Prozesskosten

Prozesskostenrechner - Kostenrisiko eines Rechtsstreits

Thema Prozesskostenrechner

Der Prozesskostenrechner berechnet das gesamte Kostenrisiko eines Rechtsstreits einschließlich eigener und gegnerischer Anwaltskosten. Dabei werden die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) centgenau ermittelt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Prozesskosten setzen sich zusammen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten.
  • Deutlichen Einfluss auf die Kosten haben die außergerichtliche Einigungen, Anzahl der Gegner und die Anzahl der Instanzen.
  • Dies zu berechnen ist sehr komplex. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unseren obigen Rechner.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Prozesskostenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Zusatzinformationen

Wertgebühren auch 2025 unverändert

Die letzten Änderungen durch das 2021 in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz und damit die rund zehn%ige Erhöhung der Wertgebühren in der Gerichtskostentabelle und in der Anwaltskostentabelle, werden vom Prozesskostenrechner berücksichtigt.

So funktioniert der Prozesskostenrechner

Alle Besonderheiten, wie z.B. die Anrechnung einer vorherigen außergerichtlichen Vertretung, die Vertretung mehrerer Mandanten oder der erhöhte Aufwand für aufwendige Beweisaufnahmen werden berücksichtigt. Anhand der Info-Buttons im Ergebnisfenster erhalten Sie eine exakte Herleitung Ihrer individuellen Berechnung, so dass Sie alle Rechenschritte bequem nachvollziehen können.

Besonderheiten wie z.B. Sachverständigenkosten oder Zeugenentschädigungen können im Voraus nicht berechnet werden und sind beim ermittelten Prozesskostenrisiko noch zu berücksichtigen. Eine womöglich erhöhte Gebühr für aufwendige Beweisaufnahmen wird kalkuliert und im Infotext zum Gesamtkostenrisiko angezeigt sowie hergeleitet.

In unserem Anwaltskostenrechner wird übrigens auch das gerichtliche Mahnverfahren berücksichtigt.

Eingabehilfen zum Rechner

Die Prozesskosten­berechnung basiert auf zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und ähnlichen Verfahren. Hauptanwendung sind also Fälle, in denen Privatpersonen oder Unternehmen (Geld-)Ansprüche gegeneinander geltend machen. Grundlage sind die Gebührentabelle für Gerichtskosten und die Gebührentabelle für Anwaltskosten.

Streitwert bzw. Gegenstandswert

Prozesskostenrechner: Streitwert Der Streitwert bzw. Gegenstandswert ist der Betrag, um den prozessiert wird. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist rein sprachlicher Natur. Gegenstandswert heisst es bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Vom Streitwert spricht man bei laufenden Gerichtsverfahren.

Kosten richten sich nach Streitwert

Anhand des Werts regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Rechtsanwaltsgebühren und das Gerichtskostengesetz (GKG) die Gerichtskosten. In beiden Gesetzen wird mittels Gebührentabellen abhängig vom Streitwert jeweils der einfache Gebührensatz bestimmt. Abhängig von der Tätigkeit des Rechtsanwalts bzw. von der gerichtlichen Instanz wird dann ein im RVG bzw. GKG festgelegtes Vielfaches dieses einfachen Satzes berechnet.

Bestimmen des Streitwerts

Während sich vor Gericht die Gebühren bis zu einem maximalen Streitwert von 30.000.000 Euro bemessen, liegt bei Rechtsanwälten das Maximum zur Gebührenberechnung bei 100.000.000 Euro, sofern mehrere Mandanten vertreten werden. Grundsätzlich entspricht der Streitwert dem finanziellen Interesse des Mandanten an der Klärung der Streitigkeit. Geht es um die Zahlung eines konkreten Betrags, den Sie verlangen oder anderen schulden, bildet dieser Betrag den Streitwert. Geht es um Sachen, so erfolgt eine Schätzung des Werts.

Streitwertbestimmung manchmal schwierig

Komplizierter wird es bei Streitigkeiten z.B. um wiederkehrende Leistungen wie Mieten, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten um Gegenstände, deren Wert nicht konkret zu ermitteln ist, wie z.B. von Domains. So beträgt der Streitwert bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um eine Abmahnung ein Monatsgehalt und um eine Kündigung 3 Monatsgehälter. In mietrechtlichen Streitigkeiten beläuft sich der Streitwert etwa bei einer Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung auf eine Jahresmiete. Im Arbeitsrecht ist zudem zu berücksichtigen, dass in der 1. Instanz jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss.

Anzahl Mandanten

Prozesskostenrechner: Mandanten Hat der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit, so erhöht sich seine Verfahrens- bzw. Geschäftsgebühr je weitere Person um 0,3 Gebührensätze gemäß Nr. 1008 Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG. Die maximale Erhöhung beträgt allerdings 2,0 Gebührensätze, was bedeutet, dass bei mehr als acht Mandanten keine weitere Erhöhung festgesetzt wird.

Außergerichtliche Vertretung

Prozesskostenrechner: Vertretung Oftmals ist der Versuch erfolgreich, eine rechtliche Streitigkeit zunächst nur mit einem Anwalt ohne die Inanspruch­nahme eines Gerichts beizulegen. Im Falle einer Einigung umgeht man dann das Risiko von Gerichtskosten sowie eventuell auch von Kosten eines gegnerischen Anwalts. Einigt man sich nicht, hätte man auch sofort den gerichtlichen Weg einschlagen können und die außergerichtlichen Kosten gespart. Ein Teil des außergerichtlichen Aufwands wird aber dann angerechnet, wie weiter unten erläutert.

Regelung der Gebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Vertretung sind, wie bei einer gerichtlichen Vertretung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und berechnen sich anhand des Gegenstandswerts. Anders als bei der gerichtlichen Vertretung gibt es hierbei anstelle einer fixen Gebühr einen Gebührenrahmen, in dem sich die Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeit bewegen können. Der Anwalt kann zwischen 0,5 und 2,5 des einfachen Gebührensatzes aus der RVG-Gebührentabelle als sogenannte Geschäftsgebühr festlegen. Im Regelfall wird eine mittlere Gebühr von 1,3 abgerechnet, die auch dieser Prozesskostenrechner berechnet. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann zudem nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Anrechnung der Gebühren, falls es weiter geht

Wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt wird, kann eine Klage erhoben werden und vor Gericht gestritten werden. Dann wird die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr, maximal aber ein Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Erfolgt aber eine außergerichtliche Einigung, wie etwa ein Vergleich, fällt noch eine noch eine Einigungsgebühr von 1,5 Gebührensätzen an. In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch individuelle Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden.

Gerichtliche Vertretung

Dies kann mit vorheriger außergerichtlicher Vertretung oder gleich ohne eine solche erfolgen. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer gerichtlichen Vertretung setzen sich zusammen aus fixen Vielfachen des im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Streitwerts festgesetzten einfachen Gebührensatzes. Dabei sind die Gebühren des eigenen sowie des gegnerischen Anwalts grundsätzlich gleich hoch.

Unterschiedliche Gebühren bei Anwälten

Unterschiede der Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt entstehen aber einerseits bei einer differierenden Anzahl von zu vertretenden Mandanten im gleichen Verfahren. Zudem ist nach einer außergerichtlichen Vertretung die Verfahrensgebühr in 1. Instanz verschieden, denn dann wird die außergerichtliche Gebühr des eigenen Anwalts teilweise auf die neue Gebühr angerechnet. Ansonsten entstehen allenfalls unterschiedliche variable Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten. Zu den Anwaltskosten kommen noch die im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelten Gerichtskosten. Dort ist wiederum abhängig vom Streitwert ein einfacher Gebührensatz festgesetzt. Je nach gerichtlicher Instanz wird dann ein Vielfaches dieses einfachen Satzes berechnet.

Die möglichen Instanzen bzw. Rechtszüge

Nach einem außergerichtlichen Versuch zur Beilegung eines Rechtsstreits, aber auch ohne vorheriges außergerichtliches Vorgehen kann vor Gericht im Rahmen von bis zu drei Instanzen geklagt werden. Es können also bis zu drei "Runden" vor Gericht gekämpft werden. Diese nennen sich 1. Instanz, Berufung und Revision.

Gebühren steigen je Instanz

Tendenziell werden die Gebühren von Instanz zu Instanz höher und man muss u.a. auch damit das Risiko abwägen, ob man weiter klagen möchte, nachdem der Prozess bis dahin nicht zufriedenstellend verlaufen ist. Außerdem kann man sich in jeder Instanz auch mit dem Gegner einigen, ohne dass ein Urteil durch den Richter gefällt wird. Diese Möglichkeiten können Sie im Prozesskostenrechner entsprechend auswählen. Wählen Sie also aus, ob

  • eine Einigung, wie z.B. ein Vergleich erzielt wird und die rechtliche Streitigkeit damit beendet ist,
  • keine Einigung erzielt wird, die rechtliche Streitigkeit aber damit trotzdem abgeschlossen sein soll oder
  • keine Einigung erzielt wird, die rechtliche Streitigkeit aber in der nächsten Instanz weitergeführt werden soll.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Prozesskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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