wartezeit. Sie startet abschlagsfrei, dafür aber nicht vorzeitig. Je nach Jahrgang liegt die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Jahren.

    Altersgrenze (Jahrgänge ab 1958)

    GeburtsjahrAbschlagsfreier Beginn
    195864
    195964 + 2 Monate
    196064 + 4 Monate
    196164 + 6 Monate
    196264 + 8 Monate
    196364 + 10 Monate
    ab 196465

    Unserer Erfahrung nach ist dies die attraktivste Option für alle mit durchgehender Erwerbsbiografie – wegen des fehlenden Abschlags.

  • 05.
    Was ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute – und ab wann geht das?

    Kurz erklärt

    Anspruch besteht bei 25 Jahren Wartezeit in untertägiger Beschäftigung. Die Altersgrenze liegt – je nach Jahrgang – zwischen 60 und 62 Jahren; ein weiterer Vorzug ist nicht möglich (kein Vorziehen gegen Abschlag).

    Altersgrenze (Jahrgänge ab 1958)

    GeburtsjahrAltersgrenze
    195861
    195961 + 2 Monate
    196061 + 4 Monate
    196161 + 6 Monate
    196261 + 8 Monate
    196361 + 10 Monate
    ab 196462

    Unserer Erfahrung nach ist diese besondere Rentenart vor allem für ehemalige Knappschafts-Beschäftigte relevant.

    Berechnen Sie Ihren persönlichen Eintrittstermin direkt mit unserem Rentenbeginnrechner.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Renteneintrittsalter"

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