Erhöhung der Gebühren seit Juni 2025
Der Anwaltskostenrechner berücksichtigt die Änderungen durch das KostBRÄG 2025, wie zum Beispiel die
rund 6 % höhere Gebühr in der
Anwaltskostentabelle.
Bis einschließlich 2026 sind seitdem keine Änderungen erfolgt.
Was kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt sind nicht gesetzlich festgelegt – sie werden also zwischen Anwalt
und Mandant vereinbart.
Es gibt jedoch eine Obergrenze: Laut dem RVG
darf eine Erstberatung höchstens 190 Euro plus Mehrwertsteuer kosten. Wenn dabei ein
Gutachten erstellt wird, sind bis zu 250 Euro plus Mehrwertsteuer erlaubt.
Wichtig zu wissen: Diese Einschränkung gilt ausschließlich für Privatpersonen als Verbraucher – nicht für Gewerbetreibende oder Freiberufler.
Oft werden die Kosten für die Erstberatung später mit weiteren Anwaltsleistungen verrechnet. In diesem Fall fallen für das erste Gespräch keine
zusätzlichen Gebühren mehr an, wenn der Anwalt Sie auch außergerichtlich oder vor Gericht vertritt.
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So funktioniert der Anwaltskostenrechner
Wählen Sie verschiedene Szenarien einer rechtlichen Auseinandersetzung: außergerichtliche Vertretung, gerichtliches Mahnverfahren
oder direkte Klage.
- Besonderheiten wie Anrechnung vorheriger Gebühren oder Vertretung mehrerer Mandanten werden berücksichtigt.
- Info-Buttons liefern detaillierte Herleitungen und machen alle Rechenschritte nachvollziehbar.
- Auch mögliche Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenpartei werden angezeigt.
Für detaillierte Infos zu gegnerischen Kosten nutzen Sie unseren Prozesskostenrechner.
Eingabehilfen zum Rechner
Die Berechnung der Anwaltskosten richtet sich nach zivilrechtlichen Streitigkeiten und ähnlichen Verfahren. Das sind Fälle, in denen
zum Beispiel Privatpersonen oder Firmen Geldforderungen oder andere Ansprüche gegeneinander durchsetzen wollen.
Grundlage für die Berechnung ist die Gebührentabelle für Anwaltskosten nach § 13 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Wie hoch ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert bei einem Rechtsstreit?
Der Streitwert – oder bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen der sogenannte Gegenstandswert – bezeichnet den Betrag,
um den rechtlich gestritten wird. Sobald es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, etwa durch ein Mahnverfahren oder eine
Klage, spricht man vom Streitwert.
Anhand dieses Werts regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Höhe der Anwaltsgebühren. In einer
Gebührentabelle ist festgelegt, wie hoch die
sogenannte Wertgebühr – also der einfache Gebührensatz – in Abhängigkeit vom Streitwert ausfällt. Je nach Art der anwaltlichen
Tätigkeit wird dann ein festgelegtes Vielfaches dieser Gebühr berechnet.
Grundsätzlich entspricht der Streitwert dem finanziellen Interesse des Mandanten an der Klärung der Angelegenheit. Geht es zum
Beispiel um einen bestimmten Geldbetrag, den Sie fordern oder zahlen sollen, ist dieser Betrag auch der Streitwert. Bei Sachen,
deren Wert nicht klar beziffert werden kann, erfolgt eine Schätzung.
Etwas schwieriger wird es bei wiederkehrenden Leistungen wie Mieten, bei arbeitsrechtlichen Konflikten oder bei Dingen mit
schwer zu bestimmendem Wert – etwa Internetdomains. So beträgt der Streitwert bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung in der
Regel ein Monatsgehalt, bei einer Kündigung sind es drei Monatsgehälter.
Im Mietrecht wird bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer Mietkündigung
oft die Jahresmiete als Streitwert angesetzt.
Wichtig: Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz die sogenannte Kostenteilung. Das heißt, jede Partei trägt ihre Anwaltskosten
selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Anzahl Mandanten
Wenn ein Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit vertritt, erhöht sich seine Verfahrens- oder Geschäftsgebühr.
Für jede weitere Person kommen 0,3 Gebührensätze hinzu – so regelt es Nr. 1008 im Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG.
Allerdings gibt es eine Begrenzung: Die zusätzliche Gebühr kann höchstens auf 2,0 Gebührensätze steigen. Das bedeutet, bei mehr
als acht Mandanten bleibt es bei dieser maximalen Erhöhung – weitere Zuschläge werden dann nicht mehr berechnet.
