Frau und Herr Schmidt (Name geändert) nutzten unseren Smart-Rechner zum Kindesunterhalt. Am Beispiel ihrer beiden Kinder zeigen wir, welcher Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.
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So konnten wir den Kindesunterhalt für die Schmidts bestimmen.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr und Frau Schmidt sind geschieden. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Im Jahr 2025 wollen sie klären, ob sie sich gegenseitig Unterhalt zahlen müssen.
- Keiner der beiden hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
- Petra, das erste Kind, ist 19 Jahre alt und studiert.
- Petra arbeitet nebenbei und verdient etwa 250 Euro im Monat.
- Max ist 15 Jahre alt und geht noch zur Schule.
- Beide Kinder leben bei Frau Schmidt.
- Herr Schmidt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro.
- Frau Schmidt bekommt monatlich 1.300 Euro netto.
1. Bereinigtes Nettoeinkommens
Für den Unterhalt zählt das bereinigte Nettoeinkommen.
Bereinigtes Netto von Herrn Schmidt | |
---|---|
Nettoeinkommen aus Arbeit | 3.500 Euro |
− Berufskosten | 150 Euro |
+ Sonstiges Einkommen | 0 Euro |
− Schuldenaufwand | 0 Euro |
= Bereinigtes Netto | 3.350 Euro |
Bereinigtes Netto von Frau Schmidt | |
---|---|
Nettoeinkommen aus Arbeit | 1.300 Euro |
− Berufskosten | 65 Euro |
+ Sonstiges Einkommen | 0 Euro |
− Schuldenaufwand | 0 Euro |
= Bereinigtes Netto | 1.235 Euro |
Vom Nettoeinkommen wird eine Pauschale für Berufskosten abgezogen. Diese beträgt 5 Prozent. Der Abzug liegt mindestens bei 50 Euro und höchstens bei 150 Euro. Das steht so in Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle.
In manchen OLG-Bezirken wird die 5 Prozent-Pauschale auch ohne die Grenze von 150 Euro angewandt.
Zusätzliches Einkommen wird hinzugezählt. Schulden, die durch die Ehe entstanden sind, werden abgezogen.
2. Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle (DT)
Die Düsseldorfer Tabelle (D) zeigt, wie viel Unterhalt gezahlt werden soll. Entscheidend sind das Alter der Kinder und die Einkommensgruppe. Die Tabelle geht dabei von zwei unterhaltsberechtigten Personen aus.
Herr Schmidt gehört mit seinem bereinigten Einkommen zu Einkommensgruppe 5. Er muss für zwei Personen Unterhalt zahlen. Deshalb bleibt er in dieser Gruppe. Die Gruppe wird laut Anmerkung A 1 nicht verändert, wenn es genau zwei Berechtigte gibt.
Frau Schmidt gehört mit ihrem Einkommen zu Einkommensgruppe 1. Sie ist aber nur einer Person unterhaltspflichtig. Laut Anmerkung 1 zur DT kann sie deshalb in eine höhere Gruppe eingeordnet werden. Sie wurde kurzzeitig in Gruppe 2 eingestuft. Da ihr Einkommen aber nicht für den nötigen Selbstbehalt reicht, wurde sie wieder in Einkommensgruppe 1 eingestuft.
Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle 2025 (bereinigtes Nettoeinkommen) | |||
---|---|---|---|
Einkommensgruppe 1 | 0 € | bis | 2.100 € |
Einkommensgruppe 2 | 2.101 € | bis | 2.500 € |
Einkommensgruppe 3 | 2.501 € | bis | 2.900 € |
Einkommensgruppe 4 | 2.901 € | bis | 3.300 € |
Einkommensgruppe 5 | 3.301 € | bis | 3.700 € |
Einkommensgruppe 6 | 3.701 € | bis | 4.100 € |
Einkommensgruppe 7 | 4.101 € | bis | 4.500 € |
Einkommensgruppe 8 | 4.501 € | bis | 4.900 € |
Einkommensgruppe 9 | 4.901 € | bis | 5.300 € |
Einkommensgruppe 10 | 5.301 € | bis | 5.700 € |
Einkommensgruppe 11 | 5.701 € | bis | 6.400 € |
Einkommensgruppe 12 | 6.401 € | bis | 7.200 € |
Einkommensgruppe 13 | 7.201 € | bis | 8.200 € |
Einkommensgruppe 14 | 8.201 € | bis | 9.700 € |
Einkommensgruppe 15 | 9.701 € | bis | 11.200 € |
Ab 11.201 €: Einstufung je nach Fall |
3. Gemeinsame Einkommensgruppe der Eltern
Petra ist volljährig. Deshalb müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen. Dafür wird eine gemeinsame Einkommensgruppe ermittelt.
Da Petra studiert, gilt sie nicht als privilegiert volljährig. Sie gehört daher in die Rangfolge 4. Das bedeutet: Zuerst wird geprüft, wie viel Unterhalt für Max gezahlt werden muss. Erst danach zählt das übrige Einkommen für Petras Unterhalt.
Herr Schmidt zahlt Unterhalt für Max (siehe Schritt 4). Danach bleiben ihm noch:
3.350 − 652 = 2.698 Euro.
Frau Schmidt hat nach Abzug 1.235 − 0 = 1.235 Euro. Der Kindesunterhalt, den sie eventuell bekommt, zählt dabei nicht mit.
