Gerichtskostentabelle gemäß Gerichtskostengesetz GKG
Aktualisiert am von Stefan BanseRechner zum Thema
Prozesskostenrechner
Berechnung aller Kosten eines Rechtsstreits nach RVG und GKG. Die Vertretung mehrerer Mandanten wird ebenso berücksichtigt, wie die Anrechnung außergerichtlicher Gebühren bei einer Klage vor Gericht. Alle Gebühren werden im Detail beschrieben und alle Kosten tranparent hergeleitet. Ein interaktiver Chart veranschaulicht das Prozesskostenrisiko in Abhängigkeit möglicher gerichtlicher Kostenentscheidungen.Im GKG sind die Gerichtskosten geregelt. Dort werden in § 34 die sogenannten einfachen Wertgebühren abhängig vom Streitwert definiert. Unter anderem wird den verschiedenen gerichtlichen Instanzen jeweils ein Gebührensatz zugeordnet, der ein Vielfaches der einfachen Wertgebühr beträgt. Beispielsweise betragen gemäß Nr. 1210 die Gerichtskosten 3,0 Wertgebühren.
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§ 34 GKG Wertgebühren 2021 aufgrund des Kostenrechtsänderungsgesetz
Das neue Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist Ende 2020 durch den Bundesrat abgesegnet worden. Die damit einhergehenden rund 10prozentigen Erhöhungen der Gerichtskosten spiegeln sich mit dem neuen Gesetz in der folgenden Tabelle wider.
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 38 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Streitwert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | um ... Euro |
---|---|---|
2.000 | 500 | 20 |
10.000 | 1.000 | 21 |
25.000 | 3.000 | 29 |
50.000 | 5.000 | 38 |
200.000 | 15.000 | 132 |
500.000 | 30.000 | 198 |
über 500.000 | 50.000 | 198 |
Zum Vergleich: § 34 GKG Wertgebühren 2020
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 500 Euro 35 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Streitwert bis ... Euro | für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro | um ... Euro |
---|---|---|
2.000 | 500 | 18 |
10.000 | 1.000 | 19 |
25.000 | 3.000 | 26 |
50.000 | 5.000 | 35 |
200.000 | 15.000 | 120 |
500.000 | 30.000 | 179 |
über 500.000 | 50.000 | 180 |
Neue Gebührentabelle 2021 für Streitwerte bis 500.000 Euro
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 wurde Ende 2020 vom Bundesrat genehmigt, so dass ab 2021 die folgenden Gebühren gelten, welche rund 10 Prozent über den bisherigen Gebühren liegen.
Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 198 Euro erhöht.
Gegenstandswert bis ... Euro | Gebühr | Gegenstandswert bis ... Euro | Gebühr |
---|---|---|---|
500 | 38,00 | 50.000 | 601,00 |
1.000 | 58,00 | 65.000 | 733,00 |
1.500 | 78,00 | 80.000 | 865,00 |
2.000 | 98,00 | 95.000 | 997,00 |
3.000 | 119,00 | 110.000 | 1.129,00 |
4.000 | 140,00 | 125.000 | 1.261,00 |
5.000 | 161,00 | 140.000 | 1.393,00 |
6.000 | 182,00 | 155.000 | 1.525,00 |
7.000 | 203,00 | 170.000 | 1.657,00 |
8.000 | 224,00 | 185.000 | 1.789,00 |
9.000 | 245,00 | 200.000 | 1.921,00 |
10.000 | 266,00 | 230.000 | 2.119,00 |
13.000 | 295,00 | 260.000 | 2.317,00 |
16.000 | 324,00 | 290.000 | 2.515,00 |
19.000 | 353,00 | 320.000 | 2.713,00 |
22.000 | 382,00 | 350.000 | 2.911,00 |
25.000 | 411,00 | 380.000 | 3.109,00 |
30.000 | 449,00 | 410.000 | 3.307,00 |
35.000 | 487,00 | 440.000 | 3.505,00 |
40.000 | 525,00 | 470.000 | 3.703,00 |
45.000 | 563,00 | 500.000 | 3.901,00 |
Zum Vergleich: Gebührentabelle 2020 für Streitwerte bis 500.000 Euro
Anhand der Wertgebührentabelle ergeben sich folgende Gebühren für Streitwerte bis zu 500.000 Euro. Je angefangene darüber hinaus gehende 50.000 Euro Streitwert wird die Gebühr entsprechend um 180 Euro erhöht.
Gegenstandswert bis ... Euro | Gebühr | Gegenstandswert bis ... Euro | Gebühr |
---|---|---|---|
500 | 35,00 | 50.000 | 546,00 |
1.000 | 53,00 | 65.000 | 666,00 |
1.500 | 71,00 | 80.000 | 786,00 |
2.000 | 89,00 | 95.000 | 906,00 |
3.000 | 108,00 | 110.000 | 1.026,00 |
4.000 | 127,00 | 125.000 | 1.146,00 |
5.000 | 146,00 | 140.000 | 1.266,00 |
6.000 | 165,00 | 155.000 | 1.386,00 |
7.000 | 184,00 | 170.000 | 1.506,00 |
8.000 | 203,00 | 185.000 | 1.626,00 |
9.000 | 222,00 | 200.000 | 1.746,00 |
10.000 | 241,00 | 230.000 | 1.925,00 |
13.000 | 267,00 | 260.000 | 2.104,00 |
16.000 | 293,00 | 290.000 | 2.283,00 |
19.000 | 319,00 | 320.000 | 2.462,00 |
22.000 | 345,00 | 350.000 | 2.641,00 |
25.000 | 371,00 | 380.000 | 2.820,00 |
30.000 | 406,00 | 410.000 | 2.999,00 |
35.000 | 441,00 | 440.000 | 3.178,00 |
40.000 | 476,00 | 470.000 | 3.357,00 |
45.000 | 511,00 | 500.000 | 3.536,00 |
Beispiel für Gerichtskosten
Herr Müller führt einen Rechtsstreit über 100.000 Euro und einigt sich mit seinem Prozessgegner in 1. Instanz auf einen Vergleich. Gemäß GKG fallen folgende Gerichtskosten an:
Einfache Wertgebühr nach §34 GKG bei 100.000 Euro Streitwert |
---|
1.129,- Euro |
Demnach und gemäß der im GKG vorgeschriebenen Gebührensätze für die 1. Instanz bei Einigung ergeben sich folgende Kosten:
Gerichtskosten | Gebührensätze | × einfache Wertgebühr | = Gebühren |
---|---|---|---|
1. Instanz bei Einigung | 1,0 | × 1.129 Euro | = 1.129 Euro |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Prozesskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- GKG - Gerichtskostengesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gerichtskostengesetz (Wikipedia)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung am 20.01.2021
Die Seiten der Themenwelt "Prozesskosten" wurden zuletzt am 20.01.2021 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 19.12.2020
- 19.12.2020: Änderungen des Prozesskostenrechners und der Berechnungsbeispiele gemäß des vom Bunderat genehmigten Kostenrechtsänderungsgesetz 2021.
- 26.11.2020: Kostenrechtsänderungsgesetz 2021: Veröffentlichung neuer Tabellen für die Wertegebühren zu den Anwaltskosten sowie für die Wertegebühren zu den Gerichtskosten.
- 21.06.2020: Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Prozesskostenrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt