Anwaltskosten

RVG-Tabelle 2025 mit den Anwaltskosten

Thema RVG-Rechner ﹣ RVG-Tabelle 2025

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Anwaltsgebühren. In § 13 sind die einfachen Wertgebühren festgelegt, die sich nach dem Streitwert oder Gegenstandswert richten. Jede Tätigkeit erhält einen Gebührensatz, der mit der einfachen Wertgebühr multipliziert wird. Zum Beispiel beträgt die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG das 1,5-Fache der einfachen Gebühr.

Tipp:

Anstatt nun die Tabellenwerte zu ermitteln und die Gebührensätze zu studieren, können Sie auch einfach die Anwaltskosten mit unserem RVG-Rechner berechnen.

§ 13 RVG-Tabelle Wertgebühren 2025

Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Gegenstandswert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050039
10.0001.00056
25.0003.00052
50.0005.00081
200.00015.00094
500.00030.000132
über 500.00050.000165

Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

Im Januar 2021 wurden die Anwaltskosten zum ersten Mal seit 2013 um rund 10 Prozent erhöht. Die folgende Tabelle zeigt die vor 2021 gültigen Wertgebühren.

§ 13 RVG Wertgebühren vor 2021 zum Vergleich

Dies sind die Wertegebühren, die bis zur Ablösung durch das Kostenrechtsänderungsgesetz galten.

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 45 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Gegenstandswert
bis ... Euro
für jeden angefangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050035
10.0001.00051
25.0003.00046
50.0005.00075
200.00015.00085
500.00030.000120
über 500.00050.000150

Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

Gebühren­tabelle 2021 bis 2025 für Gegen­stands­werte bis 500.000 Euro

Anhand der Wertgebührentabelle 2021 bis 2025 ergeben sich folgende Gebühren für Gegen­stands­werte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene 50.000 Euro Gegenstandswert, welcher über diese 500.000 Euro hinaus geht, wird die Gebühr entsprechend um 165 Euro erhöht.

Gegenstandswert
bis ... Euro
GebührGegenstandswert
bis ... Euro
Gebühr
50049,0050.0001.279,00
1.00088,00 65.0001.373,00
1.500127,0080.0001.467,00
2.000166,0095.0001.561,00
3.000222,00110.0001.655,00
4.000278,00125.0001.749,00
5.000334,00140.0001.843,00
6.000390,00155.0001.937,00
7.000446,00170.0002.031,00
8.000502,00185.0002.125,00
9.000558,00200.0002.219,00
10.000614,00230.0002.351,00
13.000666,00260.0002.483,00
16.000718,00290.0002.615,00
19.000770,00320.0002.747,00
22.000822,00350.0002.879,00
25.000874,00380.0003.011,00
30.000955,00410.0003.143,00
35.0001.036,00440.0003.275,00
40.0001.117,00470.0003.407,00
45.0001.198,00500.0003.539,00

Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

Gebühren­tabelle vor 2021 zum Vergleich

Für Streitigkeiten vor 2021 ergaben sich anhand der Wertgebührentabelle folgende Gebühren für Gegen­stands­werte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene 50.000 Euro Gegenstandswert, welcher über diese 500.000 Euro hinaus geht, wird die Gebühr entsprechend um 150 Euro erhöht.

Gegenstandswert
bis ... Euro
GebührGegenstandswert
bis ... Euro
Gebühr
50045,0050.0001.163,00
1.00080,00 65.0001.248,00
1.500115,0080.0001.333,00
2.000150,0095.0001.418,00
3.000201,00110.0001.503,00
4.000252,00125.0001.588,00
5.000303,00140.0001.673,00
6.000354,00155.0001.758,00
7.000405,00170.0001.843,00
8.000456,00185.0001.928,00
9.000507,00200.0002.013,00
10.000558,00230.0002.133,00
13.000604,00260.0002.253,00
16.000650,00290.0002.373,00
19.000696,00320.0002.493,00
22.000742,00350.0002.613,00
25.000788,00380.0002.733,00
30.000863,00410.0002.853,00
35.000938,00440.0002.973,00
40.0001.013,00470.0003.093,00
45.0001.088,00 500.0003.213,00

Gebühren netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

Beispiel

Frau Schneider führt einen Rechtsstreit über 200.000 Euro. Sie wird in 1. Instanz von ihrem Anwalt vertreten. Sie einigen sich mit dem Gegner, so dass ein Vergleich geschlossen wird. Folgende Anwaltsgebühren ergeben sich gemäß RVG:

Einfache Wertgebühr nach §13 RVG bei 200.000 Euro Streitwert
2.219,- Euro

Gemäß der im RVG vorgeschriebenen Gebührensätze für die rechtsanwältlichen Tätigkeiten in 1. Instanz führt dies zu folgenden Kosten:

Anwaltsgebühren in 1. InstanzGebührensätze× einfache Wertgebühr= Gebühren
Verfahrensgebühr1,3× 2.219 Euro= 2.884,70 Euro
Terminsgebühr1,2× 2.219 Euro= 2.662,80 Euro
Einigungsgebühr1,0× 2.219 Euro= 2.219,00 Euro
Gesamt= 7.766,50 Euro

Netto zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Anwaltskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Anwaltskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 4 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema RVG-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Anwaltskosten"

  • Überprüfung des Anwaltskostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2025. Es sind keine Änderungen erfolgt.
  • Anpassungen des Anwaltskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Veröffentlichung neuer Tabellen für die Wertegebühren zu den Anwaltskosten.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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