Thema Renteneintrittsalter ﹣ Nutzerfragen
[email protected]).
Mehr über mich unter Stefan Banse.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse
Weitere Online-Rechner
Rentenabschlag berechnen, Rentensteuerrechner, Rentenrechner, Erwerbsminderungsrente berechnen, Waisenrente Höhe, Witwenrente Rechner, Rentenlückenrechner, ETF Rechner, Sparrechner, Erbschaftsteuer Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginn-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Renteneintrittsalter"
- Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Was ändert sich bei Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt?
Unser Nutzer ka....de hatte am 15.11.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
als besonders langjährig Versicherter dürfte ich mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen (Geburtsjahr 1959) ohne Abschläge. Meine Frage wäre: Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich aber bereits mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten und mich arbeitslos melden. Hätte dies einen Einfluss auf meinen geplanten Renteneintritt mit 64 Jahren und 2 Monaten?
Vielen Dank und freundliche Grüße, W.
Antwort durch Stefan Banse vom 21.11.2021
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens ist dies theoretisch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit ggf. nicht als anrechenbare Zeiten für die erforderlichen 45 Jahre der Rente für besonders langjährige Versicherte gelten.
Fragen Sie aber vorsichtshalber auch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung selbst nach. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html können Sie einen unverbindlichen Termin buchen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wann kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beginnen?
Unser Nutzer Ke....de hatte am 21.10.2021 folgende Frage
Hallo,
ich bin am 17.10.1957 geboren und arbeite seit dem 01.09.1977.
Somit habe ich am 01.09.2022 genau meine 45 Jahre erreicht. An welchem Tag kann ich in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße, Kerstin K.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.10.2021
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Grunde haben Sie Ihre Frage schon gleich selbst beantwortet. Mit Ablauf der 45 Jahre, also ab dem 1. September 2022 können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Denn, wie Sie auch mit unserem Rentenbeginn-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php berechnen können, haben Sie das Renteneintrittsalter für die Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 63 Jahren und 10 Monaten für Jahrgang 1957 bereits erreicht.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Muss man bei Schwerbehinderung früher in Rente?
Unser Nutzer st....de hatte am 26.06.2021 folgende Frage
Hallo Ihr Mitarbeiter von Smart-Rechner,
befinde mich in einer misslichen Lage, da ich früher als erwartet in Rente gehen soll. Der Grund wird begründet, da ich ein schwerbehinderter Mensch bin ( 50 Prozent ). Das sagt mein Arbeitgeber, aber laut Vereinbarung bin ich laut Härtefallregelung nach §11 TV UmBw frei gestellt. Ich soll darauf einen Auflösungsvertrag unterschreiben, was ich aber als Nötigung sehe.
Nach Rentenanpassungsgesetz würde ich mit 65 J. und 11 Mon. in Rente gehen. Bin ich verpflichtet eher in Rente zu gehen? Finde keinen Hinweis im Internet. Würde mich freuen über eine Antwort, wie Ihr es das Gesetz sieht oder aussagt.
Mit freundlichen Gruß Birgit S.
Antwort durch Stefan Banse vom 26.06.2021
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Erachtens müssen Sie nicht früher in Rente gehen. Anhand unseres Rentenbeginn-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php ist ersichtlich, dass Sie zwar auf eigenen Wunsch gegebenenfalls früher in Rente gehen können, die Regelaltersgrenze liegt allerdings für Schwerbehinderte und für nicht Behinderte genau gleich hoch.
Allerdings kennen wir die weiteren Details Ihres individuellen Falls nicht. So ist eventuell in Ihrem Arbeitsvertrag eine bestimmte und eventuell anders lautende Regelung enthalten. Daher sollten Sie möglichst den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen - spätestens sobald sich die Situation mit Ihrem Arbeitgeber zuspitzt.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Ist das Renteneintrittsalter abhängig von der Anzahl der Kinder?
Unser Nutzer ca....de hatte am 25.06.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet, inwiefern sich das Renteneintrittsalter durch die Anzahl der Kinder ändern kann.
MfG Carla Köhler
Antwort durch Stefan Banse vom 25.06.2021
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anzahl der Kinder hat keine Auswirkungen auf das Renteneintrittsalter. Jedoch erhöht sich wahrscheinlich Ihr Rentenanspruch, da Sie für die Erziehung der Kinder Rentenpunkte erhalten (Stichwort „Mütterrente“).
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Welches Gesetz regelt den genauen Monat des Rentenbeginns?
Unser Nutzer bi....de hatte am 12.02.2021 folgende Frage
Liebes Redaktionsteam,
anhand Ihres Rentenbeginn-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php kann man, in Abhängigkeit zum Alter, (unter anderem) den „frühstmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag“ ermitteln lassen. Frage: Wo kann ich die Beschreibung/Gesetz finden, dass erst der Folgemonat für die Berechnung der Monate herangezogen wird (also für alle Kalendertage vom 02. bis zum 31.)? Für den 01. Scheint direkt der Monat zu gelten. Vielen Dank und ich freue mich von Ihnen zu hören.