Außergerichtliche Vertretung
Häufig gelingt es, rechtliche Streitigkeiten zunächst außergerichtlich nur mit Hilfe eines Anwalts zu klären. Kommt es dabei zu
einer Einigung, spart man sich nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten eines gegnerischen Anwalts.
Kommt es jedoch nicht zur Einigung, hätte man sich den außergerichtlichen Versuch theoretisch auch sparen können. Ein Teil der
Kosten für diesen Versuch wird aber im Falle eines anschließenden Verfahrens angerechnet – wie weiter unten erklärt wird.
Auch für die außergerichtliche Vertretung gelten die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren richten sich
hier ebenfalls nach dem Gegenstandswert. Anders als im Gerichtsverfahren gibt es aber keinen festen Satz, sondern einen
Gebührenrahmen.
Je nach Aufwand und Schwierigkeit kann der Anwalt zwischen 0,5 und 2,5 des einfachen Gebührensatzes verlangen. In der Praxis
wird meist eine mittlere Gebühr von 1,3 berechnet – genau das berücksichtigt auch unser Anwaltskostenrechner. Höhere Gebühren
über 1,3 hinaus dürfen nur angesetzt werden, wenn der Fall besonders umfangreich oder schwierig war.
Kommt es zu keiner Einigung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
oder direkt Klage erhoben werden. Dann wird die Hälfte der bereits gezahlten außergerichtlichen Geschäftsgebühr, maximal jedoch
0,75 Gebühreneinheiten, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Kommt es dagegen zu einer außergerichtlichen Einigung – etwa durch einen Vergleich – fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr
in Höhe von 1,5 Gebührensätzen an.
Für außergerichtliche Fälle können Anwalt und Mandant auch individuelle Vereinbarungen treffen – etwa über Pauschalvergütungen
oder eine Vergütung nach Zeitaufwand.
Gerichtliches Mahnverfahren
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann entweder nach einer außergerichtlichen
Vertretung oder direkt – also ohne vorherigen Anwaltskontakt – eingeleitet werden.
Das Mahnverfahren ist ein einfacher Weg, um Geldforderungen vor Gericht durchzusetzen. Dabei stellt das zuständige Gericht dem
Schuldner einen Mahnbescheid zu. Dieser Bescheid basiert auf dem Antrag des Gläubigers.
Reagiert der Schuldner nicht rechtzeitig – das heißt, legt er keinen Widerspruch ein oder bezahlt nicht – wird der Mahnbescheid
wirksam. Das Gericht kann dann auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid erlassen.
Nach dem Vollstreckungsbescheid können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das passiert, wenn der Schuldner nicht
innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhebt.
Legt der Schuldner Einspruch ein, kommt es in der Regel zu einem Zivilprozess. Dort wird dann geprüft, ob die Forderung tatsächlich
berechtigt ist.
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht also eine Vollstreckung von Geldforderungen, ohne dass direkt eine Klage eingereicht
oder ein Urteil gesprochen werden muss.
Gerichtsprozess
Ein Gerichtsprozess kann auf verschiedene Arten starten: zum Beispiel nach einer außergerichtlichen Vertretung oder nach einem gerichtlichen
Mahnverfahren. Er kann aber auch direkt, also ohne Vorstufe, eingeleitet werden.
Die Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren richten sich nach festen Sätzen. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und
hängen vom sogenannten Streitwert ab. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr.
Zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten müssen auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts bezahlt werden – je nach Ausgang des Verfahrens.
Außerdem fallen Gerichtskosten an. Diese sind im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt.
Wie viele Instanzen sind möglich?
Ein Gerichtsverfahren kann sich über bis zu drei Stufen erstrecken. Diese heißen 1. Instanz, Berufung und Revision.
Mit jeder weiteren Instanz steigen die Anwaltskosten. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man weiter klagen möchte – vor allem dann,
wenn der bisherige Verlauf nicht zufriedenstellend war.
In jeder dieser Instanzen besteht auch die Möglichkeit, sich mit der anderen Seite außergerichtlich zu einigen. Dann muss kein Urteil gesprochen
werden.
Diese verschiedenen Möglichkeiten können Sie in unserem Anwaltskostenrechner ganz einfach auswählen und durchrechnen.
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zur Berechnung von Anwaltsgebühren. Was ist für Sie besonders relevant?