Kann ich meine Putzhilfe von der Steuer absetzen? Diese Frage bekommen wir oft von unseren über 20 Millionen Besuchern im Jahr. Am Beispiel von Herrn Sauber (Name geändert) zeigen wir, wie viel Steuern man dabei sparen kann.
Folgende Seiten empfehle ich
So haben wir Herrn Sauber geholfen
Grundlagen zum Beispiel
Herr Sauber hat eine Putzhilfe, die bei ihm die Wohnung reinigt und die Wäsche bügelt.
- Die Putzhilfe ist bei Herrn Sauber als Minijobberin auf 603-Euro-Basis (Stand: 2026) angemeldet.
- Für das wöchentliche Putzen bekommt sie 40 Euro, also 160 Euro im Monat.
1. Jährlicher Aufwand
- Herr Sauber zahlt monatlich 23,87 Euro (Stand 2026) an Steuer- und Sozialabgaben (siehe Minijob-Rechner).
- Zusammen mit dem Lohn von 160 Euro ergibt das 183,90 Euro im Monat.
- Im Jahr ergibt das 12 × 183,90 = 2.206,44 Euro.
Der jährliche Gesamtaufwand für die Putzhilfe beträgt 2.206,44 Euro.
Was andere Leser auch gelesen haben
2. Steuerermäßigung
Herr Sauber kann 20 Prozent der jährlichen Kosten für die Putzhilfe von seiner Steuer abziehen. Dies ist keine bloße Minderung seines Einkommens, sondern eine direkte Steuerersparnis.
Das sind 20 Prozent von 2.206,44 Euro, also 441,29 Euro Steuervorteil.
3. Fazit: Günstiger als "schwarz"
Herr Sauber hat nach der Steuerersparnis nur 2.206,44 − 441,29 = 1.765,15 Euro für seine Putzhilfe gezahlt.
Hätte er den Lohn „schwarz“ gezahlt, wären es 12 × 160 = 1.920 Euro gewesen – also mehr.
Durch die legale Anmeldung spart Herr Sauber rund 155 Euro.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Rechner Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsscheck-Rechner, Minijob-Rechner, Pfändung berechnen, Pflegelückenrechner 2026, Netto nach Lohnsteuer, Nebenkostenberechnung Immobilie, Steuerklassenrechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 22.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
- Neue Minijob-Grenze von 603 Euro für 2026 in Texten zum Rechner zum Abseten haushaltsnaher Dienstleistungen und im dazugehörigen Beispiel berücksichtigt.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

