Kann ich meine Putzhilfe steuerlich absetzen? Wir erhalten häufig auch Anfragen zu diesem Thema von unseren jährlich über 20 Millionen Besuchern. Exemplarisch zeigen wir am Fall von Herrn Sauber (Name geändert) seine erzielte Steuerersparnis.
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So haben wir Herrn Sauber geholfen
Grundlagen zum Beispiel
Herr Sauber beschäftigt eine Putzhilfe, die ihm die Wohnung putzt und die Wäsche bügelt.
- Die Putzhilfe arbeitet bei Herrn Sauber im Minijob auf 556-Euro-Basis.
- Sie erhält für das wöchentliche Putzen 40 Euro, also monatlich 160 Euro.
1. Jährlicher Aufwand
- Herr Sauber muss monatlich 23,87 Euro (Stand 2025) für Steuer- und Sozialabgaben aufbringen (siehe Minijob-Rechner).
- Der monatliche Aufwand beträgt also 160 + 23,87 = 183,90 Euro.
- Der jährliche Aufwand beträgt somit 12 × 183,87 = 2.206,44 Euro.
Der jährliche Aufwand zur Beschäftigung der Putzhilfe beträgt 2.206,44 Euro.
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2. Steuerermäßigung
Herr Sauber kann sich ein Fünftel, also 20 Prozent, der jährlichen Kosten für die haushaltsnahe Dienstleistung erstatten lassen. Er kann also die Ausgaben für die Putzhilfe nicht nur steuerlich geltend machen, also von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen, sondern erzielt tatsächlich eine Ersparnis in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen.
Herr Sauber spart 20 Prozent der jährlichen Kosten von 2.206,44 Euro, also 441,29 Euro.
3. Fazit: Günstiger als "schwarz"
Herr Sauber hat dank der Steuerermäßigung 2.206,44 − 441,29 = 1.765,15 Euro für die Putzhilfe aufgewendet.
Trotz der Abzüge für Steuern und Sozialabgaben hat er somit weniger aufgewendet, als wenn er seiner Putzhilfe den Lohn „schwarz“ gezahlt hätte – in diesem Fall wären es 12 × 160 = 1.920 Euro gewesen.
Herr Sauber spart dank seiner Steuerehrlichkeit rund 155 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 15.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
- Neue Minijob-Grenze von 556 Euro für 2025 in Texten berücksichtigt.
- Neue Minijob-Grenze von 538 Euro für 2024 in Texten berücksichtigt.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite