Beschäftigen Sie eine Putzhilfe auf 520 Euro-Basis bzw. auf 450 Euro-Basis bis Ende September 2022? Hilft Ihnen ein
Dienstleistungsunternehmen bei Arbeiten in Ihrem Haushalt? Haben Sie einen Handwerker zur Modernisierung Ihres Bades
beauftragt? Alle Aufwände, die Ihnen dabei entstehen, können Sie zu einem Fünftel direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Informationen zum Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen
Das Einkommensteuergesetz enthält in § 35a
hierfür alle Regelungen. Dort werden drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen unterschieden. Je nach
Einordnung gelten verschiedene Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung. Diesen drei Gruppen entsprechen die
drei Eingabefelder des Rechners. Geben Sie Ihre jährlichen Aufwände einfach in die
entsprechenden Felder ein. Den Rest erledig der Rechner für Sie.
Übersicht über die Höchstbeträge für die Steuerermäßigung
In folgender Tabelle erhalten Sie eine Übersicht zu den Steuerboni bei einer Beschäftigung gemäß der drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen.
Berechnungsbeispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie haben eine Putzhilfe auf 520 Euro-Basis
(450 Euro-Basis bis 30.09.2022), die wöchentlich die Wohnung putzt sowie die Wäsche bügelt.
Dafür erhält sie jeweils 40 Euro also monatlich 160 Euro. Das macht jährlich 1.920 Euro zzgl.
monatlich 23,66 Euro (Stand 2023) für Steuer- und Sozialabgaben. Der daraus resultierende jährliche Gesamtaufwand beträgt
also 2.203,92 Euro. Davon können Sie ein Fünftel von Ihrer Steuerschuld abziehen lassen, das heißt
Sie "sparen" 440,78 Euro.
Interessant: Sie haben nach der Steuerermäßigung real insgesamt 2.203,92 Euro − 440,578 Euro = 1.763,14 Euro
für die Leistungen Ihrer Putzhilfe ausgegeben. Obwohl sie Steuer- und Sozialabgaben leisten mussten, haben Sie unterm
Strich weniger ausgegeben, als wenn Sie Ihrer Putzhilfe die Entlohnung an der Steuer "vorbei"
bezahlt hätten. Dann hätten Sie 1.920 Euro ausgegeben. Sie sparen also dank Ihrer Steuerehrlichkeit rund 157 Euro.
Weiterführende Informationen zu Haushaltsnahe Dienstleistungen
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurde zuletzt am 10.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
10.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
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