Viele Grüße Anke B.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.02.2021
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort finden Sie in §99 SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html : "Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind […]“
Wenn also bis zum Ersten des Monats alle Voraussetzungen für den Bezug der Rente erfüllt sind, kann auch ab diesem Monat Rente geleistet werden. Hat man am Ersten dieses Monats z.B. seinen 67. Geburtstag, so hat man am Tag zuvor sein 67. Lebensjahr vollendet. Somit wäre auch die Altersgrenze bereits erfüllt.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Können Sie diesen Renteneintrittsrechner realisieren?
Unser Nutzer Ma....eu hatte am 06.08.2020 folgende Frage
Sehr geehrter Herr Banse,
vielen Dank erstmal, dass Sie online eine Reihe von Rechnern anbieten. Das hilft zur Orientierung.
Ein Anliegen hätte ich, wobei ich nicht weiß, wie man das sinnvollerweise in einen Online-Rechner einkippen könnte.
Hintergrund: Wenn man überlegt, zu welchem Datum man in vorgezogene Rente gehen möchte (also zw. 63 und 67), dann gibt es ein Reihe von Themen, die man bei der Wahl eines finanztechnisch optimalen Datums ins Kalkül ziehen muss. Geht man unterjährig (zum Beispiel zum 1.7.) dann sind für dieses Steuerjahr mehrere Faktoren zu berücksichtigen wie
1. Reguläres Arbeits-Jahreseinkommen (50 Prozent, Jan-Jun)
2. DRV-Rente (Jul-Dez)
3. Firmen-Rente (Jul-Dez)
4. Abfindung und/oder zusätzlich Einmalzahlung der Firmen-Rente (zB. Versorgungskonto)
All dies führt sicher zu einer sehr hohen Besteuerung im Renteneintrittsjahr. Wahrscheinlich wäre ein Renteneintritt zum 1.1. oder Anfang eines Jahres günstiger.
Jedenfalls wäre es echt cool, könnte man die Punkte 1-4 in einem Online-Rechner zusammenrechnen, um für ein bestimmtes Datum Steuern und Sozialabgaben im Steuerjahr zu berechnen.
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Mathias K.
Antwort durch Stefan Banse vom 07.08.2020
Sehr geehrter Herr K,
vielen Dank für Ihr positives Feedback und Ihre Vorschläge für einen neuen Rechner bzw. eine Rechnererweiterung.
Ihr Vorschlag ist interessant, würde aber zu einem recht großen Rechner, der sehr viele Eingaben erfordert, führen. Unser Ziel ist es, mit eher handlichen Rechnern einen schnellen Überblick zu verschaffen.
Für Ihre Vorstellungen wäre folgende Vorgehensweise sinnvoll: Der Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php berechnet die jährlich zu entrichtenden Steuer, auch unter Einbeziehung von Einmalzahlungen. Das dort anzugebende „zu versteuernde Einkommen“ entspricht Ihren Bruttojahreseinkünften abzüglich aller für Sie geltenden persönlichen Freibeträge. Dazu gehört auch Ihr persönlicher Rentenfreibetrag, den Sie zuvor mit dem Rentensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbesteuerung/rechner.php ermitteln können. Allerdings würden bei dieser Vorgehensweise Ihre Sozialbeiträge nicht berücksichtigt. Diese können Sie wiederum z.B. dem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php entnehmen. Für die Altersrente ist mit rund 11 Prozent der Bruttorente an Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen (https://www.smart-rechner.de/rentenluecke/rechner.php).
Letztlich müssen Sie Ihre gesamten Einkünften (ein Fünftel der Abfindung) abzüglich persönlicher Freibeträge im betreffenden Steuerjahr versteuern. Ob hier ein größerer Unterschied z.B. bei unterjährigem Rentenbeginn entsteht, könnten Sie auf diese Weise abschätzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Ab wann in Rente bei 45 Beitragsjahren?
Unser Nutzer uw....de hatte am 27.07.2020 folgende Frage
Guten Tag,
ab wann kann ich meine Regelaltersrente (Jahrgang 1964) beziehen wenn ich vom 01.08.1979 - 01.02.2029 Beiträge eingezahlt habe? Dann habe ich ja deutlich mehr als 45 Jahre Beitragszeit.
In den Online Rechnern kann ich dazu nichts finden, bzw. habe ich keine Eingabemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe W.
