Der Prozesskostenrechner zeigt, wie teuer ein Rechtsstreit ist. Er rechnet die Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG und GKG, gültig in der Fassung ab Juni 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Prozesskosten bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten.
- Die Höhe hängt auch von einer Einigung, der Zahl der Gegner und den Instanzen ab.
- Das Rechnen ist kompliziert. Nutzen Sie dafür einfach unseren Rechner.
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Zusatzinformationen
Inhalt
Erhöhung der Gebühren ab Juni 2025
Unser Prozesskostenrechner beachtet die Änderungen durch das KostBRÄG 2025. Dazu gehört auch die rund 6 % höhere Gebühr in der Gerichtskostentabelle und in der Anwaltskostentabelle.
So funktioniert der Prozesskostenrechner
Mit dem Prozesskostenrechner 2025 können Sie schnell das Kostenrisiko eines Rechtsstreits einschätzen. Geben Sie dafür den Streitwert, die Zahl der Mandanten und Gegner sowie den Ablauf des Verfahrens ein – ob außergerichtlich oder vor Gericht.
Der Rechner bezieht viele Besonderheiten automatisch mit ein. Dazu zählen eine vorherige außergerichtliche Vertretung, mehrere Mandanten oder ein erhöhter Aufwand durch Beweisaufnahmen.
Über die Info-Buttons im Ergebnisfenster sehen Sie jeden Rechenschritt genau erklärt. So können Sie die Berechnung leicht nachvollziehen. Nicht berechnet werden jedoch Zusatzkosten wie Gutachter oder Zeugen. Diese müssen Sie zusätzlich berücksichtigen.
Tipp: Im Anwaltskostenrechner können Sie außerdem das gerichtliche Mahnverfahren berechnen.
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Eingabehilfen zum Prozesskostenrechner
Die Prozesskostenberechnung gilt für zivilrechtliche Streitigkeiten und ähnliche Verfahren. Meist geht es um Fälle, in denen Privatpersonen oder Firmen Geldansprüche gegeneinander durchsetzen. Grundlage sind die Gerichtskostentabelle und die Anwaltskostentabelle.
Streitwert bzw. Gegenstandswert
Geben Sie den Streitwert bzw. Gegenstandswert ein. Das ist der Betrag, um den gestritten wird.
Der Unterschied: „Gegenstandswert“ (außergerichtlich), „Streitwert“ (vor Gericht).
Kosten richten sich nach Streitwert
Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) regelt die Anwaltsgebühren. Das GKG (Gerichtskostengesetz) regelt die Gerichtskosten. Beide arbeiten mit Tabellen nach Streitwert. Je nach Tätigkeit des Anwalts oder gerichtlicher Instanz wird ein Vielfaches des Grundsatzes berechnet.
Bestimmen des Streitwerts
Vor Gericht gilt ein Höchstwert von 30.000.000 Euro. Bei Anwälten liegt das Maximum bei 100.000.000 Euro, wenn mehrere Mandanten vertreten werden. Der Streitwert entspricht dem finanziellen Interesse des Mandanten. Geht es um eine Geldforderung, ist das die geforderte Summe. Bei Sachen wird der Wert geschätzt.
Streitwert manchmal schwer zu bestimmen
Schwieriger ist es bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Mieten), bei Arbeitsrecht oder bei Dingen mit unklarem Wert (z.B. Domains). Beispiele: Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht gilt ein Monatsgehalt als Streitwert, bei einer Kündigung drei Monatsgehälter. Im Mietrecht beträgt der Streitwert bei einer Kündigung eine Jahresmiete. Im Arbeitsrecht gilt: In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
Anzahl Mandanten
Geben Sie die Zahl der Mandanten an. Hat ein Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Sache,
steigt die Gebühr je weiterer Person um 0,3 Sätze (Nr. 1008 Vergütungsverzeichnis, Anlage zum RVG).
Maximal steigt sie auf 2,0 Sätze. Ab mehr als acht Mandanten gibt es keine weitere Erhöhung.
Außergerichtliche Vertretung
Geben Sie an, ob Sie sich außergerichtlich (also ohne Gericht) durch einen Anwalt vertreten lassen möchten.
Oft gelingt so eine Einigung ohne Richter. Dann spart man Gerichtskosten und meist auch gegnerische Anwaltskosten.
Kommt es nicht zu einer Einigung, hätte man gleich klagen können und spart so außergerichtliche Kosten.
Ein Teil dieser Kosten wird aber angerechnet.
Regelung der Gebühren
Die Gebühren bei außergerichtlicher Vertretung stehen auch im RVG. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert. Es gibt hier keinen festen Satz, sondern einen Rahmen von 0,5 bis 2,5. Meist wird 1,3 berechnet. Höhere Werte sind nur erlaubt, wenn der Fall besonders aufwendig oder schwierig ist.
