Erhöhung der Gebühren seit Juli 2025
Die Kosten für Steuerberater richten sich nach der StBVV. Seit Juli 2025 sind die Gebühren etwa
6 % höher – unser Rechner rechnet das mit ein.
Für 2026 hat sich nichts geändert.
So funktioniert der StBVV-Rechner
Was der Rechner leistet
Mit unserem Rechner lässt sich einfach berechnen, welche Gebühren bei einer bestimmten steuerberatenden Tätigkeit anfallen.
Grundlage ist die sogenannte Wertgebühr, die auf dem Gegenstandswert der Tätigkeit basiert.
Grundlagen der Berechnung
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Gebührentabellen A bis D der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Diese Tabellen sind jeweils für unterschiedliche Leistungen vorgesehen – zum Beispiel:
- A: Beratung
- B: Abschluss
- C: Buchführung
- D: Landwirtschaftliche Tätigkeiten
So wird gerechnet
Um die Gebühr zu berechnen, werden folgende Angaben benötigt:
- die passende Gebührentabelle
- der Gegenstandswert (also der wirtschaftliche Wert der Tätigkeit)
- der Zehntelsatz, der den Umfang der Tätigkeit widerspiegelt
Der Rechner ermittelt daraus automatisch die Netto-Gebühr. Im nächsten Schritt wird die
Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) hinzugerechnet, sodass
schließlich die Bruttogebühr angezeigt wird.
Für wen der Rechner geeignet ist
Das Tool ist ideal für alle, die vorab wissen möchten, mit welchen Kosten sie für eine steuerberatende Leistung rechnen müssen.
Die Berechnung orientiert sich an den gesetzlich vorgegebenen Gebührensätzen der StBVV – bei Bedarf kann auch
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) herangezogen werden.
Eingabehilfe zum StBVV-Rechner
Gebührentabelle
Wählen Sie bitte die passende Tabelle zur Berechnung der Gebühren aus.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) unterscheidet die Tabellen A bis D (jeweils Teil a und b).
Zusätzlich können Sie Gebühren nach § 13 (Wertgebühren) sowie § 49 (Gebühren aus der Staatskasse) des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnen.
Gegenstandswert
Geben Sie bitte den Gegenstandswert ein, also den Betrag, auf dessen Basis die Gebühr berechnet werden soll.
Beispiele für Gegenstandswerte
- Einkommensteuererklärung:
Summe der positiven Einkünfte – Gebühr: 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A.
- Buchführung:
Höherer Betrag aus Jahresumsatz oder Aufwand – Gebühr: 2/10 bis 12/10 nach Tabelle C.
- Betriebseinnahmen (Überschussrechnung):
Höherer Betrag aus Betriebseinnahmen oder -ausgaben, mindestens 17.500 Euro – Gebühr: 5/10 bis 30/10 nach Tabelle B.
- Jahresabschluss:
Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung – Gebühr: 10/10 bis 40/10 nach Tabelle B.
Bruchteil
Geben Sie bitte den anzusetzenden Bruchteil der vollen Gebühr ein – je nach Tätigkeit.
Beispiele für Bruchteile
- Einkommensteuererklärung: 1/10 bis 6/10 (Tabelle A)
- Buchführung: 2/10 bis 12/10 (Tabelle C)
- Überschuss Betriebseinnahmen: 5/10 bis 30/10 (Tabelle B)
- Jahresabschluss: 10/10 bis 40/10 (Tabelle B)