Prozesskosten

Gerichtskostentabelle gemäß Gerichtskostengesetz GKG

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Im GKG steht, wie hoch die Gerichtskosten sind. Sie hängen vom Streitwert ab. Je nach Instanz gilt ein fester Satz, zum Beispiel 3,0-fach laut Nr. 1210. Mehr dazu in unserer Gerichtskosten-Themenwelt.

Neu: § 34 GKG Wertgebühren ab Juni 2025

Die seit Juni 2025 rund 6prozentigen Erhöhungen der Gerichtskosten spiegeln sich in der folgenden Tabelle wider.

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 40 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem


Streit­wert
bis ... Euro
für jeden ange­fangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050021,00
10.0001.00022,50
25.0003.00030,50
50.0005.00040,50
200.00015.000140,00
500.00030.000210,00
über 500.00050.000210,00

Zum Vergleich die alte Tabelle: Wertgebühren vor Juni 2025

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Streit­wert
bis ... Euro
für jeden ange­fangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050020,00
10.0001.00021,00
25.0003.00029,00
50.0005.00038,00
200.00015.000132,00
500.00030.000198,00
über 500.00050.000198,00

Neue Gebührentabelle ab Juni 2025 für Streitwerte bis 500.000 Euro

Es gelten die folgenden Gebühren, welche rund 6 Prozent über den vorherigen Gebühren liegen.

Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 210 Euro erhöht.

Gegen­stands­wert
bis ... Euro
GebührGegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr
50040,0050.000638,00
1.00061,0065.000778,00
1.50082,0080.000918,00
2.000103,0095.0001.058,00
3.000125,50110.0001.198,00
4.000148,00125.0001.338,00
5.000170,50140.0001.478,00
6.000193,00155.0001.618,00
7.000215,50170.0001.758,00
8.000238,00185.0001.898,00
9.000260,50200.0002.038,00
10.000283,00230.0002.248,00
13.000313,50260.0002.458,00
16.000344,00290.0002.668,00
19.000374,50320.0002.878,00
22.000405,00350.0003.088,00
25.000435,50380.0003.298,00
30.000476,00410.0003.508,00
35.000516,50440.0003.718,00
40.000557,00470.0003.928,00
45.000597,50500.0004.138,00

Alte Gebührentabelle vor Juni 2025 für Streitwerte bis 500.000 Euro

Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 198 Euro erhöht.

Gegen­stands­wert
bis ... Euro
GebührGegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr
50038,0050.000601,00
1.00058,0065.000733,00
1.50078,0080.000865,00
2.00098,0095.000997,00
3.000119,00110.0001.129,00
4.000140,00125.0001.261,00
5.000161,00140.0001.393,00
6.000182,00155.0001.525,00
7.000203,00170.0001.657,00
8.000224,00185.0001.789,00
9.000245,00200.0001.921,00
10.000266,00230.0002.119,00
13.000295,00260.0002.317,00
16.000324,00290.0002.515,00
19.000353,00320.0002.713,00
22.000382,00350.0002.911,00
25.000411,00380.0003.109,00
30.000449,00410.0003.307,00
35.000487,00440.0003.505,00
40.000525,00470.0003.703,00
45.000563,00500.0003.901,00

Beispiel für Gerichtskosten

Herr Müller führt einen Rechtsstreit über 100.000 Euro und einigt sich mit seinem Prozessgegner in 1. Instanz auf einen Vergleich. Gemäß GKG fallen folgende Gerichtskosten an:

Einfache Wertgebühr nach §34 GKG bei 100.000 Euro Streitwert
1.198 €

Demnach und gemäß der im GKG vorgeschriebenen Gebührensätze für die erste Instanz bei Einigung ergeben sich folgende Kosten:

Gerichts­kostenGebühren­sätze× ein­fache Wert­gebühr= Gebühren
1. Instanz bei Einigung1,0× 1.198 €= 1.198 €

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Prozesskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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