Wie hoch der Anteil der Kirchensteuer ist

Kirchensteuer Rechner

Thema Kirchensteuer Rechner

Wenn Sie in Deutschland leben und Mitglied einer Kirche sind, zahlen Sie oft Kirchensteuer. Mit unserem Kirchensteuer-Rechner können Sie herausfinden, wie viel das ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 %, in den anderen Bundesländern 9 %.
  • Auch evangelische, katholische, freikirchliche, freireligiöse und jüdische Gemeinden erheben Kirchensteuer.
  • Nur wer aus der Religionsgemeinschaft austritt, zahlt keine Kirchensteuer mehr.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kirchensteuer Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Alles Wissenswerte zum Kirchensteuer Rechner

So funktioniert der Kirchensteuer-Rechner

Kirchensteuer Rechner Mit unserem Kirchensteuer-Rechner ermitteln Sie schnell, wie hoch Ihre Kirchensteuer auf Basis Ihres Bruttogehalts ausfällt. Der Rechner berücksichtigt dabei Steuerklasse, Bundesland, Konfession, Sozialabgaben und weitere Faktoren.

Wählen Sie einfach Zeitraum, Bruttolohn und z. B. Kinderfreibeträge aus – der Rechner berechnet Ihre voraussichtliche Kirchensteuer direkt. Zudem wird geprüft, ob eine Deckelung nach dem sogenannten „Kappungsverfahren“ greift.

Im Ergebnisfenster sehen Sie nicht nur den berechneten Betrag, sondern auch die konkrete Herleitung – etwa ob 8 oder 9 % der Lohnsteuer oder der niedrigere Satz des Kappungsverfahrens vom zu versteuernden Einkommen (zvE) angewendet wurde. Ein Diagramm visualisiert zusätzlich die Steuerverteilung.

Kappungsregelung bei hohem Einkommen

In fast allen Bundesländern – außer in Bayern – können Kirchenmitglieder bei hohem Einkommen eine Kappung der Kirchensteuer beantragen. Ein fester Anspruch darauf besteht aber nicht.

Wenn Ihr Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt, können Sie eine niedrigere Kirchensteuer beantragen. In einigen Bundesländern wird die günstigere Steuer automatisch angewendet.

Kappungsregelung mit unserem Rechner

Die Kirchensteuer beträgt normalerweise 8 % oder 9 % der Lohn- oder Einkommensteuer. Bei hohen Einkommen darf sie aber nicht höher sein als ein bestimmter Anteil vom zu versteuernden Einkommen (zvE).

Dieser Anteil liegt – je nach Bundesland und Konfession – zwischen 2,75 % und 4 %. So wird verhindert, dass die Kirchensteuer bei hohen Einkommen mit der Steuerprogression weiter ansteigt. Stattdessen wird sie auf das Einkommen begrenzt.

Die folgende Tabelle zeigt die Kappungsgrenzen in den einzelnen Bundesländern.

Kirchensteuer nach Bundesland mit Kappungsregelung

Bundesland Kirchen­steuer­satz (von ESt) Kap­pung in % vom zu versteu­ernden Ein­kom­men (zvE) Kappung wird berücksichtigt
Baden-Württemberg 8 % 2,75 % Ev. K. Württemberg auf Antrag
Baden-Württemberg 8 % 3,50 % Ev. K. Baden u. kath. Diözesen auf Antrag
Bayern 8 % - keine Kappung
Berlin 9 % 3,00 % von Amts wegen
Brandenburg 9 % 3,00 % von Amts wegen
Bremen 9 % 3,50 % von Amts wegen
Hamburg 9 % 3,00 % Ev. und kath. von Amts wegen
Hamburg 9 % 3,50 % Ev. luth. K. Hannover von Amts wegen
Hessen 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Hessen 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Mecklenburg-Vorpommern 9 % 3,00 % von Amts wegen
Niedersachsen 9 % 3,50 % Ev. und kath. von Amts wegen
Niedersachsen 9 % 3,00 % Nordkirche von Amts wegen
Nordrhein-Westfalen 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Nordrhein-Westfalen 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Rheinland-Pfalz 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Rheinland-Pfalz 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Saarland 9 % 3,50 % Evangelisch auf Antrag
Saarland 9 % 4,00 % Katholisch auf Antrag
Sachsen 9 % 3,50 % von Amts wegen
Sachsen-Anhalt 9 % 3,50 % von Amts wegen
Schleswig-Holstein 9 % 3,00 % von Amts wegen
Thüringen 9 % 3,50 % von Amts wegen

