Haben Sie eine Putzhilfe als Minijobberin? Oder hilft Ihnen ein Unternehmen bei Arbeiten im Haushalt? Vielleicht haben Sie auch einen Handwerker für die Badsanierung beauftragt? Solche Ausgaben können Sie zu 20 % direkt von Ihrer Steuer abziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können Putzkräfte, Dienstleister oder Handwerker von der Steuer absetzen.
- In der Regel dürfen Sie 20 % der Kosten direkt von Ihrer Steuer abziehen.
- Nutzen Sie unseren einfachen Rechner oder schauen Sie sich ein Beispiel an.
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Steuerersparnis bei haushaltsnahen Dienstleistungen
So funktioniert der Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit diesem Rechner finden Sie schnell heraus, welchen Steuervorteil Sie durch haushaltsnahe Ausgaben wie Minijob, Dienstleister oder Handwerker geltend machen können. Der Steuerbonus wird direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen und kann mehrere hundert Euro jährlich betragen.
So geht's:
- Geben Sie Ihren jährlichen Aufwand für:
- Haushaltshilfe im Minijob (z. B. Reinigungskraft)
- Dienstleister (z. B. Garten- oder Pflegehilfe)
- Handwerkerleistungen (z. B. Reparaturen oder Renovierungen)
- Klicken Sie auf „Berechnen“ – der Rechner zeigt Ihnen den Steuerbonus in Euro für jede Kategorie und als Gesamtsumme an.
Wichtig:
20 % der Kosten können steuerlich erstattet werden – mit folgenden Höchstbeträgen:
- 510 € für Minijobs
- 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen
- 1.200 € für Handwerkerleistungen
Sie können also jeweils das Fünffache als Leistung ausschöpfen – z. B. können haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 20.000 Euro in Anspruch genommen werden, um den maximalen Steuerbonus zu erhalten.
Tipp: Nutzen Sie die Fragezeichen-Buttons [?] neben den Eingabefeldern, um mehr über die Voraussetzungen und Abzugsgrenzen zu erfahren. Ideal für alle, die ihre Steuerlast legal senken möchten!
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Eingabehilfe zum Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwand für Haushaltshilfe Minijob
Geben Sie bitte die jährlichen Kosten für haushaltsnahe Minijobs an. Dazu zählen Jobs auf 556-Euro-Basis (bis 2024: 538-Euro-Basis)
nach § 8 SGB IV.
Ein Minijob gilt als haushaltsnah, wenn die Person Aufgaben im Haushalt übernimmt, die sonst von Ihnen selbst erledigt würden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Putzen (auch Fenster), Waschen und Bügeln
- Einkaufen, Kochen, Backen oder Nähen
- Gartenarbeit oder Kinderbetreuung
- Pflege von Pflegebedürftigen
Absetzbar sind die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten (inkl. Mehrwertsteuer bzw. aller Minijob-Abgaben). Materialkosten sind nicht begünstigt – außer bei Verbrauchsmitteln wie Reinigungsmitteln.
Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nur dann erkennen die Behörden die Kosten meist an. Barzahlungen sind nicht empfehlenswert.
Aufwand für Haushaltshilfe Dienstleister
Geben Sie bitte die jährlichen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen durch selbstständige Anbieter oder Agenturen an.
Diese Dienstleistungen zählen, wenn sie in Ihrem Haushalt Tätigkeiten übernehmen, die sonst Sie selbst erledigen würden. Die Beispiele dazu sind die gleichen, wie bei der Eingabehilfe zu "Aufwand für Haushaltshilfe Minijob".
Auch hier gilt: Materialkosten sind nicht begünstigt und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Aufwand für Handwerker
Tragen Sie hier bitte ein, wie viel Sie im Jahr für Handwerker ausgegeben haben – zum Beispiel für Renovierung, Erhaltungsarbeiten
oder Modernisierung.
Dazu zählen etwa
- das Verlegen neuer Böden,
- Malerarbeiten,
- die Erneuerung von Bad, Fenstern oder Türen,
- Installationen,
- Schornsteinfeger- oder
- Pflasterarbeiten sowie
- Gartenarbeiten rund ums Haus
Und auch hier gilt: Materialkosten sind nicht begünstigt und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Die Berücksichtigung von Handwerker-Leistungen ist etwas komplizierter. Deshalb haben wir einen Ratgeber zum Thema "Absetzen von handwerklichen Leistungen" für Sie erstellt.
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Fragen & Tipps zum Thema "Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen"
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zusätzlich zum Rechner "Haushaltsnahe Dienstleistungen". Was ist für Sie besonders interessant?
01.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen genau?Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die typischerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden – etwa Putzen, Waschen oder Gartenpflege. Auch Renovierungen oder Erhaltungsarbeiten durch Handwerker zählen dazu.
Rechtlicher Hintergrund
Diese Dienstleistungen sind in § 35a EStG geregelt. Sie können eine direkte Steuerermäßigung zur Folge haben.
Unserer Erfahrung nach herrscht oft Unsicherheit darüber, was genau darunterfällt. Eine Faustregel: Tätigkeiten, die im Haushalt stattfinden und keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, sind in der Regel begünstigt.
02.
Wie viel Steuer kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen sparen?Die Besonderheit: Sie können 20 % der Aufwendungen direkt von Ihrer Steuerlast abziehen – das ist deutlich vorteilhafter als ein bloßer Werbungskostenabzug.
Maximalbeträge laut Gesetz
- Minijob im Haushalt: bis zu 510 Euro Steuerermäßigung
- Dienstleistungen durch Profis: bis zu 4.000 Euro
- Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro
Sie können also jeweils das Fünffache als Leistung ausschöpfen – z. B. können haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 20.000 Euro in Anspruch genommen werden, um den maximalen Steuerbonus zu erhalten.
Unserer Erfahrung nach schöpfen viele diese Möglichkeiten nicht vollständig aus, obwohl sie jährlich bares Geld sparen könnten.
03.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Steuerbonus zu erhalten?Wichtige Bedingungen für die Steuerermäßigung
- Die Dienstleistung muss im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück erfolgen.
- Es darf sich nicht um eine bar bezahlte Leistung handeln – Überweisung ist Pflicht.
- In der Rechnung müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt sein. Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) sind abziehbar.
Aus unserer Erfahrung fragen viele nach dem Beleg: Ein Kontoauszug dient dem Finanzamt als Nachweis. Barzahlungen werden fast nie anerkannt.
04.
Was zählt zu den typischen haushaltsnahen Dienstleistungen?Typische Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, sind z. B.:
- Reinigung der Wohnung, Fenster putzen
- Bügeln, Wäsche waschen
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden)
- Kinderbetreuung im Haushalt
- Pflege von Angehörigen
Unserer Erfahrung nach gibt es hier viele Einzelfälle – wenn die Tätigkeit im Haushalt erbracht wird und keine Gewerbeleistung außerhalb stattfindet, stehen die Chancen gut.
05.
Was passiert, wenn ich mehr Ausgaben habe als steuerlich anerkannt werden?Die Steuerermäßigung kann Ihre Steuerlast maximal bis auf null senken. Überschreiten Ihre Aufwendungen diesen Betrag, verfällt der übersteigende Teil.
Unser Praxis-Tipp
Wir sehen häufig, dass Aufwendungen strategisch auf zwei Jahre verteilt werden. Denn maßgeblich ist das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Wer also im Dezember zahlt, kann nicht mehr ins Folgejahr verschieben.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Neue Minijob-Grenze von 538 Euro für 2024 in Texten berücksichtigt.
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