Antwort durch Stefan Banse vom 27.07.2020
Sehr geehrter Herr W,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hatten Sie den den Rentenbeginn-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php genutzt? Nach Eingabe eines Geburtsdatums in 1964 erhalten Sie eigentlich das gewünschte Ergebnis, nämlich die „Frühestmögliche Rente ohne Abschlag“ aufgrund der 45 Beitragsjahre, wie Sie dem zu diesem Punkt gehörenden Hilfetext entnehmen können. Die Regelaltersrente und deren Beginn hingegen ist die „normale“ Altersrente, die Sie auch bei weniger Beitragsjahren beziehen können.
Sollten Sie also die 45 Jahre erfüllt haben, so würde Ihre Rente 2029 beginnen.
Mit besten Grüßen
Welche Frist muss ich bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Arbeitgeber einhalten?
Unser Nutzer ba....de hatte am 09.06.2020 folgende Frage
Sehr geehrte Redaktion,
können Sie mir mitteilen, mit welcher Frist ich verpflichtet bin, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn ich vorhabe in Rente zu gehen Welche Regelungen gibt es hier?
Mit freundlichem Gruß
Rolf W.
Antwort durch Stefan Banse vom 10.06.2020
Sehr geehrter W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Generell müssen Sie diesbezüglich die Bestimmungen aus Ihrem Arbeitsvertrag einhalten, das heißt, z.B. die entsprechende Kündigungsfrist einhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ansonsten, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Dann bleibt für dritte Stellen wie Arbeitgeber oder Krankenkasse ausreichend Zeit, alle nötigen Informationen zu übermitteln.
Mit herzlichen Grüßen
Von welchem Wert wird der Abschlag berechnet?
Unser Nutzer s.....de hatte am 15.03.2019 folgende Frage
Hallo und guten Tag,
ich konnte mich dank Ihrer Seite als langjährig Versicherter (geb. 1957, mindestens 35 Jahre "eingezahlt") identifizieren.
Mein frühestes Rentenbeginn wäre somit der 1.05.2020 - wobei ich mit 10,5 Prozent Abschlag zu rechnen hätte.
Allerdings kann ich nirgendwo finden "von was" der Abschlag abgezogen wird. Wie ermittle ich diesen Grundwert oder wo kann ich diesen Grundwert finden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan S.
Antwort durch Stefan Banse vom 16.03.2019
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die kurze Antwort lautet: Die Abschläge werden von dem Rentenbetrag in Abzug gebracht, der Ihnen bei Renteneintritt zustände.
Hier kommt die ausführliche Antwort:
Generell sammeln Sie ja im Laufe Ihres Berufslebens Rentenpunkte. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre jeweils je Jahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen, desto mehr Rentenpunkte können sie sammeln. Verdienen Sie 40 Jahre lang genau so viel wie der Durchschnitt in Deutschland, hätten Sie insgesamt 40 Rentenpunkte. Die Höhe Ihrer Rente ergibt sich dann aus dem Produkt der Rentenpunkte mit dem jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegten Rentenwert, von derzeit vereinfacht 32 Euro. Bei 40 Rentenpunkten ergibt sich also eine Bruttorente von derzeit 1.280 Euro.
Wenn Sie nun vorzeitig in Rente gehen möchten, werden nur die bis dahin gesammelten Rentenpunkte zugrundegelegt. Bei durchschnittlichem Einkommen verlieren Sie also einen Punkt je Jahr vorzeitiger Inanspruchnahme. Sie würden also je fehlendem Rentenpunkt eine um rund 32 Euro verminderte Rente erhalten. Von dieser verminderten Rente wird dann noch zusätzlich der prozentuale Abschlag dauerhaft in Abzug gebracht. Insofern verlieren Sie gleich doppelt: Aufgrund der verminderten Rentenpunkte erhalten Sie ohnehin eine geringere Rente und es wird ein dauerhafter Abschlag von dieser Rente berechnet.
Wie hoch Ihr Anspruch bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente ist, können Sie ggf. bei Ihrer Rentenversicherung über eine gesonderte Rentenauskunft erfahren (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/02_nachzahlung_und_erstattung/02_rentenminderung_ausgleichen.html).
Ansonsten bieten wir den Rentenrechner unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/rechner.php an, der die künftige Rente (auch die vorzeitige) nach einem bestimmten Algorithmus hochrechnet. Allerdings wird die Hochrechnung nicht zwingend mit Ihren persönlichen Rentenpunkten übereinstimmen, weshalb der Rechner nur eine erste Einschätzung liefert.
Mit besten Grüßen
Stefan Banse
Unser Nutzer s.....de hatte am 17.03.2019 noch eine Nachfrage
Hallo Herr Banse, dank für die schnelle Antwort. Gedacht hatte ich mir das schon, nur wird es so nie beschrieben. Es wird immer nur von dem prozentualem Abschlag pro Monat geschrieben, nie aber die Abhängigkeit von der "aktuellen" Entgeltpunkten.
Mfg Stefan S.