Anrechnung bei Klage
Wird keine Einigung erzielt und Klage erhoben, wird die Hälfte der Geschäftsgebühr (max. 0,75) auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Kommt eine Einigung zustande, fällt eine Einigungsgebühr von 1,5 an. Es können auch Pauschalen oder Stundensätze vereinbart werden.
Gerichtliche Vertretung
Geben Sie an, ob Sie Klage einreichen wollen. Dies kann mit oder ohne vorherige außergerichtliche Vertretung erfolgen.
Die Anwaltsgebühren bei Gericht sind feste Vielfache der RVG-Sätze nach Streitwert.
Die Gebühren für eigenen und gegnerischen Anwalt sind gleich hoch.
Unterschiede bei den Gebühren
Unterschiede entstehen, wenn Anwälte eine verschiedene Zahl an Mandanten vertreten. Außerdem wird nach einer außergerichtlichen Vertretung ein Teil der Gebühr in der 1. Instanz angerechnet. Zusätzlich fallen Gerichtskosten nach dem GKG an, ebenfalls abhängig vom Streitwert.
Mögliche Instanzen
Ein Rechtsstreit kann durch bis zu drei Instanzen gehen: 1. Instanz (erste Entscheidung),
Berufung (zweite Prüfung) und Revision (letzte Überprüfung).
In jeder Instanz kann man sich auch außergerichtlich einigen. Diese Optionen können Sie im Rechner auswählen:
- eine Einigung wird erzielt (z.B. Vergleich), der Streit ist damit beendet,
- keine Einigung, der Streit wird aber beendet,
- keine Einigung, der Streit geht in die nächste Instanz.
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Fragen & Tipps zum Prozesskostenrechner
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit unserem Prozesskostenrechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Welche Kosten kommen bei einem Gerichtsprozess auf mich zu?Arten von Kosten
Bei einem Gerichtsprozess entstehen zwei Hauptblöcke: Anwaltskosten und Gerichtskosten. Zusammen bezeichnet man sie als Prozesskosten.
Gerichtskosten
Sie setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Gebühren hängen meist vom Streitwert ab. Zu den Auslagen zählen zum Beispiel Entschädigungen für Zeugen oder die Kosten eines Sachverständigen.
Wer trägt die Kosten?
Das Gericht legt im Urteil fest, wer die Kosten übernimmt. Unser Prozesskostenrechner gibt einen Überblick über die typischen Gebühren.
02.
Was bedeutet „Streitwert“ bei der Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten?Definition
Der Streitwert ist der Geldwert, um den sich die Parteien im Verfahren streiten. Er wird auch Prozess- oder Verfahrenswert genannt.
Beispiel
Streiten sich zwei Parteien über 10.000 Euro, so beträgt der Streitwert 10.000 Euro. An diesem Wert orientieren sich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Unserer Erfahrung nach sorgt der Streitwert oft für Überraschung, da schon kleine Änderungen große Kostenunterschiede auslösen können.
03.
Was geschieht mit den Prozesskosten, wenn sich Mandant und Gegner vergleichen?Kostenregelung im Vergleich
Treffen die Parteien einen Vergleich, können sie die Kosten frei vereinbaren. Oft teilt man sich die Gerichtskosten und trägt die eigenen Anwaltskosten selbst. Möglich ist aber auch eine andere Quote, die im Vergleich festgelegt wird.
Unserer Erfahrung nach lohnt sich ein Vergleich oft, weil er schneller und kostengünstiger ist als ein langes Verfahren.
04.
Was ist Prozesskostenhilfe?Staatliche Unterstützung
Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Hilfe des Staates. Sie soll verhindern, dass Menschen aus Geldmangel auf ein Gerichtsverfahren verzichten müssen.
Voraussetzungen
- Eingeschränkte finanzielle Mittel
- Angaben zu Einkommen und Vermögen
- Aussicht auf Erfolg der Klage
Bei Strafprozessen gibt es statt finanzieller Hilfe einen Pflichtverteidiger. Unserer Erfahrung nach wird Prozesskostenhilfe oft genutzt, um Zivilklagen trotz geringem Einkommen durchzuführen.
05.
In welcher Höhe übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Prozesskosten?Leistungsumfang
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten und auch die Kosten der Gegenseite, falls der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet wird.
Grenzen der Erstattung
- Abweichende Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt zahlt die Versicherung nicht vollständig.
- Höchstsummen und Selbstbeteiligung laut Vertrag sind zu beachten.
- Konflikte, die schon vor Versicherungsabschluss bestanden, sind ausgeschlossen.
Unserer Erfahrung nach klärt ein Blick in den Versicherungsvertrag schnell, welche Kosten tatsächlich übernommen werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- GKG - Gerichtskostengesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Prozesskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Prozesskosten"
- Neue Gebühren ab Juni 2025: Anpassungen des Prozesskostenrechners und des Prozesskosten-Beispiels an die neuen Gebühren.
- Veröffentlichung der neuen, ab Juni 2025 gültigen Tabellen zu den Anwaltskosten sowie den Gerichtskostentabellen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite