Kindesunterhalt berechnen

Beispiel zum Kindesunterhalt 2025

Thema Kindesunterhalt-Rechner ﹣ Beispiel

Frau und Herr Schmidt (Name geändert) sind regelmäßige Besucher unserer über 200 Smart-Rechner. Die Schmidts benötigten unsere Beratung zum Kindesunterhalt und wir haben gerne geholfen. Am Beispiel ihrer beiden Kinder schildern wir, welcher Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kindesunterhalt-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

Folgende Seiten empfehle ich

So konnten wir den Kindesunterhalt für die Schmidts bestimmen.

Grundlagen für das Beispiel

Herr und Frau Schmidt sind geschieden und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie möchten 2025 die gegenseitigen Unterhaltsansprüche feststellen.

  • Sie haben keinen Ehegattenunterhalts­anspruch gegeneinander.
  • Petra, das erste Kind ist bereits 19 und studiert.
  • Petra jobt nebenher und bezieht monatlich rund 250 Euro
  • Max ist 15 und besucht noch die Schule.
  • Beide Kinder wohnen noch bei Frau Schmidt.
  • Herr Schmidt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro.
  • Frau Schmidt bezieht 1.300 Euro netto.

1. Bestimmen des bereinigten Nettoeinkommens

Das bereinigte Nettoeinkommen ist für den Unterhalt relevant.

Bereinigtes Netto von Herrn Schmidt
Netto aus Erwerbstätigkeit3.500 Euro
− Berufsbedingte Aufwände150 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto3.350 Euro
Bereinigtes Netto von Frau Schmidt
Netto aus Erwerbstätigkeit1.300 Euro
− Berufsbedingte Aufwände65 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto1.235 Euro

Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird.

Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.

2. Bestimmen der Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle (DT)

Die DT weist anhand der Einkommensgruppe und dem Alter der Kinder den Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhalts­berechtigte aus.

Herr Schmidt ist anhand seines bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 5 einzustufen. Er ist gegenüber genau zwei Berechtigten unterhaltspflichtig. Daher wird die Einkommensgruppe gemäß A 1 zur DT nicht aufgrund mehr oder weniger Unterhalts­berechtigter nach unten bzw. oben korrigiert.

Frau Schmidt ist anhand ihres bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 1 einzustufen. Sie ist aber nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb wird sie gemäß Anmerkung 1 zur DT in eine um bis zu eins höhere Gruppe eingestuft. Sie ist aber aufgrund der Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags von zuvor 2 wieder auf Einkommensgruppe 1 herabgesetzt worden.

Tabelle der Einkommensgruppen der DT 2025 (Bereinigtes Nettoeinkommen)
Einkommensgruppe 1 0 € bis 2.100 €
Einkommensgruppe 2 2.101 € bis 2.500 €
Einkommensgruppe 3 2.501 € bis 2.900 €
Einkommensgruppe 4 2.901 € bis 3.300 €
Einkommensgruppe 5 3.301 € bis 3.700 €
Einkommensgruppe 6 3.701 € bis 4.100 €
Einkommensgruppe 7 4.101 € bis 4.500 €
Einkommensgruppe 8 4.501 € bis 4.900 €
Einkommensgruppe 9 4.901 € bis 5.300 €
Einkommensgruppe 10 5.301 € bis 5.700 €
Einkommensgruppe 11 5.701 € bis 6.400 €
Einkommensgruppe 12 6.401 € bis 7.200 €
Einkommensgruppe 13 7.201 € bis 8.200 €
Einkommensgruppe 14 8.201 € bis 9.700 €
Einkommensgruppe 15 9.701 € bis 11.200 €
ab 11.201 € nach den Umständen des Falles

3. Bestimmen der gemeinsamen Einkommensgruppe der Eltern

Da Petra bereits volljährig ist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Daher muss für den Unterhalt deren gemeinsame Einkommensgruppe bestimmt werden. Petra studiert bereits und ist somit nicht privilegiert volljährig. Deshalb ist sie nur in Rangfolge 4, weshalb das unterhaltsrelevante Einkommen ihrer Eltern um den für den vorrangigen Max gezahlten Unterhalt bereinigt werden muss.

Somit hat Herr Schmidt nach seinem Unterhalt an Max (siehe Schritt 4) noch 3.350 − 652 = 2.698 Euro und Frau Schmid hat noch 1.235 − 0 =1.235 Euro, wobei der von ihr erhaltene Kindesunterhalt nicht hierin enthalten ist. Zusammen sind dies 3.933 Euro.

Die DT stellt den jeweiligen Unterhaltsanspruch bei zwei Unterhalts­berechtigten dar. Die Eltern gemeinsam sind in diesem Fall nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb werden sie gemäß Anmerkung 1 zur DT statt in die Gruppe 6 in die höhere Einkommensgruppe 7 eingestuft.

4. Höhe des Kindesunterhalts für Max

  • Der Anspruch besteht gegen den Vater, da der Lebensmittelpunkt bei der Mutter ist.
  • Die Mutter erhält den Unterhalt.
  • Max ist in Rangfolge 1, da er minderjährig ist.
  • 779 Euro ist der Bedarfssatz von ihm gemäß der Einkommensgruppe 5 des Vaters aus der Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsminderndes Einkommen von Max
Minderndes Kindergeld127,50 Euro
= Mindernd gesamt127,50 Euro
Unterhaltsanspruch von Max
Bedarfssatz779,00 Euro
− Mindernd gesamt127,50 Euro
= 651,50 Euro
= Unterhaltsanspruch (volle Euro)652,00 Euro

5. Höhe des Kindesunterhalts für Petra

  • Der Anspruch besteht gegen beide Elternteile, da Petra volljährig ist.
  • Als volljähriges Kind erhält sie den Unterhalt.
  • Sie ist in Rangfolge 4, da sie als Studentin nicht mehr privilegiert volljährig ist.
  • 943 Euro ist Petras Bedarfssatz anhand der gemeinsamen Einkommensgruppe 7 der Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle.

    Unterhaltsminderndes Einkommen von Petra
    Einkommen aus Job250,00 Euro
    − Berufsbedingte Aufwände50,00 Euro
    =200 Euro
    = Minderndes Einkommen200,00 Euro
    + Minderndes Kindergeld255,00 Euro
    = Mindernd gesamt455,00 Euro
    Unterhaltsanspruch von Petra
    Bedarfssatz943,00 Euro
    − Mindernd gesamt455,00 Euro
    = Unterhaltsanspruch488,00 Euro

    6. Zahlbetrag Vater

    Herr Schmidt ist zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichtet:

    6.1. Zahlbetrag an Sohn

    Der minderjährige Max wohnt bei seiner Mutter. Daher muss Herr Schmidt den vollen Unterhaltsanspruch für Max leisten.

    Herrn Schmidts Zahlbetrag für seinen minderjährigen Sohn Max beträgt 652 Euro.

    6.2. Zahlbetrag an Tochter

    Das verbleibende Netto von Herr Schmidt nach den vorrangigen Unterhaltsleistungen in Höhe von 652 Euro an Max beträgt 2.698 Euro. Abzüglich seines Selbstbehalts von 1.750 Euro verbleibt ihm eine Verteilungsmasse von 948 Euro, so dass er Petras Unterhaltsanspruch von 488 Euro zusammen mit seiner Frau anteilig leisten kann.

    Jedoch hat Frau Schmidt nach Abzug ihres Selbstbehaltes (siehe unten) keine Verteilungsmasse für Petra übrig. Daher muss Herr Schmidt Petras Unterhalt alleine stemmen.

    Herrn Schmidts Zahlbetrag für seine studierende Tochter Petra beträgt 488 Euro.

    6.3. Zahlbetrag gesamt

    Herrn Schmidts gesamter Zahlbetrag setzt sich schließlich aus den Zahlungen an Max und Petra zusammen.

    Herrn Schmidts Zahlbetrag für seine beiden Kinder beträgt 1.140 Euro.

    7. Zahlbetrag Mutter

    Frau Schmidt ist zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichtet:

    7.1. Zahlbetrag an Sohn

    Der minderjährige Max wohnt bei seiner Mutter. Sie leistet also den Betreuungsunterhalt. Daher muss nur Herr Schmidt den vollen Barunterhalt für Max leisten.

    Frau Schmidts Zahlbetrag für ihren minderjährigen Sohn Max beträgt 0 Euro.

    7.2. Zahlbetrag an Tochter

    Frau Schmidts Netto nach vorrangigen Unterhaltsleistungen für Max in Höhe von 0 Euro beträgt 1.235 Euro. Abzüglich ihres Selbstbehalts von 1.750 Euro verbleibt ihr eine Verteilungsmasse von 0 Euro. Demnach schuldet sie Petra 0 Euro.

    Frau Schmidts Zahlbetrag für ihre studierende Tochter Petra beträgt 0 Euro.

    7.3. Zahlbetrag gesamt

    Frau Schmidts gesamter Zahlbetrag setzt sich schließlich aus den Zahlungen an Max und Petra zusammen.

    Frau Schmidts Zahlbetrag für ihre beiden Kinder beträgt 0 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindesunterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kindesunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kindesunterhalt-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Kindesunterhalt"

vgwort ad1c55e8a6514b05a69b28932b405f3d