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Rentenbeginnrechner
Viele möchten mit 60 in Rente gehen. Wegen der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 ist das in der gesetzlichen Rente kaum noch möglich – nur über Sonderregeln oder private Vorsorge.
Frührente mit 62 für schwerbehinderte Menschen
Für Geburtsjahrgänge 1958 bis 1963 gelten noch Übergangsregelungen: Hier ist ein Rentenbeginn schon zwischen 61 Jahren und 61 Jahren und 10 Monaten möglich. Vor 1964 Geborene konnten sogar noch mit 60 Jahren in Rente gehen.
Rente mit 63 – mit und ohne Abschläge
Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können ab 63 in Rente gehen – abschlagsfrei. Jüngere Jahrgänge rutschen dabei schrittweise auf 65 Jahre hoch.
Für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 Jahren ebenfalls möglich. Hier entstehen jedoch dauerhafte Abschläge von bis zu 14,4 %. Pro Monat vorgezogener Rente reduziert sich die Auszahlung um 0,3 %.
Seit Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das heißt: Wer früher in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen.
Renteneintritt mit 65 und 67 Jahren
Für ältere Jahrgänge gilt noch die Altersgrenze von 65 Jahren. Ab Geburtsjahr 1964 gilt jedoch: Die gesetzliche Altersrente beginnt regulär erst mit 67 Jahren.
Erwerbsminderungsrente als Sonderweg
Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese kann unabhängig vom Alter beantragt werden, erfordert aber ärztliche Gutachten. Ab 65 Jahren wird sie in die Altersrente umgewandelt.
Altersteilzeit – sanfter Übergang in die Rente
Arbeitnehmer können über Altersteilzeit früher aus dem Berufsleben ausscheiden. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch, sie muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Besonders verbreitet ist das Blockmodell: In der ersten Hälfte arbeiten Beschäftigte voll, erhalten aber nur die Hälfte des Gehalts plus 20 % Aufstockung durch den Arbeitgeber. In der zweiten Hälfte sind sie freigestellt und bekommen weiterhin das reduzierte Einkommen. Beiträge in die Rentenversicherung laufen weiter.
- Altersteilzeit ist ab dem 55. Lebensjahr möglich
- In den letzten 5 Jahren müssen 1.080 Kalendertage (36 Monate) sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein
Rente mit 60 durch private Vorsorge
Wer wirklich schon mit 60 aufhören will, braucht ein finanzielles Polster. Denn bis zur gesetzlichen Rente müssen mehrere Jahre überbrückt werden, zudem sinkt die Rente durch fehlende Beitragsjahre.
Möglichkeiten sind private Rentenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen oder ein ausreichendes Sparguthaben. Hier können Auszahlungen flexibel vereinbart werden, sodass eine private Rente bereits ab 60 Jahren beginnt.
Rentenlücke schließen – langfristig planen
Wer eine Rentenlücke vermeiden will, sollte frühzeitig Vermögen aufbauen. Dabei helfen folgende Fragen:
- Wie hoch sind meine fixen Kosten im Alter?
- Welche zusätzlichen Ausgaben kommen ohne Arbeitseinkommen auf mich zu (z. B. Krankenversicherung)?
- Welchen Lebensstandard möchte ich mir leisten?
- Wie hoch muss mein Vermögen sein, um mit 60 in Rente gehen zu können?
Für den Vermögensaufbau eignen sich sichere Produkte wie Rentensparpläne oder konservative Fonds. Rechtzeitig vor dem geplanten Ruhestand sollte das Geld in risikoärmere Anlagen umgeschichtet werden. Beratung durch einen Experten ist hier sinnvoll.
Praxisbeispiel aus der Beratung
Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1965, möchte mit 60 Jahren aufhören zu arbeiten. Da er 40 Beitragsjahre gesammelt hat, aber keine 45, kann er die abschlagsfreie Rente nicht nutzen. Unser Rentenbeginnrechner zeigt: Mit 63 Jahren ist die Rente mit 14,4 % Abschlägen möglich. Um die Zeit von 60 bis 63 zu überbrücken, plant er mit seiner privaten Rentenversicherung – so wird der Wunsch doch noch realisierbar.
FAQ zur Rente mit 60
Kann ich mit 60 in die gesetzliche Rente gehen?
Nein, das ist nur noch für ältere Jahrgänge oder über Sonderregelungen wie Schwerbehinderung möglich.
Welche Alternativen gibt es?
Altersteilzeit, Erwerbsminderungsrente oder private Vorsorge sind Wege, früher in den Ruhestand zu gehen.
Welche Rolle spielt die private Vorsorge?
Wer mit 60 in Rente möchte, muss die Lücke bis zur gesetzlichen Rente überbrücken. Private Versicherungen oder Kapitalanlagen sind hier entscheidend.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Renteneintrittsalter"
- Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
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