Kindesunterhalt berechnen

Kindesunterhalt-Rechner - Unterhalt Kind berechnen

Thema Kindesunterhalt-Rechner

Mit dem Kindesunterhalt-Rechner können Sie ermitteln, wie hoch der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder ausfällt. Dabei werden sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2025.
  • Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag. Dies endet erst, wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen.
  • Häufig entscheiden Familienrichter nach Lage des individuellen Falles. Daher kann unser Rechner einen entsprechenden Anwalt nicht ersetzen.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kindesunterhalt-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Alles Wissenswerte zum Kindesunterhalt

Das macht unseren Kindesunterhalts-Rechner so besonders

Kindesunterhalts-Rechner Unser Kindesunterhalts-Rechner leistet mehr, als alle anderen uns bekannten Online-Rechner. Mit Hilfe der Unterhaltstabelle als Leitlinie für den Kindesunterhalt wird anhand der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder der Unterhaltsbedarf bestimmt.

Besonderheiten in unserem Rechner sind dabei unter anderem

  • Korrekturen der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhalts­berechtigter
  • Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags und aller Selbstbehalte,
  • die Einbeziehung der Besonderheiten im Wechselmodell,
  • die Rangfolge der Kinder und
  • die Verteilung des Kindesunterhalts im Mangelfall.

Berechnung für 2025: Änderungen in Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle (DT) für 2025 weist im Vergleich zur vorherigen DT leicht höhere Bedarfssätze der minderjährigen Kinder der ersten Einkommensgruppe und damit auch der weiteren Einkommensgruppen auf. Die Selbstbehalte und Bedarfskontrollbeträge sind gegenüber dem Vorjahr identisch geblieben. Die berücksichtigten Mietkosten sowie der Unterhaltsbedarf studierender, nicht mehr zu Hause wohnender Kinder hat sich von 930 auf 990 Euro erhöht.

Ist jedes volljährige Kind unterhaltsberechtigt?

Wie lange ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie in unserem Ratgeberartikel Unterhalt an volljährige Kinder nachlesen. Dort wird die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht für Volljährige mit Beispielen erläutert.

Hinweis bei dreifachem Gehalt des Betreuenden

Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) geurteilt, dass der Elternteil, der die Kinder betreut, dann den vollen Kindesunterhalt selber trägt, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient. Dies gelte auch dann, wenn der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen Selbstbehalt noch wahren könnte.

Dieses Urteil wird allerdings nicht in jedem Verfahren berücksichtigt, weshalb auch der Kindesunterhalt-Rechner diesen Fall nicht gesondert einbezieht. Falls diese Konstellation für Sie zutrifft, also dass der kinder­betreuende Elternteil das dreifache unterhalts­relevante Einkommen hat, sollten Sie als eigentlich Unterhaltspflichtiger dies mit Ihrem Anwalt in jedem Fall erörtern.

Alle Unterhaltsrechner im Überblick

Neben dem Rechner für Kindesunterhalt (Unterhalt Kind) stellen wir noch weitere Rechner für Sie zur Verfügung: So können Sie auch den

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindesunterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kindesunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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