Mit dem Kindesunterhalt-Rechner können Sie ermitteln, wie hoch der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder ausfällt. Dabei werden sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2025.
- Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag. Dies endet erst, wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen.
- Häufig entscheiden Familienrichter nach Lage des individuellen Falles. Daher kann unser Rechner einen entsprechenden Anwalt nicht ersetzen.
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Alles Wissenswerte zum Kindesunterhalt
Inhalt
Das macht unseren Kindesunterhalts-Rechner so besonders
Unser Kindesunterhalts-Rechner leistet mehr, als alle anderen uns bekannten Online-Rechner.
Mit Hilfe der Unterhaltstabelle als Leitlinie für den
Kindesunterhalt wird anhand der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder der Unterhaltsbedarf bestimmt.
Besonderheiten in unserem Rechner sind dabei unter anderem
- Korrekturen der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhaltsberechtigter
- Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags und aller Selbstbehalte,
- die Einbeziehung der Besonderheiten im Wechselmodell,
- die Rangfolge der Kinder und
- die Verteilung des Kindesunterhalts im Mangelfall.
Berechnung für 2025: Änderungen in Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Düsseldorfer Tabelle (DT) für 2025 weist im Vergleich zur vorherigen DT leicht höhere Bedarfssätze der minderjährigen Kinder der ersten Einkommensgruppe und damit auch der weiteren Einkommensgruppen auf. Die Selbstbehalte und Bedarfskontrollbeträge sind gegenüber dem Vorjahr identisch geblieben. Die berücksichtigten Mietkosten sowie der Unterhaltsbedarf studierender, nicht mehr zu Hause wohnender Kinder hat sich von 930 auf 990 Euro erhöht.
Ist jedes volljährige Kind unterhaltsberechtigt?
Wie lange ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie in unserem Ratgeberartikel Unterhalt an volljährige Kinder nachlesen. Dort wird die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht für Volljährige mit Beispielen erläutert.
Hinweis bei dreifachem Gehalt des Betreuenden
Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) geurteilt, dass der Elternteil, der die Kinder betreut, dann den vollen Kindesunterhalt selber trägt, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient. Dies gelte auch dann, wenn der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen Selbstbehalt noch wahren könnte.
Dieses Urteil wird allerdings nicht in jedem Verfahren berücksichtigt, weshalb auch der Kindesunterhalt-Rechner diesen Fall nicht gesondert einbezieht. Falls diese Konstellation für Sie zutrifft, also dass der kinderbetreuende Elternteil das dreifache unterhaltsrelevante Einkommen hat, sollten Sie als eigentlich Unterhaltspflichtiger dies mit Ihrem Anwalt in jedem Fall erörtern.
Alle Unterhaltsrechner im Überblick
Neben dem Rechner für Kindesunterhalt (Unterhalt Kind) stellen wir noch weitere Rechner für Sie zur Verfügung: So können Sie auch den
- Ehegattenunterhalt berechnen oder mit Hilfe des
- allgemeinen Unterhaltsrechners die Kombination von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt bestimmen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindesunterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kindesunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kindesunterhalt"
- Anpassung des Kindesunterhaltsrechner an das am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossene erhöhte Kindergeld von 255 Euro für 2025 (statt zuvor 250 Euro).
- Anpassung des Kindesunterhaltsrechner an die neuen Bedarfssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025.
- Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Kindesunterhaltsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite