Prozesskosten

Gerichtskostentabelle gemäß Gerichtskostengesetz GKG

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Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und hängen vom Streitwert ab. Seit Juni 2025 gelten erhöhte Wertgebühren von rund 6 Prozent. Die Tabellen zeigen alte und neue Sätze im Vergleich. Mehr Infos in unserer Gerichtskosten-Themenwelt.

Neue Wertgebühren ab Juni 2025

Zum 01.06.2025 wurden die Gerichtskosten in § 34 GKG angehoben. Die Anpassung betrifft alle Verfahren, bei denen die Gebühren nach Streitwert berechnet werden. Bei einem Streitwert bis 500 Euro beträgt die Gebühr 40 Euro. Darüber hinaus steigt die Gebühr stufenweise an.

Streit­wert
bis ... Euro
für jeden ange­fangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050021,00
10.0001.00022,50
25.0003.00030,50
50.0005.00040,50
200.00015.000140,00
500.00030.000210,00
über 500.00050.000210,00

Zum Vergleich: alte Wertgebühren vor Juni 2025

Bis Mai 2025 galten die niedrigeren Sätze. Bei einem Streitwert bis 500 Euro lag die Gebühr bei 38 Euro. Die Unterschiede verdeutlicht die Tabelle:

Streit­wert
bis ... Euro
für jeden ange­fangenen
Betrag von weiteren ... Euro
um ... Euro
2.00050020,00
10.0001.00021,00
25.0003.00029,00
50.0005.00038,00
200.00015.000132,00
500.00030.000198,00
über 500.00050.000198,00

Neue Gebührentabelle ab Juni 2025 (bis 500.000 Euro)

Die folgende Übersicht zeigt die ab Juni 2025 gültigen Gebühren je Gegenstandswert. Je angefangene 50.000 Euro über 500.000 Euro steigt die Gebühr um 210 Euro.

Gegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr Gegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr
50040,0050.000638,00
1.00061,0065.000778,00
1.50082,0080.000918,00
2.000103,0095.0001.058,00
3.000125,50110.0001.198,00
4.000148,00125.0001.338,00
5.000170,50140.0001.478,00
6.000193,00155.0001.618,00
7.000215,50170.0001.758,00
8.000238,00185.0001.898,00
9.000260,50200.0002.038,00
10.000283,00230.0002.248,00
13.000313,50260.0002.458,00
16.000344,00290.0002.668,00
19.000374,50320.0002.878,00
22.000405,00350.0003.088,00
25.000435,50380.0003.298,00
30.000476,00410.0003.508,00
35.000516,50440.0003.718,00
40.000557,00470.0003.928,00
45.000597,50500.0004.138,00

Alte Gebührentabelle vor Juni 2025 (bis 500.000 Euro)

Zum Vergleich die bis Mai 2025 gültigen Werte. Je angefangene 50.000 Euro über 500.000 Euro erhöhte sich die Gebühr um 198 Euro.

Gegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr Gegen­stands­wert
bis ... Euro
Gebühr
50038,0050.000601,00
1.00058,0065.000733,00
1.50078,0080.000865,00
2.00098,0095.000997,00
3.000119,00110.0001.129,00
4.000140,00125.0001.261,00
5.000161,00140.0001.393,00
6.000182,00155.0001.525,00
7.000203,00170.0001.657,00
8.000224,00185.0001.789,00
9.000245,00200.0001.921,00
10.000266,00230.0002.119,00
13.000295,00260.0002.317,00
16.000324,00290.0002.515,00
19.000353,00320.0002.713,00
22.000382,00350.0002.911,00
25.000411,00380.0003.109,00
30.000449,00410.0003.307,00
35.000487,00440.0003.505,00
40.000525,00470.0003.703,00
45.000563,00500.0003.901,00

Praxisbeispiel: Gerichtskosten bei 100.000 Euro Streitwert

Herr Müller führt 2025 einen Rechtsstreit über 100.000 Euro. In 1. Instanz einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich. Die Gerichtskosten berechnen sich wie folgt:

Einfache Wertgebühr nach § 34 GKG bei 100.000 Euro Streitwert
1.198 €

Gemäß den Gebührensätzen für die erste Instanz bei Einigung ergibt sich:

Gerichts­kostenGebühren­satz× einfache Wert­gebühr= Gebühren
1. Instanz bei Einigung1,0× 1.198 €= 1.198 €

Erfahrung aus erster Hand

In unserer Beratung sehen wir oft, dass Mandanten die Kosten unterschätzen. Gerade bei hohen Streitwerten können sich die Gerichtskosten schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Unser Gerichtskostenrechner und unser Prozesskostenrechner oder die frühzeitige Rücksprache mit einem Anwalt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Prozesskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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