Das gemeinsame bereinigte Einkommen der Eltern liegt also bei 2.698 + 1.235 = 3.933 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle geht normalerweise von zwei Berechtigten aus. Die Eltern gemeinsam sind in diesem Fall nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig, denn die Mutter ist nur gegenüber der volljährigen Tochter zu Barunterhalt verpflichtet. Deshalb wird laut Anmerkung 1 zur DT nicht die Gruppe 6, sondern die höhere Einkommensgruppe 7 angesetzt.
4. Höhe des Kindesunterhalts für Max
- Der Vater muss den Unterhalt zahlen, da Max bei der Mutter lebt.
- Die Mutter bekommt das Geld für Max.
- Max ist minderjährig. Deshalb ist er in Rangfolge 1.
- Der Bedarf für Max liegt bei 779 Euro. Dieser Wert gilt laut Düsseldorfer Tabelle für die Einkommensgruppe 5 des Vaters.
Einkommensminderung durch Kindergeld | |
---|---|
Minderndes Kindergeld | 127,50 Euro |
= Abzuziehen insgesamt | 127,50 Euro |
Bestimmen des Unterhalts für Max | |
---|---|
Bedarf laut Tabelle | 779,00 Euro |
− Kindergeldanteil | 127,50 Euro |
= Zahlbetrag | 651,50 Euro |
= Gerundeter Unterhaltsanspruch | 652,00 Euro |
5. Höhe des Kindesunterhalts für Petra
- Beide Elternteile müssen Unterhalt zahlen, da Petra volljährig ist.
- Sie bekommt den Unterhalt direkt ausgezahlt.
- Petra ist in Rangfolge 4, weil sie studiert und damit nicht mehr privilegiert volljährig ist.
- Ihr Bedarf beträgt 943 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus der gemeinsamen Einkommensgruppe 7 der Eltern laut Düsseldorfer Tabelle.
Einkommensminderung durch eigenes Einkommen | |
---|---|
Einnahmen aus Nebenjob | 250,00 Euro |
− Berufskosten | 50,00 Euro |
= Anrechenbares Einkommen | 200,00 Euro |
+ Anteil Kindergeld | 255,00 Euro |
= Gesamt abzuziehen | 455,00 Euro |
Bestimmen des Unterhalts für Petra | |
---|---|
Gesamter Bedarf | 943,00 Euro |
− Abzuziehen gesamt | 455,00 Euro |
= Monatlicher Unterhaltsanspruch | 488,00 Euro |
6. Zahlbetrag Vater
Herr Schmidt muss Unterhalt für beide Kinder zahlen. Die Beträge sind im Folgenden aufgeführt.
6.1. Zahlbetrag an Sohn
Max lebt bei seiner Mutter. Daher zahlt Herr Schmidt den vollständigen Unterhalt für Max.
Herr Schmidts Zahlbetrag für seinen minderjährigen Sohn Max beträgt 652 Euro.
6.2. Zahlbetrag an Tochter
Nach der Zahlung von 652 Euro für Max bleiben Herrn Schmidt noch 2.698 Euro netto. Wenn man davon seinen Selbstbehalt von 1.750 Euro abzieht, bleiben 948 Euro für weiteren Unterhalt.
Petra hat einen Anspruch von 488 Euro. Dieser Betrag kann aus Herrn Schmidts verbleibendem Einkommen gezahlt werden.
Frau Schmidt hat nach Abzug ihres Selbstbehalts keine Mittel übrig. Deshalb muss Herr Schmidt den vollen Unterhalt für Petra übernehmen.
Herr Schmidts Zahlbetrag für seine studierende Tochter Petra beträgt 488 Euro.
6.3. Zahlbetrag gesamt
Die Zahlungen an Max und Petra ergeben zusammen den gesamten Unterhaltsbetrag von Herrn Schmidt.
Herr Schmidts Zahlbetrag für seine beiden Kinder beträgt 1.140 Euro.
7. Zahlbetrag Mutter
Frau Schmidt muss ebenfalls Unterhalt leisten. Im Folgenden wird gezeigt, in welcher Höhe.
7.1. Zahlbetrag an Sohn
Max lebt bei seiner Mutter. Damit erfüllt sie ihre Pflicht durch Betreuung. Nur der Vater muss den Barunterhalt für Max zahlen.
Frau Schmidts Zahlbetrag für ihren minderjährigen Sohn Max beträgt 0 Euro.
7.2. Zahlbetrag an Tochter
Frau Schmidts Einkommen liegt bei 1.235 Euro. Ihr Selbstbehalt beträgt 1.750 Euro. Somit bleibt keine Verteilungsmasse übrig.
Deshalb kann sie sich nicht am Unterhalt für Petra beteiligen. Die volle Zahlung übernimmt der Vater.
Frau Schmidts Zahlbetrag für ihre studierende Tochter Petra beträgt 0 Euro.
7.3. Zahlbetrag gesamt
Frau Schmidt zahlt keinen Barunterhalt für Max und auch nichts für Petra. Ihr gesamter Zahlbetrag beträgt daher:
Frau Schmidts Zahlbetrag für ihre beiden Kinder beträgt 0 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kindesunterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kindesunterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kindesunterhalt-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kindesunterhalt"
- Anpassung des Kindesunterhaltsrechner an das am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossene erhöhte Kindergeld von 255 Euro für 2025 (statt zuvor 250 Euro).
- Anpassung des Kindesunterhaltsrechner an die neuen Bedarfssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025.
- Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Kindesunterhaltsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite