Beschäftigen Sie eine Putzhilfe als Minijobberin? Hilft Ihnen ein Unternehmen bei Arbeiten in Ihrem Haushalt? Haben Sie einen Handwerker zur Modernisierung Ihres Bades beauftragt? All diese Aufwände können Sie zu einem Fünftel direkt von Ihrer Steuer abziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzfrauen, Dienstleister oder Handwerker können von der Steuer abgesetzt werden.
- Von den Ausgaben können Sie in der Regel ein Fünftel direkt von Ihrer Steuer abziehen.
- Nutzen Sie unseren komfortablen Rechner oder prüfen Sie unser Beispiel.
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Weitere Informationen über haushaltsnahe Dienstleistungen
Informationen zum Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen
Das Einkommensteuergesetz enthält in § 35a
hierfür alle Regelungen. Dort werden drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen unterschieden. Je nach
Einordnung gelten verschiedene Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung. Diesen drei Gruppen entsprechen die
drei Eingabefelder des Rechners. Geben Sie Ihre jährlichen Aufwände einfach in die
entsprechenden Felder ein. Den Rest erledigt der Rechner für Sie.
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Übersicht zu den Höchstbeträgen der Steuerermäßigung
In folgender Tabelle erhalten Sie eine Übersicht zu den Steuerboni bei einer Beschäftigung gemäß der drei Leistungsgruppen haushaltsnaher Dienstleistungen.
Leistung | Steuerbonus | Höchstabzug | max. ausschöpfbar |
---|---|---|---|
Haushaltshilfe durch geringfügig Beschäftigte | 20 Prozent | 510 Euro | 2.550 Euro |
Haushaltshilfe durch Dienstleister | 20 Prozent | 4.000 Euro | 20.000 Euro |
Handwerkliche Leistung | 20 Prozent | 1.200 Euro | 6.000 Euro |
Da das Thema Handwerker-Leistungen etwas komplexer ist, haben wir hierzu einen Ratgeber "Absetzen von handwerklichen Leistungen" geschrieben.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
- Neue Minijob-Grenze von 556 Euro für 2025 in Texten berücksichtigt.
- Neue Minijob-Grenze von 538 Euro für 2024 in Texten berücksichtigt.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Handwerker absetzen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite