Berechnen Sie mit dem Rentenbeginnrechner das Renteneintrittsalter sowie das Datum des Beginns Ihrer Rente. Anhand Ihres Geburtsdatums berechnet der Rechner gesetzeskonform das Eintrittsalter für Ihre Regelaltersrente.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren. Unser obiger Rechner ermittelt das genaue Datum für Ihren Renteneintritt.
- Auch den Termin für die "frühestmögliche Rente ohne Abschlag" nennen wir im Rechner.
- Ist die Rente ab 63 für Sie interessant? Auch hierfür nennen wir das Startdatum und mit dem folgenden Rechner berechnen Sie den finanziellen Abschlag.
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Alle Informationen zum Rentenbeginn
Inhalt
Eingabehilfen zum Rentenbeginnrechner
Unser Rechnr bietet Ihnen im Ergebnisfenster detaillierte Informationen zu den verschiedenen Altersrenten, den jeweiligen Voraussetzungen und dem Rentenbeginn – abhängig vom Geburtsjahrgang. Zudem ermittelt er den frühestmöglichen Rentenbeginn einer passenden Rente sowie das Renteneintrittsalter bei vorzeitiger Inanspruchnahme.
Nutzen Sie auch unseren Rentenrechner, um die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Rente zu berechnen.
Geburtsdatum
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein.
Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das Renteneintrittsalter und das Datum des Rentenbeginns für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten.
Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Schwerbehindert
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.
Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Im Bergbau beschäftigt
Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten.
Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute,
deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.
So funktioniert der Rentenbeginnrechner
Der Rentenbeginn-Rechner berücksichtigt alle im sechsten Sozialgesetzbuch aufgeführten relevanten Renten. Berechnet wird abhängig von Geburtsdatum und den weiteren Angaben der reguläre Beginn und, falls möglich der Beginn der Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme.
Infos zu Warte- bzw. Beitragszeiten
Zu jeder der möglichen Renten wird auch die Wartezeit, also die Mindestversicherungszeit aufgeführt. Diese wird in § 50 SGB VI geregelt und kann einerseits durch Beitragszeiten, andererseits mit sogenannten beitragsfreien Zeiten, wie z.B. Kindeserziehung oder Ausbildung erfüllt werden. Schule und Studium ab dem 17. Geburtstag (kurz: Ausbildungszeiten) werden für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt. Diese Ausbildungszeiten gelten nicht als beitragsfreie Zeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte.
Exakte Berechnung des Rentenbeginns
Der Beginn der jeweiligen Rente ist immer der erste des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Ausnahme: Der Geburtstag fällt auf den ersten Tag des Monats. Dann kann die Rente schon im selben Monat bezogen werden.
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Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die normale Altersrente. Versicherte haben Anspruch auf diese Rente, wenn
- die allgemeine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr bzw. Jahrgang die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.
Diese Altersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten. Übrigens kann bei Bezug der Regelaltersrente ohne Anrechnung auf die Rente unbegrenzt hinzuverdient werden. Darin unterscheidet sich die Regelaltersrente von den anderen Altersrenten.
Regelaltersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Regelaltersgrenze, also das Renteneintrittsalter gemäß § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 235, wonach die Regelaltersgrenze für vor 1947 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte ab Jahrgang 1947 beginnt die Rente erst später gemäß unten stehender Tabelle.
Tabelle Rentenbeginn Regelaltersrente (Regelaltersgrenze)
Geburtsjahr / Jahrgang | Regelaltersgrenze |
---|---|
vor 1947 | 65 |
1947 | 65 + 1 Monat |
1948 | 65 + 2 Monate |
1949 | 65 + 3 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate |
ab 1964 | 67 |
Vertrauensschutz
Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Altersrente für langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahrgang die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Regelaltersrente, die bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann, kann man diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat von der für den Zeitpunkt der Inanspruchnahme zu erwartenden Rente bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte gemäß § 36 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236, wonach die Altersgrenze für vor 1949 Geborene bei 65 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1949 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.
Tabelle Rentenbeginn für langjährig Versicherte
Geburtsjahr / Jahrgang | Altersgrenze |
---|---|
vor 1949 | 65 |
1949 Jan | 65 + 1 Monat |
1949 Feb | 65 + 2 Monate |
1949 März–Dez | 65 + 3 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate |
ab 1964 | 67 |
Vertrauensschutz
Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 65 Jahren für Versicherte, die vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
- bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze in Anspruch nehmen.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen gemäß § 37 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236a, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.
Tabelle Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen
Geburtsjahr / Jahrgang | Altersgrenze |
---|---|
vor 1952 | 63 |
1952 Jan | 63 + 1 Monat |
1952 Feb | 63 + 2 Monate |
1952 März | 63 + 3 Monate |
1952 April | 63 + 4 Monate |
1952 Mai | 63 + 5 Monate |
1952 Juni–Dez | 63 + 6 Monate |
1953 | 63 + 7 Monate |
1954 | 63 + 8 Monate |
1955 | 63 + 9 Monate |
1956 | 63 + 10 Monate |
1957 | 63 + 11 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
ab 1964 | 65 |
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist stets ab drei Jahre vor den oben definierten Altersgrenzen möglich.
Vertrauensschutz
Abweichend vom zu berechnenden Rentenbeginn gemäß Tabelle liegt die Altersgrenze weiterhin bei 63 Jahren für Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor 1955 geboren sind sowie vor 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der von § 2 und 3 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher. Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte gemäß § 38 SGB VI mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2016 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 236b, wonach die Altersgrenze für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.
Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr / Jahrgang | Altersgrenze |
---|---|
vor 1953 | 63 |
1953 | 63 + 2 Monate |
1954 | 63 + 4 Monate |
1955 | 63 + 6 Monate |
1956 | 63 + 8 Monate |
1957 | 63 + 10 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
ab 1964 | 65 |
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute?
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute", wenn
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 25 Jahren erfüllt ist sowie
- abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 60 und 62 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Regelaltersrente besteht der Anspruch auf diese Rente bereits fünf Jahre früher. Jedoch kann die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 40 SGB VI mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2011 noch bei 60 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2012 stufenweise auf 62 Jahre erhöht. Geregelt ist dies in § 238, wonach die Altersgrenze für vor 1952 Geborene bei 60 Jahren verbleibt. Für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, erhöht sie sich gemäß folgender Tabelle.
Tabelle Rentenbeginn für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Geburtsjahr / Jahrgang | Altersgrenze |
---|---|
vor 1952 | 60 |
1952 Jan | 60 + 1 Monat |
1952 Feb | 60 + 2 Monate |
1952 Mär | 60 + 3 Monate |
1952 Apr | 60 + 4 Monate |
1952 Mai | 60 + 5 Monate |
1952 Jun–Dez | 60 + 6 Monate |
1953 | 60 + 7 Monate |
1954 | 60 + 8 Monate |
1955 | 60 + 9 Monate |
1956 | 60 + 10 Monate |
1957 | 60 + 11 Monate |
1958 | 61 |
1959 | 61 + 2 Monate |
1960 | 61 + 4 Monate |
1961 | 61 + 6 Monate |
1962 | 61 + 8 Monate |
1963 | 61 + 10 Monate |
ab 1964 | 62 |
Vertrauensschutz
Abweichend davon liegt die Altersgrenze weiterhin bei 60 Jahren für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung bezogen haben.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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