Fragen & Tipps zur Berechnung der Kirchensteuer

Hier finden Sie häufige Fragen und Tipps rund um den Kirchensteuerrechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Wer muss Kirchensteuer zahlen?

    Kirchensteuerpflicht in Deutschland

    Die Kirchensteuerpflicht gilt für alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Auch ausländische Kirchenmitglieder sind davon erfasst – sofern ihre Kirche in Deutschland Kirchensteuer erhebt.

    Deutsche, die im Ausland leben, sind nicht kirchensteuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Eintritt oder dem Zuzug aus dem Ausland und endet mit Austritt, Wegzug oder Tod.

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  • 02.
    Wie hoch ist die Kirchensteuer?

    8 % oder 9 % je nach Bundesland

    Die Kirchensteuer beträgt:

    • 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
    • 9 % in allen anderen Bundesländern

    Fiktive Lohnsteuer als Grundlage

    Berechnet wird sie auf Basis einer fiktiven Lohnsteuer – unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich steuerlich günstig auf die Höhe der Kirchensteuer aus, obwohl sie keine Auswirkungen auf die tatsächliche Lohnsteuer haben.

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  • 03.
    Wie wirkt sich ein Kirchenaustritt auf die Steuer aus?

    Kirchenaustritt beendet Kirchensteuerpflicht

    Wer aus der Kirche austritt, muss ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr zahlen. Der Austritt muss beim zuständigen Amt erfolgen:

    • Standesamt: z. B. in Bayern, Niedersachsen oder Hamburg
    • Amtsgericht: z. B. in NRW, Hessen oder Berlin
    • Kirchenkanzlei: z. B. in Bremen

    Unserer Erfahrung nach kann der Austritt je nach Bundesland mit Gebühren verbunden sein.

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  • 04.
    Wie wird die Kirchensteuer bei Ehepaaren berechnet?

    Individualbesteuerung oder Splittingverfahren

    Bei verheirateten Paaren kommt es auf die Konfessionen an:

    • Gleiche Konfession: gemeinsame Bemessungsgrundlage, Aufteilung nach Einkommen
    • Unterschiedliche Konfession: anteilige Kirchensteuer je zur Hälfte an beide Kirchen
    • Nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig: nur dieser zahlt

    Die genaue Berechnung berücksichtigt das Einkommen beider Partner – unser Kirchensteuerrechner kann das differenziert darstellen.

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  • 05.
    Kann man Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzen?

    Ja – als Sonderausgabe

    Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich die steuerpflichtige Summe.

    Aus unserer Erfahrung wird dabei häufig vergessen: Rückerstattungen durch die Kirche müssen gegengerechnet werden. Ist die Erstattung höher als die gezahlte Steuer, ergibt sich ein Abzugsbetrag von null.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kirchensteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kirchensteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Kirchensteuer"

  • Anpassung des Kirchensteuerrechners sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kirchensteuerberechnung für 2025
  • Berücksichtigung der Kirchensteuerauswirkungen aufgrund erhöhter Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 wegen des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Kirchensteuerrechner.
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro ab 2023 im Kirchensteuerrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
  • Im Kirchensteuerrechner wird die Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen berücksichtigt (bundesland- und konfessionsabhängig zwischen 2,75 und 4 Prozent vom zu versteuernden Einkommen statt 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer).
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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