Wer eine Haushaltshilfe legal über die Minijob-Zentrale anmeldet, zahlt Sozialabgaben – bekommt dafür aber auch eine Steuerermäßigung. Unser Haushaltshilfen-Rechner zeigt Ihnen, wie hoch die tatsächlichen Kosten nach Steuervorteil wirklich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine legal angestellte Putzhilfe ist oft günstiger als eine „schwarz“ beschäftigte.
- Die Abgaben für den Arbeitgeber liegen 2025 bei nur 14,94 % des Monatslohns, die Steuerersparnis aber bis zu 20 %.
- Nutzen Sie unseren Rechner oder schauen Sie sich das Beispiel unten an.
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Infos zum Haushaltshilfen-Rechner
So funktioniert der Haushaltshilfen-Rechner
- Tragen Sie einfach das monatliche Entgelt Ihrer Putzhilfe oder Haushaltshilfe ein
- Wählen Sie das Jahr bzw. den Zeitraum
- Klicken Sie auf „Berechnen“ – der Rechner zeigt Ihnen:
- das tatsächliche Entgelt,
- alle Sozialabgaben,
- die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistung und
- den realen Aufwand
Gut zu wissen
Unterm Strich machen Sie oftmals mehr Steuern gut, als Sie für Ihre Haushaltshilfe an zusätzlichen Abgaben tragen. Scheuen Sie also nicht die Kosten für Steuern und Sozialversicherung – das brauchen Sie nicht! Tragen Sie einfach das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Putzhilfe in den Rechner ein, und der Haushaltshilfen-Rechner zeigt Ihnen alle relevanten Zahlen im Detail.
Tipp: Nutzen Sie die kleinen Fragezeichen-Symbole [?], um Hintergründe zu Abgaben oder Berechnungen direkt zu erfahren.
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Eingabehilfe zum Haushaltshilfen-Rechner
Zeitraum
Geben Sie bitte den Zeitraum an, für den Sie die Berechnung durchführen möchten.
Monatliches Entgelt an Haushaltshilfe
Geben Sie bitte an, wie viel Sie Ihrer Haushalts- oder Putzhilfe pro Monat zahlen.
Wenn das Gehalt schwankt oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dazukommen, tragen Sie bitte den durchschnittlichen Monatslohn ein.
Die Berechnung gilt für Monatslöhne bis 556 Euro (vor 2025: bis 538 Euro). Diese Grenze kennzeichnet einen Minijob.
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Fragen & Tipps zum Thema "Haushaltshilfen-Rechner"
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zusätzlich zum Thema "Haushaltsscheck". Was ist für Sie besonders interessant?
01.
Was ist ein Minijob im Privathaushalt – und warum lohnt sich das?Ein Minijob im Privathaushalt ist eine sozialversicherungspflichtige, aber stark vergünstigte Beschäftigungsform. Er eignet sich z. B. für Reinigungskräfte, Kinderbetreuung oder Gartenhilfe. Die Anmeldung erfolgt einfach über den sogenannten Haushaltsscheck.
Vorteile für Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen geringere Abgaben als bei gewerblichen Minijobs und können die Kosten steuerlich absetzen. Mit unserem Haushaltshilfen-Rechner sehen Sie auf einen Blick, wie günstig legale Beschäftigung sein kann.
02.
Was ist der Haushaltsscheck und wie funktioniert das Verfahren?Der Haushaltsscheck ist das Formular zur Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale. Damit werden Sozialabgaben und Steuerbeiträge automatisch berechnet und per Lastschrift eingezogen.
So läuft das Verfahren ab
- Sie füllen den Haushaltsscheck online aus.
- Die Minijob-Zentrale meldet Ihre Hilfe bei allen Stellen an (inkl. Unfallversicherung).
- Die Beiträge werden halbjährlich automatisch vom Konto eingezogen.
Unserer Erfahrung nach ist das Verfahren für Privathaushalte sehr unkompliziert – und erspart viel Bürokratie.
03.
Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber für eine Haushaltshilfe im Minijob?Die Abgaben betragen insgesamt 14,94 % des Arbeitsentgelts (Stand 2025) und setzen sich wie folgt zusammen:
- 5 % Rentenversicherung
- 5 % Krankenversicherung (wenn gesetzlich versichert)
- 1,6 % Unfallversicherung
- 2 % Pauschalsteuer (inkl. Soli und Kirchensteuer)
- 1,1 % Umlage U1 (Krankheit)
- 0,24 % Umlage U2 (Mutterschaft)
Mit unserem Haushaltshilfen-Rechner lassen sich die konkreten Kosten exakt ermitteln.
04.
Kann ich die Kosten für meine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?Ja. Sie können 20 % der Aufwände bis zu 2.550 € jährlich direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Mehr Informationen finden Sie hier: Steuerersparnis bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
Steuerliche Vorteile im Überblick
- Bis zu 212,50 € pro Monat steuerlich absetzbar
- Gilt nur bei offizieller Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren
- Barzahlungen werden nicht anerkannt – Überweisung ist Pflicht
Unserer Erfahrung nach kompensiert die Steuerersparnis häufig fast vollständig die Abgaben oder ist sogar günstiger. Nutzen Sie den Haushaltshilfen-Rechner, um Ihren Vorteil zu berechnen. Hier finden Sie ein Beispiel dafür, wie Sie bei der Anstellung einer Putzhilfe Steuern sparen können.
Dieses Beispiel zeigt: Eine angemeldete Putzhilfe ist günstiger als Schwarzarbeit. Denn den Kosten von 14,94 % steht eine Steuerersparnis von 20 % gegenüber.
05.
Warum lohnt sich eine legale Haushaltshilfe oft mehr als Schwarzarbeit?Die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bringt gleich mehrere Vorteile – und ist günstiger, als viele denken.
Gute Gründe für Legalität
- Steuerliche Absetzbarkeit reduziert Ihre Kosten deutlich
- Sie sind rechtlich abgesichert – auch im Fall eines Unfalls
- Ihre Haushaltshilfe ist rentenversichert und sozial abgesichert
Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele die Vorteile. Der Rechner zeigt: Legal lohnt sich – auch finanziell.
Weitere Online-Rechner
Rechner haushaltsnahe Dienstleistungen, Minijob-Rechner 2025, Midijob-Rechner, BMI Kinder, Sparrechner, Gas m³ in kwh
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsscheck"
- Neue Minijob-Grenze ab 2025 auf 556 Euro heraufgesetzt.
- Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2025
- Anpassung der für 2023 und 2024 neuen Umlagesätze U1 von 0,9 auf 1,1 Prozent und U2 von 0,29 auf 0,24 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen zum Rechner.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzhilfe steuerlich absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite